Nicht-Erfassung von Gästedaten - Berliner Gastwirten droht jetzt Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Di 15.09.20 | 14:50 Uhr
  59
In einem Berliner Restaurant liegt an einem Sitzplatz eine Liste zum Eintragen von Gästedaten (Bild: imago images/T. Seeliger)
Audio: rbb | 15.09.2020 | Silke Mehring | Bild: imago images/T. Seeliger

Restaurants, Bars und Cafés müssen seit Mai dieses Jahres die Daten ihrer Kunden festhalten. Doch nicht alle hielten sich daran. Nun droht Gastwirten, die das nicht tun ein Bußgeld. Aber auch Gäste sind mittlerweile in der Pflicht.

Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen in Berlin künftig Bußgelder. Das hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Gäste, die die sogenannte Dokumentationspflicht auf die leichte Schulter nehmen und zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

Auch Gäste sind in der Pflicht

Strengere Regeln beim Infektionsschutz für die Gaststätten während der Corona-Krise hatte der Senat bereits Anfang September festgelegt. Danach sind inzwischen auch die Gäste in der Pflicht. Außerdem müssen Gastwirte die Pflicht zum Erfassen von Gästedaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit ihrer Gäste unabhängig davon beachten, ob diese drinnen sitzen oder draußen.

Die Regelungen sind verschärft worden, nachdem es in Berlin immer wieder Kritik gegeben hatte, Gastwirte und Gäste gingen mit der Dokumentationspflicht zu lässig um. Der Bußgeldkatalog soll nun entsprechend angepasst werden.

Noch einmal strengere Regeln beim Infektionsschutz für die Gaststätten während der Corona-Krise hatte der Senat bereits Anfang September festgelegt. Danach sind inzwischen auch die Gäste in der Pflicht. Außerdem müssen Gastwirte die Pflicht zum Erfassen von Gästedaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit ihrer Gäste unabhängig davon beachten, ob diese drinnen sitzen oder draußen.

 

Die Regelungen sind verschärft worden, nachdem es in Berlin immer wieder Kritik gegeben hatte, Gastwirte und Gäste gingen mit der Dokumentationspflicht zu lässig um. Der Bußgeldkatalog soll nun entsprechend angepasst werden.

Sendung: Inforadio, 15.09.2020, 13:00 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

59 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 59.

    Liebe/r Tucke,
    die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten sind in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen mit einem Rahmen von bis zu xx Euro festgelegt. Konkretisiert werden sie dann häufig in Bußgeldkatalogen, die regelmäßig auch einen Rahmen für die Geldbuße festlegen. Wie hoch die Geldbuße in diesem Rahmen dann tatsächlich ausfällt, legt die ausführende Behörde fest.

    Gemäß § 17 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist Grundlage für die Zumessung der Geldbuße, die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“ Daher kann in der Berichterstattung keine konkretere Summe genannt werden.

    Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort hilft. Gruß von rbb|24.

  2. 58.

    Na schauen wir mal ob das Schule macht......
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-08/coronavirus-saarland-kontaktnachverfolgung-verfassungsgericht-persoenlichkeitsrechte

    Besonders interessant ..... hat man ja auch bei Kontaktdaten die hinter eine IP Adresse stecken .... nur ein Gericht kann die Herausgabe der Daten anordnen.
    Hat man sich bei den Verordnungen zu weit aus dem Fenster gelehnt.....da jedes Gesundheitsamt die Kontaktdaten im Restaurant usw. anfordern "darf" ?

  3. 57.

    Genau, und der Finder der Liste ruft dann zum Flashmop in Deiner Wohnung auf ;-))

  4. 56.

    Na z.B. Kameras in Deiner MietWohnung, auf deiner Arbeitsstelle, in Deinen elektronischen Geräten, beim Discounter, in Einkaufsforen, Malls, Kinos, Theaters, Clubs, Schulen, Kindergärten.
    Mir würde noch so viel einfallen, was zu einem Überwachungsstaat passt. Oh Hilfe, wenn ich Du wäre, würde ich die e-mail-adresse bei amazon & co. und Deinen Namen an der Haustür und am Briefkasten entfernen ;-)))

  5. 53.

    Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem totalitären Überwachungsstaat. Wo soll das noch hinführen?

  6. 52.

    An die rbb Redaktion: Nachtrag zu meinem gerade gesendeten Kommentar "Infektionszahlen". Gerade lese ich den im rbb Corona blog (eigentlich meide ich seit längerem Corona Berichterstattungen) und möchte meine Anerkennung für die differenzierte Darstellung bekannt geben.

  7. 50.

    Hm? Ich wende mich doch gar nicht gegen die Datenerfassung in der Gastro. Im Gegenteil. Falscher Adressat...?

  8. 48.

    @Anja @Sascha
    Vom wiegen wird die Sau nicht fetter. Unsere Gesellschaft ist kleinteilig. Selbst bei Einschränkungen haben wir immer noch viele Kontakte. Es bliebe bei auch getrennter Erfassung eine beträchtliche Unschärfe. Im Übrigen bräuchten wir dann eine viel engere Erfassung und Kontrolle - nämlich auch in der Gastronomie. Damit liegt Sascha falsch, wenn er sich gegen die Datenerfassung in der Gastro wendet. Es ist ein Zirkelschluss.

  9. 47.

    Aber wenigstens von den bekannten positiven Testfällen ist in der Mehrzahl bekannt, wo sie sich angesteckt haben. Und bei allenvon denen, bei denen es nicht ermittelt werden kann, wird das als sonstiges gewertet. Dann ist zumindest schon mal eine Grundlage da. Perfekt wird es eh nicht. Es ist aber dennoch erforderlich, dass die Entscheidungsgrundlagen des Senats veröffentlicht werden (so lückenhaft sie ggf. auch sind), sie müssen ja überprüfbar sein.

  10. 46.

    Wenn die Wirte zur Ausweiskontrolle ermächtigt werden, wird sich das vermutlich nicht förderlich auf den Umsatz auswirken. Ich verzichte dann gerne auf diese Gaststätte.

  11. 45.

    Das Problem ist ja, dass eben nicht definitiv fehlerlos punktgenau die absolute Zahlen zu benennen sind, wieviele sich wo angesteckt haben, weil es eben keine echt validen Daten gibt, sondern nur Anhaltspunkte. Deswegen bleibt es ein gewisses Maß schwammig.
    Genauere Zahlen würde man erhalten, wenn sich alle an die Auskunftspflicht/bitte/wasauchimmer halten würden. Leute, die sich als Dagobert Duck eintragen, später krank werden, fallen dann mitunter deswegen durch das Raster, und niemand kann sagen, wo er sich angesteckt hat, vielleicht auch an einem anderen Dagobert Duck, der in derselben Gaststätte einen Tisch weiter gesessen hat...
    Wenn hingegen sich er und der andere Dagobert richtig eingetragen hätten, wäre die Zuordnung leichter, auch wenn das auch dann nicht unbedingt zweifelsfrei nachweisbar ist. Deswegen kann man auch nicht mit exakten Zahlen rechnen. Da kann man dann noch so interessiert sein....

  12. 44.

    Doch doch, hab ich schon verstanden. Und es mag ja sein, dass dem Bäckereiverkäufer das vollkommen schnuppe ist, aber deshalb muss es einem selbst ja nicht auch schnuppe sein. Darauf wollte ich hinaus.
    Natürlich werden immer welche dabei sein, die falsche Angaben machen, aber man selbst kann ja zumindest dafür sorgen, dass es nicht noch eine mehr wird.

  13. 43.

    Idiotischer Politaktivismus.

  14. 42.

    Solange keine Richtlinie die Gastronomie zum Einhalten des Datenschutzes zwingt, werde ich einen Teufel tun und meinen echten Namen auf eine Liste schreiben. Diese Zettel landen irgendwo hinterm Tresen wo jeder Zugriff darauf hat. Und nach einiger Zeit kommen sie ungeschreddert in die Papiertonne. Tolle Wurst.

  15. 41.

    Solange ich bei amazon bestelle werde ich doch wohl meine e-mail-adresse in einem Restaurant hinterlassen können, da wo ich hingehe kann man das jedenfalls.

  16. 40.

    Wie gut das es ganz einfach verboten ist, das Hinz und Kunz Ausweise kontrollieren dürfen.
    Schwierig wird es auch weil niemand dazu verpflichtet ist einen Ausweis mitführen zu müssen.
    Da muss man dann schon mal 2 Gesetze ändern. Bei der derzeitigen Stimmung wird man das wohl eher nicht machen.

  17. 39.

    Wie auch die Angabe der Kontaktdaten rückwirkend .....usw. wie bei der App.
    Und auch wie bei der App erkennen die Kontaktdaten nicht die Wahrscheinlichkeit einer Infektion.
    Die App erkennt dann zwar den Abstand aber nicht ob z.B. Eine Plexiglasscheibe dazwischen war.

    Also beide Sachen haben eine theoretische Wirkung ....und insgesamt betrachtet, wobei man von der App nix mehr hört und von den beiden Ansteckungen im Fernsehturm Restaurant und in einer Kneipe auch nix mehr bekannt wurde.
    Ganz schön viel Aufwand für diese minimalen Erfolge.

  18. 38.

    Also, ich habe immer ein Termin, meine Friseurin hat auch meine Telefonnummer. Das Ganze mit Nasen- Mundschutz Bedeckung. Gar nicht angenehm, überhaupt nicht.

  19. 37.

    kann der rbb mal bitte erläutern was das immer mit Bußgeldern >>> "bis zu" <<< zu bedeuten hat?

  20. 36.

    "Nicht-Erfassung von Gästedaten"
    Vielleicht mit Video Überwachung, wie in Tankstellen, Bahnhöfen, Kaufhäuser etc. In letzter Zeit, Restaurants usw. Corona- Verstöße wegen der Daten von Gästen…. Jeder Gast bekommt ein verschließbarer Umschlag auf den Tisch, für ihre Daten. Habe nur meine Handynummer aufgeschrieben mit Namen…. Oder Essen vor Plexiglas auf den Tischen mit Trennwand aus Plexiglas für Restaurants usw. Plexiglas, Zum Schutz der Gäste- ohne Datenangabe???

  21. 35.

    Es war doch eigentlich deutlich zu erkennen, dass es Klinger nicht um Quantität, sondern um die Qualität der Zahlen ging. Es werden in Berlin noch seltener als anderswo die Informationen veröffentlicht, wo die Zahlen entstehen, ob in Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, gewerblichen oder privaten Feiern, Restaurants oder vielleicht auch breit verteilt. So kann das Infektionsgeschehen von mir oder anderen Interessierten aber nicht beurteilt werden. Zudem sind alle Maßnahmen vom Senat zu begründen, das geht so aber nicht, da die absoluten Zahlen dazu ungeeignet sind.

  22. 34.

    Lieber David,
    nur weil ich nichts "auf dem Kerbholz habe", soll ich die Angabe meiner persönlichen Daten leichen Herzens akzeptieren?
    Haben Sie schon die letzten beiden Jahre vergessen? Man musste bei allen möglichen Stellen sein Einverständnis zur neuen Datenschutzgrundverordnung abgeben.
    Meine Ärztin darf mich im Warteraum vor anderen Patienten nicht mehr mit Namen ansprechen.
    Und Sie meinen jetzt allen Ernstes, man solle sich nicht so haben, wenn "man nichts auf dem Kerbholz" hat?
    Gehen Sie bitte davon aus, dass dies bei der übergroßen Mehrheit der Bürger*innen der Fall ist. Trotzdem sind persönliche Daten schützenswert.
    Ihre Denke ist - mit Verlaub - old school DDR.
    "Wer sich nach Maßgabe der Obrigkeit nichts vorzuwerfen hat, braucht auch die Beschnüffelung nicht zu fürchten."

  23. 33.

    Ich weiß nicht, auf was Sie warten. Die Zahlen des RKI und des Senats sind öffentlich und für alle einsehbar. Der RBB liefert seit Monaten Graphiken, um nur ein Medium zu nennen, dass das so macht. Dass sich Menschen in Bars, etc. ansteckten, z.B. Bad Ischgl oder aktuell in Garmisch, ist von Beginn an breit veröffentlicht worden. Ich meine, damit ist klar geworden, dass in der Gastronomie eine höhere Ansteckungsgefahr besteht. Übrigens auch für das Personal. Man kommt davon abgesehen aber auch von selbst darauf, wenn man mal kurz über die räumlichen Umstände nachdenkt. Was das Bußgeld angeht: Wenn ich ohne gültigen Parkschein parke, muss ich zahlen, und dabei geht es im Vergleich zu Covid 19 um nichts, nein, um gar nichts!

  24. 32.

    Text nicht richtig gelesen, sonst wäre Ihnen dabei aufgefallen, das selbst dem Bäckereiverkäufer vollkommen schnuppe ist, was die jeweilige Personen an persönlichen Daten freigeben. Ihm geht es nur darum, dass die Bäckerei kein Bußgeld aufgebrummt kommt. Und somit halte ich diese ganze Aktion für eine blödsinnige Angelegenheit. Verstehen Sie? Selbst wenn ich meine richtigen Daten bekannt gebe, eventuell aber der Rest an Personen falsche Angaben macht. Das alles macht für mich einfach keinen Sinn. Deshalb die überspitzte Form meines Verhaltens.

  25. 31.

    Oh, ein weiterer Verschwörungstheoretiker...mit Verlaub, aber da gleich mit Begriffen wie "hinterziehen" operieren, ist etwas überspannt. Also finde ich...

    Andreas: Die Corona-App ist dafür da, um rückwirkend (!) verfolgen zu können, wo sich der nachher (!) Erkrankte aufgehalten hat und bei dieser Gelegenheit andere angesteckt haben könnte, die man ermitteln und kontaktieren könnte, wenn alle brav in den Kneipen ihre korrekten Daten hinterlegen würden.
    Das ist so ähnlich wie mit den Masken: Man kann zwar nicht sich, aber andere schützen. Wenn das aber alle machen, ist man selbst geschützt.




  26. 30.

    "Gäste, die die sogenannte Dokumentationspflicht auf die leichte Schulter nehmen und zum Beispiel falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro." Na dann werden sich die Personen, die falsche Angaben machen nach einem "Wer hat am Datum X in Restaurant Y gefeiert?" und sich eventuell mit Corona infiziert haben ja bestimmt beim Gesundheitsamt melden und sagen, dass sie da waren und deshalb nicht auf der Liste standen, weil sie falsche Angaben gemacht haben. [/Ironie] Ganz ehrlich, man muss den Gastwirten 1. die gesetzlkiche Möglichkeit geben und ihnen danach 2. die Pflicht auferlegen, die Personalien zu kontrollieren. Sonst bringt das alles nichts.

  27. 29.

    @,Sascha.Ich meine konkrete Daten und Fakten, keine Allgemeinplätze.
    Der Senat hinterzieht der Bevölkerung konkrete Informationen und legt nie seinen Entscheidungsfindungsprozess dar.
    Das ist in einer Demokratie nicht in Ordnung.

  28. 28.

    Ich war letztens im Außenbereich eines Restaurants was essen..... es kam der Zettel wegen der Daten.
    Der Bereich ist recht groß..... wenn also draußen jemand infiziert war und 50 Meter von mir entfernt saß....dann dürfte ich im Rahmen der Nachverfolgung 14 Tage in Quarantäne.....obwohl eine Ansteckung über 50 Meter hinweg absolut unmöglich ist.
    Ich schreibe dann lieber otto Normalverbraucher auf den Zettel.

    Und wozu haben denn sooooo viele die corona App....geht die nicht ?

  29. 27.

    Arbeitet das Ordnungsamt denn nun länger ?
    Vor ein paar Wochen wurde noch gesagt nach 20 Uhr wird nur noch in mitten und äh vergessen kontrolliert....
    Da sehe ich das ganz entspannt mit den Daten :-)

  30. 26.

    Bedingt richtig .... das mit draußen kam mit der letzten Änderung dazu ....pünktlich zum Herbst ..... also wenn es draußen kälter wird.
    Passt in den Rhythmus des Senats .... Test für Reise Rückkehrer wurden auch mit dem Ende der Ferien eingeführt.

  31. 25.

    Welcher Termin ?
    Hingehen...wenn frei ist Haare schneiden lassen ggf. 10 Minuten warten.

  32. 24.

    Das brauchen die Wirte nicht. Vielmehr sollten rücksichtslose Ignoranten unter den Gästen mal ihr Hirn einschalten(soweit vorhanden) und Ehrlichkeit an den Tag legen. Es muss ja keine Liste sein. Ein Zettel pro Gast reicht und genügt dann auch dem Datenschutz. Ab in einen Briefumschlag mit dem Tagesdatum und gut.

  33. 23.

    Man muss den Senat schon für seinen ungeheuerlichen Einfallsreichtum loben.
    Nun bleibt die Frage der Unverfolgbarkeit der BVG Gäste offen.
    Wie wäre es mit einem Bushaltestelle-Blockwart, der die Daten der Passagiere erfasst?

  34. 21.

    Den P A zu verlangen dürfen die Gastwirte nicht, das kann nur die Polizei, oder würden Sie den Kellner Ihren P A zeigen?

  35. 20.

    Mensch Klinger, wieder nicht aufgepasst?
    Das ist keine Verschärfung, sondern schon längere Zeit die Regel, man tritt jetzt nur den Ignoranten ein bisschen auf die Füsse, richtig so, wer nicht hören will muss blechen.

  36. 19.

    Genau. Aktionismus pur. Wir haben doch was getan... Hauptsache Bußgelder androhen...

    In Sachsen Anhalt wurden diese Listen in der Gastronomie per neuester Verordnung übrigens abgeschafft. Man hat wohl erkannt, dass nicht genug passiert ist, um diese Vorschrift weiterhin zu begründen.
    Aber wahrscheinlich werden jetzt einige behaupten, die dortige Landesregierung bestünde aus Coronaleugnern und Covidioten. Und ganz neu: Coronaherbeisehnern...

  37. 18.

    Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Neulich beim Bäcker wollte ich mich an einen der Tische setzen um ein Sandwich mit Kaffee zu verzehren. Der Verkäufer machte mich auf die Gästeliste aufmerksam. Ohne Eintragung dürfe ich nicht platznehmen. Als ich ihm daraufhin sagte, ich könne ebenso gut jetzt hier Dagobert Duck, wohnhaft in Berlin-Entenhausen 1 eintragen, meinte er nur: mir egal. Nur müssen wir von den Kunden, die sich an unsere Tische setzen Adressendaten verlangen. So die Vorschrift. Also heiße ich ab heute: Donald Ente, wohnhaft in Berlin am Teich 1. Blödsinnger geht’s nimmer mit dieser absurden Vorschrift.

  38. 17.

    Na dann schauen Sie mal aktuell nach Garmisch-Partenkirchen, ist vielleicht nicht um die Ecke aber auch das kann hier passieren und dann möchte ich aufgrund Hinterlegung meiner Tel.-Nr. schon informiert werden. Für Alle die das nicht wollen - bleibt zu Hause!!!!!
    Im Übrigen beim Friseur hinterlassen Sie bestimmt auch eine Tel.-Nr. um informiert zu werden falls der Termin ausfällt.

  39. 16.

    1. Die Datenlage ist die, das sich die Zahlen erhöht haben und zur Zeit auf (vergleichsweise) hohem Niveau verharren.
    Außerdem hat sich laut Bereicht gezeigt, dass die Listenführungsverpflichtung eher lax gehandhabt wird.
    Motto: Wer nicht hören will, muss fühlen.

    2. Es gibt immer wieder Meldungen, dass sich in diesen oder jenen Kneipen vermehrt Leute angesteckt haben.

    3. Es muss eigentlich reichen, das man inzwischen weiß, dass sich in geschlossenen Räumen bei längerer Verweildauer die Möglichkeit einer Ansteckung erhöht.

    Aktionismus ist da für mich nicht erkennbar, wenn man die heutigen Zahlen und den aktuellen Wissensstand heranzieht.

  40. 15.

    Der Vergleich hinkt aber etwas. Amazon muss ja wissen, wo sie die Sachen hinschicken sollen.... ;)) Ansonsten: Ich hätte auch keine Probleme, in einem Restaurant meinen Namen und Adresse anzugeben. Hauptsache, ich komme rein.

  41. 14.

    Na, wollen wir ein bisschen provozieren und die Kommunikation anregen?
    Oder wird schon nach Ihnen gefahndet?

  42. 13.

    Aufgrund welcher Datenlage verschärft der Senat seine Massnahmen?
    Wieviel Menschen haben sich in Restaurants infiziert?
    Wenn er diese Zahlen nicht liefern kann oder will,dann ist klar,dass er aus Willkür und grobem Aktionismus handelt.

  43. 12.

    #immun20: ich weiß ja nicht was sie auf dem Kerbholz haben, aber glauben sie echt daran das die Polizei nach ihnen fahnden will?

  44. 11.

    Ich verstehe auch nicht, warum sich manche ins Hemdchen machen, wenn sie Name und e-mail-adresse hinterlassen sollen. Bei amazon & co. sind die Leute nicht so verklemmt.

  45. 10.

    Kontrolliert niemand!! Wie alles andere auch!!! Alles wieder bla bla bla.

  46. 9.

    Schwachsinn ... woher soll der Wirt denn wissen, ob sein Gast** korrekte Angaben gemacht hat ....?!

  47. 8.

    Dann sollte den Gastwirten auch die Möglichkeit gegeben werden die Angaben mit wenigstens einem PA zu vergleichen, wie das auch bei den ersten Sportveranstaltungen mit Publikum gemacht wird. Es geht hier doch nicht nur um Spaß.

  48. 7.

    Anstatt nun mal darüber nachzudenken wie man der Gastronomie helfen nicht pleite zu gehen wird so ein Unsinn gemacht. Wer kontrolliert das denn denn viele wollen sich da nicht eintragen, hat ja auch was mit Datenschutz zu tun.
    Ich trage mich nirgendwo ein solange wie ich vom Senat keine Antwort habe was mit meinem Daten passiert.
    Auch beim Friseur nicht, man kennt mich und damit basta.

  49. 6.

    Ich finde es unverschämt, so ignorant zu denken. Viele denken egoistisch nur an sich und die eigene Gesundheit, aber nicht daran, dass man auch unbemerkt andere anstecken kann. Natürlich müssen Kontakte nachverfolgt werden können. Zuwiderhandlung kann gar nicht teuer genug sein.

  50. 5.

    Warum sind solche Listen in der Gastronomie Pflicht aber bei diesen ständigen hirnlosen Demonstrationen für oder gegen was auch immer nicht ? Das verstehe wer will .

  51. 4.

    Na dann hoffen wir mal dass Sie nie in solche Situationen kommen. Was ist denn so unverschämt seinen Namen, Datum, Uhrzeit und Tel.-Nr. anzugeben, Adresse können Sie doch weglassen. Man, man, man solche Leute braucht das Land.

  52. 3.

    Auch in Fürstenwalde brauchte ich mich noch nie
    in eine Liste eintragen. LOS ist da wohl auch sehr nachlässig. In irgend einer Ecke liegt zwar meist eine Liste zur Alibifunktion, aber kaum jemand trägt sich ein. Das hat ja auch mit Datenschutz nicht viel zu tun.
    Anders war es in OHV. Dort mussten wir einen Zettel mit den Kontaktdaten ausfüllen, der uns am Tisch gegeben wurde. So ist das in Ordnung.
    Auch bei dieser Festlegung wird es wieder nicht ohne Kontrollen und Sanktionen gehen.
    Warum ist es in Deutschland so schwer Regeln einzuhalten?

  53. 2.

    Ich gehe unter der Woche jeden Mittag essen. Nähe Torstrasse. Mal allein oder mit Kollegen. Meist suchen wir uns Plätze draußen, bei schlechtem Wetter drinnen. Noch nie wurde ich aufgefordert mich in irgendeine Liste einzutragen. Auf meine Nachfrage hieß es oft, das wird nur abends gemacht oder draußen brauchen wir das nicht ect.

  54. 1.

    Kontaktlisten, Nachverfolgung und Bußgelder sind völlig daneben. Es ist nur unverschämt und bringt nichts, außer dass die Polizei besser fahnden kann.

Das könnte Sie auch interessieren