Maßnahmen gegen Coronavirus-Verbreitung - Brandenburg führt Obergrenze für private Feiern ein
Private Feiern in Wohnung oder Garten sind in Brandenburg wegen der Corona-Krise künftig nur noch mit bis zu 75 Teilnehmern möglich. Das gilt nicht für Feiern in Gaststätten. Auch ein Bußgeld für Maskenverweigerer wird eingeführt.
Brandenburg führt Obergrenzen für private Feiern ein - auch auf privatem Gelände: Die Begrenzung soll bei 75 Menschen liegen. Wer sich nicht daran halte, müsse 250 bis 1.000 Euro Bußgeld zahlen, teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag mit. Es gelten auch die Hygiene- und Abstandsregeln.
Die Begrenzung gilt nicht für Feiern in Gaststätten. Bei privaten Feiern müsse man "umsichtiger und vorsichtiger" umgehen, weil "schwierige Monate" drohen. Bisher dürfen private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden.
Die neue Verordnung gelte ab dem 5. September und bis zum 11. Oktober, so Woidke weiter.
Ärztliches Attest bei Nichttragen
Demnach führt Brandenburg ebenfalls Bußgelder für Maskenverweigerer ein. Wer bewusst auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Nahverkehr oder Einzelhandel verzichtet, riskiert eine Strafe von 50 bis 250 Euro. "Jeder muss wissen, dass jederzeit eine Kontrolle kommen kann", sagte Woidke mit Blick auf mögliche Kontrollen. Als einziges Bundesland verzichtet Sachsen-Anhalt auf Bußgelder.
Wer eine Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen könne, brauche ein ärztliches Attest, wie Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mitteilte. Die Maskenpflicht für Schulen werde beibehalten.
Lockerungen beim Hallensport und erotischen Massagen
Es gibt aber auch Lockerungen: So ist Indoor-Kontaktsport wieder ohne Alterseinschränkungen möglich. Ausnahmen gelten bei der Gruppengröße. "Wir haben uns damit nicht leicht getan. Wir haben mit Augenmaß abgewogen", so Woidke. Wer Fuß- oder Handball spielt oder bei Judo oder Ringen mitmacht, kann künftig auch mit über 27 Jahren wieder in der Halle trainieren - allerdings mit feststehenden Gruppen. Für Mannschaftssport wie Fußball sollen bis zu 30 Teilnehmer erlaubt sein, für individuellen Sport wie Ringen bis zu fünf.
Erlaubt sind ab 5. September ebenfalls erotische Massagen ohne Geschlechtsverkehr, fügte Nonnemacher an. In Restaurants in Brandenburg dürfen künftig bis zu sechs Gäste unterschiedlicher Haushalte zusammensitzen, entschied das Kabinett. Bisher können Menschen aus dem gleichen Haushalt an einem Tisch sitzen - oder Gäste verschiedener Haushalte, wenn sie den regulären Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
"Ich möchte mich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern bedanken", so Woidke. Auch deren Handeln habe dazu beigetragen, dass die Brandenburger Zahlen der 7-Tage-Inzidenz unter den bundesweiten Werten lägen. Man müsse nun "vorsorgen, um nicht nachsorgen zu müssen".
Sendung: Brandenburg aktuell, 01.09.2020, 19:30 Uhr