Corona-Regeln für Großveranstaltungen - Brandenburg lässt mehr Zuschauer in die Stadien

Di 22.09.20 | 17:46 Uhr
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Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grünen), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg, (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Video: Antenne Brandenburg | 22.09.2020 | Torsten Sydow | Bild: ZB/dpa/Bernd Settnik

In den Brandenburger Stadien wird es wieder voller: Das Land hat die Obergrenzen für Zuschauer bei Sportveranstaltungen testweise gelockert. Künftig dürfen mehr als 1.000 Fans rein - vorausgesetzt, die Sportstätte ist groß genug.

Das Land Brandenburg erlaubt künftig mehr als 1.000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen, beispielsweise im Fußballstadien - zunächst in einer Testphase. Das teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mit.

Künftig sind demnach 20 Prozent der reglulären Besucher-Gesamtkapazität möglich. Das heißt, dass in Veranstaltungsorten, die mehr als 5.000 reguläre Plätze bieten, auch mehr als 1.000 Zuschauer Platz finden können. Die Regelung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. November.

Alkoholverbot und feste Plätze

Brandenburg setzt damit einen Beschluss der Länder um. Diese hatten sich vergangene Woche auf eine flächendeckende Fan-Rückkehr in Stadien und Hallen mit Auslastung von 20 Prozent geeinigt, zunächst als Testphase von sechs Wochen. "Aus Sicht des Infektionsschutzes sind Großveranstaltungen immer ein Risiko. Aber in einem Stadion mit 10.000 oder 20.000 Plätzen ist eine Auslastung von bis zu 20 Prozent im Augenblick noch vertretbar", sagte Nonnemacher.

Bei den Sportveranstaltungen gilt demnach ein Alkoholverbot. Die Ticktets der Zuschauer sollen personalisiert und Verkauf und Einlass möglichst kontaktlos durchgeführt werden. Den Zuschauern werden feste Plätze zugewiesen. Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen. Bei Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gilt zudem eine Maskenpflicht. Eine Ausnahme besteht nur für Kinder bis zu fünf Jahren.

Chef des Landessportbundes: "Weiterer Schritt nach vorn"

Der Chef des brandenburgischen Landessportbunds, Andreas Gerlach, sprach in einer ersten Einschätzung von einem weiteren Schritt nach vorn. "Jede Erleichterung bringt natürlich eine besser Stimmung", sagte er. Gerlach zeigte sich angesichts der Disziplin, die die Vereine bisher gezeigt hätten, zuversichtlich, dass diese mit der neuen Situation "ganz gut umgehen" würden.

Die neue Regelung betrifft beispielsweise die Fußball-Regionalligisten Energie Cottbus und SV Babelsberg 03 sowie den Frauen-Bundesligisten Turbine Potsdam. Das Cottbuser Stadion der Freundschaft hat nach Angaben von Energie 22.528 Plätze, ein Fünftel wären rund 4.500 Zuschauer. Das Karl-Liebknecht-Stadion, in dem Turbine und Babelsberg 03 spielen, hat fast 10.800 Zuschauerplätze, 20 Prozent davon wären mehr als 2.100 Plätze.

Die neue Obergrenze wird allerdings ausgesetzt, wenn die Zahl der Neuinfektionen 35 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt, sagte Nonnemacher. Maßgeblich dafür sei die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Institutes.

Für Veranstaltungseinrichtungen mit einer geringeren Besucherkapazität als 5.000 Personen gilt weiterhin eine absolute Obergrenze von 1.000 Gästen. In jedem Fall müssen die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beachtet werden.

7-Tage-Inzidenz muss im Blick behalten werden

Die neue Obergrenze wird allerdings ausgesetzt, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Kommune 35 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt, sagte Nonnemacher. Maßgeblich dafür sei die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts.

Für Veranstaltungseinrichtungen mit einer geringeren Besucherkapazität als 5.000 Personen gilt weiterhin eine absolute Obergrenze von 1.000 Gästen. In jedem Fall müssen die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beachtet werden.

Die Zahl neuer Corona-Infektionen ist zuletzt landesweit wieder gestiegen. Nonnemacher sprach aber von einer immer noch "sehr stabilen Situation" in Brandenburg.

Sendung: Brandenburg aktuell, 22.09.2020, 19:30 Uhr

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11 Kommentare

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  1. 11.

    Haben sie denn schon Strafanzeige erstattet? Würde ich in jedem Fall machen, auch was die Inaktivität der landesregierung anbelangt. Die haben eine Dienst- und Fachaufsicht.

  2. 10.

    Gerd:
    "Im Übrigen ider der Wert von 50 Infektionen pro 100T Einwohner kein medizinisch nachgewiesener Wert, sondern ein willkürlicher politischer Wert. Nur mal zur Info, für alle Nichtdenker und Paniker. Letztendlich sollte man vor dem Virus Respekt haben, jedoch Panik und unnsinnige Maßnahmen, auf die ist zu verzichten."

    1. Ich sehe nirgendwo Panik!

    2. Natürlich ist die Zahl eine "politische" Zahl. Das bestreitet Niemand! Die medizinischen Wissenschaftler sagen - vereinfacht -: Je weniger Restriktionen, desto höher ist die Infektionswahrscheinlichkeit, und je mehr Restriktionen, desto niedriger ist die Infektionswahrscheinlichkeit. Und die BWLer und VWLer sagen: Je weniger Restriktionen, desto besser geht es der Wirtschaft, und je mehr Restriktionen, desto schlechter geht es der Wirtschaft. Und die Politik, also der Gesetzgeber muss dazwischen abwägen. Das ist eine politische Entscheidung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wo ist da das Problem?

  3. 9.

    Brandenburger:
    "Eine beim Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam Mittelmark gestellte Anzeige wurde nach 12 Wochen mit einem gefälschten Bescheid geschlossen."

    "gefälschter Bescheid"?
    Was ist denn das für ein Unsinn?

  4. 8.

    Anfang Mai wurde meine Frau Opfer eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (EindVO), den sie schutz-und wehrlos ausgeliefert war. Eine beim Ordnungsamt der Gemeinde Seddiner See gestellte Anzeige wurde platt gemacht. Eine beim Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam Mittelmark gestellte Anzeige wurde nach 12 Wochen mit einem gefälschten Bescheid geschlossen. Auf deshalb an das MSGIV (Nonnemacher) gerichtete Beschwerden ließ sie mitteilen, dass man keinen Handlungsbedarf sieht. Als Begründung gab man an, dass ja nichts passiert ist - wir (meine Frau und ich) leben doch noch.
    Eine deshalb an den Ministerpräsidenten Woidke gerichtete Beshwerde, hat man an ihn nicht weiter geleitet, obwohl mit dem Vermerk "persönlich" versehen.
    Und diese Frau wagt es hier in der Öffentlichkeit aufzutreten?

  5. 7.

    Leider wird das Bundesverfassungsgericht von sich aus nicht tätig....die GroKo ist sich einig...hinterfragen oder die Verhältnismäßigkeit überprüfen....wozu..... schade das der Bock der Gärtner ist.

  6. 6.

    Sehr guter Kommentar. Ganz meiner Meinung. Alles auf den Punkt gebracht

  7. 5.

    Ist der Einlass kontaktlos, dann wird der Zuschauer also auch nicht mehr wie ein Schwerkrimineller behandelt. Das ist tatsächlich ein echter Schritt nach vorn. Corona sei Dank!

  8. 4.

    Ich bin froh in Brandenburg zu leben. Hier denkt man vorher nach, bevor Beschränkungen erlassen werden. In Berlin wird Panik geschürt und gedroht. Was sagt das Infektionsschutzgesetz? Jede Einschränkung muss defacto vom Parlament regelmässig hinterfragt werden, ob diese zum Erfolg führt. Im Übrigen ider der Wert von 50 Infektionen pro 100T Einwohner kein medizinisch nachgewiesener Wert, sondern ein willkürlicher politischer Wert. Nur mal zur Info, für alle Nichtdenker und Paniker. Letztendlich sollte man vor dem Virus Respekt haben, jedoch Panik und unnsinnige Maßnahmen, auf die ist zu verzichten.

  9. 3.

    Unter freiem Himmel 1-2m entfernt von jemandem zu sitzen ist ja auch sooo viel gefährlicher als die selbe Situation im Kino oder Theater. Schon klar...

    Endlich wieder ein kleiner Schritt Richtung Normalität. Und nein, ich bin weder Stadiongänger noch Fussballfan.

  10. 2.

    Geld zählt mehr als Gesundheit.
    Schlimm.

  11. 1.

    Ja Gratulation, haben Sie irgendetwas verpasst? Die Zahlen schießen überall nach oben und wir lockern......

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