Corona-Regeln im Landtag -
Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Beschwerde in Zusammenhang mit der Anordnung zur Maskenpflicht im Potsdamer Landtagsgebäude gescheitert.
Es handele sich um eine Regelung in Ausübung des Hausrechtes einer Behörde, begründete das Gericht am Donnerstagabend seine Entscheidung.
Die Brandenburger AfD-Fraktion war zuvor in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte als Hausherrin im September eine verschärfte Maskenpflicht angeordnet. Hintergrund war die Infektion eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion.
Sendung: Inforadio, 29.10.2020, 20 Uhr