Elf Bars dürfen nach 23 Uhr offen bleiben - Berliner Senat scheitert mit Sperrstunden-Widerspruch

Fr 16.10.20 | 19:39 Uhr
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In einem Restaurant im Stadtteil Friedrichshain sind die Stühle auf den Tischen. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Video: rbb|24 | 16.10.2020 | Material: rbb|24, Abendschau | Bild: dpa/Christophe Gateau

Es bleibt vorerst dabei: Jene elf Kneipen, für die bereits das Berliner Verwaltungsgericht die Sperrstunde aufgehoben hatte, dürfen ab sofort nach 23 Uhr geöffnet bleiben. Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen ersten Widerspruch des Senats am Freitagabend ab.

Der Berliner Senat ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Sperrstunde in der Hauptstadt weiter flächendeckend durchzusetzen. Das teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Freitagabend mit. Der Senat hatte eine sogenannte Zwischenverfügung beantragt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass elf Gastronomen - unter anderem Bars und Kneipen - wieder nach 23.00 Uhr öffnen dürfen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen.

Gericht fehlt überzeugende Begründung der Sperrstunde

Gegen die Sperrstunde waren elf Gastronomen mit Eilanträgen vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Der Senat hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband ging am Freitag aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden.

Vom Oberverwaltungsgericht hieß es am Freitagabend, das Verwaltungsgericht habe nachvollziehbar begründet, "dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe." Gaststätten hätten keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Ablehnung der Senats-Verfügung. Da lediglich die elf Gaststätten der Antragsteller über die Sperrstunde hinaus geöffnet bleiben dürften, sei auch nicht mit einer großen Zahl von Besuchern zu rechnen. Zudem gelte ab 23.00 Uhr ein Alkoholausschankverbot, heißt es in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts weiter.

Womöglich folgen weitere Eilanträge gegen das Alkoholverbot

Der Anwalt der elf Bars, Niko Härting, sagte am Freitagabend im rbb, inzwischen hätten sich weitere neue Mandanten bei ihm gemeldet, die Eilanträge auch gegen das nächtliche Alkoholverbot in Berlin einreichen möchten. Seine Kanzlei werde dies über das Wochenende prüfen, so Härting. Nach Angaben des Gaststättenverbands Dehoga sind bereits Eilanträge gegen das Alkoholverbot gestellt worden.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Sendung: Abendschau, 16.10.2020, 19:30 Uhr

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115 Kommentare

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  1. 115.

    Endlich mal eine herbe Schlappe für diesen RRG Witzsenat, und daraufhin werden noch unzählige folgen !!! :o)))

  2. 114.

    Wie weltfremd muß man denn als Jurist am Verwaltungsgericht sein, um zu glauben, dass nach 23 Uhr in einer Kneipe mit vielen z.T. alkoholisierten Gästen keine idealen Infektionsbedingungen für Covid 19 bestünden. Nur ist natürlich nie im Einzelfall genau nachzuvollziehen, ob eine lebensbedrohliche Infektion, die ja auch jüngere Menschen treffen kann, sich genau nach 23 Uhr in einer nicht "gesperrten" Kneipe ereignet hat und durch eine Sperrstunde zu vermeiden gewesen wäre. Da machen sich die Verwaltungsjuristen schön einen schlanke Fuß und sind raus aus der Verantwortung für die Folgen ihres Urteils. Aber vielleicht wird in Berlin ja auf einen Lock- down gewartet. Ich würde diesen Juristen und allen, die meinen, der Kneipenbesuch nach 23 Uhr gehört zu ihren unveräußerlichen Menschenrechten, empfehlen, sich nochmal die Bilder aus Bergamo zu Gemüte führen oder selbst eine Beatmungsstation zu besuchen.

  3. 113.

    An diesen Maßnahmen war nichts unbegründet oder überzogen! Jeder - außer die Richter - weiß, wie Menschen ticken und dass sie das Alkoholverbot umgehen bzw. ignorieren werden, wenn das entsprechende Etablissement nicht geschlossen wird. Die Inhaber lassen sich diesen Gewinn doch nicht entgehen!

  4. 112.

    Aha, Kritik an angeblich weltfremden Richtern ist ok, Kritik an weltfremden Politikern aber nicht, obwohl es ums selbe Thema, nämlich überzogene und unbegründete Maßnahmen geht???

  5. 111.

    Wer sich nicht in Kneipen betrinkt, hat kein unsoziales Leben. In Kneipen herumsitzen ist auch kein besseres Leben. Und wer gekellnert hat in Kneipen, Bars, Restaurants und Cafes, weiss wieviel Speichel bei den Bestellungen ab spätestens dem 3. Bier fliegt, dass Gäste mit Spucke an den Händen dass Servicepersonsl anfassen, Geldscheine mit Spuckefinger abgezählt und dann überreicht werden usw. Und je lauter gesprochen wird, desto mehr Tröpfchen kriegt man ab. Jede Kellnerin kennt das.

  6. 110.

    Wisst Ihr was,macht einfach alle weiter als ob nichts wäre und heult nachher rum wenn nicht genug Intensivbetten zur Verfügung stehen.

  7. 109.

    Dieses schwarz - weiß kann ich auch


    Wo verbreitet sich das Virus eher?

    A an einem einsamen Strand in der Südsee ohne Maske

    B in der Berliner UBahn zur Rushhour mit Maske

    Man kann da tausende konstruierte Vergleiche aufschreiben, das Leben geht aber nicht schwarz - weiß.
    Aber wer die nächsten 6-8 Monate gern durchweg zu Hause verbringen msöchte, der darf das gern tun.

  8. 108.

    Lenken Sie nicht wieder vom Thema ab: Es ging um die weltfremden Gerichte. Punkt!

  9. 107.

    Nachweis, Nachweis, Nachweis - ich kann es nicht mehr hören! Wie wäre es mal zur Abwechslung mit Nachdenken und logische Schlussfolgerungen ziehen? Dafür eignet sich auch prima das Ausschlussverfahren:

    Wer verbreitet das Virus eher?

    A. Menschen, die Abstand halten, Maske tragen und nicht notwendige Veranstaltungen meiden bzw. verschieben.

    B. Menschen, die die AHA-Regeln eiskalt lächelnd ignorieren, jede Party feiern müssen, überall unterwegs sind und dabei ohne Maske mit diversen Menschen in Kontakt treten bzw. ihnen nahe genug kommen, um eine Infektion zu ermöglichen.

    Hmmmmm ... mal scharf nachdenken!

  10. 106.

    "...Das destruktiv-irrationale Wesen des Menschen findet indes keinerlei Berücksichtigung."

    So argumentiert findet es auch keine Berücksichtigung beim Verordnungsgeber.
    Aktion "Maske auf" wird stur durchgezogen und mit Bußgeldern belegt. Die Tatsache, WIE die Leute ihre Masken benutzen (Kinn- / Ellenbogenschutz, xmal auf und ab usw.), bleibt unberücksichtigt. Ebenso, dass wegen der Maske oft auf Abstand verzichtet wird. Somit geht die ganze Sache nach hinten los.

  11. 105.

    "Ein Richter entscheidet nach Rechtslage, nicht nach hätte wäre könnte."

    Ich zitiere aus einem anderen Kommentarstrang meine Worte:

    "Über das Beherbergungsverbot kann man streiten, über die Sperrstunde jedoch nicht. Wenn man weiß, wie unvernünftig und starrsinnig Menschen sind, dann hätte sie niemals aufgehoben werden dürfen. Die psychologisch-soziologische Komponente und mithin der Realitätsbezug fehlen mir bei dieser richterlichen Entscheidung, die natürlich nur auf knochentrockenen Rechtsschriften rekurriert. Das destruktiv-irrationale Wesen des Menschen findet indes keinerlei Berücksichtigung."

  12. 104.

    "Nur etwas über zehn Prozent der Fälle seien Ausbrüchen zuzuordnen, bei rund 90 Prozent hingegen sei die Infektionsquelle nicht eindeutig festzustellen, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD).
    -> "https://www.welt.de/politik/deutschland/article218064382/Berlin-Echtes-Problem-Immer-mehr-Infizierte-kooperieren-nicht.html"

    Aha. Nur 10 % sind zuzuordnen. Das macht das Verhalten vom Senat irgendwie nicht besser. Einerseits behauptet man Bars sind schuld, um dann zu erwähnen dass man es in 90 % der Fälle gar nicht weiß.

  13. 103.

    Netter Kommentar.
    Leider ohne neuen Inhalt und daher für mich nicht wirklich
    Relevant. Sorry. Nicht böse gemeint.
    Ich glaube die Diskussion hier hat sich zerfahren.
    Trotzdem an alle. Bleibt gesund

  14. 102.

    Tja, dann müssen die Menschen eben endlich mal Vernunft walten lassen! Siehe Zitat unserer Bundeskanzlerin.

  15. 101.

    Zitat aus dem Link: "Wenn man in Südfrankreich oder Spanien feiert, dann feiert man eigentlich nicht in der Wohnung. Wenn man dort nun gezwungen sei, in die enge Wohnung zu gehen, um dort Party zu machen, sei die Ansteckungsgefahr höher."

    Gleiches passiert seit Wochen auch in Deutschland. Die Szene wird aus den Parks verdrängt. Jetzt noch die Sperrstunde. Logische Folge: alles trifft sich zu Hause. Und die 1,5 Zimmer Wohnung ist selbst für zulässige 10 Personen zu klein.

  16. 100.

    Seit vielen Wochen gibts täglich pauschale Beschuldigungen in Richtung Partygänger und Gastro. Beschuldigungen ohne Nachweis. Gäbe es einen Nachweis für diese Unterstellungen, dann wäre das Verbot gerechtfertigt, den gibt es aber nicht. Es ist hier und da mal etwas passiert, was dann gross ausgeschlachtet wurde. Aber nicht massenhaft. Und in Sachsen Anhalt ist übrigens nicht mal die Zettelwirtschaft in der Gastro notwendig.

    Ein Richter entscheidet nach Rechtslage, nicht nach hätte wäre könnte.

  17. 99.

    Ach so, wer sich keinen juristischen Streit leisten kann, muss die umstrittenen Verordnungen und Verbote einfach so hinnehmen? Mal darüber nachgedacht, dass es auch Kneipenwirte gibt (und dies ist bestimmt die Mehrheit, man denke nur an die kleine Kneipe an der Ecke) die sich keinen Nobelwagen leisten können? Wenn schon Maßnahmen, dann bitte gezielt bei denen die sich nicht an die Coronaregeln halten wollen. Und ich meine damit nicht nur die Gastronomie.

  18. 98.

    Ach so, wer sich keinen juristischen Streit leisten kann, muss die umstrittenen Verordnungen und Verbote einfach so hinnehmen? Mal darüber nachgedacht, dass es auch Kneipenwirte gibt (und dies ist bestimmt die Mehrheit, man denke nur an die kleine Kneipe an der Ecke) die sich keinen Nobelwagen leisten können? Wenn schon Maßnahmen, dann bitte gezielt bei denen die sich nicht an die Coronaregeln halten wollen. Und ich meine damit nicht nur die Gastronomie.

  19. 97.

    "Nicht der Schutz des Lebens ist das höchste Gut - sondern die Würde des Menschen, verteilt über die 20 ersten Paragraphen unserer Verfassung und ganz oben stehen."

    Ah, verstehe! Danke, jetzt weiß ich wieder mehr. Das heiß also, frei übersetzt: "Die körperliche Unversehrtheit ist nicht so schützenswert wie das Recht, Partys zu feiern und sich einen hinter die Binde zu kippen, obwohl hinlänglich die enthemmende Wirkung von Alkohol bekannt ist, sodass die gewissenhafte Einhaltung von Anti-Corona-Maßnahmen nicht mehr gewährleistet werden kann." Okay, alles klar!

  20. 96.

    Das hast du nicht verstanden.
    Im Nachhinein. Auch dann kann man jemanden zu seiner Verantwortung ziehen.
    Ein Fußball Trainer der falsche Entscheidungen trifft wird auch erst nach einem verlorenen Spiel zur Verantwortung gezogen.
    Ich finde halt ein Gericht kann nicht, nur weil gerade es nicht 100% zu belegen ist, solch eine Entscheidung in diesem Fall treffen.
    Hinterher dann sagen: ups damit haben wir nicht gerechnet, halte ich für zu spät.

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