Ab Samstag - Maskenpflicht auf weiteren 23 Berliner Straßen und Plätzen
Auf zehn Berliner Einkaufsstraßen muss bereits seit Samstag rund um die Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Nun kommen weitere 23 Straßen und Plätze dazu. Mit der Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden.
In Berlin wird auf weiteren 23 Straßen ab Samstag die Maskenpflicht gelten. Das hat die Senatskanzlei auf Nachfrage von rbb|24 bestätigt. Zuvor hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag angekündigt, dass die bereits seit vorigem Samstag zehn betroffenen Straßen "um weitere ergänzt und der Übersichtlichkeit halber in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet" werden.
Demnach ist dann rund um die Uhr auf insgesamt 33 Straßen und Plätzen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Zuerst hatte am Mittwoch die "B.Z." die Straßen gennant.
Neu hinzukommen werden folgende Straßen und Plätze:
Mitte
1. Rosa-Luxemburg-Platz
2. Rosenthaler Platz
3. Alexanderplatz
4. Rathausstraße
5. Bebelplatz
6. Hackescher Markt
7. Lustgarten
8. Leipziger Platz
9. Pariser Platz
10. Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße
(beidseitig vom Pariser Platz bis zum Alexanderplatz)
11. Potsdamer Platz
12. Washingtonplatz/Europaplatz
13. Turmstraße
Friedrichshain-Kreuzberg
14. Kottbusser Tor
15. Lausitzer Platz
16. Boxhagener Platz
Neukölln
17. Hermannplatz
18. Hermannstraße
19. Sonnenallee
Charlottenburg-Wilmersdorf
20. Breitscheidplatz
21. Hardenbergplatz
22. Olympischer Platz
(im Rahmen von Veranstaltungen bzw. anlässlich von Spielen der Fußball-Bundesliga)
Tempelhof-Schöneberg
23. Wittenbergplatz
Auf folgenden Straßen besteht bereits Maskenpflicht:
24. Tauentzienstraße (Charlottenburg, Schöneberg)
25. Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg)
26. Kurfürstendamm (Wilmersdorf, Charlottenburg)
27. Altstadt Spandau
28. Schloßstraße (Steglitz)
29. Bergmannstraße (Kreuzberg)
30. Karl-Marx-Straße (Neukölln)
31. Bölschestraße (Friedrichshagen)
32. Friedrichstraße (Mitte)
33. Alte Schönhauser Straße (Mitte)
Verordnung gilt nur für Fußgänger
Die neue Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum ist dabei nur auf Fußgänger beschränkt. Der Berliner Senat hatte die Maskenpflicht im öffentlichen Raum zunächst am Dienstag vor einer Woche auf zehn Einkaufsstraßen, Wochenmärkte und Warteschlangen ausgeweitet. Die Pflicht gilt überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht nicht nur in den Geschäften, sondern auch auf den Gängen dazwischen.
Die Kommentarfunktion wurde am 28.10.2020 um 14:41 Uhr geschlossen
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Sendung: Inforadio, 28.10.2020, 12 Uhr