Berliner Verwaltungsgericht - Sperrstunde für weitere rund 20 Berliner Lokale aufgehoben
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilanträgen weiterer Bars und Restaurants stattgegeben: Nachdem zunächst elf Wirte erfolgreich waren, dürfen jetzt fast zwei Dutzend weitere die Sperrstunde ignorieren. Der Alkoholausschank bleibt aber nach 23 Uhr verboten.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag den Eilanträgen von rund 20 Berliner Bars und Restaurants stattgegeben und die Sperrstunde ab 23 Uhr für sie aufgehoben, wie ein Gerichtssprecher rbb|24 mitteilte. Das hatte auch der Anwalt für 14 der Lokale, Niko Härting, dem rbb am Freitagvormittag bestätigt. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.
Mehr als 30 Berliner Lokale dürfen länger aufbleiben
Nun gilt die vom Berliner Senat aufgrund der Corona-Krise für Kneipen und Restaurants kürzlich verhängte Sperrstunde von 23.00 bis 6.00 Uhr für mehr als 30 Lokale nicht mehr. Zuerst hatten elf Gastronomen mithilfe von Anwalt Härting dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt - und bekamen vergangene Woche Recht. Sie dürfen vorerst länger öffnen, allerdings nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken.
"Ich frage mich: Ist das wirklich ein Erfolg, sich so eingeklagt zu haben", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) der rbb-Abendschau am Freitag. Der Alkoholausschank sei weiterhin verboten.
Müller betonte, dass es ihm nicht darum gehe die Gastronomie generell einzuschränken. "Bis 23 Uhr ist ja viel möglich", sagter er dem rbb. Es gehe darum, dass einhergehend mit dem Alkoholkonsum nach 23 Uhr im Umfeld von Bars und Spätis gefeiert werde. Dabei würden sich die Leute in den Armen liegen. "Diese Kontakte sind ein Problem."
Am Donnerstag hatte ein Sprecher des Gerichts mitgeteilt, dass aktuell 20 neue Eilverfahren anhängig seien, hinter denen rund 35 Gastro-Unternehmen stünden. Anwalt Niko Härting berichtete dem rbb am Freitagmorgen, dass von seiner Rechstanwaltskanzlei alleine noch Anträge von sieben Gastronomen mit insgesamt 14 weiteren Lokalen anhängig seien. Hier warte man noch auf die Beschwerdebegründung des Senats - so lange könne das Gericht nicht entscheiden, so Härting weiter.
Senatsbeschwerde wurde vom Gericht abgelehnt
Zwar legte der Senat Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, ein, doch die wies das Gericht ab. Allerdings ging es bislang nur um die Eilanträge, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Müller hatte nach einer Senatssitzung am Dienstag angekündigt, die Sperrstunde gerichtsfest zu machen. Geplant seien eine Verordnung und eine Gesetzesänderung, um die Maßnahme entsprechend "nachzuschärfen".