rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Brandenburg Aktuell | 20.10.2020 | Markus Woller | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Neue Corona-Regeln in Brandenburg

Kabinett beschließt Alkoholverbot und Begrenzung von Feiern

Schärfere Obergrenzen für private Feiern, nächtliches Ausschankverbot für Alkohol: Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag neue Regeln für Corona-Hotspots beschlossen. Auch eine Maskenpflicht in Büros und Einkaufszentren kann jetzt angeordnet werden.

Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag neue Maßnahmen zur Eindämmung der wieder stärker aufgeflammten Corona-Pandemie bekanntgegeben. Neue Regeln gibt es bei der Zahl von Gästen bei Veranstaltungen und privaten Feiern, beim Alkoholausschank in Gaststätten, bei Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Feiern:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Wohnort unter 35, dann sind bei privaten Feiern auf privatem Grund bis zu 75 Anwesende erlaubt. Am 20. Oktober beschloss die Landesregierung, dass diese Obergrenze ab 35 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in den entsprechenden Landkreisen und kreisfreien Städten nur bis zu 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen (bisher 50). Bei privaten Feiern zuhause sind es 15 Menschen (statt bisher 25).

Ab einer Inzidenz von 50 werden Feiern weiter beschränkt: Im privaten Wohnraum dürfen dann nur noch 10 Personen aus maximal zwei Haushalten anwesend sein, im öffentlichen Raum maximal 10 Personen. Veranstalter von privaten Feiern müssen bei einer Inzidenz von über 35 sowie von über 50 diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Mehr zum Thema

Brandenburgische Landeshauptstadt

Auch Potsdam ist jetzt Corona-Hotspot

Veranstaltungen:

Außerdem wurde die Maximalzahl bei Veranstaltungen in Corona-Hotspots ab 35 Neuinfektionen per 100.000 auf 250 Gäste draußen und 150 Gäste im Innenbereich begrenzt.

Wird die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, dürfen bei Veranstaltungen maximal 150 Menschen zeitgleich draußen anwesend sein, bzw. 100 drinnen.

Erweiterte Maskenpflicht:

Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll auch eine erweiterte Maskenpflicht eingeführt werden. Sie gilt dann auch in Büros und Einkaufszentren.

Ab einer Inzidenz von 50 können Gesundheitsämter zusätzliche Orte an denen eine Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, öffentlich machen.

Alkoholverbot:

Ab einer Inzidenz von 35 ein Alkoholausschankverbot in Gaststätten und Kneipen zwischen 23 und 6 Uhr in den betroffenen Städten und Landkreisen. Gesundheitsministerin Nonnemacher machte jedoch darauf aufmerksam, dass sich das Ausschankverbot in Brandenburg von dem in Berlin unterscheidet. In Brandenburg bezieht sich dieses auf Bars und Restaurants und nicht auf Verkaufsstätten.

Mehr zum Thema

Beherbergungsverbot aufgehoben

Woidke spricht nach OVG-Urteil von "falschem Signal"

Beherbergungsverbot gestrichen:

Gestrichen wurde nach einer Gerichtsentscheidung das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten. Dieses Verbot war vergangenen Freitag vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden.

In den Landkreisen Oder-Spree, Prignitz und Spree-Neiße sowie den Städten Potsdam und Frankfurt (Oder) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über den kritischen Wert von 35. Cottbus ist mit einer sogenannten 7-Tage-Inzidenz von 87,3 bereits Corona-Risikogebiet.

Infektionszahlen steigen

"Wenn wir bei einer exponentiellen Kurve etwas bremsen wollen, dann sollten wir so früh wie möglich anfangen, um den gewünschten Effekt zu erzielen", sagte Nonnemacher. Es gebe erneut hohe Infektionszahlen. Die Zahl der Corona-Toten sei ebenfalls wieder gestiegen. Nonnemacher fügte hinzu: "Wir wissen, dass so einige Menschen, die hier bei uns auf den Intensivstationen liegen, mit dem Tod ringen."

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte, dass die zunehmenden Schwierigkeiten im rechtlichen Bereich, die Arbeit der Landesregierung nicht leichter mache. "Die Menschen im Land, in Teilen zumindestens, sind nicht mehr bereit die Maßgaben zu befolgen." Das führe zu mehr Verstößen, die hohe Infektionszahlen begünstigen, so Woidke weiter.

Die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger folge den Verordnungen, sagte der Innenminister Michael Stübgen (CDU). "Wir wissen aber auch, dass es noch immer Unbelehrbare gibt." Es seien Wenige, aber sie seien eine Infektionsgefahr für sich selbst und alle anderen. "Deswegen werden wir die Kontrolle der Maßnahmen verstärke", betonte Stübgen.

Artikel im mobilen Angebot lesen