Sondersitzung des Landtags - Woidke verteidigt Corona-Maßnahmen - AfD spricht von "Panikmache"

Fr 30.10.20 | 14:13 Uhr
  83
30.10.2020, Brandenburg, Potsdam: Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen, r), Brandenburger Ministerin für Soziales und Gesundheit, unterhält sich vor Beginn einer Sondersitzung des Landtages. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: Brandenburg aktuell | 30.10.2020 | Christoph Hölscher | Bild: dpa/Soeren Stache

In einer teils erregten Sondersitzung im Brandenburger Landtag haben die Fraktionen über die neuen Corona-Regeln diskutiert. Ministerpräsident Woidke nannte die Maßnahmen hart, aber "verhältnismäßig". Vonseiten der AfD kam deutliche Ablehnung.

Der Brandenburger Landtag ist am Freitag zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über die geplanten Corona-Maßnahmen zu debattieren. Dabei lieferten sich die Fraktionen teilweise heftige Wortgefechte.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) rief Bürger und Unternehmen zur Unterstützung beim geplanten Teil-Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf. "Die verabredeten Maßnahmen sind hart, aber sie sind notwendig, und sie sind auch verhältnismäßig", betonte Woidke in der Sondersitzung vor den Entscheidungen des Kabinetts zu den neuen Beschränkungen. Die Entwicklung der Pandemie mit ständig steigenden Infektionszahlen sei besorgniserregend. Bund und Länder hätten sich deshalb bewusst dazu entschieden, einheitliche Regeln zu vereinbaren.

Hart seien die Kontaktbeschränkungen für alle Bürger und die Schließung der Betriebe in der Gastronomie sowie der Freizeit- und Kultureinrichtungen, räumte Woidke ein. Die betroffenen Branchen würden aber angemessen finanziell unterstützt. Die Pandemie könne nur wirksam bekämpft werden, wenn es eine große Akzeptanz der Beschränkungen in der Bevölkerung gebe. Nur so habe man im Frühjahr die erste Pandemie-Welle brechen können. "Gemeinsam schaffen wir das auch jetzt - gemeinsam brechen wir auch die zweite Welle", versicherte Woidke.

Nonnemacher: "RKI-Landkarte auch im Osten tiefrot"

Auch Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sprach von einer beängstigenden Entwicklung. Inzwischen seien 16 von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Corona-Risikogebiete. "Die Landkarte des Robert-Koch-Institus färbt sich inzwischen auch im Osten tiefrot", mahnte sie. "In 14 Tagen werden wir noch mehr Fälle von schweren Krankheitsverläufen auf unseren Intensivstationen haben." Daher seien drastische Maßnahmen zur Einschränkung der Infektionszahlen der richtige Weg.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann verwies darauf, dass sich die Zahl der belegten Intensivbetten seit gut einem Monat von Woche zu Woche verdoppelt habe. Wenn sich dieser Trend fortsetze, seien in fünf Wochen mit 640 alle Intensivbetten belegt. Daher müsse die Landesregierung mit allen Mitteln einer Überforderung des Gesundheitssystems entgegenwirken.

Berndt: "Ihre Corona-Politik ist falsch"

Scharfe Kritik an den Verordnungen kam vonseiten der AfD. In seiner ersten Rede als AfD-Fraktionschef bezeichnete Hans-Christoph Berndt die neuen Corona-Regeln als "Panikmache". "Ihre Corona-Politik ist falsch und macht den Menschen Angst", so Berndt. "Von einer Überforderung des Gesundheitssystems waren wir während der gesamten Pandemie weit entfernt, und wir sind es auch heute noch", sagte er.

In Brandenburgs Krankenhäusern müssten aktuell 20 Covid-19-Patienten intensivmedizinisch beatmet werden, dies beanspruche nur zwei Prozent der Intensivbetten. "In dieser Situation verursachen Sie mit Ihrer Politik große Kollateralschäden", warf Berndt Ministerpräsident

Die Sterblichkeit bei Covid-19-Patienten reiche bei weitem nicht an die Werte der Spanischen Grippe heran, meinte Berndt. Die AfD-Fraktion forderte die Landesregierung daher in einem Entschließungsantrag auf, alle Corona-Beschränkungen aufzuheben und die Risikogruppen in der Bevölkerung zu schützen sowie medizinisch zu versorgen. Es gehe um Eigenverantwortung der Bürger, statt Bevormundung durch die Regierung, so Berndt.

Freie Wähler fordern Offenhaltung der Gastronomie

Kritik kam auch von den Linken. Die Maßnahmen seien zwar notwendig, sagte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter. Es sei aber nicht verständlich, dass etwa Kinos und Theater zumachen müssten, während die Menschen sich weiter in Einkaufszentren tummelten. Außerdem mahnte er mehr Beteiligung des Parlaments an und erneuerte seine Forderung, Solo-Selbstständigen ein monatliches Grundgehalt in Höhe von 1.180 Euro aus Landesmitteln zu zahlen.

Die Freien Wähler forderten von der Landesregierung, von der Schließung der Gaststätten ganz abzusehen. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts seien Infektionen in Gaststätten praktisch bedeutungslos, sagte der Fraktionsvorsitzende Péter Vida. Zudem werde durch eine Schließung der Gaststätten ein gefährlicher Prozess in Gang gesetzt. "Statt im sicheren öffentlichen Raum, trifft man sich dann ohne Abstand und Maske privat."

Stohn: "Müssen erst Menschen sterben?"

Grünen-Fraktionschefin Petra Budke verwies dagegen darauf, dass für die rot-schwarz-grüne Koalition das Offenhalten der Schulen und Kitas absolute Priorität habe. "Denn Kinder, Jugendliche und Eltern haben im Frühjahr am meisten unter den Beschränkungen gelitten." Die Existenz der von Schließungen betroffenen Betriebe und Einrichtungen müsse aber durch schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung gesichert werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn warb um Verständnis. Die Lage sei angespannt, die Zahl derjenigen, die wegen Corona stationär behandelt werden müssen, steige rasch an. Die Katastrophe wäre erreicht, wenn die Krankenhauskapazitäten nicht mehr ausreichen würden, so Stohn. Den AfD-Fraktionsvorsitzenden Berndt griff er scharf an. "Müssen erst Menschen sterben, damit die AfD bereit ist, zu handeln?", fragte Stohn.

Die Anträge der Opposition wurden jeweils von einer Mehrheit des Landtags abgelehnt. Am Nachmittag wollte das Kabinett über die neuen Corona-Beschränkungen entscheiden.

Neue Regeln nach Bund-Länder-Beschluss

In Reaktion auf dramatisch steigende Infektionszahlen hatten sich die Ministerpräsidenten zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch auf die einschneidendsten Schritte seit dem Frühjahr verständigt. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Schließung von Hotels, Restaurants, Kinos und Theater für den gesamten Monat November. In dieser Zeit sollen sich auch nur wenige Menschen öffentlich treffen dürfen. Kitas und Schulen bleiben hingegen offen.

Der Berliner Senat hatte die Maßnahmen bereits in einer Sondersitzung am Donnerstagabend beschlossen und sich dabei weitgehend an die Vorgaben von Bund und Ländern gehalten. Einzig für Kinder bis 12 Jahren gilt eine Ausnahme - sie dürfen gemeinsam im Freien Sport treiben.

Sendung: Heute im Parlament, 30.10.2020, 10 Uhr

83 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 83.

    Sie fragen nach Vorschlägen.
    Der Neuköllner Amtsarzt Savaskan „sprach sich für eine risikobasierte Pandemiebekämpfung aus - im Sinne des Schutzes aller vulnerablen Gruppen". Das heiße, dass man empfehlen würde, "dass Risikogruppen gesondert den öffentlichen Raum betreten und mit Schutzausrüstung ausgestattet werden".
    Und was macht Brandenburg? Trotz mehrfacher Forderungen hat Brandenburg immer noch kein Konzept zum Schutz der Risikogruppen, was angesichts der aktuellen Lage unverantwortlich ist. Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage im Frühjahr hat Frau Nonnemacher auf Besuchs- und Hygieneregeln der Alten- und Pflegeheime verwiesen. Es lebt aber nur ein geringer Teil in diesen Einrichtungen. Angehörige der Risikogruppen haben die schwersten Verläufe. Wenn eine Covid-19-Infektion bei denen zu spät erkannt wird, gibt es kaum noch eine Chance. Ein Klinikleiter in Italien hat das im März in einem TV-Interview begründet.
    Individuelle Hinweise finden sie auch hier, z.B. #71 u #48

  2. 82.

    Ich hatte Ihnen geantwortet, aber meine Antwort geht nicht durch, trotz Wiederholung.

  3. 81.

    "Risikogruppen dürfen nicht mehr einkaufen gehen..." Wer versorgt aber diesen Personenkreis ? Verwandte, Bekannte ? In dieser Gesellschaft ? Man könnte doch Einkaufszeiten für eher gesunde Risikopersonen in den Vormittagsstunden festsetzen ? Wenn das alles so kritisch ist kann man doch gleich auf den MNS verzichten ? Ist der nun doch sinnlos ? Wer nun Risikopatient ist - aber Schulkinder hat, der ist faktisch ungeschützt, denn mir sage keiner, dass Kinder das Virus draußen lassen. Welch Gefahr geht von kontaminierten Einkaufswagen aus ? Welche von Importlebensmitteln ? Konservendosen und Türklinken -welch Unterschied besteht in Sachen Kontamination ? Während der wärmeren Jahreszeit ist viel zu viel gestattet gewesen und heute erlauben Gerichte mehr als staatl. Stellen.

  4. 80.

    Ergänzung:
    Aufhebung aller Maßnahmen und alleiniger Schutz der Risikogruppen soll wohl bedeuten, absolutes Kontaktverbot der Risikogruppen mit Nicht-Risikogruppen quer durch die Familien: keine Besuche mehr von Erwachsenen und Kindern bei ihren alten Eltern und Großeltern. Junge Nichtrisikomenschen dürfen nicht mehr bei Risikogruppen im Altersheimen udn Krankenhäusern als Pfleger, Ärzte arbeiten. Oder sie zählen damit mit zu den Risikogruppen und dürfen keinen Kontakt mehr zu Nichtrisikomenschen mehr haben. Risikogruppen dürfen nicht mehr einkaufen gehen, wo Nichtrisikomenschen sind, also überall.

    Konkret für den Altenpfleger, der im Altenheim bei Risikogruppen arbeitet, und mit einer Lehrerin verheiratet ist, die Nichtrisikokinder unterrichtet: Einer muss seinen Job aufgeben oder beide müssen sich trennen!

    Es ist doch praktisch völlig unmöglich, alle Maßnahmen aufzuheben und allein die Risikogruppen zu schützen!

  5. 79.

    Brandenburger:
    "Ich fordere die Nutzer und die Redaktion zu einer sachlichen Diskussion bzw. zum Durchsetzen derselben auf. Es kann nicht sein, dass hier ein einzelner User das gesamte Forum in Beschlag nimmt."

    1. Mh, sind Sie der Vorgesetzte der Redaktion mit Weisungsrecht, dass Sie das Recht haben zu fordern?

    2. Wo ist die Diskussion unsachlich?

    3. Welcher "einzelner User nimmt das gesamte Forum in Beschlag"?
    Die überwiegende Mehrzahl der Kommentare hier stammt jedenfalls nicht von mir.

    Er wäre schön, wenn Sie Ihre eigene Forderung beherzigen würden, und zu einer "zu einer sachlichen Diskussion" zurückfinden würden, statt durch die Blume indirekt zu kritisieren, dass hier Argumente gebracht werden, die nicht die Ihren sind.

  6. 78.

    Bernd:
    "Meinen Äußerungen habe ich nichts hinzuzufügen außer "Wie äußern sie sich denn hier? Was bilden sie sich denn ein wer und was sie sind, hier dermaßen belehrend und frech aufzutreten? Im Übrigen gilt jetzt auch in der ehemaligen Ostzone das Grundgesetz, auch wenn sie es nicht kennen sollten.""

    Statt auf meine bereits geschriebene Erwiderung zu erwidern, wiederholen Sie stereotyp Ihren unsachlichen Textbaustein. Sind solche Handlungen, sowie Ihre persönlichen bösartigen Unterstellungen und Angriffe statt sachlicher Argumente nicht typische Handlungen von Trollen?

    Ich möchte Sie damit nicht als Troll bezeichnen, aber darauf hinweisen, dass Sie sehr viel eher Troll-Merkmale erfüllen als ich!

    Es wäre schön, wenn Sie stattdessen zu einer sachlichen Argumentation zurückfinden würden, statt weiterhin die Kriterien zu erfüllen, die Sie vermeintlich bei anderen Kommentatoren zu finden glauben.

  7. 77.

    Bernd:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 31.10.2020 um 05:44
    Sie besitzen keinerlei soziale Kompetenz und sind deshalb als Gesprächspartner uninteressant bzw. unerwünscht."

    1. Ihre Minderheitenmeinung ist wohl kaum repräsentativ.

    2. Ferndiagnosen über meine angeblich fehlende soziale Kompetenz allein aufgrund meiner sachlichen Kommentare sind wohl eher arrogant und trollig als meine sachlichen Kommentare.

    Bernd:
    "Es ist schön, dass sie ein Buch über das GG haben. Vielleicht sollten sie es auch mal lesen."

    Dümliche Unterstellungen ohne jegliches tatsächliches Wissen, ich hätte in meim Grundrechte-Lerhbuch nie gelesen, sind ebenfalls arrogant und trollig.

  8. 76.

    Bernd:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 31.10.2020 um 05:44
    Abweichen von der allgemeinen Regel dont't feed the troll möchte trotzdem nochmal, ein letztes Mal, antworten.
    Sie treten hier arrogant und unverschämt bis frech auf, indem sie jeden anlabern, der sich hier äußert – ein typisches Trollverhalten."

    1. Meine sachlichen Argumente sind weder "arrogant" noch "unverschämt", auch nicht, nur weil Sie Ihrer Meinung widersprechen.

    2. Meine sachlichen Erwiderung sind das Gegenteil von Troll-Verhalten. Sie sollten sich über Trolle informieren, bevor Sie ihre dümmlichen Unterstellungen machen. Vielleicht treffen die Troll-Eigenschaften eher auf Sie zu als auf andere. Sachliche Argumentation als Troll-Verhalten zu beschimpfen und auf meine Erwiderung, was an meiner sachliche Frage trollig sein soll, überhaupt nicht einzugehen, ist jedenfalls selbst trolliges Verhalten.

  9. 75.

    Eve:
    "Antwort auf [TRAM88] vom 30.10.2020 um 21:57
    Ach immer wieder der gleiche Quatsch vom Oma Mörder, die sterberate ist so gering, es gibt noch nicht mal eine Übersterblichkeit und selbst wenn sie ein bisschen höher wäre, ist das durch nichts zu rechtfertigen."

    Und warum waren in Wutan, Italien, New York und anderen Orten die Krankenhäuser, Leichenschuahäuser/Bestatter und Gesundheitssysteme so sehr überlastet???

    Die Ansteckungsrate und die relative Sterberate bezogen auf die Infizierten bzw. Erkrankten sind sehr viel höher als bei Influenza.

    Die absolute Sterberate bezogen auf die Bevölkerung ist bei uns gerade deshalb so gering, weil es diese Maßnahmen gibt und sich die Mehrheit an diese Maßnahmen hält. Ohne diese Maßnahmen hätten wir Verhältnisse wie damals in Wutan, Italien, New York etc. mit überfüllten Krankenhäusern und überlastetem Gesundheitssystem.

  10. 74.

    Machen sie doch mal Vorschläge wie man Hochrisikogruppen schützen sollte. Alle "einsammeln" und auf eine geschützte Insel bringen ?

  11. 73.

    Ich fordere die Nutzer und die Redaktion zu einer sachlichen Diskussion bzw. zum Durchsetzen derselben auf. Es kann nicht sein, dass hier ein einzelner User das gesamte Forum in Beschlag nimmt.

  12. 72.

    Abweichen von der allgemeinen Regel dont't feed the troll möchte trotzdem nochmal, ein letztes Mal, antworten.

    Sie treten hier arrogant und unverschämt bis frech auf, indem sie jeden anlabern, der sich hier äußert – ein typisches Trollverhalten. Sie besitzen keinerlei soziale Kompetenz und sind deshalb als Gesprächspartner uninteressant bzw. unerwünscht.
    Es ist schön, dass sie ein Buch über das GG haben. Vielleicht sollten sie es auch mal lesen.
    Meinen Äußerungen habe ich nichts hinzuzufügen außer "Wie äußern sie sich denn hier? Was bilden sie sich denn ein wer und was sie sind, hier dermaßen belehrend und frech aufzutreten? Im Übrigen gilt jetzt auch in der ehemaligen Ostzone das Grundgesetz, auch wenn sie es nicht kennen sollten."

  13. 71.

    "Absatz" ist natürlich richtig. das sind die Nachteile, wenn man kurzzeitig mal mit einem tablet arbeitet und Google der Meinung ist im Rahmen seiner integrierten Rechtschreibhilfe alles und jedes korrigieren zu müssen. Da werden dann auch mal ungefragt Wörter ausgetauscht.

    Was ihre Aussagen zum Schutz der Hochrisikogruppen angeht möchte ich auf den Kommentar 26 (ff) in
    https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/rekord-neuinfektionen-brandenburg-.html
    verweisen. Hierbei kann auch keine Nachbarschaftshilfe tätig werden.

  14. 70.

    TRAM88:
    "Antwort auf [klara] vom 30.10.2020 um 20:00
    Das GG wurde auf Anforderung der Alliierten nach dem WK2 abgefasst."

    Ergänzung:
    Das GG wurde seit seiner Verabschiedung und auch nach dem formalen Ende der Besatzungszeit mit dem Einigungsvertrag 1990 vielfach geändert, so dass es nicht mehr identisch ist mit dem von den Westalliierten genehmigten GG. Es ist nicht mehr eine Besatzungsverfassung, sondern inzwischen eine souveräne Verfassung von Deutschland. Die ehemaligen Besatzer haben diesbezüglich nichts mehr zu sagen. Deutschland muss sich außenpolitisch lediglich an das Völkerrecht und die internationalen Verträge (UNO, NATO, EU, Menschenrechtskonvention, Handelsverträge etc.) halten, die es freiwillig mit anderen Staaten abgeschlossen hat, genauso, wie sich die anderen Staaten daran halten müssen.

  15. 69.

    klara:
    "Es gibt in keinem Landes- oder Bundesgesetz, geschweige denn im Grundgesetz, die Versammlung der Landeschefs mit Merkel als faktisches Entscheidungsgremium."

    Merkel hat keine Corona-Maßnahmen entschieden. Sie hat lediglich entschieden, alle Ministerpräsidenten zu einer gemeinsamen Diskussion einzuladen. Die Ministerpräsidenten sind der Einladung gefolgt und alle haben miteinander diskutiert. Und am Ende haben sich die Ministerpräsidenten auf einen Kompromiss geeinigt, welche Gesetzesregelungen sie in ihre Parlamente zur Abstimmung einbringen. Wer weiß, ob sich Merkel mit allen, was sie gerne hätte, zu 100% Prozent durchgesetzt hat? Vermutlich nicht.

    Wie Gesetzesvorschläge erarbeitet werden, ist in keiner Bundes- oder Landesverfassung festgeschrieben. Jedes Verfahren ist erlaubt. Lediglich die formalen Aspekte der Diskussion und Abstimmung in den Landesparlamenten sind in den Verfassungen und Geschäftsordnungen festgelegt.

  16. 68.

    klara:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.10.2020 um 16:15
    Die Situation ist ähnlich, wie die rechtliche Grundlage der Grenzöffnung 2015. Hier sucht der wissenschaftlich parlamentarische Dienst des Bundestags auch noch die Rechtsgrundlage."

    Auch das ist falsch. Die damaligen humanitären Maßnahmen waren eine Ermessensentscheidung im Rahmen des politischen Handlungsspielraums der Regierung. Es wurde gegen keine Rechtsvorschriften verstoßen. Wer das Gegenteil behauptet, der sollte konkret die Rechtsvorschriften benennen, gegen die verstoßen worden sein soll.

  17. 67.

    klara:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.10.2020 um 16:15
    Die Vorgehensweise ist schlicht im Grundgesetz nicht vorgesehen."

    Diese Diskussion hier ist im GG auch nicht vorgesehen. Trotzdem dürfen wir hier diskutieren.

    Warum sollen Landesregierungen nicht sachlich miteinander diskutieren und sich darauf einigen dürfen, welche Gesetzesvorschläge sie in ihre Parlamente zur Abstimmung einbringen? Verbindlich entscheiden letztlich nur die Landesparlamente, so wie es in der Kompetenzverteilung im GG geregelt ist. Das ist alles grundgesetzkonform.

    klara:
    "Wozu gibts denn dann noch Parlamente?"

    Die Parlamente allein entscheiden letztlich über die Verabschiedung von Gesetzen. Sie können diese Vorschläge annehmen oder ablehnen. Und wenn sich eine Mehrheit findet, die dies ablehnt, dann kann keine Merkel und keine Landesregierung etwas dagegen tun, außer zu versuchen argumentiv die Landtagsabgeordneten zu überzeugen.

  18. 66.

    Bernd:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.10.2020 um 16:28
    Wie äußern sie sich denn hier?"

    Ich hatte eine bloße Frage gestellt.

    Bernd:
    "Was bilden sie sich denn ein wer und was sie sind, hier dermaßen belehrend und frech aufzutreten?"

    Ich bilde mir ein, eine sachliche Frage stellen zu dürfen. Ist das hier nach Ihrer Meinung nicht statthaft?
    Was ist an der Frage "Wo ist die Rechtsgrundlage für Ihr Verbot?" "belehrend" oder "frech"?

    Bernd:
    "Im Übrigen gilt jetzt auch in der ehemaligen Ostzone das Grundgesetz, auch wenn sie es nicht kennen sollten."

    1. Wie kommen Sie auf die aberwitzige Idee, dass ich dies nicht wüsste.

    2. Ich kenne das GG sehr gut. Falls SIe es auch kennenlernen möchten, empfehle ich Ihnen das Lehrbuch meines damaligen Juraprofessors Bernhard Schlink: Pieroth/Schlink, Grundrechte. Sie können aber auch in jeden GG-Kommentar schauen, um festzustellen, dass es im GG keine Rechtsgrundlage für dieses selbstherrliche Verbot gibt.

  19. 65.

    Herbert:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.10.2020 um 16:28
    Grundgesetz Absatz 2 Satz 2"

    Ich muss Sie enttäuschen: Das ist keine Rechtsgrundlage für Ihr selbstherrliches "Verbot".

    Herbert:
    "Und richte das auch deinen Auftraggebern aus, in deren Auftrag du hier diffamierend tätig bist."

    "Herbert" scheint hier offenbar von sich auf andere zu schließen. Nur, weil er anscheinend im Auftrag anderer schreibt - denn sonst käme ein normal denkender Mensch nicht auf solchen Verschwörungswahn -, heißt dies noch lange nicht, dass auch alle anderen im Auftrag anderer schreiben. Oder er scheint in seinem weltfremden Verschwörungswahn gefangen, dass nur er selbst denken würde, und alle anderen fremdgesteuert seien. Oder es ist die alte Troll-Masche, statt sachlich zu argumentieren, andere mit fantasievollen Unterstellungen zu diffamieren, nur um jegliche sachliche Diskussion zu verhindern. Naja, letztlich entlarven sich solche Trolle durch solche Kommentare nur selbst. Danke!

  20. 64.

    Warum schreiben Sie in Kommentar #30 und Kommentar #49 denselben Stuß als Antwort auf unterschiedliche andere Kommentare statt inhaltlich auf die von Ihnen in Bezug genommenen Kommentare zu reagieren und sachlich zu argumentieren? Haben Sie nur diesen einen Textbaustein?

Das könnte Sie auch interessieren

Symbolbild: Luftblick auf die Berliner Innenstadt Ost - Höchhäuser der Leipziger Straße. (Quelle: dpa/Maurice Tricatelle)
dpa/Maurice Tricatelle

Analyse | BerlinTrend - Im Osten was Neues

Das BSW hat zwar noch keinen Landesverband gegründet, wirbelt dennoch die Mehrheiten durcheinander. Der neueste BerlinTrend zeigt, dass das Bündnis nicht nur der AfD Konkurrenz macht. Von Christoph Reinhardt