Einnahmeausfälle wegen Corona - Brandenburger Verkehrsminister fordert mehr Geld für ÖPNV

Mi 14.10.20 | 08:39 Uhr
  6
Archivbild: Der neue Verkehrsknoten am Hauptbahnhof in Cottbus am 22.10.2019. (Quelle: imago images/Rainer Weisflog)
Audio: Inforadio | 14.10.2020 | Guido Beermann im Interview | Bild: imago images/Rainer Weisflog)

Der Brandenburger Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) hat mehr Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefordert. Vor der Verkehrsministerkonferenz, die am Mittwoch und Donnerstag per Videoschalte durchgeführt wird, sagte Beermann am Mittwoch dem rbb, die bisher zugesagten Mittel reichten nicht aus, um die Corona-bedingten Einnahmeausfälle auszugleichen.

Bislang habe der Bund 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt, sagte Beermann im rbb-Inforadio. Für das Jahr 2021 würden aber weitere Hilfen benötigt. "Wir werden auf der Konferenz nicht nur über die Verteilung der Gelder, sondern auch über Mittel für 2021 sprechen müssen", kündigte er an.

"Auslastung wieder bei 70 Prozent"

Nach einem starken Fahrgastrückgang im Brandenburger ÖPNV von bis zu 90 Prozent im April habe sich die Lage seit Anfang Mai schrittweise verbessert, sagte Beermann. "Aktuell haben wir eine Auslastung von 70 Prozent, seit Anfang Mai haben wir wieder Regelangebot", bilanzierte er. Wie hoch die Einbußen tatsächlich seien, könne erst im nächsten Jahr ermittelt werden, so der Verkehrsminister. "Bis Ende September konnten Brandenburger Verkehrsunternehmen Kompensationen beantragen. Die Anträge werden jetzt abgearbeitet, dann haben wir einen Überblick."

Auch der jüngste Bußgeldkatalog von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wird bei der Konferenz eine Rolle spielen. Die neuen Regelungen hatten teils drastische Verschärfungen des Strafregisters für Raser vorgesehen, waren aber wegen juristischer Lücken gerichtlich für ungültig erklärt worden. Die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren sind deswegen außer Kraft gesetzt. "Wir brauchen da jetzt unbedingt eine rechtssichere Lösung", sagte Beermann.

Sendung: Inforadio, 14.10.2020, 7:45 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

6 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 6.

    Die Individualverkehr und der gemeinschaftliche Verkehr unterscheiden sich nicht dadurch, dass nur ein einziges Ziel existiert oder nicht existiert, sondern dass JEDER Mensch beim Individualverkehr ein eigenes Fahrzeug hat. Deshalb ist der Individualverkehr - insbesondere der Individualverkehr des Autos - für die Stadt schlichtweg untauglich und kontraproduktiv. Nur im Sinne einer Bündelung kann Stadtverkehr überhaupt funktionieren.

    Schauen Sie einfach hin: Überall da, wo Autos Stoßstange an Stoßstange hintereinander herfahren, handelt es sich im Grunde um das Prinzip "Bahn". Somit wäre es auch am Sinnvollsten, da tatsächlich Bahnen, ersatzweise Busse, fahren zu lassen. Darin liegt der Sinn der Nahverkehrsförderung, die im Übrigen weit weniger stark ausfällt wie die "versteckte" Subventionierung des Autoverkehrs.

    Würde Autofahrenden sämtliche Kosten angelastet, die der Autoverkehr verursacht, nahezu kein Mensch, außer ein paar Millionären vielleicht, würde noch Auto fahren.

  2. 5.

    vor allem vom Bund. Warum sollen die Menschen von den Dörfern und Kleinstädten mit mieserablem oder gar keinem ÖPNV den Luxus der Großstädter finanzieren? Bezahlt das mal schön selber.

  3. 4.

    tjo.. Fahrpreise erhöhen. Sollen das die bezahlen, die auch die Kosten verursachen und zwar endlich kostendeckend. Warum sollen immer unbeteiligte ihre Taschen ausleeren, damit die Nutznießer es schön billig und bequem haben. Reicht doch schon, dass trotz Gleichheitsgrundsatz die Benutzer des ÖPNV bevorteilt werden. Am Ende ist das genauso Individualverkehr, sonst müsste man dort ja nicht unterschiedliche Ziele und Haltepunkte mit unterschiedlichen Beförderungsmitteln anfahren. Es fahren ja nicht alle mit dem 100er zu Tante Erna sondern individuell.
    Es fahren mehr Autos in den Bus- oder Tramtakten an einem Punkt vorbei, als in selbigen Fahrgäste drinnen sitzen könnten.

  4. 3.

    Raser zur Kasse bitten und rechtssichere Ermittlung ermöglichen. Kostenpflichtige Parkplätze einführen, Maskenmuffel höher bestrafen-da kommt doch Geld zusammen.

  5. 2.

    Warum fordert nicht nur der Verkehrsminister einen AUSGLEICH für entgangene Einnahmen?
    Die Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die ALG1 und Hartz IV Empfänger können auch keinen Ausgleich für entgangenen Lohn oder Rentenbeiträge fordern. Den Ausgleich für den ÖPNV und Andere zahlt im Endeffekt jeder Steuerzahler- damit der Geldbeutel des Verkehrsministeriums und der anderen Branchen möglichst ungeschoren davon kommt. Der "Verlust" sollte nicht einseitig auf den Steuerzahler umgelegt werden, was aber die Regel sein wird.

  6. 1.

    Hier rächen sich die Nettoverträge, mit denen für die Verkehrsunternehmen ein Anreiz geschaffen werden sollte, mehr Fahrgäste anzulocken. Bei Bruttoverträgen trägt der Aufgabenträger das Einnahmerisiko komplett, da die Unternehmen die Fahrgeldeinnahmen auf die Subventionen anrechnen müssen.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren