Corona-Pandemie - Berlin beschränkt Krankenhausbesuche auf eine Stunde

Do 15.10.20 | 09:51 Uhr
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Archivbild: Ein Krankenpfleger schiebt am 25.07.2014 in einer Klinik ein Krankenbett durch den Flur. (Quelle: dpa/Daniel Bockwoldt)
Audio: Inforadio | 15.10.2020 | Michael Ernst | Bild: dpa/Daniel Bockwoldt

Wegen vieler Neuinfektionen dürfen Patienten in Berliner Kliniken nur noch von einer Person Besuch bekommen können - für eine Stunde. Für den Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden soll es aber derzeit keine Einschränkungen geben.

Für die Krankenhäuser in Berlin sollen ab Samstag wegen des Wiederanstiegs der Corona-Neuinfektionen erneut eingeschränkte Besuchsregeln gelten.

Eine entsprechende Verordnung hat die Senatsgesundheitsverwaltung erlassen. Einmal am Tag sollen Patienten demnach von einer Person Besuch bekommen können - für eine Stunde. Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch in Kliniken kommen.

Keine Einschränkungen bei Schwerstkranken und Sterbenden

Für den Besuch bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen. Auch Seelsorge ist laut dem Papier weiter möglich. Für Geburten gilt künftig, dass sich die Frauen einen Menschen aussuchen dürfen, der sie begleitet. Die Verordnung soll laut Gesundheitsverwaltung am Freitag im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.

Manche Krankenhäuser hatten angesichts der Zunahme bei den Corona-Infektionen zuletzt bereits eigene Regelungen bekanntgegeben. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit Montag ein Besuchsverbot - Ausnahmen bei Kindern und Schwerstkranken sollen aber möglich sein.

In mehreren Krankenhäusern in Deutschland hatte es größere Coronavirus-Ausbrüche gegeben. Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen zählen zu den Risikogruppen für schwere Verläufe. Bereits im März war das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hauptstadt stark eingeschränkt worden.

Sendug: Inforadio, 15.10.2020, 9 Uhr

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Nach wie vor gilt laut Vivantes Internetseite eine generelles Besuchsverbot (Ausnahmen für Schwerstkranke, Kinder..), SANA hat laut deren Internetseite ein Besuchsverbot für die Geriatrie verhängt.
    Ab Montag gilt auch in den DRK Kliniken ein Besuchsverbot.
    Es wäre gut, eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Häuser zu haben. Zumal die rechtlichen Vorgaben nach meinem Verständnis bislang kein Besuchsverbot in diesem Sinne vorsehen. (Bei allem Verständnis für die Hintergründe.)
    Leider habe ich im familiären Umfeld erfahren und erleben müssen, wie diese Beschränkungen einen Menschen schwer krank werden lassen können und Behandlungen verschleppt werden. Ich bin nur dankbar, dass ich einen Arbeitgeber habe, der Besuche zu den unmöglichen Zeiten, die teilweise angeboten werden, ermöglicht.

  2. 12.

    Ein KH mit Besuchsverbot vermittelt mir den Eindruck, dass dort die Lage nicht im Griff ist. Wir wissen, dass in den meisten Fällen das Personal den Virus einträgt. Leute, die altersbedingt symptomlos positiv sind und OHNE Maske arbeiten!

    Wir hatten übrigens schon vor Corona ein Problem mit der Krankenhaushygiene, nur ging es dabei um multiresistente Keime u.ä.

    Das EvB-Klinikum Potsdam hat eigentlich ALLE Fehler vorgemacht, die JEDES Krankenhaus jetzt vermeiden kann.

    Da kam der Ausbruch nämlich auch nicht von den Besuchern...

  3. 11.

    Ich erinnere mich noch an Zeiten, da war die Liegezeit von Patienten im Krankenhaus nach OP wesentlich länger als 1KW
    und die Besuchszeiten waren von ca. 14- 16 . Das hat wunderbar geklappt und das Krankenhauspersonal konnte verantwortungsvoll seinen Dienst tun. Ich finde eine rundum die Uhr Bespaßung wie sie heute mittlerweile Praxis ist
    auch aus hygienischer Sicht als sehr bedenklich! So, und nun haut drauf,

  4. 10.

    Als chronisch kranker Mensch kann ich nur sagen, wenn man oefters im Krankenhaus sein muß, so ein Tag ohne Besuch oder mit nur einer Stunde ist verdammt lang. Man wartet von morgens um 6, bei nur einem Besuch meist des Partners, derja auch noch Arbeiten muß bis Abends17. 30.
    Da soll man gesund werden oder was? Ueberlegt mal was ihr da ale so von euch gebt von wegen Hausregeln, Gesetz, usw.
    Und was ist mit den kranken Menschen

  5. 9.

    Das "Drangsalieren" hört dann auf, wenn ein Impfstoff in ausreichender Stückzahl und Wirksamkeit verfügbar ist.
    Wenn einige in der aktuellen Situation schon wieder nach der zweiten Stunde rufen ohne wahrzunehmen, dass die erste Stunde ein menschliches Entgegenkommen der Krankenhäuser bzw. Politik ist, ist es vielleicht unkomplizierter - wirksamer allemal - , bis auf die Besuche bei Schwerstkranken und Kindern alle anderen zu untersagen.

    Sehen die Kritiker keine Gefahr darin, dass von außen COV-19 in Krankenhäuser eingeschleppt wird, vielleicht sogar zur eigenen Bezugsperson? Wieviele Meldungen von Häufungen von COV-19 in Krankenhäusern braucht es denn noch?
    Rücksichtnahme ist angesagt.

    @rbb: Vielleicht könnt Ihr euch (und somit uns) mal ein Bild machen, wie aktuell in den Krankenhäusern liegende Patienten zu dieser Frage stehen?

  6. 8.

    Ich finde die Vorgabe menschlich furchtbar. Wieso darf man nur eine Stunde bleiben aber nicht zwei oder mehr. Weshalb sollte man Menschen in der zweiten Stunde anstecken aber nicht in der Ersten?
    Das macht doch wieder Null Sinn und dürfte reiner Aktionismus sein. Wann hört das Drangsalieren endlich Mal auf? Was sind wir für eine fürchterliche Gesellschaft geworden.

  7. 7.

    Muss meine 3 jährige Tochter mich alleine besuchen, wenn ich im Krankenhaus bin?

  8. 6.

    Was genau soll das bringen? Ich dachte immer ab 15 min Kontakt wird es gefährlich? Dann ist es doch am Ende eh völlig egal, wenn man eine Stunde da sein darf. Klingt für mich eher wie nicht zielführender Populismus.

  9. 4.

    @ Sebastian Rother:
    Ich verstehe Ihren Punkt, sehr gut sogar.
    Andererseits könnte man aber auch mit dem GG argumentieren, wenn infizierte Besuchende (unwissend) Mitarbeitende und Patienten anstecken. Es ist fast nicht möglich, sich im Augenblick eines Besuchs zu hundert Prozent sicher zu sein, dass man nicht infiziert ist und dadurch eine große Gefahr für den Mikrokosmos Krankenhaus - inklusive des besuchten Menschen - darstellt.
    Ich möchte nicht in der Haut derjenigen stecken, die sich gerade in einer solchen Situation befinden. Die Vorstellung, z.B. eines meiner Kinder während eines KH-Aufenthaltes nicht besuchen zu können, ist furchtbar. Und doch müsste ich auch überlegen, ob ich ihnen (und vielen anderen) nicht vielleicht einen Bärendienst mit einem solchen Besuch erwiese, wenn ich zu ihnen ginge.
    Übrigens gelten bei Schwerstkranken wie auch bei Sterbenden inzwischen zum Glück Ausnahmen dieser Regel, steht im Text.

  10. 3.

    Die Verordnung ist bindend und muss eingehalten werden.
    Die Regelung von Vivantes ist Hausrecht. Vivantes kann also strengere Regeln (z.B. kein Besuch)einführen, nicht aber welche, durch die die Regelungen der Verordnung gebrochen werden.

  11. 2.

    Im Zweifel gilt das Grundgesetz und eine Stunde Besuchslimit könnte man z.B. bei Schwerkranken schon als ANrgiff auf ihre Menschenwürde zählen... Und die Würde des Menschen ist unantastbar, dachte ich mal..

  12. 1.

    was gilt nun. Die Verordnung oder die jeweilige regelung des Krankenhauses z.b. Vivantes

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