20 neue Eilanträge - Weitere Berliner Gastronomen gehen juristisch gegen Sperrstunde vor
Bislang dürfen nur die elf Berliner Gastronomen, die sich erfolgreich juristisch gegen die Sperrstunde gewehrt hatten, ihre Lokale wieder so lange öffnen, wie sie wollen. Beim Verwaltungsgericht liegen nun jedoch 20 neue Eilanträge.
Nach dem Erfolg mehrerer Gastronomen vor dem Berliner Verwaltungsgericht haben weitere Bar-, Kneipen- oder Restaurantbetreiber dort Eilanträge gegen die vom Senat erlassene Sperrstunde eingereicht. Beim Gericht seien aktuell 20 neue Eilverfahren anhängig, hinter denen rund 35 Gastro-Unternehmen stünden, teilte ein Sprecher mit. Wann über diese Fälle entschieden wird, ist noch offen.
Der Berliner Senat hatte aufgrund der Corona-Krise für Kneipen und Restaurants kürzlich eine Sperrstunde von 23.00 bis 6.00 Uhr erlassen. Elf Gastronomen klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht - und bekamen vergangene Woche Recht. Sie dürfen vorerst länger öffnen, allerdings nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken.
Senat will Sperrstunde gerichtsfest machen
Zwar legte der Senat Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, ein, doch die wies das Gericht ab. Allerdings ging es bislang nur um die Eilanträge, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte nach einer Senatssitzung am Dienstag angekündigt, die Sperrstunde gerichtsfest zu machen. Geplant seien eine Verordnung und eine Gesetzesänderung, um die Maßnahme entsprechend "nachzuschärfen".