Zehn Tage Quarantäne - Berlin lockert Auflagen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Di 03.11.20 | 19:58 Uhr
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Ein Schild weisst auf die Coronavirus - Teststelle am Hauptbahnhof Berlin hin. (Quelle: dpa/B. Pedersen)
Audio: Inforadio | 03.11.2020 | Nina Amin | Bild: dpa/B. Pedersen

Der Berliner Senat hat seine Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten den bundesweiten Vorgaben angepasst. Das bringt Betroffenen ein paar Erleichterungen. So verkürzt sich beispielsweise die Quarantänezeit um vier Tage.

Wer aus einem Risikogebiet nach Berlin einreist, muss künftig nur noch zehn Tage in Quarantäne. Der Senat hat dazu am Dienstag die Infektionsschutzverordnung geändert. Damit setzt Berlin auf Vorlage der Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) die auf Bundesebene abgestimmten neuen Regelungen zur Einreisendenquarantäne um. Die Infektionsschutzverordnung tritt am Mittwoch in Kraft.

Ausnahme von Quarantänepflicht erfordert negativen Test

Laut neuer Verordnung ist eine Quarantäne für Einreisende nur noch erforderlich, sobald sich die Person in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Quarantäne endet ab dem fünften Tag frühzeitig, wenn ein dann erfolgender Test negativ ausfällt.

Es gibt zudem ein gestuftes System von Ausnahmen von der grundsätzlichen Pflicht zur Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet. Das betrifft beispielsweise Bundestagsabgeordnete. Grundsätzlich beziehen sich Ausnahmen auf bestimmte Tätigkeiten und Zwecke von Reisen, heißt es in der Neufassung der Verordnung weiter. Einzelfallbefreiungen durch das zuständige Gesundheitsamt seien weiterhin möglich. Die Ausnahme von der Quarantänepflicht erfordert jedoch einen negativen Test.

Einzelfallbefreiungen durch das zuständige Gesundheitsamt sind weiterhin möglichDie Quarantäne kann frühzeitig beendet werden, wenn nach dem fünften Tag ein Corona-Test gemacht wird und der negativ ausfällt. Außerdem sind einige Personen weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, wie beispielsweise Bundestagsabgeordnete.

Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Personen durch das Gesundheitsamt von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.

Die Quarantäne kann frühzeitig beendet werden, wenn nach dem fünften Tag ein Corona-Test gemacht wird und der negativ ausfällt. Außerdem sind einige Personen weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, wie beispielsweise Bundestagsabgeordnete.

Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Personen durch das Gesundheitsamt von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.

Auch Brandenburg hat die Quarantäne-Regelungen so wie Berlin überarbeitet. Für Einreisende aus Risikogebieten gelten ab kommenden Montag (9. November) dieselben Regeln wie in der Bundeshauptstadt sowie in allen anderen Bundesländern, wie die Landesregierung am Dienstag in Potsdam bekannt gab.

Testpflicht bleibt bestehen

Nach wie vor sind Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach der Ankunft einem Corona-Test zu unterziehen. Möglich ist das wegen des stark gesunkenen Reiseverkehrs derzeit nur noch am BER-Flughafen. Die Teststellen am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) sowie am Hauptbahnhof wurden inzwischen geschlossen. Die Teststelle am Flughafen Tegel ist wegen der in Kürze bevorstehenden Schließung ebenfalls schon geschlossen.

Sendung: Abendschau, 3.11.2020, 19:30 Uhr

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14 Kommentare

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  1. 14.

    Das RKI hat eine aktualisierte Test Strategie veröffentlicht:
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkiterien_Herbst_Winter.html

    Menschen, die leichte Erkältungssymptome haben, sollten sich isolieren - ohne Test. Geht nicht anders, man kann nicht jeden Schnupfen testen ... Krankschreibung via Telefon.
    Das wäre etwas, das ich via Plakate in mehreren Sprachen kommunizieren würde. Anstatt des derzeitigen „ Liberté, Egalité, Charité?“ - was total bekloppt und unlustig ist und sicher niemanden zum Abstandhalten motiviert.

  2. 13.

    Liebe Eve,
    Ich vermute, dass Sie meinen Post nicht komplett verstanden haben, daher habe ich es hier nochmal für Sie erklärt:
    wenn jmd in Quarantäne ist, kann er/sie niemanden anstecken. Dafür ist die Quarantäne ja da. Daher macht es wenig Sinn, zusätzlich zur Quarantäne noch einen Test am Beginn zu machen. Diejenige ist ja sowieso aus dem Verkehr gezogen.
    Der Test zusätzlich zur Quarantäne macht erst dann Sinn, wenn jmd Symptome hat und es wichtig wird zu wissen, ob sie/er ärztlich behandelt werden muss. So wie bei allen anderen, die nicht verreist sind, auch.

  3. 12.

    Genau, das sind alles valide Punkte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es rechtlich vertretbar sein wird, dass z.B. der Rückkehrer aus Slubice (PL) nach Berlin via Frankfurt/ Oder der Quarantänepflicht unterliegt, der Rückkehrer aus Frankfurt/ Oder nach Berlin aber nicht. Zumal - Sie haben es bereits dankenswerterweise erwähnt, Andreas - bereits im Sommer gerichtlich entschieden wurde, dass "Quarantänemaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ausscheidern oder Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden [dürfen]", d.h. "wenn die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil." Das ist aber alles nicht gegeben.

    Was mir zudem Bauchschmerzen bereitst ist, dass "§ 9 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne" hier ggf. den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Beruflich bedingt dürfte ich also quarantänefrei nach Slubice (PL), aber z.B. nicht meine hypothetische Großmutter versorgen.

    Rechtlich alles m.E. auf dünnem Eis...

  4. 11.

    "Wer sowieso 10 Tage in Quarantäne ist und keine Symptome hat, braucht doch keinen Test." Ich fasse es nicht, dass es noch immer Menschen gibt die es nicht verstanden haben. Also ... ein negativer Test bedeutet nicht, dass man sich nicht angesteckt hat. Die Virenlast braucht eine Weile, bis sie hoch genug ist damit der Test sie erkennt. Deswegen sollen die Menschen in Quarantäne, wenn der Test negativ ausfällt und sollen am besten einige Tage später einen zweiten Test machen lassen. Ein positives Testergebnis führt dazu, dass alle Menschen, die z.B. im Flugzeug oder in der Bahn in der Nähe dieser positiv getesteten Person gesessen haben informiert werden und sich ebenfalls testen lassen. Deswegen: Quarantäne UND Test. Gern geschehen. :-)

  5. 10.

    Sie formulieren, dass Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet sind, sich unmittelbar nach der Einreise einem Corona-Test zu unterziehen. Das ist m.E. nicht korrekt
    Bisher war es m.E. so, dass man sich gemäß § 8 InfektionsschutzVO nach Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet in häusliche Quarantäne zu begeben hatte. Gemäß § 9 Abs. 3 gab es die Ausnahme, dass dies nicht bei einem 48 Stunden jungen negativen Test gilt. Oder?
    Wie ist denn jetzt die Neuregelung? Gibt es nach wie vor die Möglichkeit, sich der Quarantäne zu entziehen, wenn man einen negativen Test mitbringt oder sofort macht? Oder muss man auf jeden Fall in Quarantäne, und darf erst nach 5 Tagen einen TEst machen?
    Tritt die VO heute in Kraft? Auf der Internetseite des Senats ist sie noch nihct zu finden! Für eine Antwort bin ich Ihnenn dankbar!

  6. 9.

    Quarantänepflicht UND Testpflicht bei Ankunft.
    Warum? Langweilen sich die Labore, weil zu wenig Tests gemacht werden?
    Wer sowieso 10 Tage in Quarantäne ist und keine Symptome hat, braucht doch keinen Test.

    Während es gleichzeitig für jmd, der im Risikogebiet Berlin lebt schwierig ist, überhaupt einen Test zu bekommen und dann noch 5 Tage auf ein Ergebnis warten muss.

    Wenn sowieso fast alle Länder Risikogebiet sind: Wo ist der Unterschied, ob ich vorgestern in der Berliner S-Bahn oder in der Londoner Underground, ob in Neukölln oder in Genf im Supermarkt war?

    Im Übrigen sieht die Empfehlung/ Algorithmus des RKI für einfache Erkältungssymptome ohne Fieber keinen Test vor.

  7. 8.

    Die Erklärung wäre nicht all zu schwer. Allerdings würde ich lieber den Prof. Drosden hier als Erklärer lesen. rbb24 , bitte leiten sie "Justis" Ansinnen an den Prof. weiter. Morgen lesen wir das denn hier.

  8. 7.

    Einfach alles ignorieren ist die Taktik ...
    https://www.tagesschau.de/inland/analyse-corona-aufhebung-101.html
    https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/06/quarantaene-nicht-generell-einreise-drittstaat-gericht-berlin.html

    Naja das mit der Sperrstunde hat man ja aufrechterhalten trotz Urteil.

  9. 6.

    Wenn ein Reiserückkehrer aus einem RKI Risikogebiet sich in Quarantäne begeben muss, so gehen wir pauschal doch davon aus, er habe sich im Risikogebiet möglicherweise angesteckt und nicht etwa nach der Rückkehr im Risikogebiet Berlin/ Deutschland. Stellen wir uns also vor, er habe sich 2 oder 3 Tage vor Abflug angesteckt. Gehen wir der Einfachheit halber nun davon aus, er entwickelt dann am Tag der Rückkehr Symptome, so können wir die Rückkehr mit dem Tag des Symptombeginns gleichsetzen.

    Wenn ich an Tag 5 nach Symptombeginn/ der Rückkehr jedoch nur noch kaum infektiös bin (s. u.a. Christian Drosten, "Effizienz durch Clusterkontrolle") und die Infektiosität ihren Höhepunkt am Tag -1 hat und dann stark abfällt, so erscheint mit eine 10-tägige Quarantäne nicht schlüssig.

    Überhaupt leuchtet mir nicht ein, warum wir auch nur mit dem Ausland so umgehen, zudem auch sehr pauschalisiert, wenn wir in Teilen Berlins weitaus höhere Inzidenzen haben.

    Vielleicht kann das jemand erklären?

  10. 5.

    Diese „Lockerung“ sollte schon vor Wochen im Rahmen einer einheitlichen EU Regel gemacht werden.
    Es gibt ich eher keinen Virologen, der an den 14 Tagen festhält.
    https://www.badische-zeitung.de/spahn-ist-offen-fuer-kuerzere-corona-quarantaene--193545767.html

    Aber viel interessanter wird die Begründung....warum es beim Besuch der Oma im Inland keine Quarantäne gibt aber beim Besucher dieser im Ausland eine gibt ....wird sicher nicht einfach hierfür einen Grund zu finden .... mir fällt keiner ein.

  11. 3.

    " Berlin vermeldet neuen Rekordwert bei Neuinfektionen , und Berlin lockert Auflagen für Rückkehrer aus Risikogebieten "

    schwer oder gear nicht verständlich

  12. 2.

    Die Testzentren am HBF und ZOB sind seit gestern geschlossen. Testen ist zwar eine Pflicht aber nicht kostenlos für den Rückkehrer.

  13. 1.

    Wie geht das? Ich bin in häusliche Isolation, darf mich aber nach 5 Tagen testen lassen. Kommen die Tester zu mir in die Wohnung, welche ich ja innerhalb von 10 Tagen nicht verlassen darf? Oder: Ich gehe zu einem Testzentrum, zahle die Strafgebühr wegen des illegalen Verlassens der Wohnung und werde getestet.

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