Nicht gezahlte Geldstrafen - Ersatzhaft in Berlin erneut ausgesetzt

Mo 02.11.20 | 09:10 Uhr
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Archivbild: JVA Tegel in der Seidelstraße, Berlin-Reinickendorf. (Quelle: imago images/Schoening)
Bild: imago images/Schoening

In Berlin wird zum zweiten Mal in der Coronakrise der Haftantritt für Menschen ausgesetzt, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Von diesem Dienstag werden bis zum 4. Januar 2021 keine "Ersatzfreiheitsstrafer" neu aufgenommen, wie die Justizverwaltung am Montag mitteilte.

Solche Verurteilten bleiben den Angaben zufolge im Schnitt 30 Tage im Gefängnis. Es solle vermieden werden, dass durch die hohe Fluktuation das Virus eingeschleppt wird. Zudem sollten die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug weiter bereitstehen können.

Knapp 260 "Ersatzfreiheitsstrafer"

In Berlin verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 259 Betroffene eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie würden nun nach und nach entlassen. Diese Strafen werden verhängt, wenn Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie aber nicht zahlen wollen oder können. Die Haft kann jederzeit abgewendet werden, wenn die Geldstrafe beglichen wird.

Zu Beginn der Pandemie hatte sich die Justizverwaltung von Senator Dirk Behrendt (Grüne) Mitte März erstmals zu diesem Schritt entschlossen und den Haftantritt für "Ersatzfreiheitsstrafer" für vier Monate ausgesetzt.

Derzeit sitzen laut Justizverwaltung rund 3.380 Menschen in den Berliner Haftanstalten. Acht auf das Virus positiv Getestete seien in Quarantäne.

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6 Kommentare

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  1. 6.

    Nein, die öffentliche Gesundheit profitiert von solchen Maßnahmen. Ergo geht es auch Sie etwas an. Da nützen Ihnen auch Ihr Gejammere und das Schüren von Angst nicht. Oder werden Sie sich jetzt einbunkern müssen vor all den Schwarzfahrenden und geständigen Ladendieb*innen von Kleinstwertgegenständen? Ersatzhaft ist ohnehin obsolet. Wem wird dadruch geholfen und wenn es nur um Finanzen ginge, wieso werden die Unterbringungskosten dann nicht berücksichtigt. Es geht um mittelalterliches Zurschaustellen von Autorität. In diesen Zeiten ganz gut, dass dem etwas entgegengesetzt wird.

  2. 5.

    Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann muss in den Knast. Das sowas überhaupt nur dem Grundgesetz vereinbar sein soll, schockiert.
    Immerhin entlässt Berlin einige Insassen. Aner man hätte den Spielraum von Anfang an anders handhaben müssen.

  3. 4.

    Ahja Kriminell.
    Diejenigen die sich weigern Rundfunkbeiträge zu zahlen,die ihr Pandemie Strafgeld ablehnen oder oder oder oder .
    Naja so sind se die Besser Wisser.

  4. 3.

    Oh, Sie wissen wie lange das Virus noch da ist? Sind Sie sich da sicher? Ich würde dann gern ein paar Vorhaben auf 2033 verschieben. Und untermalendem dann endlich richtig im Kreis meiner Familie heiraten. Woher wissen Sie das denn? In den Tagesthemen haben sie das nicht erzählt.

  5. 2.

    Wenigstens Kriminelle profitieren von den Coronamaßnahmen

  6. 1.

    Dann sind auch Freigänger von der Resozialisierung ausgeschlossen oder werden sie aus der Haft entlassen ? Und mit ausreichend Wohnraum versorgt, weil der Corana-Lockdown eh bis 2033 anhält und wegen der hohen Eintragungsgefahr.

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