Streit um Corona-Beschränkungen - Brandenburger Landtag berät über geplante Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Mo 16.11.20 | 17:20 Uhr
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Die Südfassade des Stadtschlosses und Landtages (Bild: dpa/Soeren Stache)
Bild: dpa/Soeren Stache

Der Brandenburger Landtag wird am kommenden Mittwochvormittag in einer Sondersitzung über die auf Bundesebene geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten. Die oppositionelle AfD-Fraktion mit 23 Mitgliedern habe die Plenardebatte beantragt, teilte ein Sprecher des Landtags am Montag mit.

Am Mittwochmittag soll über die Gesetzesänderungen im Bundestag und am Nachmittag abschließend im Bundesrat entschieden werden.

Union und SPD wollen Corona-Beschränkungen genauer vorgeben

Union und SPD wollen Formulierungen in dem Gesetz präzisieren und genauer vorgeben, welche Beschränkungen möglich sind, etwa Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen oder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch die Schließung von Geschäften
und Verbote für Veranstaltungen.

Richter hatten angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtfertigt.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 18.11.2020, 19:30 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Das interessanteste am geplanten Gesetz ist aber noch nicht einmal, was darin niedergeschrieben ist sondern das, was fehlt. Das bereitet mir viel größere Sorgen. Hier werden absolute Grundrechte massiv eingeschränkt, ohne klar zu definieren, wann das passieren darf und welche Mittel wann zum Einsatz gebracht werden dürfen. Hätte man in Russland solch ein Gesetz beschlossen, würden sich unsere Demokraten gar nicht mehr einbekommen, welche Macht sich Putin da einräumen lassen würde. Der Gesetzesentwurf ist eine absolute Frechheit und eine Verhöhnung der freiheitlichen Demokratie, selbst wenn ich mal zu Gunsten der Handelnden einen guten Willen unterstellen will. So etwas darf es in diesem Land nicht geben und das BVerfG wird das Gesetz mit Sicherheit zerpflücken.

  2. 2.

    Ja Andreas, dass nennt man gelebte Demokratie. Und ich hoffe Sie haben das neue IFSG schon gelesen. Da steht dann einfach mal geschrieben, dass bei Gefahr eines Pandemieausbruch (ohne die Parlamente mit einzubeziehen) Einschränkungen des öffentlichen Lebens für EIN JAHR angeordnet werden können. Erst wenn ein Jahr vorbei ist muss das Parlament einer weiteren Verlängerung zustimmen.

  3. 1.

    Erstaunlich .....
    Man macht ein Gesetz .... verstößt gegen dieses..... und will nun ein neues machen das diese Verstöße legitimiert.
    Das muss man sich erst mal trauen.

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