Verordnungen zum Infektionsschutz - Brandenburger Landtag kann künftig Corona-Regeln zurückweisen

Di 15.12.20 | 20:15 Uhr
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Am Mittwoch will der Brandenburger Landtag Rekordausgaben für den kommenden Haushalt 2021 beschließen.
Video: Brandenburg aktuell | 15.12.2020 | Bild: dpa/Britta Pedersen

Der Landtag in Brandenburg hat künftig mehr Rechte im Umgang mit neuen Corona-Regeln der Landesregierung.

Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Potsdam für ein neues Gesetz, das dem Parlament ein Informationsrecht sowie ein Vetorecht für neue Verordnungen des Infektionsschutzes einräumt. Es sieht vor, dass die Regierung den Landtag vor dem Erlass von Verordnungen informieren muss. Wenn dieser eine Verordnung ablehnt, muss die Landesregierung sie innerhalb von sieben Tagen zurücknehmen.

Die Koalitionsfraktionen und die Freien Wähler stimmten dem Gesetz zu, AfD und Linke waren dagegen. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Christoph Berndt, kritisierte, der Landtag habe künftig nur ein Widerspruchsrecht nach Verkündung einer Verordnung. Notwendig wäre aber eine Vorabbefassung. Die Linke wollte darüber hinaus, dass die Landesregierung den Rechtsausschuss fragen muss, fand dafür aber keine Mehrheit.

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.12.2020, 19:00 Uhr

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7 Kommentare

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  1. 7.

    Schön wäre auch mal ein Nachweis die die oder die Maßnahme auch zu einem Erfolg führt oder auch mal im nachhinein zu einem Erfolg geführt hat.
    Dann würde man sich auch mal etwas mehr Mühe geben und nicht jeden Unfug erstmal anordnen.

  2. 6.

    Dem erfolglosen linken Bildungsministerium kommt die Regelung sicher entgegen: noch mehr Zeit gewinnen, um nichts zu tun. Es werden Chancen vergeben, um in Krisenzeiten mit "eisernen Besen" dort "aufzuräumen". Das geplante Gesetz muss erweitert werden: was passiert bei Untätigkeit, wie in der Corona-Krise? Hier muss das Parlament eingreifen können.

  3. 5.

    Eindeutiges Jein! Natürlich gibt es Situationen in einer Pandemie, die ein schnelles Handeln erfordern, dies gilt aber eben nicht grundsätzlich. Die jetzige Lösung ist zwar immerhin demokratischer als bisher, aber lange noch nicht demokratisch ideal. Es gab seit dem Frühjahr für viele zu treffende Maßnahmen genügend Zeit zur parlamentarischen Debatte. Mit der reinen Widerspruchslösung könnte eine Landesregierung rein theoretisch auf ewig aneinander gekettet unrechtmäßige Maßnahmen beschließen, die jeweils für eine Woche gelten und damit den Landtag politisch ignorieren. Es hätte also beides ins Gesetz gehört, schnelle Entscheidung für den Beginn einer Infektionswelle mit Widerspruchsrecht, danach demokratische Abstimmung im Landtag.

  4. 4.

    Links und Rechts wird geschmollt. Ich fasse es nicht.

    Während einer Pandemie ist keine Zeit für endlose Debatten. Klares, schnelles Handeln ist oft wesentlich effektiver. Das dem Parlament nun ein Vetorecht zusteht ist doch super und debattiert werden darf nun auch wieder. Zum Glück diesmal nicht zum Nachteil der wählenden Bevölkerung.

  5. 3.

    Und sonst haben Sie keine Probleme?

  6. 2.

    Also bisher ist die neue Verordnung noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Na ja, zwei Stunden haben sie noch, sonst wird sie morgen wohl noch nicht gelten...

  7. 1.

    Also bisher ist die neue Verordnung noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Na ja, zwei Stunden haben sie noch, sonst wird sie morgen wohl noch nicht gelten...

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