Fall für den Verfassungsschutz? - Geisel schließt Beobachtung der "Querdenker" nicht aus

So 06.12.20 | 11:46 Uhr
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Teilnehmer*innen der Anti-Corona Großdemo in Berlin am 29.08.2020 © picture alliance / SULUPRESS.DE
Teilnehmer*innen der Anti-Corona Großdemo in Berlin am 29.08.2020 | Bild: picture alliance / SULUPRESS.DE

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) schließt eine künftige Beobachtung der "Querdenken"-Bewegung durch den Verfassungsschutz nicht aus. Man beobachte "ganz klar extremistische und antisemitische Tendenzen", sagte Geisel m Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb müsse der Verfassungsschutz "sehr genau hinsehen", so Geisel. Eine abschließende Bewertung der Frage sei in Berlin "aber noch nicht erfolgt".

Innenminister beraten am Donnerstag

Das Brandenburger Innenministerium teilte mit, für den Landes-Verfassungsschutz sei die Initiative "Querdenken" bisher kein Beobachtungsgegenstand. Derzeit lägen keine hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte dafür vor, dass von dieser Bewegung Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgingen. Der Verfassungsschutz nehme aber aufmerksam wahr, dass neben Kritikern aktueller Corona-Maßnahmen auch Rechtsextremisten, Reichsbürger und Anhänger der Verschwörungsbewegung QAnon solche Versammlungen aufsuchten und teilweise initiierten, erklärte Ministeriumssprecher Martin Burmeister.

Die Innenministerkonferenz will sich am Donnerstag mit dem Thema befassen. Anhänger von "Querdenken" und Ableger der Bewegung demonstrierten in den vergangenen Monaten in vielen deutschen Städten gegen Beschränkungen in der Corona-Krise. An den Protesten nahmen oft auch Rechtsextreme und Reichsbürger teil.

Sendung: radioeins, 06.12.2020, 11:00 Uhr

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6 Kommentare

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  1. 6.

    Hallo Rainer!
    Sie sprechen mir aus der Seele. Es kann nicht sein, dass die Mehrheit unter einer Minderheit
    leidet. Die Mehrheit ist leider zu ruhig.
    Bleiben Sie gesund.

  2. 5.

    Warum werden Demos, bei denen die Teilnehmer im Vorfeld schon signalisieren sich nicht an die geltenden Regeln zu halten, strikt verboten? Es muss doch wohl möglich sein, das Recht der Allgemeinheit auf Gesundheit und Eindämmung der Pandemie vor das Recht auf Demonstrationsfreiheit zu stellen. Und der Senat kann jetzt auch das Tragen von MNS auf Straßen und Plätzen anordnen. So z.B. am 31.12. 08:00 Uhr bis 01.01. 08:00 Uhr auf der Straße des 17.Juni einschließlich Brandenburger Tor.

  3. 4.

    Da ist mir dann Herr Soeder 10x lieber als Reichsbürger, Querdenker und sonstiges rechtes Gesocks

  4. 2.

    Ich denke, das man eine Idee, sei noch so bescheuert, faktisch einfach nicht verbieten kann. Irgendwelche Trolle kommen dann mit den "alten Ideen" und neuer Tapete wieder aus ihren Löchern gekrochen - Leider.

  5. 1.

    Was hält die Demokratie aus. Wann verbietet man endlich diese Trolle?

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