Zusammenhang mit russischem Angriffskrieg - Öffentliches Verwenden des "Z"-Symbols in Berlin und Brandenburg verboten

Mo 28.03.22 | 15:18 Uhr
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Ein Auto mit dem pro-russischen "Z" Zeichen. (Quelle: dpa/Sergei Malgavko)
Audio: Inforadio | 28.03.2022 | Annette Kufner | Bild: dpa/Sergei Malgavko

Auch in Berlin sind schon Autos mit einem großen "Z" auf Fenster oder Türen gesichtet worden. Wer damit so offenkundig den russischen Angriff auf die Ukraine unterstützt, muss nun mit Konsequenzen rechnen. Das gilt auch für Brandenburg.

Wer das Symbol "Z", das die russischen Streitkräfte im Krieg gegen die Ukraine nutzen, in Berlin öffentlich verwendet, soll strafrechtlich verfolgt werden. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem "Tagesspiegel" (Montag).

"Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z's, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges", sagte die SPD-Politikerin. "Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein." Grundlage für das Verbot sei Paragraf 140 im Strafgesetzbuch, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt, sagte Spranger. Möglich seien bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Ähnlich äußerte sich der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) auf rbb-Nachfrage. Im Falle einer öffentlichen Verwendung des Symbols werde die Polizei eine Anzeige aufnehmen und an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Dieses Vorgehen habe Stübgen dem Polizeipräsidium angewiesen. Mögliche Straftatbestände seien §80a StGB und §140 StGB. Ein gesondertes Verbot des "Z" sei jedoch nicht notwendig.

Verbot gilt auch in anderen Bundesländern

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin erläuterte, sei der Buchstabe selbst zwar natürlich nicht verboten. Doch es gehe um das Symbol. Denn der russische Angriffskrieg sei eine Straftat. "Und wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich daher selber auch strafbar machen." Die Sicherheitsbehörden des Bundes hätten das im Blick.

Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag, der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben, sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen haben sich für ein Verbot des "Z"-Symbols ausgesprochen.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Der lateinische Buchstabe ist ein von Befürwortern des Kriegs genutztes Symbol und steht nach bisherigem Wissensstand für "Za Pobedu" - "Für den Sieg". Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.

Sendung: Inforadio, 28. März 2022, 9 Uhr

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56 Kommentare

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  1. 56.

    YZH:
    "Reine Formalismus. Die Buchstaben sind auch mit Sanktion betroffen."

    Blödsinn! Der Autor dieses Kommentars hat leider NICHTS verstanden.

  2. 55.

    Vera:
    "Krieg ist immer schrecklich. Da hat die Diplomatie versagt weil jeder Recht haben will."

    NEIN! Diplomatie hat nicht versagt, weil die Diplomatie gegen Diktator Putin nicht siegen konnte. Er hat sich fest vorgenommen, die Ukraine zu überfallen und zu kolonialisieren. Da hat Diplomatie keine Chance und konnte daher - leider - nichts ausrichten! Und es geht hier auch nicht darum, dass "jeder Recht haben will", sondern das Recht ist eindeutig gegen Putin. Die Ukraine und der Westen hat eindeutig Recht und Putin eindeutig Unrecht! Wer das nicht unterscheiden kann, dem fehlt leider das (Un)Rechtsbewußtsein!

  3. 54.

    Ihre Argumentation ist natürlich nachvollziehbar, und es wird wohl selten mal zu Anklagen bzw. Verurteilungen kommen. Bei diesem Vorstoß geht neben der Abschreckung, welche durch die Strafbewehrtheit gegeben ist, sicher auch darum, eine direkte Unterbindung solcher Bekundungen durch Polizeikräfte zum Zwecke der Gefahrenabwehr und damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesetzlich abzusichern.

  4. 53.

    Juristisch haben sie da einen wunden Punkt getroffen, denn der Kosovo-Krieg der NATO ist formal völkerrechtswidrig gewesen.
    Seit dem Veto-Recht der Atommächte in der UNO, wird die Wahrscheinlichkeit eines UNO-Mandats irgendeiner Mission im Allgemeinen gegen Null streben. Das die NATO damals ohne Abstimmung mit Jelzin (dem schwachen Russland) in Jugeslawien operiert hat, ist natürlich praktizierte US-Politik der Stärke.
    Aber ich hoffe sie sehen trotzdem den Unterschied zwischen der Unterstützung eines völkerrechtwidrigen Putin-Kriegs und der Unterstützung der Beendigung des völkerrechtwidrigen Genozids der Serben ) an den anderen ethnischen Gruppen (Völkermord von Srebrenica) durch die NATO.

  5. 52.

    Die freundschaftliche Verbundenheit zur Sowjetunion auslöschen zu wollen, klingt sehr spannend.

  6. 51.

    Müsste dann nicht auch Befürwortung des NATO-Einsatzes in Serbien 1999 strafbar sein?

  7. 50.

    Der Bezug ist doch im Artikel durch §80a StGB und §140 StGB hergestellt. Es kommt garnicht darauf an, im welchen Sinne man den Buchstaben Z im eigentlichen Sinne benutzt. Entscheident ist der praktizierte Kontext. Sonst wären ja alle doppeldeutigen Symbole und Gesten nie strafrechtlich von Belang. Gleiches gilt für die Belohnung solcher völkerrechtswidrigen Kriege durch öffentliche Zurschaustellung zugehöriger Symbole.
    Natürlich wird der Richter im Einzelfall prüfen müssen ob eine Aufstachelung zum Verbrechen der Agression gemäß Völkerstrafgesetzbuch oder Unterstützung solcher Taten vorliegt, aber das wird wohl jeder Richter, spätestestnes am OLG, bei dem im Artikel dargestellten Foto bejaen.

  8. 49.

    In Deutschland ist Kriegspropaganda verboten, und das Z ist eindeutig als ein Kriegspropaganda-Symbol für diesen Angriffskrieg zu werten, damit ist der Strafbarkeitsbeweis für die Justiz kein größeres Problem.

  9. 48.

    Und was hat das mit meiner Aussage zu tun? Dass die russische Armee aktuell das Z als Erkennungszeichen nutzt, bestreitet doch gar niemand. Hier geht es darum, dass nicht automatisch die Verwendung des Z in Deutschland rechtlich geahndet werden kann, weil der Zusammenhang zum Angriffskrieg auch erkennbar sein muss. Diese Motivation muss der Staat als Ankläger nachweisen und das dürfte ohne eindeutigen Zusammenhang regelmäßig scheitern, auch wenn die Politik hier von was anderem träumt. Die Justiz ist nicht an politische Wünsche sondern an Gesetze gebunden.

  10. 47.

    Dieses Z tauchte bei Überfall auf die Ukraine auf den russischen Militärfahrzeugen nicht zufällig auf, somit ist der Zusammenhang mit diesem Krieg gegeben.
    Wann haben die Russen mit diesesn Z vorher bei ihren Kriegseinsätzen dieses Z benutzt?
    Also, es ist ein Kriegspropaganda-Symbol, übrigens, das hat nicht nur Deutschland erkannt.

  11. 46.

    Nun ja, Ihr wortreicher Beitrag ist nun auch nicht gerade besonders tiefschürfend; er reiht lediglich profane Erkenntnisse aneinander, Steffen. Es ist doch vollkommen klar, dass dieses Verbot immer auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen wird. Mit dem "eindeutigen Zeigen" meinte ich bsw. sowas wie auf dem Bild über dem Artikel zu sehen ist, wozu es nicht mal der noch zusätzlich vom Beifahrer geschwenkten Russlandfahne bedarf.

    Und natürlich kann ein explizit zur Schau getragenes Bekenntnis pro Russischem Angriffskrieg die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Um das vorherzusagen muss man nicht besonders schlau, ängstlich, pessimistisch oder what so ever sein.

  12. 45.

    Und damit kennen sie sich bestens aus oder warum haben sie einen Zusammenhang zu beliebten Buchstabenkombinationen der rechtsextremen Szene hergestellt?

  13. 44.

    Ich bin jetzt nicht der Schlauste. Deshalb meine Frage an Sie: Wie wird mit dem zeigen des Z-Symbols die öffentliche Ordnung untergraben?

  14. 43.

    Einen Knick in der Optik haben Sie nicht zufällig?
    Man kann in sehr viele Sachen etwas hineininterpretieren, wir wäre es mit einem umgefallenen N zum Beispiel.
    N wie …
    Es ist echt nur noch peinlich.

  15. 42.

    Oh Mann ich erstarre regelrecht vor Ehrfurcht, ob dieser schlauen Worte! Was ist denn überhaupt das "eindeutige" Zeigen? Das Z ist zunächst mal ein nicht verbotener Buchstabe, der ohne weiteres verwendet werden darf, sofern kein EINDEUTIGER Zusammenhang mit Pro-Kriegs-Propaganda besteht. Das muss aber nachgewiesen werden und das wird in aller Regel dem Staat gar nicht gelingen. Darin sehe ich das Problem bei diesem Verbot. Einfach nur mit diesem Zeichen herumzufahren, dürfte den Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung noch nicht erfüllen, da auch das Motiv und die Verbindung dazu erkennbar sein muss. Vor Gericht kann der Angeklagte immer behaupten, etwas Anderes auszudrücken gewollt zu haben und aufgrund der Unschuldsvermutung müssten weitere gewichtige Indizien gegen ihn vorgetragen werden. Das könnten erfolgte Rufe, Aufschriften oder Taten sein. Beim Z allein, wird es schwierig.

  16. 40.

    Geht mir mitunter an Stränden mit anderen Menschen, alt, jung, weiß/bunt ebenso, wenn die Schwerkraft massivst zuschlägt.

  17. 38.

    Ist aber ein sehr krummes Hakenkreuz. Anders ausgedrückt: Die Theorie ist schon recht weit hergeholt.

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