Eilantrag kassiert - Oberverwaltungsgericht: Verbot ukrainischer Flaggen gilt doch

Mo 09.05.22 | 22:43 Uhr
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Tag der Befreiung in Berlin, Eine große Ukrainische Flagge wurde vor dem Mahnmal ausgebreitet. Die Polizei unterband nach einigen Minuten die Aktion und ließ die Flagge einrollen von Polizeikräften. (Quelle: imago images/A. Friedrichs)
Video: Abendschau | 09.05.2022 | Max Kell | Bild: imago images/A. Friedrichs

Das Verbot ukrainischer und russischer Flaggen an den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkrieges hat viel Kritik nach sich gezogen. Zunächst kippte das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot teilweise, doch dann meldet sich das Oberverwaltungsgericht zu Wort.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am späten Montagabend entschieden, dass auch bei kleineren Versammlungen zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges keine ukrainischen Flaggen und ukrainische Militärlieder gespielt werden durften.

Damit änderten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom frühen Montagabend. Die Allgemeinverfügung der Polizei von 6.00 Uhr am 8. Mai bis um 22.00 Uhr am 9. Mai galt damit auch für eine kleine Versammlung am Museum Berlin-Karlshorst, für die das Verwaltungsgericht das Verbot aufgehoben hatte.

Der Veranstalter hatte zuvor einen Eilantrag eingereicht, dem das Gericht stattgab, weil es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkennen konnte. Die Versammlung sei viel zu klein und zu weit abseits des Stadtzentrums, um einschüchternd zu wirken, hieß es in der Begründung.

Ausnahme für Delegationen und Veteranen

Die Polizei hatte für Sonntag und Montag mehrere Auflagen für 15 Gedenkstätten und Mahnmale erlassen - darunter auch das Museum Berlin-Karlshorst. Dazu gehört etwa die umstrittene Auflage, dass auf dem jeweiligen Gelände oder in der Nähe weder ukrainische noch russiche oder Fahnen der Sowjetunion gezeigt werden dürfen. Für Mitglieder von Delegationen und Veteranen gilt dieses Verbot allerdings nicht.

Ebenso sind Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder verboten. Untersagt ist außerdem das Z-Symbol. Der Buchstabe wird von Befürwortern des Krieges genutzt und steht für "za pobedu" ("Für den Sieg").

Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.

CDU-Klage gegen vorübergehendes Verbot ukrainischer Flaggen

Auch der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, hatt angekündigt beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen das vorübergehende Verbot ukrainischer Flaggen an Ehrenmalen und Erinnerungsorten einzureichen. Das teilte er am Montag dem rbb mit. Das Verbot gilt für 15 Orte in Berlin am 8. und 9. Mai. "Diese Entscheidung des Senats ist eine Schande für Berlin", sagte Evers.

Das Verwaltungsgericht erklärte dann allerdings auf Anfrage des rbb, das Verfahren könne Wochen oder sogar Monate dauern, da es sich zunächst nicht um ein Eilverfahren handelte.

Kritik auch aus der Ukraine

Auf Kritik war das Flaggenverbot auch beim ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk gestoßen. Er forderte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) auf Twitter dazu auf, diese "skandalöse Entscheidung" rückgängig zu machen.

Auch in der Ukraine selbst wurde das Flaggenverbot kritisch aufgenommen. Außenminister Dmytro Kuleba verurteilte die Verordnung der Berliner Polizei: "Berlin hat einen Fehler gemacht, als es ukrainische Symbole verbot", schrieb Kuleba am Sonntag im Nachrichtendienst Twitter. "Es ist zutiefst falsch, sie gleichberechtigt mit russischen Symbolen zu behandeln." Die Entscheidung sei "ein Angriff auf all diejenigen, die derzeit Europa und Deutschland gegen die russische Aggression verteidigen", schrieb Kuleba weiter.

Sendung: rbb24, 09.05.2022, 21:45 Uhr

20 Kommentare

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  1. 20.

    Wir sollten uns generell aus diesem Konflikt heraus halten.
    Flüchtlinge aufnehmen, humanitäre Hilfe, Geld - sollte ausreichen.
    So laufen wir, Europa, Gefahr, von den täglich gleichen auftauchenden Schreihälsen in den Konflikt einbezogen zu werden. Waffen zu liefern befeuert die Spirale, in der wir uns jetzt schon befinden.

  2. 19.

    Man kann sich nur wundern. Die Flagge eines europäischen Landes wird auf Demonstration verboten.
    Bei Flaggen terroristischer palästinensischer Organisationen war man in Berlin dagegen jahrelang kulant und durchaus großzügig.
    Kein gutes Bild nach außen, denke ich. Besonders in Osteuropa bewirkt soetwas sehr ungute Assoziationen und Erinnerungen.

  3. 18.

    Das Urteil ist mit dem grundsätzlichen Verbot richtig.
    Es geht hier um die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

  4. 17.

    1. Ich schrieb den Kommentar vor der Aktualisierung des Beitrags um 22:43. Also nicht über das Urteil des OVG, sondern über das des Berliner Verwaltungsgerichtes.
    2. Wenn an diesem Gedenktag die Fahnen Russlands und der Sowjetunion nicht gezeigt werden dürfen, die der Ukraine aber als Einzige, dann ist das keine objektive, politisch unabhängige Entscheidung! Entweder gar keine oder alle Fahnen der damaligen Sowjetrepubliken.
    3. Absolut kein Gericht muss sich nach meiner persönlichen Meinung richten. Und dass meine Ansicht richtig und die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts falsch war, hat ja dann das OVG bestätigt.
    Also, was soll Ihre Besserwisserei??

  5. 15.

    Und der laute Teil Deutschlands ist mal wieder empört.
    Der Anlaß ist eigentlich schnurz und wird von den besonders empörten meist auch gar nicht so richtig verstanden.
    Aber ist es jemals darauf angekommen?

  6. 14.

    Erika:
    "Das BVG hat keine politisch unabhängige Entscheidung getroffen!"

    Egal, welches Urteil fällt, in dieser Sache kann jeder jedes Urteil als politisches Urteil abwerten. Also, was wollen Sie? Ist ein Urteil nur dann kein politisches Urteil, wenn es Ihrer Meinung entspricht?

    P.S.
    Es war nicht das BVerfG und erst recht nicht die BVG, sondern das OVG, dass die Eilentscheidung getroffen hat.

  7. 13.

    MIR:
    "Und deutsche Gerichte fällen keine politischen Urteile?"

    Egal, welches Urteil fällt, in dieser Sache kann jeder jedes Urteil als politisches Urteil abwerten. Also, was wollen Sie? Ist ein Urteil nur dann kein politisches Urteil, wenn es Ihrer Meinung entspricht?

  8. 12.

    Zu den letzten beiden Sätzen:
    Es ist gewiss ein zutagetretendes Manko der offiziellen Ukraine, von den Rechten her zwischen Menschen und Menschen zu scheiden. Wer sich außerhalb der Regeln menschlicher Gesellschaften stellt, für den können diese Regeln folglich nicht mehr gelten.

    Was hier bei uns von Einzelnen so formuliert wird, scheint dort - leider - vorherrschende Staatsdoktrin zu sein; nicht nur zurzeit des Überfalls und des Krieges, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schon vorher.

    Die Ukraine und Russland sind gleichberechtigte Nationen. Aus der Absprechung seitens Putin-Russlands darf keine spiegelbildliche Verkehrung in das Gegenteil passieren. Von daher geht die Entscheidung der Berliner Polizei vollkommen in Ordnung. Und auch juristisch kann nur sie und nichts anderes Bestand haben. Ansonsten hätten wir hier eine Gesinnungsjustiz.

  9. 11.

    Das stimmt nicht. Ich war vorhin im Treptower Park und es wurden ausnahmslos alle Flaggen einkassiert. Auch von Kasachstan, Moldau, VVN und Kirgistan.

  10. 10.

    Hat man echt keine anderen Sorgen in Berlin?

  11. 9.

    Es ist doch eher Peinlich, hat 1945 die sowjetische Flagge auf dem Reichstag geweht oder nicht?

  12. 8.

    Alle die, die sowjetische/russische Fahnen an diesen Orten und Tagen verboten haben, sollten ihre geistige Zurechnungsfähigkeit prüfen.
    "Tobt euch doch weiter auf dem russischen Volk aus, ihr ....". So etwas ist wirklich nicht nachvollziehbar . Wer sich in diesem Staat auch mal die andere Seite zu Wort kommen läßt, und lange Zeit US-und NATO- Interssen anspricht, wird nieder gemacht. SCHÄMT EUCH AUCH .

  13. 7.

    Mit dem Verbot die Flaggen zu zeigen hat sich der Berliner Senat lächerlich gemacht.

  14. 6.

    Nur noch lächerlich was hier passiert.

  15. 5.

    Hallo
    Die feiern sind vorbei, jetzt ist es komplett egal!
    man sollte nur mal prüfen warum nur Ukrainische Flaggen entfernt wurden und keine russischen!

  16. 4.

    Das Verbot sowjetischer Fahnen an Gedenkstätten der Befreiung durch die Sowjetarmee ist nicht nachvollziehbar. Das Russland von heute ist nicht die Sowjetunion von 1945. Und ukrainische Soldaten waren nicht die einzigen Befreier Berlins.
    Das BVG hat keine politisch unabhängige Entscheidung getroffen! Dass die russische Staatsflagge derzeit nicht gezeigt werden darf - okay. Aber die rote Fahne mit Hammer, Sichel und Sowjetstern zu verbieten, ist Geschichtsrevisionismus, dem ein dt. Gericht nicht unterliegen darf.

  17. 3.

    Die russische Seite nimmt den Sieg über Nazideutschland für sich alleine in Anspruch, in ihren Augen existiert die Ukraine nicht als souveräner Staat. Putin verdreht die Geschichte auch dahin, dass wie im II WK heute die Ukraine von Nazis befreit wird. Die Russen glauben aus Minderwertigkeitskomplexen dieses Narrativ zu gerne. Dabei ist es genau umgekehrt, Russland führt einen brutalen zerstörerischen Angriffskrieg und tritt somit in die Fußstapfen von Hitlers Truppen. Also ist es vollkommen richtig an diesem Tag die Fahne der Aggressoren zu verbieten und die der Angegriffenen zu erlauben. Leider viel zu spät den die Beeliner Polizei hat den ganzen Tag über die Putinisten gewähren lassen und den gerechtfertigten Gegenprotestlern die Fahnen entwendet. Es ist eine Schande ohnegleichen.

  18. 2.

    Das gilt nur für ukrainische Flaggen und Militärgesänge?
    Und deutsche Gerichte fällen keine politischen Urteile?
    Bislang war nicht in den Berichterstattungen vernehmbar, die russischen Seiten würden die ukrainischen Erfolge aussparen. Es geht ausschließlich um die Rote Armee, wo außer Russen, Ukrainer, Georgier, Asserbaidschaner, pp. kämpften.
    Zusammenfassend viele Geschichtsverdrehungen.
    Und dass deutsche Politiker und Medien skurrile Argumente annehmen, sehr fragwürdig.

  19. 1.

    die sowjetischen Ehrenmale erinnern an den Sieg der Roten Armee der Sowjetarmee mit sowjetischen Soldaten sowjetischer Teilrepubliken, als Russland und die Ukraine noch nicht souveräne Staaten waren. Also hat dort nur die sowjetische Fahne zu hängen (sofern dem keine stichhaltigen Gründe entgegenstehen.

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