Corona-Impfungen für Geflüchtete - Berliner Senat will Ukrainern Impfprozedere erleichtern

Sa 02.04.22 | 11:16 Uhr
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Aus der Ukraine geflüchtete Frauen stehen in einem Flur der Lungenklinik Gauting, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. (Quelle: dpa/Matthias Balk)
Bild: dpa/Matthias Balk

Ukrainische Geflüchtete sollen sich in Berlin niedrigschwellig gegen das Coronavirus impfen lassen können. So könnten sie auch ohne Lichtbildausweis geimpft werden, teilte die Gesundheitsverwaltung am Samstag mit.

Derzeit seien nur 1,7 Prozent der ukrainischen Geflüchteten bereits dreifach gegen Corona geimpft, hieß es von der Senatsverwaltung. Auch zwei Impfungen könnte lediglich ein Drittel nachweisen. Die Impfquote beträgt demnach etwa 33 bis 35 Prozent der impffähigen Personen.

Übersetzungshilfe in den Impfzentren

Geflüchtete könnten sich den Angaben der Gesundheitsverwaltung zufolge in den Corona-Impfzentren wie in Tegel und in den Corona-Impfstellen impfen lassen, außerdem bei niedergelassenen Ärzten. Aufklärungsgespräche seien in den Impfzentren auch auf Ukrainisch möglich. Dort steht laut Gesundheitsverwaltung ein Dolmetscherdienst zur Verfügung.

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech, Moderna und Novavax. Die Aufklärungsmaterialien zu den mRNA-Impfstoffen von Biotech und Moderna gebe es auch auf Ukrainisch und Russisch. Laut der Gesundheitsverwaltung werden außerdem in den Unterkünften für Geflüchtete Impfungen durch mobile Impfteams angeboten.

Impfungen mit russischen und chinesischen Impfstoffen werden nicht anerkannt

Ein Problem neben der Sprachbarriere seien in vielen Fällen die in der Ukraine verwendeten Impfstoffe. Bei den Impfungen sind nach Auskunft der Gesundheitsverwaltung etwa zu gleichen Teilen die in der EU zugelassenen Impfstoffe Comirnaty von Bionech/Pfizer und Spikevax von Moderna, sowie die in der EU nicht zugelassenen Impfstoffe Sputnik V und der chinesische Impfstoff Sinovac zum Einsatz gekommen.

Wer bereits mehrfach mit einem der in der EU nicht zugelassenen Impfstoffe geimpft wurde, muss die Impfserie nicht wie zunächst empfohlen von Anfang an neu beginnen. Es genügt die Grundimmunisierung einmalig mit einem mRNA-Impfstoff zu vervollständigen. Danach kann eine Affrischungsimpfung erfolgen. Wer nur ein Mal mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurde, muss eine neue Impfserie starten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.04.2022, 9:44 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    rbb24 - "Impfungen mit russischen und chinesischen Impfstoffen werden nicht anerkannt"
    Hat jemand Infos, warum?
    Würde ich gerne einmal Nachlesen.
    Danke

  2. 2.

    Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.

  3. 1.

    Der letzte Satz stimmt nicht mehr. Es muss keine neue Impfserie mehr begonnen werden, vgl. STIKO-Empfehlung vom 31.3.22. Allerdings bekommen diese Patienten noch kein Zertifikat für die Booster-Impfung, sondern werden im Moment ohne Zertifikat aus den Berliner Impfzentren zu den Apotheken geschickt (die das aber auch noch nicht zertifizieren!?). Hier sollte der Senat dringend nachbessern.

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