Fragen und Antworten - Diese neuen Regelungen sollten Geflüchtete aus der Ukraine beachten

Geflüchtete aus der Ukraine benötigen derzeit keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Das gilt bis Ende August. Wenn sie darüber hinaus in Deutschland bleiben wollen, müssen sie bestimmte Regelungen für Aufenthalt und Hilfsleistungen beachten.
Was müssen ukrainische Geflüchtete tun, wenn sie in Deutschland bleiben wollen?
Ukrainische Geflüchtete benötigen bis zum 31.08.2022 keinen sogenannten Aufenthaltstitel, also zum Beispiel ein Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen. Aber für einen darüberhinausgehenden Aufenthalt in Deutschland müssen sie nach aktuellem Stand vor dem 31.08.2022 einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wichtig: Es ist nicht nötig, diesen Aufenthaltstitel bis Ende August zu haben, aber der Antrag muss bis spätestens 31.08.2022 bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt worden sein.
Auch Geflüchtete, die schon vor dem 31.08.2022 arbeiten möchten oder finanzielle Unterstützung benötigen, müssen einen Aufenthaltstitel beantragen.
Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten haben ukrainische Geflüchtete?
Es gibt derzeit drei Möglichkeiten für ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland:
- Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das heißt Sie bekommen als Kriegsflüchtling Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz.
- Ein längerfristiges Visum: Bis zum 31.08.2022 ist für Ukrainer:innen mit Wohnsitz in der Ukraine kein Visum für die Einreise nach Deutschland notwendig. Ukrainer:innen, die die Voraussetzungen für ein längerfristiges Visum erfüllen, können aber nach wie vor ein Visum beantragen. Grundsätzlich muss ein Visum vor Einreise nach Deutschland beantragt werden. Möglich sind zum Beispiel ein Studentenvisum, ein Visum als Fachkraft oder ein Visum für den Familiennachzug nach Deutschland. Weil die deutsche Botschaft in Kyiw derzeit geschlossen ist, kann man ein Visum bei den deutschen Auslandsvertretungen in Nachbarstaaten der Ukraine beantragen.
- Asylantrag: Ukrainischen Staatsangehörigen wird derzeit empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen, da der erforderliche Schutz in einem anderen schnelleren Verfahren (§24 Aufenthaltsgesetz) gewährt wird. Auch Personen, die bereits einen Asylantrag gestellt haben, können diese Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es besteht auch das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen.
Wie, wo und unter welchen Voraussetzungen kann ich in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragen?
Ukraininer:inen können online [berlin.de] einen Antrag auf vorübergehenden Schutz, stellen, wenn sie durch das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder eine andere Behörde nach Berlin verteilt wurden (Verteilentscheidung).
Im Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel [berlin.de] wird geprüft, ob geflüchtete Ukrainer:innen in ein anderes Bundesland weiterverteilt werden oder ob sie die Voraussetzungen für eine Zuweisung in Berlin erfüllen.
Ich bin in Berlin, ohne dass ich vorher offiziell hierhin verteilt wurde. Unter welchen Voraussetzungen kann ich in Berlin bleiben?
Sie können im Ukraine Ankunftszentrum Tegel beantragen, in Berlin zu bleiben, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Wenn Sie oder ein enges Familienmitglied dringende medizinische, pflegerische oder psychische Bedarfe haben und deshalb zeitweise oder dauerhaft nicht reisefähig sind. Dies wird durch einen Arzt im Ankunftszentrum festgestellt.
- Wenn Sie in Berlin bereits eine Wohnung oder eine dauerhafte Unterkunft (für mindestens 6 Monate) gefunden haben. Dies müssen Sie über eine Meldebescheinigung, eine Bescheinigung des Wohnungsgebenden, einen unbefristeten Mietvertrag oder eine Unterkunftsbestätigung nachweisen.
- Wenn Ihr:e Lebenspartner:in, Ihre Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder schon in Berlin leben.
- Wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz im Berlin habe. Das muss schriftlich nachgewiesen werden.
- Wenn Sie hochschwanger sind oder gerade entbunden haben (Mutterschutz) und in Berlin bleiben möchten.
Wie, wo und unter welchen Voraussetzungen kann ich in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragen?
Sie können einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Aufenthaltsortes stellen. Eine Liste der Ausländerbehörden in den Brandenburger Landkreisen finden Sie hier (nach unten scrollen): https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/ukraine-informationen-fuer-gefluechtete/
Auch hier gilt grundsätzlich, dass Geflüchtete nach ihrer Registrierung einer bestimmten Kommune zugewiesen werden können – außer es werden bereits bestimmte Voraussetzungen wie eine eigene langfristige Unterkunft erfüllt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Fiktionsbescheinigung und einem Aufenthaltstitel?
Ja, Personen, die sich in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel beantragt haben, bekommen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese gilt, solange die Ausländerbehörde noch nicht über den Antrag entschieden hat. Sie ist aber noch kein Aufenthaltstitel.
Mein Pass ist abgelaufen? Kann ich trotzdem mit diesem eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Mit diesem Problem sollte man sich umgehend an die Botschaft der Ukraine wenden. Momentan werden abgelaufene ukrainische Reisepässe in der ukrainischen Botschaft handschriftlich verlängert. Dabei werden auch die Daten der Kinder und die Lichtbilder der Kinder in die Pässe der Eltern eingefügt.
Wichtig: Diese Ergänzungen werden von den deutschen Behörden nur anerkannt, wenn sie zusätzlich mit einem konsularischen Siegel oder Stempel ausgestattet sind.
Meine Fiktionsbescheinigung gilt bis zum 31.08.22. Was passiert dann?
Ist der Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt, bleibt der Zustand "erlaubter Aufenthalt" bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten – auch über den 31.08.2022 hinaus.
Wenn Sie den Antrag in Brandenburg stellen, werden Sie aufgefordert, sich anschließend noch bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZAHB) zu registrieren.
Seit dem 1. Juni sind für die Unterstützung von hilfsbedürftigen Ukrainer:innen die Jobcenter zuständig. Sollen sich alle Ukrainerinnen und Ukrainer im Jobcenter anmelden?
Nein. Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, kann finanzielle Hilfe bekommen. Das Jobcenter prüft die Hilfebedürftigkeit und berücksichtigt eigenes Vermögen, wenn es zur Verfügung steht.
Ab 1. Juni bekommen Geflüchtete aus der Ukraine Hilfsleistungen vom Jobcenter. Dafür braucht man eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung. Wer diese noch nicht hat, bekommt noch Leistungen nach dem AsylbLG.
Wie lange bekommt man finanzielle Unterstützung vom Jobcenter? Und welche Pflichten und Regeln gibt es?
Als Mitwirkungspflicht zählen zum Beispiel folgende Pflichten:
- Sie müssen für das Jobcenter per Brief unter Ihrer Adresse erreichbar sein. Das gilt montags bis samstags. Wichtig: Sie dürfen bis zu 3 Wochen im Jahr abwesend sein. Das müssen Sie dem Jobcenter aber vorher mitteilen.
- Sie müssen den Mitarbeiter:innen des Jobcenters mitteilen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert. Was genau Sie melden müssen, erfahren Sie hier [handbookgermany.de] im Abschnitt "Was für Änderungen muss ich dem Jobcenter mitteilen?"
- Wenn Sie krank sind, müssen Sie das dem Jobcenter mitteilen. Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, brauchen Sie ein Attest von Ärzt:innen. Das Attest müssen Sie beim Jobcenter einreichen.
- Sie müssen alle Anträge und Formulare wahrheitsgemäß ausfüllen.
- Sie müssen sich auf Jobs bewerben, die Ihre Arbeitsvermittler:innen für Sie finden.
- Sie müssen an Weiterbildungen teilnehmen, die Ihre Arbeitsvermittler:innen für Sie empfehlen und mit denen Sie einverstanden sind. Sie können aber auch selbst Weiterbildungen oder Kurse vorschlagen.
- Wenn eine medizinische Untersuchung für das Jobcenter nötig ist, müssen Sie sich von sogenannten Amtsärzt:innen untersuchen lassen. Falls Sie das nicht möchten, lassen Sie sich beraten. Hilfe finden Sie hier [handbookgermany.de] im Abschnitt "Wo finde ich Beratung und Unterstützung?".