Medizinische Leistungen für Menschen aus der Ukraine -

Die ärztliche Behandlung noch nicht registrierter Geflüchteter aus der Ukraine in Berlin ist nun vertraglich geregelt. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Integrationsverwaltung des Senats haben am Montag eine Vereinbarung dazu unterzeichnet.
Berlin übernimmt alle Kosten vor der Registrierung
Der Senat erklärt sich demzufolge bereit, einen erheblichen Teil der Kosten zu übernehmen, solange die Geflüchteten noch nicht registriert sind und noch keine elektronische Gesundheitskarte haben. Damit haben die Menschen aus der Ukraine Anspruch auf eine Notfallversorgung, Schutzimpfungen und verordnungspflichtige Medikamente. Sie benötigen lediglich einen Ausweis, der ihre Identität bestätigt.
Sobald Geflüchtete sich bei ihrem zuständigen Sozialamt angemeldet haben, erhalten sie eine elektronische Gesundheitskarte und können dann ganz regulär medizinisch versorgt werden, finanziert durch den Bund und die Kassen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.04.2022, 20:20 Uhr