Anspruch bei geschlossenen Schulen und Kitas - Bundestag beschließt Verdoppelung der Kinderkrankentage

Do 14.01.21 | 17:36 Uhr
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Symbolbild: Eine Mutter mit einem kranken Kind (Quelle: dpa/Lev Dolgachov
Audio: Inforadio | 14.01.2021 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Lev Dolgachov

Kinderkrankengeld bekommen Eltern normalerweise, wenn sie wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. In der Corona-Pandemie kann es nun aber auch bei geschlossenen Kitas oder Schulen beantragt werden - und zwar für deutlich mehr Tage.

Die Zahl der Kinderkrankentage wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie verdoppelt. Pro Kind und Elternteil können künftig pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher zehn Krankentage genommen werden. Bei mehreren Kindern sind es maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Das hat der Bundestag am Donnerstag vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas beschlossen.

Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung noch zustimmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Krankentage verständigt.

Eine Krankschreibung vom Arzt ist nicht nötig.

Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das Krankengeld soll es nun aber auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.

Das Kinderkrankengeld sollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

Kita-Notbetreuung in Berlin, Brandenburg setzt auf Freiwilligkeit

In Berlin bleiben Schulen für den Präsenzunterricht vorerst bis zum 25. Januar geschlossen. Bis dahin gibt es reinen Distanzunterricht. An Grundschulen gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Kindertagesstätten und -pflegestellen bieten nur noch eine Notbetreuung an.

Auch in Brandenburg findet derzeit kein Präsenzunterricht statt. Vorerst bis 31. Januar soll der Schulunterricht generell per Home-Schooling stattfinden. Dagegen sind Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflegestellen geöffnet. Eltern sind aber aufgefordert, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300 pro 100.000 Einwohner sollen die Kitas schließen. In Horten für Grundschulkinder gibt es in Brandenburg derzeit nur eine Notbetreuung.

Sendung: Inforadio, 14.01.2020, 12:40 Uhr

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16 Kommentare

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  1. 16.

    Genau die Problematik(kein Anspruch auf Kinderkrankentage bei privat versichertem Kind) war für uns vor einigen Jahren der Grund, den Sohn doch in einer Familienversicherung gesetzlich beim Vater unterzubringen. Beamte im Land Brbg haben derzeit lediglich 8 Tage zur Betreuung des kranken Kindes zur Verfügung! Und selbst wenn man gewillt ist, Home Office und Schule unter einen Hut zu bringen, stellt sich der Dienstherr zum Teil wirklich ein Armutszeugnis aus. Kein Vertrauen, keine Technik....

    @sanny: diese Art von Leuten wird es leider immer geben. Das sind dann aber wahrscheinlich auch die, welche die telefonische Krankschreibung gerne dankend in Anspruch genommen haben.

  2. 15.

    Ich finde Ihr Kommentar ist eine Frechheit. Eltern, die berufstätig sind, stehen jeden Tag vor einem neuen Spagat, um alles unter einen Hut zu bringen. Die Kitas in Brandenburg sind zwar noch offen, aber alle Kitas bitten eindringlich darum, die Kinder nicht zu bringen. Wir selbst standen schon vor dem Problem, dass die Kita wegen einem Coronafall geschlossen wurde. Zudem gibt es auch nicht nur Kita Kinder. Denn alle Schulen sind im Notbetrieb und bei uns im Landkreis müssen BEIDE Elternteile Systemrelevanz nachweisen. Was aber wenn man es nicht ist? Nicht mehr arbeiten gehen und die Miete nicht zahlen können? Nein, Betreuung organisieren, im Schichtsystem arbeiten und sich die Klinke in die Hand geben, damit die Kinder nicht alleine sind. Zudem noch Homeoffice und Beschulung. Betreuungskosten müssen allerdings trotzdem weiter bezahlt werden und das ist hier nicht wenig.

    Im übrigen zahlen die Kinder von heute, später mal Ihre Rente und Ihre Pflegeleistungen.

  3. 14.

    Keine Frage: Sicher ist, das kleine Kinder eine gute Betreuung brauchen.
    Wenn nun aber Kollegen, die auch Homeoffice machen könnten, stattdessen Kinderkrankentage nehmen, bleibt ihre Arbeit unerledigt oder an den Kollegen hängen, die "nebenbei" auch ihren eigenen Job machen. Vielleicht gehören diese dann auch noch zu Risikopatienten (z. B. Krebsvorerkrankung, Asthma o.ä.). Das kann auch nicht der Plan sein.
    Zudem hängt wieder alles an den Krankenkassen, denn die Ausgleichszahlungen des Bundes werden nicht reichen. Dann steigen nicht nur die Zusatzbeiträge.

  4. 13.

    20 Tage sind toll. Heute ist der 15. Januar, Tag 15 im "Lockdown" dieses Jahr. Was, wenn ein Kind dann nach März krank wird?
    Die Schulen und Kitas sind größtenteils schon das ganze Jahr zu, nur in Ausnahmefällen gibt es eine Notbetreuung. Meistens auch nur für systemrelevante Eltern.
    Kommt nach Corona dann bald die Debatte, dass Rentner mit weniger als zwei Kindern auch 20 Tage Rente bekommen und danach sehen müssen, wie sie alleine zurecht kommen?
    Die Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Warum verteilen wir sie auf so wenig Schultern wie möglich?

  5. 12.

    Und was ist jetzt mit denen, die zwar gesetzlich versichert sind, aber gar keine Möglichkeit haben zu Hause zu bleiben? Darf da der Ehepartner die zusätzlichen Tage übernehmen? Und wenn jetzt alle Arbeitnehmer diese zusätzlichen Tage in Anspruch nehmen, wer arbeitet dann noch und sorgt für die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Infrastruktur? Habe 3 Angestellte, 2 davon mit schulpflichtigen Kindern, wenn die jetzt zu Hause bleiben muss ich zu machen...dann gibt es keine ärztliche Versorgung mehr... alles nicht besonders gut durchdacht...

  6. 11.

    Und mal wieder setzt der Automatismus des Nörgelns, Maulens und der schlechten Laune ein.
    Selbst wenn Morgen der Messias erschein würde, würde das nicht ohne:
    Der hat sich ja ganz schön lange Zeit gelassen
    und was ist mit
    und warum nicht
    und keiner denkt an
    aber bald sind ja wieder Wahlen
    nie wieder eine christliche Partei
    usw usf
    Natürlich gefolgt von diversen Demonastrationen und em Bekenntniszwang, schon immer dagegen gewesen zu sein.
    Und natürlich: Danke Merkel!!!!!!!!!!!

  7. 10.

    Ich frage mich, wer das kontrolliert, denn für zusätzliche Krankentage kommen alle Versicherten auf. Wenn ich nicht mal mehr ein Attest brauche, was soll das? Wenigstens eine Bescheinigung, dass das Kind nicht betreut wird.... in Brandenburg sind die Kitas offen, das Kind wird gebracht, das Krankengeld beantragt, so läuft das heute!

  8. 8.

    Müsste in Beamtenfamilien dann ja auch so sein, oder? (nicht gesetzlich versichert und kein Zusatzanspruch auf Kinderkranktage. Aber vielleicht ist es da eh alles anders geregelt mit den KK-Tagen, da bin ich nicht im Bilde.)

  9. 7.

    "Eine Krankschreibung vom Arzt ist nicht nötig." Na, wenn da nicht mal einige Eltern die Chance ergreifen, der Doppelbelastung mit Arbeit und Homeschooling mit der Begründung "krankes Kind" zu entgehen...

  10. 6.

    Ein weiteres Beispiel für:

    „Groß verkündet, nur kaum jemand wird es bekommen“

    Nach dem Debakel um die „Soforthilfen“, dem Skandal um die Impfstoffe ein weiteres Beispiel, wie Politik gegen die Menschen funktioniert.

    Ich hoffe ja immer nich, dass sich die Menschen bei der Wahl daran erinnern....

  11. 5.

    Gute Idee, aber viel zu kurzsichtig. Diese Regelung schließt Berufsgruppen aus. Ich bin Werkstudentin und arbeite 20 Stunden die Woche und habe einen Sohn. Aber weil ich studentisch pflichtversichert bin, habe ich gar kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, obwohl ich arbeite und gesetzliche versichert bin....

  12. 4.

    @rbb:
    Sind die 90% des Nettoverdienstes zusätzlich beschlossen? Sind es normalerweise nicht nur 67%?

  13. 3.

    Und was ist mit privatversicherten Kindern? Jetzt bitte keine Neiddebatte. Meine Kinder sind beim selbständig arbeitenden und privat versicherten Papa (mit eigenen Beiträgen!) versichert, Mama ist gesetzlich versichert. Ich habe deshalb schon immer keine Kinderkranktage bekommen, sondern musste Urlaub nehmen oder nacharbeiten wenn die Kinder krank waren. Für die Unterstützung im Homeschooling gehen wir wieder leer aus. Toll!

  14. 2.

    Was der Quatsch soll, weiß der Himmel. Ich brauche meinen Arbeitsplatz. Ich werde nicht beliebter dort, wenn ich möglicht lange meine Arbeit nicht verrichte. Höheres Kindergeld wäre besser, dann könnte ich auch mal einen Babysitter einen buchen.

  15. 1.

    Gute Idee an sich, aber wer zahlt das, die Krankenkassen? Das finde ich dann nicht mehr okay, dann werden wieder die Beiträge erhöht. Und was passiert bei Verlängerung des Lockdowns? Mehr davon? Eltern können nicht planen, wie viele dieser Extratage sie nehmen können und wie viele sie besser aufheben. Es ist wie so vieles nicht zu Ende gedacht und/oder wieder nur die halbe Wahrheit.

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