Corona-Pandemie - Berliner Kitas stellen erneut auf Notbetrieb um

Mi 20.01.21 | 20:41 Uhr
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Rucksäcke in einem Kindergarten. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz schließt ab Donnerstag alle Kindergärten aufgrund der Corona-Lage.
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska

Ab dem 25. Januar stellen die Kindertagesstätten in Berlin erneut von Regel- auf Notbetrieb um. Welche Berufsgruppen in den nächsten vier Wochen Anspruch auf einen Kita-Platz haben, will die Bildungsverwaltung am Donnerstag bekanntgeben.

Nach dem Beschluss der neuen Corona-Regeln durch den Senat stellen Berliner Kitas ihren Regelbetrieb ab dem 25. Januar ein. Nach Angaben der Senatsbildungsverwaltung soll es danach eine Notbetreuung geben.

"Ich hätte den Berliner Familien die weiteren Einschränkungen gerne erspart", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Mittwoch. Angesichts des noch immer hohen Infektionsgeschehens und der möglichen Ausbreitung neuer Virusmutationen müsse man soziale Kontakte in allen Bereichen aber weiter reduzieren.

Mit der erneuten Umstellung auf eine Notbetreuung kann eine Betreuung nach Angaben der Bildungsverwaltung nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt, von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gelte vorerst bis zum 14. Februar, hieß es.

Liste der systemrelevanten Berufe ab Donnerstag abrufbar

Die aktuelle Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe soll am Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie [berlin.de] veröffentlicht werden. Eine Liste mit dem Stand 19. Januar 2021 hat die Bildungsverwaltung bereits als PDF-Download zur Verfügung gestellt [berlin.de].

Die Liste führt Berufe auf, die nach Auffassung der Berliner Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen, wie eine Sprecherin der Bildungsverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Kitas dürfen nach der neuen Corona-Verordnung mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten. In der Kindertagespflege gelten 60 Prozent als Obergrenze.

Für Fragen von Eltern ist weiterhin die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung geschaltet. Zwischen Montag und Freitag ist sie zwischen 9 und 13 Uhr unter 030/90227-6600 erreichbar. Schriftliche Fragen können Eltern auch per E-Mail an die Verwaltung richten (Kita.Notfallbetreuung@senbjf.berlin.de).

Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:

  • Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
  • Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.
  • Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
  • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
  • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
  • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)
  • Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.
  • Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.
  • Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:

  • Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
  • Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.
  • Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
  • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
  • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
  • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)
  • Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.
  • Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.
  • Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Sendung: Abendschau, 20.01.2021, 19:30 Uhr

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32 Kommentare

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  1. 32.

    Frage mich warum nicht beide Elternteile systemrelevant arbeiten müssen. Unabhängig von der Liste jat nach wie vor Priorität die Kinderbetreuung selbst zu organisieren!!! Explizit wurde vom Senat darauf hingewiesen, dass sich zwei Haushalte, egal welcher Größe, bei der Kinderbetreuung unterstützen sollen. Und das ist aus meiner Erfahrung nicht mal ansatzweise bei den allermeisten Eltern ausgeschöpft, heißt organisiert. Wenn die Familien, die zu Hause sind, einer anderen Familie aus der Kitagruppe helfen würde, dann müssten ab Montag in der Notbetreuung höchstens 5-10 Prozent da sein... und für alle wäre das Risiko sehr gering! Das nennt man Rücksicht und Solidarität.

  2. 31.

    28 Seiten Definition von Ausnahmen! Da findet jede*r was, und dazu "*sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf"
    Das ist alles andere als Notbereuung!

  3. 30.

    28 Seiten Definition von Ausnahmen! Da findet jede*r was, und dazu "*sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf"
    Das ist alles andere als Notbereuung!

  4. 29.

    Die sollten mal Homeoffice fest durchsetzen und kontrolliern. Da wird nun am 26. beraten, dann Umsetzung möglicherweise zum 01.02. für 14 Tage gültig und dann geht der ganze Mist wieder von vorn los. Warum nicht klipp und klar? Es gibt mir bekannte viele Betriebsstätten die Homeoffice machen könnten, alle Mitarbeiter dafür sind und doie Möglichkeit besteht und der Chef sagt nein. Telefonnummer zum anschwärzen gibt es nur für Nachbarschaftswach - Party, warum nicht auch für Mitarbeiter der Chef Homeoffice Verweigerer?

  5. 28.

    Ich bin bzgl der Kitas enttäuscht über die Entscheidung des Senats. Noch vor einer Woche wurden angeblich andere Lösungen gesucht, um die Liste auf jeden Fall zu vermeiden. Die Wechselmodell-Lösung ist nun kommentarlos unterlassen worden und stattdessen die Liste wieder eingeführt. Unser Träger hat nicht mal gefordert, zumindest die Bedarfe und Möglichkeiten der Familien abzufragen, sich auf zwei Tage die Woche zu beschränken - dies wäre bei vielen Familien möglich. Man hätte dann die meisten Kinder zumindest an zwei festen Tage die Woche in festen Gruppen in die Kita lassen können sowie einen Teil der Kinder (systemrelevant) täglich. Das würde nicht tausende Kinder wieder für Monate außen vor lassen. Wenn es epidemiologische Gründe gibt, dann hab ich dazu noch nirgends was gelesen. Mir scheint, hier wurde am Ende doch die unaufwendigste Lösung des Problems gewählt.

  6. 27.

    Huhu,
    Genau das sehe ich auch WARUM den ganzen Medien Bereich?
    Das selbe Gilt für Forst WARUM?
    Und ganz Klasse wieder für die Leute die Vollzeit Arbeiten könnten,
    aber nicht können weil sie nicht systemrelev. sind.
    Wer zahlt den Lohnausfall zu 100%? Keiner!!!
    Deswegen bleibt nur der gang zum Arzt, da hat man keine finanziellen Einbußen.
    ganz klasse Hut ab.

  7. 26.

    Zum Glück wurde bei der Lufthansa schnell und entschlossen gehandelt, nicht auszudenken, wenn man dort keine Hilfe zugesichert hätte.
    Aber ein klares Konzept für Berlin, seine Einrichtungen und die Umsetzung gibt es bis heute nicht. Müller, Scheres und Co. glänzen nur durch Hinhaltetaktik und ganze schlechte Außendarstellung in der Kommunikation, wodurch sich nun alle gleich schlecht fühlen...Erzieher, Eltern und Kinder.
    Danke für dieses Versagen!

  8. 25.

    Wird der Prozentsatz von 50% überschritten, wird es wohl wieder zu genauer Bedarfsprüfung im Sinne von "Von wann bis wann geht ihre Schicht genau?" bzw. tageweiser Betreuung kommen, damit alle eine annähernde Bedarfsdeckung bekommen können. Auch die KiTas haben ihre Sicherheitskonzepte, von den Trägern und Senat, auferlegt bekommen und müssen sich da durchwuseln.

  9. 24.

    Gebäudereiniger sind nicht systemrelevant????

    Unfassbar

    Frag mich wer jetzt die Objekte der systemrelevsnten reinigt

  10. 23.

    Wäre das nicht unter Staat und Verwaltung->Verwaltung (Exekutive)->krisenbezogene Forschung (S.22) angesiedelt? Oder unter "außeruniversitäre Forschung" auf S. 12??
    Ansonsten besteht ja immer noch die Chance, dass auf der neuen Liste, die nachher kommt, dezidierter darauf eingegangen wird.

  11. 22.

    Der Brüller wäre ja noch, wenn diese Kinder dann umverteilt würden an weniger nachgefragte Kitas. Nichts ist undenkbar inzwischen.
    Habe letzte Woche MDR am Nachmittag geguckt, dort haben die Kitas 60-70% Auslastung im Notbetrieb. Wahrscheinlich haben die auch so eine lange Liste sytemrelevanter Berufe wie Berlin *lol*.

  12. 21.

    Da auch Mitarbeiter von Medienunternehmen / Journalisten auf der Kita-Liste stehen, wo man sich auch fragt, warum???
    Muss man sich nicht wundern, dass die Probleme der Eltern medial nur oberflächlich angekratzt werden ("Eltern sind genervt, müde usw.")
    Die konkrete Situation "Wo lasse ich mein Kind?" muss man halt einfach mal erlebt haben, was dies bedeutet.

  13. 20.

    @rbb
    Was genau bedeutet denn "Kitas dürfen nach der neuen Corona-Verordnung mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten"?

    Wenn mehr als 50% der Eltern systemrelevant sind, dürfen einige trotzdem ihre Kinder nicht in die Kita bringen?

  14. 19.

    Zitat: "Kitas dürfen nach der neuen Corona-Verordnung mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten"

    WIE bitte?
    Entweder haben die Eltern einen Anspruch oder nicht.
    Haben einzelne Kitas also einen höheren Anteil an systemrelevanten Eltern als 50%, dürfen sie die willkürliche Anzahl nicht überschreiten und die Eltern+Kinder abweisen??

    OMG, was für eine Politik....

  15. 18.

    Was ist denn eine besondere soziale Belastung?

  16. 17.

    Warum wurde darüber bei der heutigen Pressekonferenz um 17:30 nach der Beratung nichts gesagt?

    Wozu halten die überhaupt noch diese PKs in Berlin, wenn es dort keine klaren Aussagen gibt?
    Nur zur Selbstdarstellung und Schulterklopfen?
    ...den Rest lesen Sie bitte bei.....

    Diese öffentlichen Auftritte des RB und Gefolge sind völlig überflüssig geworden, weil absolut nichtssagend.

  17. 16.

    Die Liste ist wieder ein Witz. So wie Sie als Epidemiologin für den Senat unwichtig sind, benötigt das Land Berlin auch keine Steuereinnahmen. Steuerberater werden wieder nur unter sehr starken Einschränkungen als systemrelevant angesehen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland.

  18. 14.

    Das allgemeine Leben soll noch einmal deutlich abgebremst werden, Kontakte vermieden, Homeoffice-Möglichkeiten erweitert werden und zum Teil medizinische Schutzmasken im öffentlichen Raum getragen werden. WIE PASST DIE KOMPLETTE ÖFFNUNG DER KITAS IN DIESES KONZEPT ?
    Es gibt so gut wie keine Schutzmöglichkeiten für Pädagogen. (Keine Abstände möglich, keine medizinischen Schutzmasken möglich, kein Dauerlüften im Winter, keine vom Land refinanzierten Schnelltests)
    Warum muss der arbeitende Pädagoge im Land Brandenburg nicht geschützt werden?
    Warum riskiert man bei der neuen Mutation ein exponentielles Wachstum durch eine Komplettöffnung.
    Ich verstehe nichts mehr !!!

  19. 13.

    Schönen Dank auch, dass RKI-Mitarbeiter*innen, die seit einem Jahr im Krisenmodus Tag und Nacht arbeiten, mal wieder unter keine Kategorie fallen. Und das in Berlin! Wie kann man daran bitte nicht denken?

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