Corona-Pandemie - Berliner Kitas stellen erneut auf Notbetrieb um
Ab dem 25. Januar stellen die Kindertagesstätten in Berlin erneut von Regel- auf Notbetrieb um. Welche Berufsgruppen in den nächsten vier Wochen Anspruch auf einen Kita-Platz haben, will die Bildungsverwaltung am Donnerstag bekanntgeben.
Nach dem Beschluss der neuen Corona-Regeln durch den Senat stellen Berliner Kitas ihren Regelbetrieb ab dem 25. Januar ein. Nach Angaben der Senatsbildungsverwaltung soll es danach eine Notbetreuung geben.
"Ich hätte den Berliner Familien die weiteren Einschränkungen gerne erspart", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Mittwoch. Angesichts des noch immer hohen Infektionsgeschehens und der möglichen Ausbreitung neuer Virusmutationen müsse man soziale Kontakte in allen Bereichen aber weiter reduzieren.
Mit der erneuten Umstellung auf eine Notbetreuung kann eine Betreuung nach Angaben der Bildungsverwaltung nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt, von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gelte vorerst bis zum 14. Februar, hieß es.
Liste der systemrelevanten Berufe ab Donnerstag abrufbar
Die aktuelle Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe soll am Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie [berlin.de] veröffentlicht werden. Eine Liste mit dem Stand 19. Januar 2021 hat die Bildungsverwaltung bereits als PDF-Download zur Verfügung gestellt [berlin.de].
Die Liste führt Berufe auf, die nach Auffassung der Berliner Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen, wie eine Sprecherin der Bildungsverwaltung am Mittwoch mitteilte.
Kitas dürfen nach der neuen Corona-Verordnung mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten. In der Kindertagespflege gelten 60 Prozent als Obergrenze.
Für Fragen von Eltern ist weiterhin die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung geschaltet. Zwischen Montag und Freitag ist sie zwischen 9 und 13 Uhr unter 030/90227-6600 erreichbar. Schriftliche Fragen können Eltern auch per E-Mail an die Verwaltung richten (Kita.Notfallbetreuung@senbjf.berlin.de).
Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:
- Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
- Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.
- Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
- Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
- Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)
- Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.
- Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.
- Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.
Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:
- Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
- Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.
- Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
- Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
- Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)
- Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.
- Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.
- Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.
Sendung: Abendschau, 20.01.2021, 19:30 Uhr