Berliner Landgericht - Richter legt Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Regeln ein

Mo 18.01.21 | 19:38 Uhr
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Richter beim Bundesverfassungsgericht (Bild: dpa/Uli Deck)
Bild: dpa/Uli Deck

Ein Richter des Berliner Landgerichtes hat gegen die Corona-Regeln Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Der Jurist, der in Brandenburg seinen Wohnsitz hat, wendet sich mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Bestimmungen des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg, wie das Gericht am Montag mitteilte. Er wolle die politischen Maßnahmen rechtlich verbindlich abgesichert wissen, teilte der Richter der dpa auf Anfrage mit.

Verharmlosung des Corona-Virus

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht hält der Richter offenbar für nicht rechtmäßig, wie der Tagesspiegel berichtet. Demnach sei gegen ihn bereits ein Bußgeld wegen Verletzung der Maskenpflicht in Potsdam verhängt worden. In seiner Beschwerde behaupte er dem Bericht nach außerdem, "dass das Virus nicht gefährlicher als das Influenza-Virus ist."

Konkret wendet sich der Jurist mit seinen Beschwerden gegen das Infektionsschutzgesetz, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen den Umgang der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (Bund-Länder-Konferenzen) mit der Corona-Pandemie.

Wann das Gericht über die Beschwerden entscheiden wird, ist bislang noch offen.

Sendung: Abendschau, 18.01.2021, 19:30 Uhr

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45 Kommentare

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  1. 45.

    Der Jurist wird sicherlich genügend recherchiert haben, was nach einem Jahr und unzähligen Studien sicherlich möglich ist.
    Bezüglich der absurden Zählweise der Covid Toten, die hohe Unzuverlässigkeit bei den PCR und ganz besonders bei den Antigentests, sowie die Tatsache, dass die Grippe um über 90 % zurückgegangen ist, sowie auch die Frage, ob Masken tatsächlich vor Covid schützen sollen ( zumindest steht es auf jeder Packung, übrigens auch bei FFP2 ) , und dem Sentinellbericht vom RKI, dass in der KW 16 bis 39 in 2020 keine Sars-CoV-2 Viren Vorlagen.
    Da sind etliche Unklarheiten, die die Regierung , ein Chritian Drosten und ein RKI nicht offen darlegt.
    Auch die Todesanzahl die täglich im Dashboard genannt sind, sind nicht taggenau, sondern zwei bis drei Wochen alt.

  2. 44.

    Woher hat der Richter des Berliner Landgerichts die Erkenntnis, dass das Virus nicht gefährlicher als das Influenza-Virus ist? Und welchen Influenza-Stamm zieht zum Vergleich heran? Welche medizinischen Kenntnisse besitzt er? Arbeitet er nebenberuflich vielleicht in der virologischen Vorschung?

  3. 43.

    Das wußten schon die Römer: "Der Germane fürchtet weder Hunger noch Kälte, nur den Durst." ... Kann man dem Initiator dieses "allgemeinen Verbotes" noch irgendwie Fluchthilfe gewähren? ... Alkoholwerbungsverbot im TV - Glücklicherweise betrifft das nicht die Bierwerbung...

    Je länger man drüber nachdenkt, desto alberner wird das... auch ohne Bier!

  4. 41.

    Das sind Menschen, die maßgeblich verantwortlich dafür sind, dass Gesetzesbücher künftig doppelt, dreimal und viermal so dick sind. Selbst der gewöhnlich praktizierte Handschlag muss da als rechtsfreier Raum einer selbstverständlichen juristischen Prüfung unterzogen werden. Gäbe es da ggf. eine präjudizierende Wirkung zum von einer Partei begehrten Ergebnis hin, soweit der Handschlag des anderen eine Festigkeit beinhaltet, ohne die Hand des Gegenübers gleich zu zerquetschen?

    Selten habe ich die Angewohnheit, Dinge recht spitz zu formulieren, doch Einiges empfinde ich als geradezu als bodenlos.

  5. 40.

    Wer die Tatsache Virus nicht entsprechend dem Stand der Wissenschaft aufnehmen kann ,der kann weder privat noch beruflich darüber urteilen. Er liegt nämlich privat und beruflich falsch.

  6. 39.

    "Jetzt wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Bayern von dem dortigen Bayrischen Verwaltungsgerichtshof gekippt." --- Darauf einen - öffentlichen - Dujardin! ;-)

  7. 38.

    Meiner Meinung nach handelt der Richter richtig. Denn was die Verordnungen angeht, blickt ja niemand mehr durch. Jetzt wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Bayern von dem dortigen Bayrischen Verwaltungsgerichtshof gekippt.

    https://www.dw.com/de/richter-kippen-bayernweites-alkoholkonsumverbot/a-56275737
    Mit freundl. Grüßen

  8. 37.

    Kurz nachrechnen >50% der Brandenburger ist älter als 47, mich eingeschlossen, da wäre Staatsbürgerkunde als relevantes Schulfach nicht mehr anwendbar.
    Das Grundprinzip des unabhängigen Gerichtswesen sollte inzwischen trotzdem bekannt sein. Auch das wirtschaftlich und fachlich von Politik unabhängige Richter die Basis dessen sind, ist auch nicht so schwer nachzuvollziehen.
    Scheint aber immer wieder so als ob Richter auch zu „denen da oben“ gezählt werden.

  9. 36.

    Wieder einmal verwechseln Sie hier einige Dinge. Die Virologen, Mediziner usw. stehen der Regierung BERATEND zur Seite und können keine Gesetze/Verordnungen beschließen. Wenn die Exekutive/Regierung Gesetze/Verordnungen beschließt, kann der Bürger/in die Judikative durch eine Klage diese Gesetze/Verordnungen auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
    Also muss der hier klagende Richter als Bürger auch kein medizinisches Wissen haben. Er will lediglich die Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Ob Ihnen dabei seine Meinung gefällt oder nicht. Leider sind durch die Gerichte schon endliche Verordnungen gekippt worden, da diese halt nicht mit Gesetzen im Einklang standen. Auch ich bin für die Verordnungen, aber Sie müssen leider den Zweiflern auch das Recht auf Klage einräumen.

  10. 35.

    Hallo Kurt Wilhelm, das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Natürlich kannst Du ihm einfach Geld so überweisen, da freut er sich. Von mehr Gemeinsinn zeugen würden aber Spenden an die Charité, das Rote Kreuz oder an Suppenküchen.

  11. 34.

    Hallo Jo De, Dagmar hat lediglich auf zwei juristische Umstände hingewiesen, die hier bislang falsch dargestellt wurden. Das hat die Diskussion versachlicht, oder hätte es zumindest können. Deinem Posting kann ich nichts Entsprechendes entnehmen. Falls Du Sorge hast, dass der Richter wegen Gebrechlichkeit an der Ausübung seines Amtes gehindert ist, wende Dich bitte vertrauensvoll an die Dienstaufsicht gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz.

  12. 33.

    Dann gilt aber kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz gilt nur für Tätigkeiten, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit haben. Alles andere ist als privates Handeln einzustufen.
    Beispiel:
    Ich falle die Treppe runter, weil ich eigentlich ein Glas Selter holen wollte.-> Kein Versicherungsschutz, da eigenwirtschaftliche Tätigkeit
    Ich falle die Treppe runter, weil ich einen Ausdruck aus dem Drucker holen wollte, der in einem Zimmer im Erdgeschoss steht. -> Ich bin versichert.

  13. 32.

    Ja und das Virus ist das Virus privat? Hier purzeln die Kategorien wieder wie im Mäusejungel. Offenbar müssen Richter Nachhilfe in Biologie erhalten. Sie schwenken ihr Wissen wie Weihrauch . Leider ist das keine Desinfektion in der Wahrheit der Natur. Der Mann gehört pensioniert.

  14. 31.

    Hallo Krause! Warum soll die Benutzung von Treppen ein "unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz" sein? Ich würde schon sagen, dass man in Arbeitspausen das Homeoffice verlassen darf und nicht von 9 bis 18 Uhr die Wohnungstür verschlossen halten muss.

  15. 30.

    Wenn ein Richter als Privatperson das Verfassungsgericht anruft. Ist er eine Privatperson. Berichtet doch Bitte in 2 Jahren mal was dabei herumgekommen ist.

  16. 29.

    Liebes zöpfchen, der Richter maßt sich nichts an, sondern er nimmt die durch das Deutsche Richtergesetz verliehene richterliche Unabhängigkeit in Anspruch. Ist natürlich ok, wenn Dir das nicht gefällt. In diesem Falle wende Dich bitte vertrauensvoll an Deinen Wahlkreisabgeordneten, damit er die Funktion der Justiz in unserem Staat zu ändern versucht. Das meine ich auch nicht sarkastisch, sondern ernst - in unserem Land darf sich jeder mit legalen Mitteln für Veränderungen einsetzen.

  17. 28.

    Hallo Matthias! Danke für Deine Unterstützung, genau so wie ich es gesagt habe und Du es sagst ist es! Es geht nicht um Personen, die verklagt wurden, sondern um eine Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsnormen. Der Vorposter legte den Schwerpunkt darauf, dass "die Regierung" die Arbeitgeberin des Richters sei und der Richter somit gegen seine eigene Arbeitgeberin klage. Das ist natürlich Unfug. Richter gehören zur Judikative und nicht zur Exekutive (Regierung), und Dienstherrin der Richter ist in vielen Bundesländern das Oberlandesgericht, also Judikative = Rechtsprechung. Auch die Abgeordneten der Parlamente sind ja nicht bei "der Regierung" angestellt sondern gehören zur Legislative. Gewaltenteilung ist so etwas Elementares, wird das nicht mehr in der Schule vermittelt?

  18. 27.

    bei so einer Richter Einstellung, wundern mich jetzt nicht mehr einige Gerichtsurteile von Demonstrationen

  19. 26.

    Richter sind keine Staatsdiener und haben auch keinen Arbeitgeber, Richter sind unabhängig, im Gegensatz zu Beamten.
    Die Verfassungsbeschwerde hat dieser als Privatmann eingelegt, und das ist ihm offen, wie jedem anderen auch.

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