Lockerungen für Schulen, Kitas und Friseure - Berliner Senat übernimmt Beschluss für Lockdown bis 7. März
Der Senat verlängert den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 7. März - und setzt damit die Bund-Länder-Vereinbarung um. Eine Ausnahme gibt es für Friseure. Und auch Schulen und Kitas dürfen bald teilweise öffnen.
Nun ist es amtlich: Berlin setzt die zwischen Bund Ländern getroffene Vereinbarung zur Verlängerung des Corona-Lockdowns um. Der Senat beschloss bei einer Sondersitzung am Donnerstagabend, dass viele Geschäfte, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zur Eindämmung der Pandemie mindestens bis zum 7. März geschlossen bleiben müssen.
Die neuen Regeln sollen ab Sonntag (14. Februar) gelten. Am Samstag werden sie im Amtsblatt in einer Sonderveröffentlichung bekannt gemacht.
Ausnahme für Friseure
Für Friseure soll es eine Ausnahme geben: Sie können bereits am 1. März wieder öffnen und Kunden bedienen, die vorher einen Termin gebucht haben. Die Abstands- und Hygieneregeln für die Friseurbetriebe sind allerdings streng, wie die Gesundheitsverwaltung mitteilte. Eintreten dürfen Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Es besteht Maskenpflicht. Zwischen den Plätzen ist ein Sicherheitsabstand nicht nur von 1,5 Metern, sondern von zwei Metern zu gewährleisten, innerhalb dessen sich kein Kunde aufhalten darf. Wartende Kunden müssen draußen bleiben, sie dürfen sich "nicht innerhalb der Betriebsräume aufhalten".
Schulöffnung zunächst für Klassen 1 bis 3
Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen soll es bereits am 22. Februar losgehen. Den Anfang machen Schüler der Klassenstufen 1 bis 3. Für sie soll es dann Wechselunterricht in halber Klassengröße geben. Sie werden also in geteilten Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mit Hilfe digitaler Lösungen zu Hause unterrichtet. Das soll laut Bildungsverwaltung entweder im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel geschehen. Ein Fahrplan, ab wann auch die Jahrgänge der anderen Schulformen wieder in den Präsenzunterricht dürfen, wurde nicht beschlossen.
Die Länder können gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung in Eigenregie darüber entscheiden, für die Umsetzung ist in Berlin die Bildungsverwaltung zuständig. Dass es keine bundesheinheitliche Regelung gibt, wurde von Pädagogen und Kommunen kritisiert.
Höhere Auslastung der Kitas
Die Kitas bleiben laut Bildungsverwaltung weiterhin im Notbetrieb. Eine Kita darf nun aber zu maximal 60 statt wie bisher zu 50 Prozent des Normalbetriebs ausgelastet sein.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach sich gegen eine rasche Schulöffnung aus. Noch lasse das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt nicht zu, erklärte der GEW-Landesvorsitzende Tom Erdmann. "Zum jetzigen Zeitpunkt müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Anzahl der Infektionen unter die Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche zu senken und die niedrigen Infektionszahlen stabil zu halten", betonte er. "Erst dann sollte aus Sicht der GEW eine schrittweise Öffnung der Kitas und Schulen in halbierten Lerngruppen und prioritär in den Jahrgängen 1 bis 3 erfolgen."
Formulierung für Ausgangsbeschränkung geändert
Der Senat hat zudem eine leichte Aufweichung bei den Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Bisher heißt es in der Infektionsschutzverordnung, das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft sei nur aus triftigen Gründen "zulässig". Nun werden die Bürger "angehalten", die Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. "Die bisherige Regelung war aus juristischer Sicht ein so harter Grundrechtseingriff, dass durchaus die Befürchtung nahelag, dass uns das vor Gericht gekippt wird", erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Antje Kapek, die neue Formulierung. In der Praxis mache das aber keinen Unterschied.
Wie schon bisher sind die Bürger zudem angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass sich ein Haushalt mit höchstens einer haushaltsfremden Person treffen darf.
Alkoholverbot ein wenig gelockert - Bibliotheken öffnen wieder
Ebenfalls neu: Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen.
Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten. Wie der Bibliothekenverbund VÖBB am Freitag mitteilte, sollen die Büchereien ab dem 22. Februar öffen - allerdings mit Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und der Anzahl der Standorte.
Betrieb an Hochschulen bis Ende März eingeschränkt
Der Hochschulbetrieb in Berlin bleibt bis zum 31. März 2021 eingeschränkt. Darauf haben sich die Senatskanzlei und die Berliner Hochschulen geeinigt, teilte die Humboldt-Universität am Freitag mit.
Konkret bedeutet das: Bis zum 31. März finden an den Hochschulen keine Präsenz-veranstaltungen statt. Ausnahmen gibt es nur für bereits geplante Präsenzprüfungen, darunter Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Erlaubt sind dabei höchstens 25 anwesende Personen in einem Raum. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile. Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité - Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 31. März nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten. Sofern es das Pandemiegeschehen zulässt, können Erweiterungen in den Services vorgenommen werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Für Abschluss- und Hausarbeiten verlängern die Hochschulen die Bearbeitungszeiten bis zum 31. März oder treffen vergleichbare Regelungen. Hochschulbeschäftigte, deren Tätigkeiten nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, sollen soweit wie möglich im Homeoffice arbeiten.
IHK-Präsidentin mahnt Perspektive an
Weite Teile des Einzelhandels, dazu Friseure, Kosmetiksalons sowie viele Schulen sind im Zuge des bundesweiten Lockdowns seit 16. Dezember geschlossen, Kitas im Notbetrieb. Restaurants, Museen, Kinos, Theater, Freizeit- und Sporteinrichtungen mussten bereits Anfang November für Publikum schließen. Zudem gelten strenge Kontaktbeschränkungen.
Vertreter der Berliner Wirtschaft vermissen "konkrete Pläne für den geordneten Wiedereinstieg" für von Schließungen betroffene Branchen. "Das Vertrösten auf den 7. März ist noch keine Perspektive", kritisierte die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Berlin, Beatrice Kramm.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) stellte am Montag weitere Corona-Lockerungen in Aussicht, wenn die Infektionszahlen das hergeben. Sollte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei 35 liegen, könne schritt- und stufenweise auch in anderen Bereichen geöffnet werden, sagte Müller am Freitagmorgen im Inforadio vom rbb. Aber auch die 35 sei noch eine Krisenzahl, die verbessert werden müsse.
Sendung: Inforadio, 12.02.2021, 06:00 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 13.02.2021 um 09:01 Uhr geschlossen
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