Bis zum 4. März - Brandenburg verlängert Quarantäne-Regeln für Reisende

Mi 03.02.21 | 20:15 Uhr
Symbolbild: Reiserückkehrer am Flughafen BER. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Bild: dpa/C. Soeder

Die Brandenburger Landesregierung hat eine neue Quarantäne-Verordnung für Einreisende und Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten beschlossen. Bis zum 4. März gelte weiterhin, dass sich Einreisende aus diesen Staaten grundsätzlich in Quarantäne begeben und auf das Coronavirus testen lassen müssten, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Negativer Test bei Einreise aus Gebieten mit Virusmutation

Zu den Risikostaaten gehöre auch das Nachbarland Polen - Ausnahmen gelten für Grenzpendler oder Personen, die Familienangehörige besuchen. Die Pflicht zur Quarantäne beim kleinen Grenzverkehr bleibe unverändert, heißt es.

Einreisende aus Staaten, in denen Virusmutationen grassieren, müssen nun zusätzlich zwingend einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verstöße gegen die Regeln sollen mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden können.

Unabhängig davon, aus welcher Art von Risikogebiet jemand einreist, soll die Quarantäne zehn Tage dauern. Ab dem fünften Quarantänetag soll nach Angaben der Staatskanzlei die Möglichkeit bestehen, durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne aufzuheben. Eine Liste der Risikogebiete nach Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie hier [rki.de].

Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) rief dazu auf, möglichst auf Reisen zu verzichten. "Gerade die Einschleppung von Virusmutationen und Einreisen aus Hochinzidenzgebieten können die zarten Erfolge der jetzigen Einschränkungen ganz schnell zunichte machen", wird sie zitiert. "Das gilt es mit aller Kraft zu verhindern."

Ausgenommen von den Quarantäne-Regelungen sind der Mitteilung zufolge zum Beispiel Berufspendler, Schüler, Auszubildende, Studierende, für Arztbesuche, für Besuche bei Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern, ebenso für durchreisende Personen, wenn sich jemand weniger als 72 Stunden in Brandenburg aufhält, für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems benötigt wird oder im Waren- oder Personenverkehr beschäftigt ist.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.02.2021, 19 Uhr

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