Berliner Abgeordnetenhaus - Parlamentsbeteiligung bei Corona-Verordnung bleibt strittig

Di 16.02.21 | 07:50 Uhr
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Burkard Dregger (r, CDU), Mitglied des Abgeordnetenhaus Berlin, läuft während der Sondersitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie an Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, vorbei.
Bild: dpa/Fabian Sommer

Eigentlich sollte das Berliner Parlament mehr Mitsprache bei der Infektionsschutzverordnung bekommen. Über die neueste Version stimmte es bei der jüngsten Sondersitzung dann aber doch nicht ab. Ignoriert der Senat die Volksvertretung? Von Birgit Raddatz

Laut kürzlich in Kraft getretenem Beteiligungsgesetz muss das Berliner Parlament, bevor die Beschlüsse des Senats zu den Corona-Maßnahmen in Kraft treten, eingebunden werden. Am Sonntag legte die rot-rot-grüne Regierung die sechste Infektionsschutzverordnung [berlin.de] jedoch nur "zur Kenntnisnahme" und nicht zur Abstimmung vor: Das sorgte für Irritationen bei der Opposition.

Die CDU behalte sich eine rechtliche Prüfung vor, sagte Innenpolitiker Burkard Dregger am Sonntag zu Beginn seiner Rede im Parlament. Die AfD wirft dem Senat sogar vor, geltendes Recht zu ignorieren. "Die Verordnung enthält Reglungen zur Kontaktbeschränkung und zum Aufenthalt im öffentlichen Raum", so der rechtspolitische Sprecher Marc Vallendar. "Dabei handelt es sich um Ausgangsbeschränkungen, die stets vom Parlament abgesegnet werden müssen."

Eine Frage der Wortwahl

Christian Pestalozza, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin, bezeichnet das Vorgehen des Senats als eine Art Trick: Denn in der Berliner Verordnung heißt es nun, jede Person sei "angehalten", physisch soziale Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und die eigene Wohnung nur aus triftigen Gründen zu verlassen. "Das ist nicht zustimmungspflichtig laut Paragraph 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes", so Pestalozza.

Dieser Paragraf des neuen Berliner Gesetzes sieht eine Zustimmung nur vor, wenn Paragraph 28 a, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes [gesetze-im-internet.de] greifen würde. Dort ist zwar von Ausgangsbeschränkungen die Rede, nicht aber von Kontaktbeschränkungen. "Selbstverständlich hat der Senat das geprüft, bevor er die Verordnung beschlossen hat", so Senatssprecherin Melanie Reinsch. Die Berliner Verordnung enthalte keine Maßnahmen nach Paragraph 28a, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes.

Der Opposition geht es ums Prinzip

Rechtlich sieht Verwaltungsresjurist Pestalozza keine Möglichkeit, um dagegen vorzugehen. Er glaubt vielmehr, das Berliner Abgeordnetenhaus drücke sich durch das Beteiligungsgesetz vor zu viel Verantwortung. Denn im Grundgesetz [gesetze-im-internet.de] sei schon lange festgehalten, dass auch die Länder befugt sind, Rechtsverordnungen zu erlassen. Von dieser Möglichkeit habe das Abgeordnetenhaus jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht. "Das Parlamentsbeteiligungsgesetz zeigt die Schwäche Abgeordnetenhauses auf."

Die Opposition gibt sich derweil weiter beharrlich in der Sache. Die AfD appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, gegen jede verhängte Ordnungswidrig auf Basis der Verordnung zu klagen. Und fordert: Entweder gibt es eine Abstimmung, oder die Verordnung müsse aufgehoben werden.

Versöhnlichere Töne kommen von der CDU. "Wir haben den Berliner Senat noch einmal angeschrieben", so Fraktionsgeschäftsführer Heiko Melzer, und um Klärung gebeten - mit dem Verweis, die CDU hätte der Verordnung sowieso zugestimmt.

Sendung: Inforadio, 14.02.2021, 16:00 Uhr

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21 Kommentare

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  1. 21.

    Das AGH hat sich als noch langsamer erwiesen als der Senat, aber es sollte in der parlamentarischen Demokratie grundsätzlich und tatsächlich die Nummer 1 sein.

    Liebe Abgeordnete: Bitte etwas schneller werden. Lassen Sie sich nicht vom Senat überholen oder an den politischen Rand drängen.
    Wagen Sie mehr politische Initiativen und Grundsatzentscheidungen. Die Qualität muss nicht darunter leiden.

  2. 20.

    Wieso bezeichnen Sie die Kritik an den Notstandsgesetzen als unsäglich? Ich sehe die Corona-Politik (leider) als späte Bestätigung der damaligen APO.

  3. 19.

    Ich hoffe, dass die jetzigen Oppositionsparteien nach der Wahl mehr Gewicht bekommen, bzw. die Landesregierung stellen.
    Was hier in Berlin unter Rot-Dunkelrot-Grün läuft spottet jeder Beschreibung.
    Letztlich ist es der Bürger, der das Geküngel aus einer untergehenden SPD, den SED-Linken und der Verbots-Bevormundungs- und Vorschriftenpartei Bü90 Grüne ausbadet.

  4. 18.

    Strittig? Zwischen wem denn nun? Zwischen Senat und Parlament oder eher zwischen den Parteien im Parlament? Was sagt denn zB das Präsidium des Abgeordnetenhauses dazu? Und der „Glaube“ eines Juristen ist unerheblich, faktisch stellt er rechtmäßiges Handeln fest. Alles andere sind Mutmaßungen. Bleibt die Frage an das Parlament, was es will.

  5. 17.

    Sie werden angehalten, die Wohnung nur aus triftigen Gründen zu verlassen. Kontaktbeschränkungen bestehen aber weiterhin!

  6. 16.

    Sie haben recht. Nur in ganz schlimmen Notsituationen, die schnelle Entscheidungen erfordern wäre das legitim.
    Es ergibt sich aber noch ein anderes Problem. Unsere Parlamente stellen durch die niedrige Wahlbeteiligung nicht den Querschnitt unserer Bevölkerung dar. Da sollte jeder Nicht- oder auch Protestwähler mal drüber nachdenken. Wer nicht wählt oder durch Protestwahl mit dafür sorgt, dass extreme Parteien in die Parlamente
    kommen, braucht sich hinterher nicht zu wundern und zu meckern.

  7. 15.

    Im Kleinen, wie im Großen. Die Parlamente dürfen zusehen, wie die Regierungen (Bund, Länder) die Fäden ziehen. Das ist Demokratie???

  8. 14.

    Ich schätze Ersteres: Durchregieren. Nur ist eine Pandemie kein Regierungsauftrag sondern eine Notfallsituation, wo jedes Parlamentsmitglied samt Partei sich einbringen muss. Diese Blockerei und Schubladenherauskramerei einstiger Feind-Vorschläge ist nervend und zwingt mich zum Umdenken bei der nächsten Wahl. Der Senat hat für mich an Glaubwürdigkeit verloren.

  9. 13.

    Dieses "trickreiche" Vorgehen, um eine Parlamentsbeteiligung zu umgehen, kann zwei Gründe haben: Um leichter "Durchregieren" zu können, ohne lästige Erklärungen (ab wann passiert was), und man "kommt ja doch durch" auf Grund der Mehrheitsverhältnisse. Trotzdem gehört die Diskussion in das Parlament, weil dann mehr die Standpunkte sichtbar werden und nicht in die Talkshows. Der Nachteil der Talkshows besteht auch darin, dass man moralisch, bei leisester Kritik, immer öfter moralisierend in die "extreme Ecke" gestellt wird. Besonders fallen hier die "Grünen" auf. Aber auch am "rechten Rand" kann man die eigene Verantwortung nicht auf den Einzelnen verlagern, nach dem Motto: Klage bitteschön selber. Nein, man muss eigene Entwürfe, mitunter Gesetzesvorlagen, fleißig einbringen. So wie z.B. die Freien Wähler in Brb., da hat aber der Landtag dies o h n e Diskussion abgelehnt. Warum wird das nicht von der Presse "gegeißelt"?

  10. 12.

    Das neue Gremium mit quasi gesetzgeberischer Kompetenz (hier werden die Anti-Corona-Beschlüsse verkündet), die regelmässigen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Chefs der Landesregierungen, sind von der Verfassung nicht gedeckt.
    Es besteht eine ganz offenkundige Diskrepanz zwischen der politischen Wirklichkeit und dem Verfassungsrecht. Ein solches Gremium ist in der Verfassung nicht vorgesehen.
    Leider sind die Politiker in den Landtagen und im Bundestag unfähig, sich ihre Rechte zurück zu holen.

  11. 11.

    Das Übergewicht der Exekutive ist längst keine nur kurzfristige Erscheinung mehr. Das ist gar keine gute Entwicklung. Die Gerichte können nur punktuell korrigierend eingreifen und "übergriffige" Behörden stoppen. Gefordert ist daher tatsächlich in erster Linie das Parlament.
    Merkt denn in den Fraktionen keiner, daß die Verdrossenheit mit "der Politik" zunimmt? Seit fast einem Jahr werden wir mit zum Teil massiven Einschränkungen unserer Grundrechte "beglückt", die oft willkürlich erscheinen. Die Regierung als Orakel - das kommt dabei raus. Man muß abwarten, was dem Orakel gerade wieder einfällt.

  12. 10.

    Das Übergewicht der Exekutive ist längst keine nur kurzfristige Erscheinung mehr. Das ist gar keine gute Entwicklung. Die Gerichte können nur punktuell korrigierend eingreifen und "übergriffige" Behörden stoppen. Gefordert ist daher tatsächlich in erster Linie das Parlament.
    Merkt denn in den Fraktionen keiner, daß die Verdrossenheit mit "der Politik" zunimmt? Seit fast einem Jahr werden wir mit zum Teil massiven Einschränkungen unserer Grundrechte "beglückt", die oft willkürlich erscheinen. Die Regierung als Orakel - das kommt dabei raus. Man muß abwarten, was dem Orakel gerade wieder einfällt.

  13. 9.

    Bedeutet das jetzt, dass wir doch tun und lassen können was wir wollen, da wir nur " angehalten" werden Kontakte zu reduzieren? Werden die Restaurants und Schwimmhallen (etc) auch nur "angehalten" zu zu bleiben?

  14. 8.

    Mir gruselt es vor dem nächsten Wahlergebnis. Merken die Verantwortlichen in Berlin denn so garnicht, was sie tun? Zunüberlegte, nicht nachvollziehbsre Einschränkungen, Chaos und Rechthaberei. In den Geschichtsbüchern werden sie bestimmt nicht positiv erwähnt werden.

  15. 7.

    Warum sollte ein MP das Landesparlament befragen, wenn nicht einmal der Bundestag befragt wird?

    Interessant ist dann allerdings, wie heute Laschet, sich über die Konzentration auf Inzidenzen beschwert, obwohl er selbst diesen Maßnahmen und damit die Konzentration auf Inzidenzen zugestimmt hat.

  16. 6.

    Im Grunde gehören alle des Amtes enthoben, denn derart verfassungswidrig und sei es auch aufgrund einer gewesenen Pandemie ging und geht garnicht an.

  17. 5.

    Wer teilt schon gerne seine Macht.....

  18. 4.

    Hallo Herr Weber,

    tatsächlich hat das Parlament durch Artikel 80, Absatz 4 GG alle Macht, selbst Verordnungen zu erlassen. Es ist vielmehr so, dass man sich hier als AGH eher hinter dem Parlamentsbeteiligjngsgesetz versteckt, um damit zwar der Außenwelt zu demonstrieren, dass man sich kümmert, tatsächlich hätte das AGH dem Senat aber schon längst eine eigene Rechtsverordnung entgegensetzen können. Diese Verantwortung erschien dann aber doch zu groß offenbar. Es ist ja immer besser, etwas zu kritisieren, als selbst Verantwortung zu übernehmen.

  19. 3.

    Bei den letzten Entscheidungen lagen Wochen dazwischen. Einer der Gründe war ja immer, das man schnell etwas entscheiden muss, dem ist wohl nicht so. Für den lockerungsplan hat man es nicht einmal geschafft den Termin 14.02. einzuhalten.... ist dann nur eine Fußnote geworden, dass man nun aber bis zum 07.03. etwas vorlegen wird.
    Ich kann nur hoffen, das Gerichte dieses Beteiligungsgesetz so bestätigen wie es auch gemeint war.

  20. 2.

    Angriff auf diie Demokratie ist aber sehr weite hergeholt unnd erinnert ein wenig an die unsägliche Notstandsgesetzdebatte. Dass die Parlamente und vor allem der Bundestag nicht eingebunden sind,, sehe ich sehr kritisch, denn es gibt wieder das Gefühl, als sei es ein Konstrukt aus Grafschaften und Fürstentümern, die sich aber, um ein Gesicht nach außen zu wahren, auf eine EU berufen. Nach außen einen auf gemeinsam machen und im Innenverhältnis das eigene Süppchen kochen.

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