Oberverwaltungsgericht - Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg gekippt

Fr 05.02.21 | 15:48 Uhr
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Ein Mann sitzt auf einer Bank und trinkt Bier (Bild: dpa/Carsten Koall)
Bild: dpa/Carsten Koall

Um die Corona-Infektionen zurückzudrängen, galt in Brandenburg bisher ein flächendeckendes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Einschränkung nun aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das ganztägige Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg außer Kraft gesetzt.

Zur Begründung hieß es, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtigt, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten, wie das OVG am Freitag mitteilte. Der Beschluss in einem Eilverfahren auf vorläufigen Rechtsschutz sei unanfechtbar.

Den Antrag habe nach Angaben des Gerichts ein Brandenburger Bürger gestellt, sagte OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn auf Anfrage.

Alkoholverbot galt ganztägig

Für die Zeit des Lockdowns galt in Brandenburg ein Alkoholverbot: Im öffentlichen Raum durften grundsätzlich keine alkoholischen Getränke mehr getrunken werden. Die Brandenburger Landesregierung begründete das Verbot mit Infektionsschutzgesetz. Das Alkoholverbot ist noch in der fünften Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung vermerkt.

Sendung: Brandenburg aktuell, 05.02-2021 19:30 Uhr

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49 Kommentare

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  1. 49.

    Mir wäre das total peinlich ein solches Recht einzuklagen. War das ein Jäger, der auf seinem Hochstand den Grog trinken will? Beim Alkohol werden manche offenbar sehr aktiv. Irre

  2. 48.

    Tja, Frau Nonnemacher - peinlich, einfach nur peinlich, daß Sie das Gesetz nicht lesen können. Fachkräftemangel in der Politik? Sieht so aus.

  3. 47.

    Ja, ist richtig so. Wem es wichtig ist, dass er in der Öffentlichkeit Alkohol trinken darf und deswegen klagt, hat für mich einen an der Waffel. Und wer sich auch noch darüber freut und es als quasi heroischen Kampf für die Grundrechte empfindet und als Sieg über die Coronaregeln verkauft hat einfach keine wirklichen Probleme. Insofern, Prost und endlich wieder das Wegbier überall mit sich tragen, auf das die Kids Vorbilder haben.

  4. 46.

    Bei Ihnen ist wohl ein Jeder, der im öffentlichem Raum Alkohol trinkt, ein abhängiger Komasäufer ?
    Schätzen Sie andere Gruppen, die anders sind als Sie, oder sich anders verhalten, auch pauschal so herabwürdigend ein ?
    Überlegen Sie mal, ob das richtig sein kann !

  5. 45.

    Wer klagt denn wegen so etwas? Gibt es nichts wichtigeres? Wegen Coffee-to-Go wird gemeckert, weil dadurch viel Müll produziert wird. Da heißt es immer, muss nicht sein. Aber bei Alkohol finden es die meisten hier nötig, den überall trinken zu können. Hurra, die Menschheit wird dekadent.

  6. 44.

    Na dann ab ins Freie und Komasaufen. Endlich dürfen Sie wieder. Prost. Die Sucht ruft. Immer trinken trinken trinken

  7. 43.

    Also wurde es gekippt, weil die Landesregierung ungesetzlich handelte.
    Interessant.

  8. 41.

    Nur weil das Wort Alkohol im Kommentartext enthalten ist,haben diiese Kommentare wenig bis Nichts mit dem Thema zu tun.

  9. 40.

    Viel gefährlicher als Alkohol im öffentlichen Raum sind die täglichen "Corona Picknicks" von notorisch merkbefreiten und ignoranten Maskenmuffeln. Kaffee schlürfende, Bier trinkende, sowie Pommes und Döner futternde Zeitgenossen. So zum Beispiel meine täglichen Beobachtungen in geschlossenen Fahrzeugen bei den VBBR und auch bei der ODEG. Und wenn sogar das Personal, in beobachteten Fällen Triebfahrzeugführer bzw. Straßenbahnfahrer, permanent unmaskiert durch ihre Züge laufen, setzt das allem noch die Krone auf. Den Servicemitarbeitern interessiert es nicht, bei den jeweiligen Beschwerdehotlines stößt man auf taube Ohren. Obwohl durch das ignorante Verhalten der Unternehmen massiv Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet werden.

    Ergo:

    Statt ein pauschales Alkoholverbot im öffentlichen Raum auszusprechen, sollte man vielleicht besser an den wirklich gefährdeten Orten hart und vor allem effektiv sanktionieren.

  10. 39.

    ...vielleicht werden Sie eines Tages froh sein, das es Gerichte gibt. Es ist schon bedenklich, das man für seine Grundrechte vor Gericht ziehen muss.Vielleicht in diesen Fall nicht so wichtig, also Alkohol in der Öffentlichkeit, aber es gibt noch genug Gründe die Grundrechte und deren Einschränkungen vor Gericht zu überprüfen lassen.

  11. 38.

    "Ein Man sitzt auf einer Bank und trinkt Bier"
    dpa

    Tatsächlich ? Ein Mann ? Hat das dpa überprüft ? :-)
    Es gibt doch genug „nicht-binär“ :-)

  12. 37.

    Genau.
    Es ist schließlich ein Grundrecht sich überall und jederzeit zu betrinken. (?)

  13. 36.

    Na ist doch Super.
    Dann können die Stützen der Gesellschaft endlich wieder ihre " Püppi " in der Hand haben und mit gutem Beispiel vorangehen.

  14. 35.

    Wie hoch würden sie denn da den Preis für Benzin bei Privatfahrten ansetzen ?
    Würde mich mal interessieren.

  15. 34.

    Dürfte doch eigentlich klar sein, zumal zwischen den Wörtern Suff und Puff ja nur ein minimaler grammatischer Unterschied liegt.

  16. 33.

    Kurz nachgefragt, Duke, welche "körpernahen Dienstleistungen" meinen Sie denn so in Ihrem etwas kryptischen Kommentar? Das, was alle gerade beim Lesen dieser Zeilen denken *hüstel*??

  17. 32.

    Na schön. Kneipen zu. Draußen saufen ist jetzt Pflicht. Wir legen unser Geld in Alohol an, weil wir da am meisten Prozente kriegen und halb besoffen ist rausgeschmissenenes Geld.

  18. 31.

    Da kommt doch Freude auf, wenn man, wenn es das Wetter zulässt, durchgefrohren vom Eis kommt und dann einen schönen Croque oder Glühwein am Stand genießen kann.

  19. 30.

    Die Brandenburger Regierung verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz und das Gericht kippt diesen Verstoß und jetzt regen sich einige darüber auf das die Gewaltenteilung funktioniert und Gesetze auch für Regierungen gelten.
    Da scheinen wohl einige eher etwas gegen die hiesige Demokratie zu haben. Traurig.

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