Oberverwaltungsgericht - Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg gekippt

Um die Corona-Infektionen zurückzudrängen, galt in Brandenburg bisher ein flächendeckendes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Einschränkung nun aufgehoben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das ganztägige Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Brandenburg außer Kraft gesetzt.
Zur Begründung hieß es, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtigt, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten, wie das OVG am Freitag mitteilte. Der Beschluss in einem Eilverfahren auf vorläufigen Rechtsschutz sei unanfechtbar.
Den Antrag habe nach Angaben des Gerichts ein Brandenburger Bürger gestellt, sagte OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn auf Anfrage.
Alkoholverbot galt ganztägig
Für die Zeit des Lockdowns galt in Brandenburg ein Alkoholverbot: Im öffentlichen Raum durften grundsätzlich keine alkoholischen Getränke mehr getrunken werden. Die Brandenburger Landesregierung begründete das Verbot mit Infektionsschutzgesetz. Das Alkoholverbot ist noch in der fünften Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung vermerkt.
Sendung: Brandenburg aktuell, 05.02-2021 19:30 Uhr