Mieterhöhungen weiter verboten -
Die Senatsverwaltung für Wohnen hat den wegen der Corona-Pandemie eingeführten Mieterschutz bis zum 30. September verlängert. In den Gebäuden der städtischen Wohnbaugesellschaften sind damit Mieterhöhungen für Wohnen und Gewerbe verboten, wie die Wohnverwaltung am Dienstag mitteilte.
An die privaten Vermieter appellierte Wohnsenator Sebatian Scheel (Linke), sich der Regelung anzuschließen. "Zeiten wie diese können wir nur gemeinsam meistern", sagte er.
Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag hat die Senatsverwaltung für Wohnen ihre zuletzt im Dezember 2020 beschlossenen "Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten" um ein halbes Jahr verlängert. Nötig sei dieser Schritt vor allem aufgrund der schwierigen Situation vieler Berliner während der Corona-Pandemie, betonte Scheel.
Keine Räumungen bis Ende September
"Einige Berlinerinnen und Berliner kämpfen nun bereits ein Jahr um ihre Existenz. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, dass der Senat heute die Maßnahmen verlängert hat."
Durch den Mieterschutz können bis zum 30. September keine Mieterhöhungen mehr angekündigt werden. Darüber hinaus müssen Mieterhöhungen zurückgenommen werden, die Vermieter bereits angekündigt, aber noch nicht vollzogen haben.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind laut Senatswohnverwaltung aufgefordert, mit den Mietern bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen zu vereinbaren und bei Zahlungsrückständen keine Kündigungen auszusprechen. Auch Räumungstitel sollen bis Anfang Oktober nicht erwirkt oder vollstreckt werden.