Neue Regelung für Berlin - Pflegebedürftige und enge Kontaktpersonen erhalten Impf-Einladungen

Fr 12.03.21 | 14:38 Uhr
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Rollstuhlfahrer mit Lebenspartnerin (Bild: imago images/Andrey Popov)
Video: Abendschau | 11.03.2021 | Rainer Unruh | Gespräch mit Dilek Kalayci | Bild: imago images/Andrey Popov

Nach chronisch Kranken unter 65 Jahren werden nun auch Pflegebedürftige in Berlin bei der Impfreihenfolge vorgezogen. Menschen mit Pflegegraden, die zuhause betreut werden, können zudem zwei enge Kontaktpersonen ihrer Wahl für Impfungen vorschlagen.

Pflegebedürftige, die nicht durch ambulante Pflegedienste, sondern privat versorgt werden, und zwei von ihnen zu benennende enge Kontaktpersonen können schon bald geimpft werden. Das hat die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag mitgeteilt und damit eine vorherige Mitteilung des Senats konkretisiert.

Am Donnerstag hieß es bereits vom Senat, dass Menschen, die zu Hause gepflegt werden, zwei Kontaktpersonen benennen können, die geimpft werden könnten. Daneben werden aber auch die Pflegebedürftigen selbst bei Impfungen vorgezogen, auch wenn sie unter 65 Jahre alt sind, wie die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag ergänzte. Zur Begründung dieser Regelung hieß es, dass auf diesem Weg die extrem wichtige Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten abgesichert werden solle.

Impfberechtigte werden über Pflegedienste ermittelt

Wer dafür in Frage kommt, erfährt das Land Berlin von den 685 ambulanten Pflegediensten in der Stadt. Anhand der regelmäßigen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, werden die Bedarfsmeldungen erfasst, erklärt die Gesundheitsverwaltung. Grundsätzlich ist jeder Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad Eins dazu berechtigt, seine zwei engsten Kontaktpersonen sowie sich selbst vorzeitig impfen zu lassen.

Derzeit würden diese Daten gesammelt, anschließend bekämen die Pflegebedürftigen Impfcodes für sich und jeweils zwei Kontaktpersonen. Mit diesen Codes sind die Betreuenden dann zur Impfung berechtigt und könnten einen Termin vereinbaren. In einem nächsten Schritt sollen auch Pflegebedürftige erfasst werden, zu denen keine Verbindung zu Pflegediensten besteht.

Auch chronisch Kranke ohne Pflegegrad werden vorgezogen

Am Mittwoch waren sind bereits chronisch Kranke zwischen 18 und 64 Jahren in Berlin bei der Impf-Reihenfolge vorgezogen worden, die über keinen Pflegegrad verfügen. Auch sie bekommen schon bald eine Einladung zur Corona-Impfung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Bisher war das nur für die 65- bis 70-Jährigen vorgesehen.

Zugleich entfällt auch für die jüngeren chronisch Kranken die in der Impfverordnung vorgesehene Ausstellung eines ärztlichen Attests. Darauf haben sich den Angaben zufolge die KV und die Senatsverwaltung für Gesundheit verständigt. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte, auf deren Abrechnungsdaten die KV zugreifen kann. Privatpatienten brauchen weiter ein Attest.

Auf der Grundlage von Abrechnungsdaten würden alle chronisch Erkrankten angeschrieben, die in Paragraf 3 der Impfverordnung aufgeführt seien, hieß es von der KV Berlin. Dazu zählen etwa Patienten mit chronischer Nierenerkrankung und mit schweren chronischen Lungenerkrankungen. Bei der gesamten Gruppe handle es sich in Berlin um mehr als 400.000 Menschen.

Sendung: Abendschau, 12.3.2021, 19:30 Uhr

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60 Kommentare

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  1. 60.

    Nach der Impfverordnung genügt es, wenn der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei Kontaktpersonen benennt, die dann Impfberechtigt sind. Bescheinigungen stellen auch die Pflegekassen (z.B. Barmer) aus.

  2. 59.

    Bitte den Text gut durchlesen...Pflege und Kontakt Personal soll Einladung bekommen: morgen kommt dann .... ja wir würden ja ABER!

  3. 58.

    Na wenn es denn wenigstens endlich das (hochwirksame) Spuntik V gäbe!!!
    Diesem Impfstoff werden sehr gute Werte bescheinigt und es ist nach aktuellen Studien wohl effektiver als Biontek, aufjedenfall aber besser als Astra.

    Seit Monaten auf dem Markt, hatte Spahn bereits zu Jahresbeginn gesagt:
    Wenn der Impfstoff aus Russland oder China ähnlich wirkungsvoll ist, spricht nichts gegen einen Einsatz.

    J&J kam wesentlich später, wurde diese Woche zugelassen-
    von Sputnik immer noch kein Wort, obwohl seit Monaten verfügbar.

    Das könnte den Liefer-Engpass endlich beenden, aber anstatt zu bestellen und zuzulassen -
    wartet man weiter, sitzt es aus und politisiert "Russland" damit man
    das Volk weiter im Dauer-Würgegriff des Logdown halten kann. Pfui!

  4. 57.

    Mal die Ü70 gefragt: Hat schon jemand ( ohne Vorerkrankungen, nur Alter als Grund ) eine Einladung oder gar einen Impftermin erhalten ?
    Bin selbst 73 und habe den Eindruck, dass die erste Priorität „ Alter“ nicht mehr zählt.

  5. 56.

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann gehe ich davon aus, dass wir zukünftig nicht mehr "kollidieren" :)
    Schönes WE und bleiben sie gesund..

  6. 55.

    Hallo Berliner, ihr habt es gut. Bei euch geht es wenigstens voran.
    Unsere Frau Nonnemacher kommt zu der Einschätzung dass (sie?) einen denkbar schlechten Start bei der Impfaktion hingelegt hat und die Brandenburger dümpeln an letzter Stelle bei den Impfungen hinterher.
    Der Kapitän der Titanic zog die Konsequenzen und Fr.Nonnemacher?

  7. 54.

    Liebes RBB Team
    Könnt ihr das bitte noch mal nachhaken... WIE genau die pflegenden Angehörigen bzw. die engen Kontaktpersonen (das ist ja etwas anderes!) an diese in Berlin notwenigen IMPFCODES kommen?
    Denn wie schon gesagt wurde: nicht JEDER hat einen Pflegedienst, der diese Beratung durchführt. Manche haben auch noch GAR keine Beratung erhalten, da sie erst kürzlich einen Pflegegrad bewilligt bekamen!
    Viel zu kompliziert. Viel zu viel Bürokratie.
    Zudem sind ja schon einige ältere Menschen geimpft und sind aber AUCH dazu Pflegefall. Haben die Einladung aber erhalten aufgrund ihres Alters und nICHT wegen eines Pflegegrades! d.h. deren Kontaktpersonen bekommen bitte WIE genau einen Impfcode? und wer dann noch nicht mal durch einen Pflegedienst beraten wird macht was genau?
    Es scheint ausserdem wohl so zu sein, dass die Krankenkassen sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen "wehren" mit dem Ministerium zusammen zu arbeiten.daher dieser absurde Umweg über den Pflegedienst...

  8. 53.

    Liebes RBB Team
    Könnt ihr das bitte noch mal nachhaken... WIE genau die pflegenden Angehörigen bzw. die engen Kontaktpersonen (das ist ja etwas anderes!) an diese in Berlin notwenigen IMPFCODES kommen?
    Denn wie schon gesagt wurde: nicht JEDER hat einen Pflegedienst, der diese Beratung durchführt. Manche haben auch noch GAR keine Beratung erhalten, da sie erst kürzlich einen Pflegegrad bewilligt bekamen!
    Viel zu kompliziert. Viel zu viel Bürokratie.
    Zudem sind ja schon einige ältere Menschen geimpft und sind aber AUCH dazu Pflegefall. Haben die Einladung aber erhalten aufgrund ihres Alters und nICHT wegen eines Pflegegrades! d.h. deren Kontaktpersonen bekommen bitte WIE genau einen Impfcode? und wer dann noch nicht mal durch einen Pflegedienst beraten wird macht was genau?
    Es scheint ausserdem wohl so zu sein, dass die Krankenkassen sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen "wehren" mit dem Ministerium zusammen zu arbeiten.daher dieser absurde Umweg über den Pflegedienst...

  9. 52.

    Vielen Dank für die Info. Jetzt weiß ich erstmal nicht, wie ich weiter mache. Gehe ich zu einem anderen Pflegedienst mit meinem Anliegen, odrr wende ich mich an die Pflegeversicherung, oder an die Senatsverwaltung? Es ist echt zermürbend. Und dann die Pflege einer Lungenkrebskranken....

  10. 51.

    Ich bin auch Ü70 chron. krank und habe bis jetzt noch keine schriftliche Impfeinladung bekommen.

  11. 50.

    Mein Mann ist 70 Jahre,copd,also chronisch krank,so wie ich 65 Jahre Asthma.Keine Impfeinladung,weit und breit.Wir könnten nicht in Tegel Impfzentrum in der Schlange stehen,auch nicht mit Einladung.
    Aktionismus und heisse Luft und die Ankündigung Astrasen. Nur wenig Impfstoff zu liefern.Wie gut,dass wir nie Kontakte hatten ,keine wollen,und ein Hoch auf die Lieferdienste

  12. 49.

    Es wird immer gesagt Ü 70 wird benachrichtigt. Jetzt kommen schon Ü60 ohne Krankheitsbild ran. Ich warte noch immer. Hat keiner den Überblick in Berlin?

  13. 48.

    Nix neues.!! Diese Regelung "mitimpfen von zwei engen Kontaktperson" gibt es bereits seit dem 08.02.21, laut ImpfVO.
    Ich selbst pflege meine Mutter (85) mit meinem Vater (77) zu Hause. Seit dem 10.02.21 schrieben wir die zuständige Stelle mehrmals an, mit Vorlage der Pflege Bescheinigung auf uns ausgestellt.
    Bis jetzt keine Antwort erhalten. Auf telefonische Nachfrage wird einem gesagt:"von dieser Regelung wissen wir nichts". Dabei steht es in der Impfverordnung schwarz auf weiß. Beide sind noch nicht geimpft..

  14. 47.

    Guten Morgen, wir haben am 05.3.2021 eine Mail von der Senatsverwaltung bekommen mit der Bitte die infrage kommenden Pflege-und Beratungskunden zu listen und zu informieren. Warum scheinbar soviel Pflegedienste in Berlin diese Mail nicht bekommen haben weiß ich nicht.

  15. 46.

    Vielen Dank ! In diesem Fall benötige ich eine Telefonnummer für einen Berliner Impfberechtigten.

    Kann der RBB da helfen?

  16. 45.

    So wie es hier beschrieben wird, stimmt es leider auch nicht.
    Diese Qualitätssicherungsbesuche sollte besser von einer unabhängigen Pflegeberatung durchgeführt werden, als von einem Pflegedienst der ein ordinäres wirtschaftliches Interesse hat, selbst in die Versorgung mit einzusteigen.

    Das ging mir 3x so mit Pflegediensten.
    Wir haben jetzt eine unabhängige Pflegeberatung gefunden, die das vorgeschriebene Gespräch mit und macht (und auch bei der Impfung-Meldung geholfen hat)

  17. 44.

    Das ist nicht neu. Die Regelung für "Pflegende Angehörige" steht seit dem 05.Februar 21 in der ImpfVO.
    Seit dem 08.02. schreibe ich regelmäßig die Koordinierungsstelle an, da ich meine Mutter (85) Pflege und auch meinen Vater (77).Sie baten daher um Impfung eines pflegenden Angehörigen, möglich sind zwei Personen.
    Ich habe ein Schreiben der Krankenkasse, welches die Pflege bestätigt, immer beigefügt. Bis heute erhielt ich keine Antwort. Bei der bekannten Nr. der Terminvergabe, sagte man mir mehrmals, daß es diese Regelung nicht gibt. Steht aber deutlich lesbar im Gesetzestext, Soviel mal zur Umsetzung. Glücklicherweise erhalten meine Eltern endlich Ende März ihre erste Impfung...

  18. 43.

    Oh tut mir leid, wollte keinen seinem Nickname wegnehmen, leider bekommt man keinen Hinweis, wenn man hier neu im Forum ist, welche namen bereits vergeben sind. Müsste vielleicht mal nachgebessert werden. Konnte meine Meinung problemlos unter "brandenburger" absetzen. Ein eindeutiges Defizite , und eine email-adresse muss ich ja nicht hinterlegen ...

  19. 42.

    116117 - man fühlt sich verscheißert. Dann gibt es noch eine Nr. mit Vorwahl Potsdamm 03341 - da wird man ohnmächtig durch langes warten.

  20. 41.

    Sie müssen sich zwecks der Pflegeberatung mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegebegutachtungen terminieren. Somit sind Sie in der Kundenkartei hinterlegt und werden informiert. So haben wir alle unsere reinen Gutachtenkunden informiert, die nur Pflegegeld beziehen da sie durch Angehörige versorgt werden, aber zwingend regelmäßig begutachtet werden müssen um die Zahlung des Pflegegeldes sicherzustellen. Ohne die Begutachtung durch professionelle Pflegedienste in festgelegten Intervallen wird die Zahlung seitens der Pflegekassen eingestellt. Dies dient der Sicherstellung der Versorgung der Pflegebedürftigen um zu vermeiden, dass das Pflegegeld veruntreut wird. So muss jeder Pflegegeldbezieher bei einem Pflegedienst in der Kundenkartei auftauchen, so auch Ihre Schwiegermutter. Ihre Frau hat daher die Möglichkeit der Impfung als Kontaktperson. Sie sollten zeitnah einen Pflegedienst für die Begutachtung beauftragen.

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