Neue Regelung für Berlin - Pflegebedürftige und enge Kontaktpersonen erhalten Impf-Einladungen

Fr 12.03.21 | 14:38 Uhr
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Rollstuhlfahrer mit Lebenspartnerin (Bild: imago images/Andrey Popov)
Video: Abendschau | 11.03.2021 | Rainer Unruh | Gespräch mit Dilek Kalayci | Bild: imago images/Andrey Popov

Nach chronisch Kranken unter 65 Jahren werden nun auch Pflegebedürftige in Berlin bei der Impfreihenfolge vorgezogen. Menschen mit Pflegegraden, die zuhause betreut werden, können zudem zwei enge Kontaktpersonen ihrer Wahl für Impfungen vorschlagen.

Pflegebedürftige, die nicht durch ambulante Pflegedienste, sondern privat versorgt werden, und zwei von ihnen zu benennende enge Kontaktpersonen können schon bald geimpft werden. Das hat die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag mitgeteilt und damit eine vorherige Mitteilung des Senats konkretisiert.

Am Donnerstag hieß es bereits vom Senat, dass Menschen, die zu Hause gepflegt werden, zwei Kontaktpersonen benennen können, die geimpft werden könnten. Daneben werden aber auch die Pflegebedürftigen selbst bei Impfungen vorgezogen, auch wenn sie unter 65 Jahre alt sind, wie die Senatsgesundheitsverwaltung am Freitag ergänzte. Zur Begründung dieser Regelung hieß es, dass auf diesem Weg die extrem wichtige Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch das soziale Umfeld in Corona-Zeiten abgesichert werden solle.

Impfberechtigte werden über Pflegedienste ermittelt

Wer dafür in Frage kommt, erfährt das Land Berlin von den 685 ambulanten Pflegediensten in der Stadt. Anhand der regelmäßigen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, werden die Bedarfsmeldungen erfasst, erklärt die Gesundheitsverwaltung. Grundsätzlich ist jeder Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad Eins dazu berechtigt, seine zwei engsten Kontaktpersonen sowie sich selbst vorzeitig impfen zu lassen.

Derzeit würden diese Daten gesammelt, anschließend bekämen die Pflegebedürftigen Impfcodes für sich und jeweils zwei Kontaktpersonen. Mit diesen Codes sind die Betreuenden dann zur Impfung berechtigt und könnten einen Termin vereinbaren. In einem nächsten Schritt sollen auch Pflegebedürftige erfasst werden, zu denen keine Verbindung zu Pflegediensten besteht.

Auch chronisch Kranke ohne Pflegegrad werden vorgezogen

Am Mittwoch waren sind bereits chronisch Kranke zwischen 18 und 64 Jahren in Berlin bei der Impf-Reihenfolge vorgezogen worden, die über keinen Pflegegrad verfügen. Auch sie bekommen schon bald eine Einladung zur Corona-Impfung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Bisher war das nur für die 65- bis 70-Jährigen vorgesehen.

Zugleich entfällt auch für die jüngeren chronisch Kranken die in der Impfverordnung vorgesehene Ausstellung eines ärztlichen Attests. Darauf haben sich den Angaben zufolge die KV und die Senatsverwaltung für Gesundheit verständigt. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für gesetzlich Versicherte, auf deren Abrechnungsdaten die KV zugreifen kann. Privatpatienten brauchen weiter ein Attest.

Auf der Grundlage von Abrechnungsdaten würden alle chronisch Erkrankten angeschrieben, die in Paragraf 3 der Impfverordnung aufgeführt seien, hieß es von der KV Berlin. Dazu zählen etwa Patienten mit chronischer Nierenerkrankung und mit schweren chronischen Lungenerkrankungen. Bei der gesamten Gruppe handle es sich in Berlin um mehr als 400.000 Menschen.

Sendung: Abendschau, 12.3.2021, 19:30 Uhr

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60 Kommentare

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  1. 60.

    Nach der Impfverordnung genügt es, wenn der Pflegebedürftige mit Pflegegrad zwei Kontaktpersonen benennt, die dann Impfberechtigt sind. Bescheinigungen stellen auch die Pflegekassen (z.B. Barmer) aus.

  2. 59.

    Bitte den Text gut durchlesen...Pflege und Kontakt Personal soll Einladung bekommen: morgen kommt dann .... ja wir würden ja ABER!

  3. 58.

    Na wenn es denn wenigstens endlich das (hochwirksame) Spuntik V gäbe!!!
    Diesem Impfstoff werden sehr gute Werte bescheinigt und es ist nach aktuellen Studien wohl effektiver als Biontek, aufjedenfall aber besser als Astra.

    Seit Monaten auf dem Markt, hatte Spahn bereits zu Jahresbeginn gesagt:
    Wenn der Impfstoff aus Russland oder China ähnlich wirkungsvoll ist, spricht nichts gegen einen Einsatz.

    J&J kam wesentlich später, wurde diese Woche zugelassen-
    von Sputnik immer noch kein Wort, obwohl seit Monaten verfügbar.

    Das könnte den Liefer-Engpass endlich beenden, aber anstatt zu bestellen und zuzulassen -
    wartet man weiter, sitzt es aus und politisiert "Russland" damit man
    das Volk weiter im Dauer-Würgegriff des Logdown halten kann. Pfui!

  4. 57.

    Mal die Ü70 gefragt: Hat schon jemand ( ohne Vorerkrankungen, nur Alter als Grund ) eine Einladung oder gar einen Impftermin erhalten ?
    Bin selbst 73 und habe den Eindruck, dass die erste Priorität „ Alter“ nicht mehr zählt.

  5. 56.

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann gehe ich davon aus, dass wir zukünftig nicht mehr "kollidieren" :)
    Schönes WE und bleiben sie gesund..

  6. 55.

    Hallo Berliner, ihr habt es gut. Bei euch geht es wenigstens voran.
    Unsere Frau Nonnemacher kommt zu der Einschätzung dass (sie?) einen denkbar schlechten Start bei der Impfaktion hingelegt hat und die Brandenburger dümpeln an letzter Stelle bei den Impfungen hinterher.
    Der Kapitän der Titanic zog die Konsequenzen und Fr.Nonnemacher?

  7. 54.

    Liebes RBB Team
    Könnt ihr das bitte noch mal nachhaken... WIE genau die pflegenden Angehörigen bzw. die engen Kontaktpersonen (das ist ja etwas anderes!) an diese in Berlin notwenigen IMPFCODES kommen?
    Denn wie schon gesagt wurde: nicht JEDER hat einen Pflegedienst, der diese Beratung durchführt. Manche haben auch noch GAR keine Beratung erhalten, da sie erst kürzlich einen Pflegegrad bewilligt bekamen!
    Viel zu kompliziert. Viel zu viel Bürokratie.
    Zudem sind ja schon einige ältere Menschen geimpft und sind aber AUCH dazu Pflegefall. Haben die Einladung aber erhalten aufgrund ihres Alters und nICHT wegen eines Pflegegrades! d.h. deren Kontaktpersonen bekommen bitte WIE genau einen Impfcode? und wer dann noch nicht mal durch einen Pflegedienst beraten wird macht was genau?
    Es scheint ausserdem wohl so zu sein, dass die Krankenkassen sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen "wehren" mit dem Ministerium zusammen zu arbeiten.daher dieser absurde Umweg über den Pflegedienst...

  8. 53.

    Liebes RBB Team
    Könnt ihr das bitte noch mal nachhaken... WIE genau die pflegenden Angehörigen bzw. die engen Kontaktpersonen (das ist ja etwas anderes!) an diese in Berlin notwenigen IMPFCODES kommen?
    Denn wie schon gesagt wurde: nicht JEDER hat einen Pflegedienst, der diese Beratung durchführt. Manche haben auch noch GAR keine Beratung erhalten, da sie erst kürzlich einen Pflegegrad bewilligt bekamen!
    Viel zu kompliziert. Viel zu viel Bürokratie.
    Zudem sind ja schon einige ältere Menschen geimpft und sind aber AUCH dazu Pflegefall. Haben die Einladung aber erhalten aufgrund ihres Alters und nICHT wegen eines Pflegegrades! d.h. deren Kontaktpersonen bekommen bitte WIE genau einen Impfcode? und wer dann noch nicht mal durch einen Pflegedienst beraten wird macht was genau?
    Es scheint ausserdem wohl so zu sein, dass die Krankenkassen sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen "wehren" mit dem Ministerium zusammen zu arbeiten.daher dieser absurde Umweg über den Pflegedienst...

  9. 52.

    Vielen Dank für die Info. Jetzt weiß ich erstmal nicht, wie ich weiter mache. Gehe ich zu einem anderen Pflegedienst mit meinem Anliegen, odrr wende ich mich an die Pflegeversicherung, oder an die Senatsverwaltung? Es ist echt zermürbend. Und dann die Pflege einer Lungenkrebskranken....

  10. 51.

    Ich bin auch Ü70 chron. krank und habe bis jetzt noch keine schriftliche Impfeinladung bekommen.

  11. 50.

    Mein Mann ist 70 Jahre,copd,also chronisch krank,so wie ich 65 Jahre Asthma.Keine Impfeinladung,weit und breit.Wir könnten nicht in Tegel Impfzentrum in der Schlange stehen,auch nicht mit Einladung.
    Aktionismus und heisse Luft und die Ankündigung Astrasen. Nur wenig Impfstoff zu liefern.Wie gut,dass wir nie Kontakte hatten ,keine wollen,und ein Hoch auf die Lieferdienste

  12. 49.

    Es wird immer gesagt Ü 70 wird benachrichtigt. Jetzt kommen schon Ü60 ohne Krankheitsbild ran. Ich warte noch immer. Hat keiner den Überblick in Berlin?

  13. 48.

    Nix neues.!! Diese Regelung "mitimpfen von zwei engen Kontaktperson" gibt es bereits seit dem 08.02.21, laut ImpfVO.
    Ich selbst pflege meine Mutter (85) mit meinem Vater (77) zu Hause. Seit dem 10.02.21 schrieben wir die zuständige Stelle mehrmals an, mit Vorlage der Pflege Bescheinigung auf uns ausgestellt.
    Bis jetzt keine Antwort erhalten. Auf telefonische Nachfrage wird einem gesagt:"von dieser Regelung wissen wir nichts". Dabei steht es in der Impfverordnung schwarz auf weiß. Beide sind noch nicht geimpft..

  14. 47.

    Guten Morgen, wir haben am 05.3.2021 eine Mail von der Senatsverwaltung bekommen mit der Bitte die infrage kommenden Pflege-und Beratungskunden zu listen und zu informieren. Warum scheinbar soviel Pflegedienste in Berlin diese Mail nicht bekommen haben weiß ich nicht.

  15. 46.

    Vielen Dank ! In diesem Fall benötige ich eine Telefonnummer für einen Berliner Impfberechtigten.

    Kann der RBB da helfen?

  16. 45.

    So wie es hier beschrieben wird, stimmt es leider auch nicht.
    Diese Qualitätssicherungsbesuche sollte besser von einer unabhängigen Pflegeberatung durchgeführt werden, als von einem Pflegedienst der ein ordinäres wirtschaftliches Interesse hat, selbst in die Versorgung mit einzusteigen.

    Das ging mir 3x so mit Pflegediensten.
    Wir haben jetzt eine unabhängige Pflegeberatung gefunden, die das vorgeschriebene Gespräch mit und macht (und auch bei der Impfung-Meldung geholfen hat)

  17. 44.

    Das ist nicht neu. Die Regelung für "Pflegende Angehörige" steht seit dem 05.Februar 21 in der ImpfVO.
    Seit dem 08.02. schreibe ich regelmäßig die Koordinierungsstelle an, da ich meine Mutter (85) Pflege und auch meinen Vater (77).Sie baten daher um Impfung eines pflegenden Angehörigen, möglich sind zwei Personen.
    Ich habe ein Schreiben der Krankenkasse, welches die Pflege bestätigt, immer beigefügt. Bis heute erhielt ich keine Antwort. Bei der bekannten Nr. der Terminvergabe, sagte man mir mehrmals, daß es diese Regelung nicht gibt. Steht aber deutlich lesbar im Gesetzestext, Soviel mal zur Umsetzung. Glücklicherweise erhalten meine Eltern endlich Ende März ihre erste Impfung...

  18. 43.

    Oh tut mir leid, wollte keinen seinem Nickname wegnehmen, leider bekommt man keinen Hinweis, wenn man hier neu im Forum ist, welche namen bereits vergeben sind. Müsste vielleicht mal nachgebessert werden. Konnte meine Meinung problemlos unter "brandenburger" absetzen. Ein eindeutiges Defizite , und eine email-adresse muss ich ja nicht hinterlegen ...

  19. 42.

    116117 - man fühlt sich verscheißert. Dann gibt es noch eine Nr. mit Vorwahl Potsdamm 03341 - da wird man ohnmächtig durch langes warten.

  20. 41.

    Sie müssen sich zwecks der Pflegeberatung mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegebegutachtungen terminieren. Somit sind Sie in der Kundenkartei hinterlegt und werden informiert. So haben wir alle unsere reinen Gutachtenkunden informiert, die nur Pflegegeld beziehen da sie durch Angehörige versorgt werden, aber zwingend regelmäßig begutachtet werden müssen um die Zahlung des Pflegegeldes sicherzustellen. Ohne die Begutachtung durch professionelle Pflegedienste in festgelegten Intervallen wird die Zahlung seitens der Pflegekassen eingestellt. Dies dient der Sicherstellung der Versorgung der Pflegebedürftigen um zu vermeiden, dass das Pflegegeld veruntreut wird. So muss jeder Pflegegeldbezieher bei einem Pflegedienst in der Kundenkartei auftauchen, so auch Ihre Schwiegermutter. Ihre Frau hat daher die Möglichkeit der Impfung als Kontaktperson. Sie sollten zeitnah einen Pflegedienst für die Begutachtung beauftragen.

  21. 40.

    Mein Nachbar Ü 70 hat seine Einladung noch nicht, möchte aber zur Impfung.
    Wohin kann man sich wenden, wenn man keine Einladung bekommt?

  22. 39.

    Die übliche Manier, Aufgaben Dritten über zu helfen, ohne den Rahmen zu klären, und darüber per Pressemitteilung zu informieren. In den anderen Bundesländern übernehmen diese Aufgabe die Krankenkassen. In Verlin wegen Datenschutz bicht. Der gilt aber auch für die Pflegedienste. Die sind ohnehin an den Grenzen ihrer Belastbarkeit - da ihnen neben dem Arbeitsalltag unter Pandemiebedingungen noch Testungen der Mitarbeiter alle zwei Tage entsprechend überraschend übergeholfen wurden.

  23. 38.

    Hören die chronischen Erkrankungen ab vollendetem 70. Lebensjahr auf oder warum läd die KV nur bis zum vollendetem 69. Lebensjahr ein. Meine Bekannten und ich selbst bin schwerst Lungenkrank und muss zusehen, wie jüngere chronisch Kranke vorgezogen und geimpft werden. In der Altersgruppe ab 70. muss ich einfach noch geduldig sein und warten.

  24. 37.

    Berlin-Ost war schon zu DDR-Zeiten viel besser als die anderen Bezirke versorgt. Wer nahe dran wohnte partizipierte davon. Wenn ihr Vater nun schon seinen Impftermin hat erkennt man, dass es noch heute so ungerecht zugeht. Will man die Berliner ruhig halten ? Hier im so anständigen Randgebiet um Berlin warten sogar Ü 80 geduldig oder deprimiert. Hier gibt es nicht mal ein Impfzentrum. Gehören wir nicht zu Deutschland ? So Exklave ? Gefühlskälter geht es schon zu hier als früher in der DDR. Davon ahnt unser Landrat nichts ?

  25. 36.

    Wer kontrolliert eigentlich, ob die Pflegedienste die Impfberechtigung an die berechtigten Personen versendet? Ich könnte mir gut vorstellen, dass damit auch ein sehr lukrativer Handel zu betreiben wäre. Auf alle Fälle hat mein Pflegedienst mich schon abgebügelt. Das gibt es nicht war die Antwort.

  26. 35.

    "Seit dem 11. Februar 2020 trägt das neuartige Coronavirus, das vorläufig mit 2019nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. SARS steht hierbei für "Schweres Akutes Atemwegssyndrom". Die Erkrankung, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit Covid-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019)."
    Wieso werden eigentlich Menschen mit einer schweren Atemwegserkrankung später geimpft als viele andere und mit AZ? Sind sie nicht genauso gefährdet wie Ü80?

  27. 34.

    Sie müssen sich zwecks der Pflegeberatung mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegebegutachtungen terminieren. Somit sind Sie in der Kundenkartei hinterlegt und werden informiert. So haben wir alle unsere reinen Gutachtenkunden informiert, die nur Pflegegeld beziehen da sie durch Angehörige versorgt werden, aber zwingend regelmäßig begutachtet werden müssen um die Zahlung des Pflegegeldes sicherzustellen. Ohne die Begutachtung durch professionelle Pflegedienste in festgelegten Intervallen wird die Zahlung seitens der Pflegekassen eingestellt. Dies dient der Sicherstellung der Versorgung der Pflegebedürftigen um zu vermeiden, dass das Pflegegeld veruntreut wird. So muss jeder Pflegegeldbezieher bei einem Pflegedienst in der Kundenkartei auftauchen, so auch Ihre Schwiegermutter. Ihre Frau hat daher die Möglichkeit der Impfung als Kontaktperson. Sie sollten zeitnah einen Pflegedienst für die Begutachtung beauftragen.

  28. 33.

    Ich sag nur Impfdosenrückstau. Deutschland hat 4 Mio noch nicht verimpft....

  29. 32.

    Blöd nur, dass die Pflegedienste von der Regelung nichts wissen, geschweige denn mit mehr Personal ausgestattet wurden.

    Viel Luft um nichts, muss man leider feststellen wenn man nachhakt um für seine Palliativpatienten und die pflegenden Angehörigen Impftermine zu vereinbaren.
    Ich bin maßlos enttäuscht von unserer Gesundheitsverwaltung.

  30. 31.

    "impfreihenfolge"... "Chronisch Kranke"... Ausgewählte.... Ich kann es nicht mehr hören.
    Es ist sooooo (da fällt mir gar kein Wort mehr ein)... Die angeblich"Gesunden" haben dann irgendwann die Wahl zwischen
    "SPUTNIK X" oder gar nichts?!?!

  31. 30.

    Menschen, die eine Pflegestufe haben, müssen mindestens 2*jährlich (soweit ich weiß) einen Pflegedienst beauftragen, der die Pflegesituation zu Hause einschätzt und dabei auch den"pflegenden" abgeben. Das geschieht in Papierform und die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Den Nachweis des Pflegedienstes erhält die Pflegekasse. Also
    (Eigentlich) kein Problem.

  32. 29.

    Das Chaos ist vorprogrammiert. Jeder Wichtigtuer macht was er will.
    Beispiel Vogtlandkreis, schreit: Wir wollen jeden impfen. Spahn sagt:
    Normalerweise darf das ja nicht, wegen der Liste mit der Reihenfolge, aber na gut, macht mal.
    Jetzt schreit der nächste Landkreis in Sachsen (Görlitz): Wir wollen das auch.

    Und Berlin macht sowieso was es will, das war schon immer so.
    Kein Geld in der Tasche aber dicke Backen machen.

  33. 28.

    "Wo sind die Einladungen für chronisch Kranke Ü65?
    Wo sind die Einladungen für die Ü70? "

    Alle schon geschrieben und, wenn nicht schon angekommen, unterwegs - würde ich meinen.
    Zumindest in Berlin.
    Jedenfalls habe ich gerade mit meinem Schwiegervater gesprochen (chronisch krank, gerade so ü65), der hatte seine Einladung heute im Briefkasten und hat sich auch schon einen Impftermin vereinbart.

    Um keine möglichen Impftermine unnötig ungenutzt verstreichen zu lassen, macht es doch Sinn, nach und nach (gestaffelt, damit nicht alle gleichzeitig versuchen, einen Termin zu vereinbaren) und dabei durchaus zügig die nächsten einzuladen, wenn man davon ausgehen kann, entsprechende Mengen an Impfstoff zur Verfügung zu haben.
    Ich find's super, dass das Impfen Fahrt aufnimmt!

    Bleiben sie gesund und munter!

  34. 27.

    Das ist richtig; der jüngere Mann im Rollstuhl ist kein gutes Beispiel. Der kann ansonsten kerngesund und sportlich sein. Es gibt ganz anderes Elend; wenn da der oder die Partner-in nicht wäre. Hier sind so viele Ü 80 noch nicht geimpft. Kenne eine Person, die schwer depressiv wurde-erst Überarbeitung-dann Coronaberichte. Da klappte die Frau ab.So viel Ungerechtigkeit heute; es hörte sich zuerst so durchdacht an.

  35. 26.

    Am 20.2. hat der Senat informiert, dass die Ü70 Einladungen erhalten. Darauf warte ich bis heute.
    Inzwischen wurden für verschiedene andere Gruppen Einladungen in Aussicht gestellt. Erheb sich die Frage, hat man mich vergessen oder dauert es generell Wochen bis Ankündigungen erfüllt werden. Enttäuschte Bürger vorprogrammiert? Lässt sich vermeiden, wenn man einen entsprechenden Hinweis mit veröffentlicht.

  36. 25.

    Diese Bürokratie wird uns noch auf die Füße fallen... Impfreihenfolge bringt insgesamt nichts. Einfach impfen wer will und alles verbrauchen was da ist, demnächst kommen immer mehr Impfdosen ... Bei dem jetzigen Tempo dauert es bei uns noch Monate, während USA und GB vormachen, wie man eine flächendeckende Wirkung erzielt

  37. 24.

    Schreiben Sie doch einen Brief an die Senatsverwaltung, legen den Pflegebescheid der KV bzw. PflV bei und deren Bestätigung als bei der Versicherung gemeldeter bzw. bestätigter Pflegeperson - zur Sicherheit eine von der Pflegeperson zu unterzeichnende Erklärung, dass Sie enge Kontaktperson sind.
    Warten und jammern jedenfalls hilft nichts.
    Ich habe in mehreren Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung durchaus die einzelnen Lebenslagen schon auf dem Schirm haben und ggf. dankbar für Unterstützung sind.
    Die 90-j. Pflegbedürftige hat in Berlin mit Sicherheit schon einen Impfcode zugeschickt erhalten. Darauf hätte zwingend reagiert werden und die Impfung organisiert werden müssen.

  38. 23.

    Hallo zusammen, ich bin pflegende Angehörige und mind. alle 6 Monate kommt der Pflegedienst zur Überprüfung. Da war ich heute und habe nachgefragt. Die wissen von gar nichts. Da frag ich mich schon wann ind auf welcher Grundlage habt ihr "Sander" eure Patienten oder Kunden angeschrieben???

  39. 22.

    Liebe Luna,
    die Kommentare 17 bis 19 stammen nicht von mir. Ich distanziere mich vom Inhalt und der erhaltenen Auskunft.
    Der Nutzer wurde jetzt schon dreimal aufgefordert sich einen eigenen Nicknamen zuzulegen, was er aber offensichtlich nicht macht und der rbb keine Regularien hat.
    Zu ihrer Frage:
    Die Festlegungen zu pflegenden Angehörigen sind in der CoronaImpfV im § 3 (1) Zi. 3. geregelt was der Prio2 nach CoronaImpfV entspricht.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf

  40. 21.

    Ich hatte sie jetzt dreimal aufgefordert nicht unter meinem Nick zu schreiben, den ich seit einem Jahr verwende!.
    Es ist gelinde gesagt eine Unverschämt heit, dass sie das ignorieren. Ich distanziere mich von #17, #18, #19 und allen anderen Inhalten, die sie hier unter meinem Namen einstellen.

  41. 20.

    Was machen Pflegenden die im häuslichen Umfeld pflegen ohne Pflegedienst? Wie erfährt die Gesundheitsbehörde von diesen Menschen?

  42. 19.

    Kontaktpersonen standen von Anfang an in der Prio-Liste Gruppe 1 und 2, da wird keiner vorgezogen ,sondern die festgelegt impfreihenfolge umgesetzt



  43. 18.

    Antwort auf Lana Impfung von Kontaktpersonen stand von Anfang an in der Prio-liste, da wird also keiner "vorgezogen", sondern die festgelegte Reihenfolge abgearbeitet...

  44. 17.

    Da fallen noch einige durchs Raster, weil nicht kein pflegegrad vorhanden ist ... Blind, 100 Prozent schwerbehindert, hilflos, auf ständige begleitung angewiesen, wenn ich als ehefrau ausfalle, wird's bitter. Begriff der Pflegebedürftigkeit müsste konkret definiert werden

  45. 16.

    Ich bin jetzt etwas irritiert: in dem Text des Impfmanagements des Senats vom 11.03.2021 steht folgendes:
    "Das Verfahren zur Impfung der zwei Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, die 70 Jahre oder älter sind und in der eigenen Häuslichkeit oder in Pflege-WGs leben, erfolgt unter Einbindung der ambulanten Pflegedienste voraussichtlich ab Mitte März. Das Verfahren für die Impfung von Kontaktpersonen pflegebedürftiger Menschen mit Pflegegrad 1 und pflegebedürftiger Personen nach § 264 SGB V, die nur Pflegegeldleistungen erhalten, läuft über ambulante Dienste im Zuge der Pflegebetreuung oder -beratung. Diese geben Codes für die Buchung einer Impfung an die pflegebedürftige Person, welche dann bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen kann, die prioritär in den Impfzentren geimpft werden. " So ließt sich der Text hier aber nicht. Ich als Kontaktperson von chronisch kranker minderjähriger Person mit Pflegegrad 3 falle raus.

  46. 15.

    Liebe Frau Sander,
    leider trifft Ihre Aussage nicht zu. Meine Frau pflegt ihre über 9o jährige Mutter seit August 2020. Die Pflegekassen hat den Pflegegrad 3 festgestellt. Meine Frau ist eine „nicht erwerbsmäßige Pflegeperson“ nach dem SGB XI. Da kein Pflegedienst beteiligt ist, erhält die Pflegebedürftige ein Pflegegeld. Ein (privater) Pflegedienst (welcher von den vielen hundert?) hat sich weder mit der Pflegebedürftigen oder meiner Frau in Verbindung gesetzt.
    Mit der (gesetzlichen) Pflegekasse hat meine Frau regelmäßig Kontakt - aber diese ist ja aus Datenschutzgründen hier nicht einzuschalten.
    Wer bescheinigt nun meiner Frau, dass sie zu den Impfberechtigten Personen gehört?
    Nebenbei: die über 90jährige Pflegebedürftige konnte selbst noch nicht geimpft werden, da sie das Bett nicht verlassen kann, Die Impfteams kamen ja nur in die Pflegeheime und die Hausärzte dürfen (noch) nicht impfen.
    Wir sitzen irgendwie zwischen allen Stühlen.

  47. 14.

    In Brandenburg impft man gerade Ü80 und an Pflegebedürftige und deren Kontaktpersonen ist noch lange nicht zu denken.
    Seit einer Woche gibt es keine Impftermine für Impfungen mit AZ.

    Was ist los in Brandenburg??? Also in Berlin geht's doch gut voran, was regt man sich dort immer auf?

  48. 13.

    Super, das Berlin nachzieht. Bin selbst eine solche enge Kontaktperson, gibt aber folgendes Problem: Pflegeperson lebt in Berlin; Kontaktperson lebt in Brandenburg. Wie und wo kommen diese Kontaktperson an eine Impfung!
    Brandenburg akzeptiert kennt keine Codes und Bln kennt mich nicht. Suppie

  49. 12.

    stimmt ... wenig von dem was bislang vereinbart ist wird aktuell umgesetzt, aber jeden Tag kommen neue "Ideen" dazu wo man im besten Fall nur noch mit dem Kopf schütteln kann ...

  50. 9.

    haben wir heute den 1. April ? Was kommt denn noch alles ? Wenn das so weiter geht landen die, die jeden Tag "nur" ihren Job machen, im ÖPNV jeden Tag kuscheln müssen im nächsten Jahr ...

  51. 8.

    Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben ...

    es kann nicht wahr sein, jeden Tag etwas neues, was ERSTMAL? wieder nicht funktioniert
    Wo sind die Einladungen für chronisch Kranke Ü65?
    Wo sind die Einladungen für die Ü70?
    Wurden schon die Kontaktpersonen von Schwangeren geimpft?
    Wurde schon Kita- und Schulpersonal geimpft?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber das ganze System wird immer verworrener und nicht mehr nachvollziehbar.
    Es funktioniert nichts, aber jeden Tag neues verkündet!

  52. 7.

    "Die Erfassung läuft laut Senat über die Pflegedienste, weil die Pflegekassen ihre Mitwirkung aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert hätten."
    Da musste ich schon irgendwie lachen und habe mich prompt gefragt, wie das denn bei den Berechtigungsscheinen für die Masken lief.

  53. 6.

    Das war auch meine erste Frage. Das würde ja bedeuten, das mal wieder der Großteil der Pflegebedürftigen und ihre Pflegenden in die Röhre schauen.
    Aber da bei uns halbjährlich ein Pflegedienst zur Überprüfung vorbeikommt, würde ich den einfach kontaktieren.

  54. 5.

    Jeder der Pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat der muss zwei-viermal im Jahr ( je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit) durch einen Pflegedienst begutachtet werden. Alle diese Kunden werden ebenso gelistet und informiert. Weil grade um diese und deren pflegende Angehörige geht es ja hierbei.
    Wir haben wie gesagt alle angeschrieben auf die die Bedingungen zutreffen, egal ob die Pflege durch uns oder Angehörige stattfindet.

  55. 4.

    Wer nur Pflegegeld bezieht muss ja regelmäßig einen Beratungseinsatz von einem Pflegedienst der Pflegekasse nachweisen. Dementsprechend liegen den Pflegediensten dann auch die Daten der Pflegegeldbezieher vor.

  56. 3.

    Und was ist mit den Angehörigen der Pflegebedürftigen, die nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern eben diesen engen Kontaktpersonen gepflegt werden? Wo sollen die sich melden, um einen Code zur Terminbuchung zu erhalten?

  57. 2.

    Und gleiches gilt auch für Brandenburger oder? Müssen Brandenburger einen weiten Weg zur Impfung fahren oder können diese auch 2 Stationen mit dem ÖPNV nach Berlin fahren um sich impfen zu lassen, wenn sie vorher einen Termin bekommen?

  58. 1.

    Ich hoffe nur es geht jetzt schnell. Wir haben am Wochenende alle in Frage kommenden Pflegebedürftigen in Summe an den Senat gemeldet und ein entsprechendes Infoschreiben an die Patienten rausgegeben. Wann jetzt aber die Impfeinladungen kommen, damit wir sie ausgeben können, wissen wir derzeit noch nicht.

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