Corona-Notbremse - Diese Regeln gelten jetzt in Berlin und Brandenburg

Sa 24.04.21 | 11:31 Uhr
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Symbolbild: Passanten mit Masken gehen vor dem Potsdamer Brandenburger Tor. In großen Teilen der Potsdamer Innenstadt gilt Maskenpflicht. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Video: Brandenburg Aktuell | 22.04.2021 | S. Teistler | Bild: dpa/C. Soeder

Nächtliche Ausgangssperre, neue Grenzwerte für Schulschließungen, neue Kontaktbeschränkungen: Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Bundes-Notbremse gilt seit Samstag - und hat für Berlin und Brandenburg unterschiedliche Konsequenzen.

Nach der Entscheidung über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gelten jetzt für die Menschen in Berlin und Brandenburg neue Regelungen. Während es in Brandenburg schon seit Längerem nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt, ist diese Maßnahme für die Menschen in Berlin neu. Auch die Kontaktbeschränkungen sind für die Berlinerinnen und Berliner mit der Bundes-Notbremse strenger geworden, während sich in Brandenburg nichts geändert hat. Neuerungen gibt es in beiden Bundesländern bei Schließungen von Schulen und im Einzelhandel. Vielen Geschäften droht eine erneute Schließung.

Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Ebenfalls am Donnerstag erschien sie im Bundesgesetzblatt. Am Freitag trat das neue Gesetz in Kraft. Die Bundes-Notbremse ist für alle Bundesländer verbindlich. Falls in Bundesländern strengere Regeln als jene der Bundes-Notbremse gelten, können diese beibehalten werden.

Notbremse greift seit Samstag

Nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, zieht die Notbremse seit Samstag überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag.

In Berlin ist die Inzidenz zuletzt etwas gesunken, liegt laut Lagebericht der Gesundheitsverwaltung aber noch deutlich über diesem Schwellenwert. Das Robert-Koch-Institut, dessen Daten für die Notbremse maßgeblich sein sollen, gab den Wert am Freitag mit 132,6 an. In Brandenburg unterschreiten derzeit nur die Landkreise Barnim (67,5) und Ostprignitz-Ruppin (97,2) die 100er-Grenze.

Die neuen Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Berliner und Brandenburger Infektionsschutzverordnung festgelegten. Sie sollen jeweils ab dem übernächsten Tag gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Sie sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Die Bundes-Notbremse soll grundsätzlich bis Ende Juni 2021 gelten.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Berlinerinnen und Berliner dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22.00 Uhr und bis 5.00 Uhr eine Wohnung oder ein Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Bisher gab es in Berlin solche Einschränkungen nicht. In Brandenburg hingegen schon: Seit dem 19. April gilt hier in Regionen mit Inzidenzwerten von mehr als 100 eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Neu ist hier allerdings, dass bis Mitternacht auch weiterhin Einzelpersonen joggen oder spazieren gehen dürfen. Das war zuvor in Brandenburg nicht möglich.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Mit der neuen Regelung darf sich im privaten und öffentlichen Raum noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

Das deckt sich mit der Brandenburger Regelung, die dort schon seit dem 22. März gilt. In Berlin war diese Regel bislang aber differenzierter. Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.

Bei Bestattungen gilt, dass höchstens 30 Personen daran teilnehmen dürfen. In Berlin galt bislang die Höchstgrenze von 50 Personen in Freien und 20 in geschlossenen Räumen. In Brandenburg gab es bislang keine Personen-Obergrenze, es galten aber bestimmte Regeln zur Durchführung.

SCHULEN: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht umstellen, bei dem die Schüler mittels digitaler Lösungen zu Hause lernen.

In Berlin sind bisher alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht, lernen also zum Teil auch in der Schule - das wäre dann vorbei. In Brandenburg galt bisher der Grenzwert 200 für eine Umstellung auf Distanzunterricht - allerdings nur bei Grundschulen. An den weiterführenden Schulen wird seit dem Ende der Osterferien Distanzunterricht durchgeführt. Hier will Brandenburg die Öffnung bei Unterschreiten des neuen Grenzwerts erst zum 3. Mai einführen.

Übrigens gilt der Schwellenwert der Bundes-Notbremse auch für Kitas: Auch "in Einrichtungen der Kinderbetreuung" sei "bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig", heißt es in dem neuen Infektionsschutzgesetz [bundestag.de/pdf]. Somit gilt für Kitas in Berlin und Brandenburg: Sie müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in den Notbetrieb umschalten. In Berlin ist dies schon jetzt der Fall. In Brandenburg mussten bislang erst ab dem Inzidenzwert von 200 Kitas in den Notbetrieb gehen.

EINKAUFEN: Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Viele Geschäfte müssen außerdem ab einer Inzidenz von 150 dichtmachen und dürfen dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.

In Brandenburg liegt der Grenzwert für Schließungen des Einzelhandels (außer Versorgern des täglichen Bedarfs) bei strengeren 100. Neu für Brandenburg: Die Bundes-Notbremse zählt Baumärkte nicht zu Versorgern des täglichen Bedarfs. Somit müssen sie ab einer Inzidenz von 150 schließen. Bislang durften sie auch bei höheren Werten geöffnet bleiben. Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 150, müssen Kunden von Baumärkten nun auch ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN UND FRISEURE: Bei Inzidenzen von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind körpernahe Dienstleistungen untersagt, mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Hier müssen Kundinnen und Kunden allerdings einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen sowie eine medizinische Maske tragen.

In Brandenburg durften körpernahe Dienstleistungen bisher auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 weiter angeboten werden. Im Bereich der Friseure ändert sich hier nichts. In Berlin ändert sich durch die Bundes-Notbremse nichts an den bisherigen Regelungen für körpernahe Dienstleistungen und Friseurbetriebe.

SPORT: Ab einer Inzidenz von über 100 darf laut Bundes-Notbremse nur kontaktloser Individualsport betrieben werden, der allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt wird. Nur für Berufs- und Leistungssportler gelten Ausnahmen. Die Bundes-Notbremse differenziert grundsätzlich nicht zwischen Sport im Freien oder Sport in Innenräumen.

In Brandenburg gilt auch weiterhin, dass Sport in geschlossenen Räumen ab dem Grenzwert nur allein und nicht in Gruppen ausgeübt werden darf, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag betonte. Für Sport im Freien galten bislang weniger strenge Regeln. Hier waren bislang mehr Teilnehmer als in der Bundes-Notbremse vorgesehen möglich. In Berlin gelten schon seit längerem jene Beschränkungen für die Sporausübung, die nun auch in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind. Hier ändert sich in diesem Bereich also nichts.

KINDERKRANKENGELD: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage verbunden, die auch beim eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen genutzt werden können. Pro Elternteil und Kind werden noch einmal zehn zusätzliche Tage gewährt, für Alleinerziehende weitere 20 Tage pro Kind.

Jedes Elternteil hat demnach in diesem Jahr Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind. Insgesamt sind die Kinderkrankentage auf 65 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise 130 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt.

KULTUR: Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin und Brandenburg waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch. Im Rahmen von Modellprojekten hatte es außerdem kurzzeitig die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel Theater mit entsprechendem Hygienekonzept zu öffnen, wenn die Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Ebenfalls bereits geschlossen sind unter anderem Kinos und Clubs, aber auch Restaurants. Daran ändert sich nichts.

Alle übrigen Regelungen in Berlin und Brandenburg bleiben von dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Bundes-Notbremse unberührt.

Sendung: Abendschau und Brandenburg aktuell, 22.04.2021, 19:30 Uhr

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79 Kommentare

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  1. 79.

    Und wer sagt dass die sich dann nicht um 19:30 treffen können und bis 7 Uhr übernachten??

  2. 78.

    Ich drücke allen die eine Verassungsbeschwerde einlegen die Daumen!
    Dieses schäbige Treiben mit der "Bundes Not Bremse" das den Rechtsstaat und den Föderalismus aushebelt muss ein Ende haben.

  3. 77.

    Ein aus Hilflosigkeit entstandenes Gesetz. Unlogisch und nicht erklärbar. Im Supermarkt schieben sich die Massen durch die engen Reihen. Alles normal. Alles erlaubt. Erlaubt ist nicht der Aufenthalt der Familie in einem Haus auf einem Grundstück z.B. nach einer Beerdigung. Da müssten Angehörige, die 600 km weit weg wohnen an einem Tag hin und her fahren. Wohl gesagt mit negativen Test und Impfungen. Ich glaube, die Gerichte werden gut zu tun haben.

  4. 76.

    Was heißt das nun für Brandenburg? Bleibt es bei der Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr - 5 Uhr oder darf man jetzt (ab morgen) bis 24 Uhr alleine "spazieren" gehen?

  5. 75.

    Die Intensivbetten sind mit über 5000 belegt und über 80000 Tote. Hoffentlich kommt die FDP sowie die Freien Wähler mit ihrer Verfassungsbeschwerden diesmal nicht durch. Wahlkampf über Leichen darf nicht mit der Pandemie geführt werden. Verantwortungsvolle und freie Bürger sind überwiegend solidarisch mit der Bundes-Notbremse!

  6. 74.

    Richtig. Laut RKI sind Berliner Bezirke selbstständige Einheiten und Landkreisen oder Kreisfreien Städten gleichgestellt.
    Köpenick liegt schon mehrere Tage unter 100. Warum sollen wir uns maßregeln lassen.

  7. 73.

    Na dann mal los oder nicht ... ohne Kommentar:

    Weiter heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: "Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet" sei, wenn Ausnahmen vorlägen.

    "Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren", sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Zeitung. "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll."

    Dem Zeitungsbericht zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.

  8. 72.

    Selbstverständlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid im Wege des Einspruches nach §§ 67 ff. OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, was ja letztlich von den Auswirkungen einer Klage entspricht.

  9. 71.

    "Das von Ihnen gefragt ist eigentlich grade nicht unklar. Einkaufen ist weder sportliche Aktivität noch Bewegung an der Frischen Luft noch ein Arzttermin noch Gassigehen. Also ziemlich klar:" ... das nichts klar ist. Nirgendwo steht, das es untersagt ist, verschiedene Aktivitäten miteinander zu verknüpfen oder das die Eine abgeschlossen sein muss um die Andere beginnen zu "dürfen".

  10. 70.

    vor 3 Wochen 2. Impfung, also 3 Wochen danach...

    wo steht, was ich vorlegen/oder nicht vorlegen muß, wenn ich einen "Laden" betreten möchte??????

    Empfehlenswert wäre, wenn die neuen Vorschriften punktuell "einzeilig" aufgelistet werden- wer liest sich durch, was "war"....!!!!!!dann vergeht einem die ausgedehnte Schreiberei, die nach ca. 2 Dutzend Zeilen evtl. zum Punkt kommt...

  11. 69.

    Frage zur praktischen Umsetzung:
    mittlerweile ist vorgeschrieben, dass jeder, der zu Hause arbeiten könnte, dies zu tun hat. Demnach wären diverse Büros deutlich leerer. Sogar so leer, dass in einzelenn Betrieben nur noch 1 Person zeitgleich anwesend ist. Wie soll dann der AG die Testangebote unter Aufsicht realisieren? Muss dann ein weiterer MA / Vorgesetzter ebenfalls in die Dienststelle, der sonst eigentlich gar nicht müsste? Irgendwie behindert sich das gegenseitig.

    zu den Kindern:
    Ist es wirklich beabsichtigt, dass Kinder von 6j. an eine FFP2 Maske im ÖPNV tragen müssen oder ist das ein redaktionelles Versehen der Bundesregierung? Die FFP2 Masken sind den Kindern zu groß, dadurch an allen Seiten offen und bieten dadurch niemanden Schutz. Bitte zum Wohle aller nachbessern!

  12. 68.

    Die Ausgangssperre hat keiner verstanden, wie ich lesen muss. Es geht darum, dass sich vorwiegend junge Menschen abends zu illegalen Partys verabreden und so das Virus weiterverbreiten.

  13. 67.

    Kinder bis 14 Jahre dürfen in Gruppen bis max. 5 Kinder auf Distanz trainieren. Und nur mit aktuellem Test.

    Das bedeutet für mich als Kindertrainer im Fussball: Praktisch gar nicht.

    Das so ein Unsinn beschlossen wird und sich praktisch kein demokratischer Vertreter gegen so etwas wendet, lässt mich ein wenig am Funktionieren des Gesetzgebungsverfahrens zweifeln. Ich persönlich hoffe, dass irgendein Gericht dieses Gesetz (oder zumindest die unsinnigen Teile davon) kippt.

  14. 66.

    Interessanter Vergleich, nur Parallelen kann ich eben genau n i c h t feststellen. Im Gegensatz zu uns Menschen ist so ein Ameisenstaat durch zurückstellen individueller "Interessen" hinter die der Allgemeinheit, also letztendlich durch Unterordnung aller Aktivitäten unter das Ziel der Erhaltung der Art für die Zukunft besser aufgestellt als wir...

  15. 65.

    Ja fein, das Bundesverfassungsgericht wird das sicher nach diesem Wochenende entscheiden. Da bin ich ja gespannt. Bei FDP und Co. ging es um das Gesetzt bzw. um Teile dessen, bei meinen Ausführungen um Bußgelder, die auf Grundlage des Gesetzes verhängt werden. Dagegen kann man nicht klagen.

    Wenn ich ab morgen Abend mit meiner Frau nach 22 Uhr zusammen spazieren gehen will, dann wird ein Bußgeld fällig. Das erkläre mir mal einer ...

  16. 64.

    Für einen besseren Überblick wäre eine tabbellarische ! ! Darstellung und Gegenüberstellung der Corona-Regeln in Berlin u. Brandenburg sehr hilfreich. Motto: Alles auf 1 Blick. Danke und Gruß

  17. 63.

    Vergleichen Sie einmal Deutschland mit einem Ameisenbau! Da wird man sehr interessante Parallelen feststellen! Die individuellen Bedürfnisse Rechte und Freiheiten im Sinne des Grundgesetzes werden meiner Meinung nach mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und den vorangegangenen Beschlüssen einfach über Bord geworfen, anstatt eine differenzierte Strategie zu finden. Aber allein als Maß der Dinge am Inzidenzwert festzuhalten ist für mich konzeptlos, da dieser Wert einfach und billig von jedem Sechstklässeler ausgerechnet und ausgewertet werden kann. Dieser Wert allein, sagt nichts über lokale Besonderheiten z. B. lokale Cluster, Alterszusammensetzung und vieles andere mehr aus und ist meines Erachtens daher untauglich! Mit modernen Konzepten kann man agieren und man braucht nicht nur immer zu reagieren - wenn das Kind im Brunnen liegt! Nur ein Beispiel zum Nachdenken : Schnelle Impfstoffbeschaffung für die indische Variante durch Deutschland - ohne auf die EU zu warten! Das muss jetzt bereits angegangen werden, nicht erst, wenn die indische Variante, die britische Variante als dominierende Variante abgelöst hat. Sonst spielt meiner Meinung nach die Regierung mit der Bevölkerung Hase und Igel... zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung!

  18. 62.

    Da haben Sie eine der großen Schwachstellen des Gesetzes aufgezeigt! Das Risiko, sich als Einzelperson im Freien zwischen 00:00 und 05:00 Uhr zu infizieren, ist vernachlässigbar klein. Bei der Nutzung überfüllter Nahverkehrsmittel sieht die Sache anders aus. Indes scheint den Verantwortlichen der Mut für einen dringend notwendigen harten Lockdown zu fehlen.

  19. 61.

    Das RKI unterscheidet zwischen den Bezirken
    In Pankow darf ich raus, in Neukölln nicht?
    Wo steht es im Gesetz dass Berlin als eins gezählt wird?

  20. 60.

    Man darf den Alten nicht die Schuld für ein weiter so geben. Es sind doch die Arbeitnehmer der Mittelschicht die aus Angst vor dem sozialen Abstieg immer schneller in ihrem Hamsterrad laufen. Die finanziellen Belastungen und immer weniger Gegenleistung werden doch gerade hier getragen und auch die umfangreichen Möglichkeiten sich zu informieren wierden nicht genutzt. Wieso gibt es keine Demos gegen die immer realer werdende Schuldenunion, starken finanziellen Belastungen, geplanter Abschaffung des Bargeldes, hohes Renteneintrittsalter. Und warum fordert man von den hochbezahlten Ministern nicht endlich die Erfüllung des Amtseides zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln, gerne auch der schon lönger hier Lebenden. Mit der Leistung würde es bei einigen nur zum Hilfsarbeiter oder Arbeitssuchenden in der freien Marktwirtschaft reichen.

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