Corona-Notbremse - Diese Regeln gelten jetzt in Berlin und Brandenburg

Sa 24.04.21 | 11:31 Uhr
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Symbolbild: Passanten mit Masken gehen vor dem Potsdamer Brandenburger Tor. In großen Teilen der Potsdamer Innenstadt gilt Maskenpflicht. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Video: Brandenburg Aktuell | 22.04.2021 | S. Teistler | Bild: dpa/C. Soeder

Nächtliche Ausgangssperre, neue Grenzwerte für Schulschließungen, neue Kontaktbeschränkungen: Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Bundes-Notbremse gilt seit Samstag - und hat für Berlin und Brandenburg unterschiedliche Konsequenzen.

Nach der Entscheidung über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gelten jetzt für die Menschen in Berlin und Brandenburg neue Regelungen. Während es in Brandenburg schon seit Längerem nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt, ist diese Maßnahme für die Menschen in Berlin neu. Auch die Kontaktbeschränkungen sind für die Berlinerinnen und Berliner mit der Bundes-Notbremse strenger geworden, während sich in Brandenburg nichts geändert hat. Neuerungen gibt es in beiden Bundesländern bei Schließungen von Schulen und im Einzelhandel. Vielen Geschäften droht eine erneute Schließung.

Der Bundestag hatte die Regeln am Mittwoch beschlossen, der Bundesrat ließ sie am Donnerstag passieren. Ebenfalls am Donnerstag erschien sie im Bundesgesetzblatt. Am Freitag trat das neue Gesetz in Kraft. Die Bundes-Notbremse ist für alle Bundesländer verbindlich. Falls in Bundesländern strengere Regeln als jene der Bundes-Notbremse gelten, können diese beibehalten werden.

Notbremse greift seit Samstag

Nach Angaben des Sprechers des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, zieht die Notbremse seit Samstag überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag.

In Berlin ist die Inzidenz zuletzt etwas gesunken, liegt laut Lagebericht der Gesundheitsverwaltung aber noch deutlich über diesem Schwellenwert. Das Robert-Koch-Institut, dessen Daten für die Notbremse maßgeblich sein sollen, gab den Wert am Freitag mit 132,6 an. In Brandenburg unterschreiten derzeit nur die Landkreise Barnim (67,5) und Ostprignitz-Ruppin (97,2) die 100er-Grenze.

Die neuen Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Berliner und Brandenburger Infektionsschutzverordnung festgelegten. Sie sollen jeweils ab dem übernächsten Tag gelten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Sie sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Die Bundes-Notbremse soll grundsätzlich bis Ende Juni 2021 gelten.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Berlinerinnen und Berliner dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22.00 Uhr und bis 5.00 Uhr eine Wohnung oder ein Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Bisher gab es in Berlin solche Einschränkungen nicht. In Brandenburg hingegen schon: Seit dem 19. April gilt hier in Regionen mit Inzidenzwerten von mehr als 100 eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Neu ist hier allerdings, dass bis Mitternacht auch weiterhin Einzelpersonen joggen oder spazieren gehen dürfen. Das war zuvor in Brandenburg nicht möglich.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Mit der neuen Regelung darf sich im privaten und öffentlichen Raum noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

Das deckt sich mit der Brandenburger Regelung, die dort schon seit dem 22. März gilt. In Berlin war diese Regel bislang aber differenzierter. Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr durften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

Drinnen durften sich bisher nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier wurden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts waren bislang zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner mussten unter sich bleiben.

Bei Bestattungen gilt, dass höchstens 30 Personen daran teilnehmen dürfen. In Berlin galt bislang die Höchstgrenze von 50 Personen in Freien und 20 in geschlossenen Räumen. In Brandenburg gab es bislang keine Personen-Obergrenze, es galten aber bestimmte Regeln zur Durchführung.

SCHULEN: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht umstellen, bei dem die Schüler mittels digitaler Lösungen zu Hause lernen.

In Berlin sind bisher alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht, lernen also zum Teil auch in der Schule - das wäre dann vorbei. In Brandenburg galt bisher der Grenzwert 200 für eine Umstellung auf Distanzunterricht - allerdings nur bei Grundschulen. An den weiterführenden Schulen wird seit dem Ende der Osterferien Distanzunterricht durchgeführt. Hier will Brandenburg die Öffnung bei Unterschreiten des neuen Grenzwerts erst zum 3. Mai einführen.

Übrigens gilt der Schwellenwert der Bundes-Notbremse auch für Kitas: Auch "in Einrichtungen der Kinderbetreuung" sei "bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Präsenzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig", heißt es in dem neuen Infektionsschutzgesetz [bundestag.de/pdf]. Somit gilt für Kitas in Berlin und Brandenburg: Sie müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 in den Notbetrieb umschalten. In Berlin ist dies schon jetzt der Fall. In Brandenburg mussten bislang erst ab dem Inzidenzwert von 200 Kitas in den Notbetrieb gehen.

EINKAUFEN: Läden dürfen nur für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Viele Geschäfte müssen außerdem ab einer Inzidenz von 150 dichtmachen und dürfen dann nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Bisher ist in Berlin Einkaufen auch über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.

In Brandenburg liegt der Grenzwert für Schließungen des Einzelhandels (außer Versorgern des täglichen Bedarfs) bei strengeren 100. Neu für Brandenburg: Die Bundes-Notbremse zählt Baumärkte nicht zu Versorgern des täglichen Bedarfs. Somit müssen sie ab einer Inzidenz von 150 schließen. Bislang durften sie auch bei höheren Werten geöffnet bleiben. Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 150, müssen Kunden von Baumärkten nun auch ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN UND FRISEURE: Bei Inzidenzen von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind körpernahe Dienstleistungen untersagt, mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Hier müssen Kundinnen und Kunden allerdings einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen sowie eine medizinische Maske tragen.

In Brandenburg durften körpernahe Dienstleistungen bisher auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 weiter angeboten werden. Im Bereich der Friseure ändert sich hier nichts. In Berlin ändert sich durch die Bundes-Notbremse nichts an den bisherigen Regelungen für körpernahe Dienstleistungen und Friseurbetriebe.

SPORT: Ab einer Inzidenz von über 100 darf laut Bundes-Notbremse nur kontaktloser Individualsport betrieben werden, der allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt wird. Nur für Berufs- und Leistungssportler gelten Ausnahmen. Die Bundes-Notbremse differenziert grundsätzlich nicht zwischen Sport im Freien oder Sport in Innenräumen.

In Brandenburg gilt auch weiterhin, dass Sport in geschlossenen Räumen ab dem Grenzwert nur allein und nicht in Gruppen ausgeübt werden darf, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag betonte. Für Sport im Freien galten bislang weniger strenge Regeln. Hier waren bislang mehr Teilnehmer als in der Bundes-Notbremse vorgesehen möglich. In Berlin gelten schon seit längerem jene Beschränkungen für die Sporausübung, die nun auch in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind. Hier ändert sich in diesem Bereich also nichts.

KINDERKRANKENGELD: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage verbunden, die auch beim eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen genutzt werden können. Pro Elternteil und Kind werden noch einmal zehn zusätzliche Tage gewährt, für Alleinerziehende weitere 20 Tage pro Kind.

Jedes Elternteil hat demnach in diesem Jahr Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind. Insgesamt sind die Kinderkrankentage auf 65 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise 130 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt.

KULTUR: Schließen müssen gemäß Notbremse Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin und Brandenburg waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch. Im Rahmen von Modellprojekten hatte es außerdem kurzzeitig die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel Theater mit entsprechendem Hygienekonzept zu öffnen, wenn die Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Ebenfalls bereits geschlossen sind unter anderem Kinos und Clubs, aber auch Restaurants. Daran ändert sich nichts.

Alle übrigen Regelungen in Berlin und Brandenburg bleiben von dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Bundes-Notbremse unberührt.

Sendung: Abendschau und Brandenburg aktuell, 22.04.2021, 19:30 Uhr

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79 Kommentare

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  1. 79.

    Und wer sagt dass die sich dann nicht um 19:30 treffen können und bis 7 Uhr übernachten??

  2. 78.

    Ich drücke allen die eine Verassungsbeschwerde einlegen die Daumen!
    Dieses schäbige Treiben mit der "Bundes Not Bremse" das den Rechtsstaat und den Föderalismus aushebelt muss ein Ende haben.

  3. 77.

    Ein aus Hilflosigkeit entstandenes Gesetz. Unlogisch und nicht erklärbar. Im Supermarkt schieben sich die Massen durch die engen Reihen. Alles normal. Alles erlaubt. Erlaubt ist nicht der Aufenthalt der Familie in einem Haus auf einem Grundstück z.B. nach einer Beerdigung. Da müssten Angehörige, die 600 km weit weg wohnen an einem Tag hin und her fahren. Wohl gesagt mit negativen Test und Impfungen. Ich glaube, die Gerichte werden gut zu tun haben.

  4. 76.

    Was heißt das nun für Brandenburg? Bleibt es bei der Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr - 5 Uhr oder darf man jetzt (ab morgen) bis 24 Uhr alleine "spazieren" gehen?

  5. 75.

    Die Intensivbetten sind mit über 5000 belegt und über 80000 Tote. Hoffentlich kommt die FDP sowie die Freien Wähler mit ihrer Verfassungsbeschwerden diesmal nicht durch. Wahlkampf über Leichen darf nicht mit der Pandemie geführt werden. Verantwortungsvolle und freie Bürger sind überwiegend solidarisch mit der Bundes-Notbremse!

  6. 74.

    Richtig. Laut RKI sind Berliner Bezirke selbstständige Einheiten und Landkreisen oder Kreisfreien Städten gleichgestellt.
    Köpenick liegt schon mehrere Tage unter 100. Warum sollen wir uns maßregeln lassen.

  7. 73.

    Na dann mal los oder nicht ... ohne Kommentar:

    Weiter heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: "Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet" sei, wenn Ausnahmen vorlägen.

    "Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren", sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Zeitung. "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll."

    Dem Zeitungsbericht zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.

  8. 72.

    Selbstverständlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid im Wege des Einspruches nach §§ 67 ff. OWiG eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, was ja letztlich von den Auswirkungen einer Klage entspricht.

  9. 71.

    "Das von Ihnen gefragt ist eigentlich grade nicht unklar. Einkaufen ist weder sportliche Aktivität noch Bewegung an der Frischen Luft noch ein Arzttermin noch Gassigehen. Also ziemlich klar:" ... das nichts klar ist. Nirgendwo steht, das es untersagt ist, verschiedene Aktivitäten miteinander zu verknüpfen oder das die Eine abgeschlossen sein muss um die Andere beginnen zu "dürfen".

  10. 70.

    vor 3 Wochen 2. Impfung, also 3 Wochen danach...

    wo steht, was ich vorlegen/oder nicht vorlegen muß, wenn ich einen "Laden" betreten möchte??????

    Empfehlenswert wäre, wenn die neuen Vorschriften punktuell "einzeilig" aufgelistet werden- wer liest sich durch, was "war"....!!!!!!dann vergeht einem die ausgedehnte Schreiberei, die nach ca. 2 Dutzend Zeilen evtl. zum Punkt kommt...

  11. 69.

    Frage zur praktischen Umsetzung:
    mittlerweile ist vorgeschrieben, dass jeder, der zu Hause arbeiten könnte, dies zu tun hat. Demnach wären diverse Büros deutlich leerer. Sogar so leer, dass in einzelenn Betrieben nur noch 1 Person zeitgleich anwesend ist. Wie soll dann der AG die Testangebote unter Aufsicht realisieren? Muss dann ein weiterer MA / Vorgesetzter ebenfalls in die Dienststelle, der sonst eigentlich gar nicht müsste? Irgendwie behindert sich das gegenseitig.

    zu den Kindern:
    Ist es wirklich beabsichtigt, dass Kinder von 6j. an eine FFP2 Maske im ÖPNV tragen müssen oder ist das ein redaktionelles Versehen der Bundesregierung? Die FFP2 Masken sind den Kindern zu groß, dadurch an allen Seiten offen und bieten dadurch niemanden Schutz. Bitte zum Wohle aller nachbessern!

  12. 68.

    Die Ausgangssperre hat keiner verstanden, wie ich lesen muss. Es geht darum, dass sich vorwiegend junge Menschen abends zu illegalen Partys verabreden und so das Virus weiterverbreiten.

  13. 67.

    Kinder bis 14 Jahre dürfen in Gruppen bis max. 5 Kinder auf Distanz trainieren. Und nur mit aktuellem Test.

    Das bedeutet für mich als Kindertrainer im Fussball: Praktisch gar nicht.

    Das so ein Unsinn beschlossen wird und sich praktisch kein demokratischer Vertreter gegen so etwas wendet, lässt mich ein wenig am Funktionieren des Gesetzgebungsverfahrens zweifeln. Ich persönlich hoffe, dass irgendein Gericht dieses Gesetz (oder zumindest die unsinnigen Teile davon) kippt.

  14. 66.

    Interessanter Vergleich, nur Parallelen kann ich eben genau n i c h t feststellen. Im Gegensatz zu uns Menschen ist so ein Ameisenstaat durch zurückstellen individueller "Interessen" hinter die der Allgemeinheit, also letztendlich durch Unterordnung aller Aktivitäten unter das Ziel der Erhaltung der Art für die Zukunft besser aufgestellt als wir...

  15. 65.

    Ja fein, das Bundesverfassungsgericht wird das sicher nach diesem Wochenende entscheiden. Da bin ich ja gespannt. Bei FDP und Co. ging es um das Gesetzt bzw. um Teile dessen, bei meinen Ausführungen um Bußgelder, die auf Grundlage des Gesetzes verhängt werden. Dagegen kann man nicht klagen.

    Wenn ich ab morgen Abend mit meiner Frau nach 22 Uhr zusammen spazieren gehen will, dann wird ein Bußgeld fällig. Das erkläre mir mal einer ...

  16. 64.

    Für einen besseren Überblick wäre eine tabbellarische ! ! Darstellung und Gegenüberstellung der Corona-Regeln in Berlin u. Brandenburg sehr hilfreich. Motto: Alles auf 1 Blick. Danke und Gruß

  17. 63.

    Vergleichen Sie einmal Deutschland mit einem Ameisenbau! Da wird man sehr interessante Parallelen feststellen! Die individuellen Bedürfnisse Rechte und Freiheiten im Sinne des Grundgesetzes werden meiner Meinung nach mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und den vorangegangenen Beschlüssen einfach über Bord geworfen, anstatt eine differenzierte Strategie zu finden. Aber allein als Maß der Dinge am Inzidenzwert festzuhalten ist für mich konzeptlos, da dieser Wert einfach und billig von jedem Sechstklässeler ausgerechnet und ausgewertet werden kann. Dieser Wert allein, sagt nichts über lokale Besonderheiten z. B. lokale Cluster, Alterszusammensetzung und vieles andere mehr aus und ist meines Erachtens daher untauglich! Mit modernen Konzepten kann man agieren und man braucht nicht nur immer zu reagieren - wenn das Kind im Brunnen liegt! Nur ein Beispiel zum Nachdenken : Schnelle Impfstoffbeschaffung für die indische Variante durch Deutschland - ohne auf die EU zu warten! Das muss jetzt bereits angegangen werden, nicht erst, wenn die indische Variante, die britische Variante als dominierende Variante abgelöst hat. Sonst spielt meiner Meinung nach die Regierung mit der Bevölkerung Hase und Igel... zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung!

  18. 62.

    Da haben Sie eine der großen Schwachstellen des Gesetzes aufgezeigt! Das Risiko, sich als Einzelperson im Freien zwischen 00:00 und 05:00 Uhr zu infizieren, ist vernachlässigbar klein. Bei der Nutzung überfüllter Nahverkehrsmittel sieht die Sache anders aus. Indes scheint den Verantwortlichen der Mut für einen dringend notwendigen harten Lockdown zu fehlen.

  19. 61.

    Das RKI unterscheidet zwischen den Bezirken
    In Pankow darf ich raus, in Neukölln nicht?
    Wo steht es im Gesetz dass Berlin als eins gezählt wird?

  20. 60.

    Man darf den Alten nicht die Schuld für ein weiter so geben. Es sind doch die Arbeitnehmer der Mittelschicht die aus Angst vor dem sozialen Abstieg immer schneller in ihrem Hamsterrad laufen. Die finanziellen Belastungen und immer weniger Gegenleistung werden doch gerade hier getragen und auch die umfangreichen Möglichkeiten sich zu informieren wierden nicht genutzt. Wieso gibt es keine Demos gegen die immer realer werdende Schuldenunion, starken finanziellen Belastungen, geplanter Abschaffung des Bargeldes, hohes Renteneintrittsalter. Und warum fordert man von den hochbezahlten Ministern nicht endlich die Erfüllung des Amtseides zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln, gerne auch der schon lönger hier Lebenden. Mit der Leistung würde es bei einigen nur zum Hilfsarbeiter oder Arbeitssuchenden in der freien Marktwirtschaft reichen.

  21. 59.

    Lassen Sie sich durch Ihren Arbeitgeber schriftlich bestätigen, wann Sie zum Dienst antreten müssen. Sicher ist sicher, das können Sie bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen.

  22. 58.

    Genau das gleiche hatte ich beim Lesen auch gedacht. Eine kurze Auflistung mit allen neuen Einschränkungen, aufgeteilt für Berlin und Brandenburg, wäre übersichtlicher gewesen.

  23. 57.

    ich finde die neuen Regeln/Beschreibungen viel zu lang - am Ende weiß man nicht mehr, was ist neu und was ist alt!! Warum wird nicht eine präzise Aufstellung in die Medien gesetzt, eine sog. Liste, kurz und schlüssig, mit den neuen Punkten!!! z.B.: 1., 2., 3., - es müssen doch nicht die "alten"Punkte wieder beschrieben/wiederholt werden... ich finde es als wirkliches verwirrendes Durcheinander...

  24. 56.

    Das sagen Sie dann mal den alten weißen Männern und Frauen in der AfD, der anscheinend von Ihnen präferierten "Jungpartei"
    In der DD wurde das Politbüro auch ins ZK getragen und hat das Lied der jungen Garde gesungen.
    Aus Rot wurde blau - so habe ich den Eindruck im Osten der Republik.

  25. 55.

    Uih, ganz schön weit ausgeholt. Dabei geht es im Artikel doch um Deutschland und nicht um das Gebaren des Finanzkapitals auf dieser Welt. Aber Sie haben natürlich den berühmten Nagel auf die richtige Stelle getroffen. Eine Frage bleibt allerdings: was ist mit den restlichen 0,09 % ...?

  26. 54.

    Ok, Supermärkte müssen also nun früher schließen? Das macht man nun um das Virus aufzuhalten oder damit es sich besser ausbreitet?
    Und wenn ich in der U-Bahn spazieren gehe ist das doch eine sportliche Aktivität.

    Es gibt also noch kein Bußgeld. Na dann.

  27. 53.

    Na warum haben dann die FDP und auch Privatleute Klage eingereicht beim Verfassungsgericht? Na, von welcher Regierungsform reden wir dann, wenn jeder dagegen klagen kann?

  28. 52.

    Was ist mit Sport? Dürfen Kinder bis 14 Jahren weiterhin Sport in Gruppen bis zu 20 Personen machen?

  29. 51.

    so ist das halt: für die einen sind Wahlen ein rückwärts gewandter Denkzettel zur Erhaltung des eigenen Komforts, für andere die Möglichkeit, Visionen für zukünftige Generationen zu gestalten. Das sind schon Unterschiede, vom Beginn des Gedankens an..
    !

  30. 50.

    Hallo Prenzlauer, ich stehe völlig hinter ihren Kommentaren! Nicht erst seit diesem.

  31. 49.

    So wie sie es beschreiben ist die gewünschte Praxis durch den Gesetzgeber für weit über 30 Millionen Beschäftigte. So können die Maßgabe-Zahlen natürlich nicht signifikant sinken!
    Für die meisten Unternehmen gilt das Infektionsschutz-Gesetz nicht und auch kein anderes Gesetz, sondern die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel. Diese Regel ist kein Gesetz, sie zieht keine Kontrollen nach sich, und bei Missachtungen sind keine Strafen vorgesehen.
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Das es hier sehr erhebliche Unterschiede zwischen Arbeitsleben und Privatleben gibt, wird - auch von den regierungsberatenden Virologen - kaum thematisiert.
    Ich finde das sehr fragwürdig.

  32. 48.

    Jammer, jammer, jammer, ich höre nur jammern und Mimmimi ....
    Keiner sagt, wie es besser gehen könnte ...
    Mit tun die jammernden leid, wirklich. Aber richtig leidtun mir die Betreiber betroffenen Geschäfte, die Opfer derjenigen werden, die sich nicht an die Vorgaben halten. Sonst hätten wir nicht die hohen Werte, meiner Meinung nach. Noch mehr leidtun mir die, die daran erkranken, teils mit langwirigen Folgen. Besonders leidtun mir dir angehörigen verstorbener, die Menschen kann keiner mehr zurückbringen.
    Was, so denke ich, würden sich alle an die Einschränkungen halten, hätten wir nicht diese hohen Zahlen und das glaube ich auch, wer so heftig jammert, alles ist so schlecht, ich werde in meinen Rechte eingeschränkt, die halten sich am wenigsten an die Einschränkungen. Etwas gelebte Nächstenliebe oder Solidarität wäre hilfreich. Niemand hat es gerade leicht, wir alle Menschen auf diesem Planeten leiden unter der Pandemie.
    Daher sind diese Maßnahmen sinnvoll Menschenleben zu retten.

  33. 47.

    finde den Artikel schwer lesbar, hier und da und bisher...kann man nicht mal klar auflisten was jetzt in Berlin Sache ist?

  34. 46.

    Die meisten „Alten“ haben es ermöglicht das Sie heute und hier gut leben können. Und ja, viele werden möglicherweise die Altparteien wählen, denn was Nazis vollbracht haben ist uns noch in guter Erinnerung. Da brauchen wir keine AFD dazu. Und das Wirken der Grünen haben wir erlebt als sie 1998 in die Regierung einzogen. Aber auch bei Jüngeren ist das Gedächtnis häufig nicht voll entwickelt. Sie sollten mit ihren Bemerkungen etwas respektvoller sein.

  35. 45.

    Verlassen der Wohnung erst ab 05:00 Uhr... gilt das generell? Ich muss 04:15 Uhr los. Oder muss mein Arbeitgeber akzeptieren, dass ich erst ca. 1 Stunde später komme? Und wenn sich dann alle in der 05:00 Uhr Bahn drängeln, ist das für das Infektionsgeschehen ja auch nicht gerade wünschenswert.

  36. 44.

    Ich fand dazu folgende Anmerkung:

    "Dazu sollte man bedenken, dass im neuen § 28b jede Sanktionsmaßnahme und jeder Verstoß exakt geregelt ist, d.h. dagegen kann nicht gerichtlich vorgegangen werden, da die exakte Ausführung bereits im Gesetz steht. Gegen Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsakte kann der Bürger klagen und wie die Vergangenheit gezeigt hat, wurden absurde Regeln wie das Beherbergungsverbot und bisher auch Ausgangssperren von den Gerichten aufgehoben. Das ist nun nicht mehr möglich, d.h. auch die Judikative ist durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt. Wenn die Gewaltenteilung als Wesenskern der Demokratie aufgehoben ist, von welcher Herrschaftsform sprechen wir dann?"

    Die konkrete Ergänzung der Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände – siehe Seite 6:

    § 73 Absatz 1a wird wie folgt geändert: Nach Nummer 11a werden die Nummern 11b bis 11k eingefügt ...

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

  37. 43.

    Stimmt. Die Kitas bieten aktuell nur 'Notbetreuung' an. Lt. Notbremse müssen sie das aber erst ab einer Inzidenz von >165. Heisst das, dass Kitas jetzt wieder auf eingeschränkten Regelbetrieb umstellen oder wie? Oder bleibt es weiterhin perspektivlos für nicht systemrelevante Eltern bzw. Eltern in Elternzeit mit kleinen Baby ohne Nachtschlaf mit Burnout?

  38. 42.

    Wenn das Kind bis 12 Jahre alt ist, gibt es Kinderkrankengeld ( während der Kinderkrankentage) , wenn es älter ist, gibt es das nicht mehr. Dann müssen Eltern Urlaub nehmen ( den sie aber vielleicht nicht mehr haben), sich selber eine Krankheit ausdenken ( für die sie dann Krankengeld bekommen), oder unbezahlt zu Hause bleiben. Kinder ab 12 müssen sich also eigentlich vom Gesetzgeber her selbst versorgen können, wenn sie zum Beispielne OP haben oder echt kranl zu Hause liegen! Für die unter 12 gibt's noch mehr und noch mehr Kinderkrankentage. Wofür denn? Weil die Schulen zu sind? Das hat doch aber nichts mit Krankheit des Kindes zu tun?

  39. 41.

    Na - vielen hilft doch auswandern...
    Am besten in ein Land, in dem die Menschenrechte mehr geachtet werden, als in dieser Diktatur hier:
    China - Nordkorea - Türkei - Russland z.B.
    ...oder wie wäre es mit Brasilien? Dort wird die Pandemie wenigstens als das betrachtet, was sie ist: nicht mehr als ein Schnupfen...

    Bitte - macht das schnell - diese Ergüsse der "Erweckten" sind nicht mehr zu ertragen!

  40. 40.

    Die Politiker begreifen die Bürger ja auch gar nicht als Baustein im Kampf gegen Corona sondern als Problem.
    Sich selbst und ihre Maßnahmen erklären sie hingegen als alternativlos.
    Und es macht auch keinen Sinn, wenn man im Inland alles zerstört und gleichzeitig über offene Flughäfen und Grenzen dafür sorgt, dass auch bald die Britische Mutation durch eine neue, möglicherweise Impfstoff-resistente abgelöst wird.
    Ebenso haben wir den Zustand, dass man in Hotspots immer alles zu spät schließt und in Niedriginzidenzgebieten immer alles zu früh.
    Das gilt für Läden und Schulen gleichermaßen.
    Man hat einfach keinen Bock mehr, von den Bürgern genervt zu werden.

  41. 39.

    Ich glaube, der Großteil der anderswählenden Älteren kehrt nach der Impfung wieder zu ihren früher gewählten Parteien zurück.
    Der Run auf CDU/CSU geschah ja nicht aus programmatischer Überzeugung sondern aus Angst vor dem Tode.
    Und wenn ich mir die aktuelle Forsa-Umfrage so anschaue...
    Grüne 28%
    CDU/CSU 21%
    SPD 13%
    FDP 12%
    AfD 11%
    Linke 7%
    Sonstige 8%
    ...dann steht uns am 26. Sep. wohl ein Erdrutsch bevor.

  42. 38.

    Volle Zustimmung!!! Das würde ich auch gerne mal etwas mehr beleuchtet sehen. Diese angebliche Notbetreuung ist doch eine Farce. Unsere Kita ist zu über 80 % voll.

  43. 37.

    Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen ab 100 oder 150 schliessen?

  44. 36.

    Das von Ihnen gefragt ist eigentlich grade nicht unklar. Einkaufen ist weder sportliche Aktivität noch Bewegung an der Frischen Luft noch ein Arzttermin noch Gassigehen. Also ziemlich klar: Nein. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln darf dann auch nicht mehr gefahren werden, es sei denn zum Arzt/ins Krankenhaus oder von und zur Arbeit.

    Was ein Verstoß kosten würde kommt auf noch zu beschließende Bußgeldverordnungen an. Gegen diese kann man dann natürlich Rechtsmittel einlegen und sie überprüfen lassen. Da die dafür zuständigen Gerichte nicht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden dürfdn müssten diese dann, so sie sich auf evtl. Rechtswidrigkeit des Gesetzes berufen, die Bußgeldverfahren ruhen lassen und eine Entscheidung des BVerfG einholen. Kamm also ein paar Jahre dauern.

  45. 35.

    Was ist daran uneindeutig?

    Klage gegen die Änderung des IFSG geht ausschließlich vor dem Bundesverfassungsgericht (wo mit keiner Entscheidung in der vorgesehenen Laufzeit des Gesetzes zu rechnen ist, aber verlängern haben unsere Politiker ja inzwischen gelernt) möglich, gegen die schärfere, Brandenburgischen Landesverordnung ist weiter der Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich.

    Sollte z. B. das OVG Berlin-Brandenburg die Brandenburgische Verordnung einkassieren würde das Bundesgesetz weiter gelten.

  46. 34.

    Kleine Korrektur : die Berliner Kitas sind nicht im "Notbetrieb", auch wenn der Senat das Wort "Notbetreuung" gerne benutzt sind die Berliner Kitas vielerorts zu über 80% belegt. Die letzten Zahlen des Senats sagen 53% Belegung, sind aber geschickter Weise in der Ferienwoche erhoben worden,in der die Auslastung selbstverständlich deutlich geringer war, da Kinder mit schulpflichtigen Geschwistern zuhause geblieben sind. Machen Sie doch gerne mal einen ausführlichen Bericht über diese Farce vom "Notbetrieb" in Berliner Kitas @rbb24 :)

  47. 33.

    https://allesdichtmachen.de/

    Um Ihren Kommentar weiterzuführen ;-)

  48. 32.

    Ehrlich, es ist müßig alle paar Tage irgendwelche Richtlinien zu lesen, die sich doch wieder ändern werden.
    Es blickt so oder so keiner mehr durch.

    Davon abgesehen, was ist eigentlich mit der FFP2-Pflicht? In Berlin haben wir sie, in Brandenburg und anderen Bundesländern nicht. Heißt für mich, dass doch jedes Bundesland macht was es will. Da ist nix einheitlich!
    Aber sich immer wieder wundern, dass sich mehr und mehr die Leute an nichts mehr halten. Man kommt sich ja vor, wie in einem Irrenhaus.

  49. 31.

    Bei der Verlinkung handelt es sich noch um den Gesetzentwurf vom 13. April. Der Wert ist auf 165 geändert worden. Wir tauschen das aus, danke für den Hinweis!

  50. 30.

    Immerhin darf der eine Teil des Paares, das nicht in einer Wohnung zusammenwohnt, bis 22 Uhr bleiben, wenn er es schafft, innerhalb von 2 Stunden ALLEIN zu Fuß nach Hause zu laufen *lachmichtot*

    Leider keine Info zu Friseuren und so - Tests vorher, immer?

    Und noch was: wenn das Gesundheitsamt mal wieder wegen Feiertagen/Schulferien endlos Zahlen aus dem Faxgerät zerrt und nachmeldet, müssen wegen dieser Schludrigkeit Schulen und Geschäfte schließen, und dort lacht man sich ins Fäustchen und hat den nächsten Urlaub bereits eingereicht...

  51. 29.

    Weil es am Ende eh nicht interessiert, wie es uns damit geht. Wie es mit den Firmen, Gastro, Kultur usw weitergeht. Ebenso der LEH... wo die Familien Familienausflüge, mit Kind und Kegel, machen. Sowas sollte unterbunden werden! Aber auch das interessiert nicht. Selbst da werden ständig Ausreden gefunden, warum ich meine komplette Familie vom Kind bis hin zur Oma mit zum einkaufen nehmen muss!!!

  52. 28.

    Hallo,

    Nochmal eine Frage:
    Werden die Schulen bei einer Gesamtinzidenz von 165 oder 200 geschlossen? Im Text sind die 165 genannt, in dem verlinkten Gesetz stehen 200.

    Gilt das für die Gesamtinzidenz oder die die Inzidenz in den jeweiligen Altersgruppen?
    Derzeit ist die Berliner Gesamtinzidenz ca 140, bei den 5-19 jährigen etwa 270.

    Da stimmt doch was nicht...

  53. 27.

    Wie lange wollt ihr uns eigentlich noch kurz halten?? Pandemie hin oder her, aber irgendwann reicht es!!! Die Geduld und Verständnis ist am Ende!
    Ihr habt Null Ahnung, was ihr mit eurem ständigen Hin und Her anrichtet.. Schulen auf, Schulen zu... Kita auf, Kita zu... kommt endlich klar da oben und schafft VERNÜNFTIGE Beschlüsse, die Hand und Fuß haben und uns weiterbringen!!! Stattdessen krauchen wir seit über 1 Jahr auf einem Fleck...

  54. 26.

    Ja, das ärgert mich auch ! "Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die Niemand kann"
    Deshalb, entweder, oder.
    Alles Andere ist von Übel.

  55. 25.

    Da die meisten Alten CDU und SPD wählen ist davon auszugehen das genau das passiert und darauf spekulieren die Altparteien. Im Alter ist Gedächtnisverlust normal, dass ist medizinisch bewiesen.

  56. 24.

    Privat darf ich mich mit einer weiteren Person außerhalb meines Haushaltes treffen, aber auf Arbeit "darf" (muß) ich mich täglich mit 20 verschiedenen Haushalten treffen. Dazu die vielen Haushalte, mit denen ich die volle U-Bahn teilen darf. Danke.
    Testpflicht in Unternehmen? Pflicht für Unternehmen, ihre Angestellten im Mobile Office/Homeoffice arbeiten zu lassen, wenn das möglich ist (was oft möglich ist! Viel öfter auf jeden Fall als bisher praktiziert.)? Pffff....

  57. 23.

    Gelten für Körpernahe Dienstleistungen (Tattoostudio Kosmetik etc) der Wert 100 oder erst der Wert 150 wie beim Einzelhandel?

  58. 22.

    Sagt Ines die Rentnerin die wirklich sehr enttäuscht ist das es allen anderen immer noch nicht so schlecht geht wie ihr.

  59. 21.

    Das Schlimme ist ja, dass viele Ministerpräsidenten ihre schweren, auch verfassungsrechtlichen Bedenken zum Ausdruck gebracht und dann doch mit ja gestimmt oder sich enthalten haben!

  60. 20.

    Im letzten Abschnitt des Textes steht, dass alle anderen bisher geltenden Regeln von dem neuen Gesetz unberührt bleiben. Da die körpernahen Dienstleistungen bisher in Brandenburg auch bei einer Inzidenz von über 100 nicht schließen mussten, heißt das, dass diese Unternehmen auch weiterhin geöffnet bleiben dürfen?

  61. 19.

    Klingt nach gewollter "Leck mich!"-Reaktion der Bürger.

  62. 18.

    Eine frage was ist mit Fahrschulen, wann müssen sie schließen oder bleiben sie offen mit einem corona test?

  63. 16.

    „ Wenn die Eltern keinen Urlaub mehr haben, dann dürfen diese zwar trotzdem zu Hause bleiben, aber komplett ohne Bezahlung.“
    Das stimmt nicht. Der AG kürzt das Gehalt und davon werden äh glaube sind 80% von der Krankenkasse an den AN gezahlt.

  64. 15.

    Hallo rbb24 !!
    Sie schreiben :"die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen."
    Im Gesetz steht "der Aufenthalt von Personen außerhalb einer
    Wohnung"
    Also -eigene- -einer-
    Was stimmt denn nun ?
    Denn es ist ein Unterschied, ob ich zur Sperrzeit in "einer" oder der "eigenen" Wohnung sein muss.
    Bitte um Aufklärung !

  65. 14.

    Darf man nach 22 Uhr noch in den Supermarkt?
    So vieles noch unklar.
    Was kostet es sich nicht an den Müll zu halten?
    Darf ich nach 22 Uhr (bis 24h) noch U-Bahn fahren oder muss ich in der U-Bahn durchgehend hin-und herlaufen?

    Wo kann ich mich informieren?

  66. 13.

    Sagte ich doch, das durcheinander wird größer. In Brandenburg bleiben die Läden schon bei 100 zu und die 0 Uhr Regel der Ausgangsbeschränkung gilt für Brandenburger nicht. Erschwert ist auch die Klage, da man nicht weiß wo man diese tun sollte. Genial oder ?

  67. 12.

    Wenn die Schulen wieder schließen, sollen die Kinder mit digitalen Lösungen unterrichtet werden. Schön. Leider gibt es bislang keine digitale Lösung für Grundschulkinder. Alles bisher Vorhandene taugt nämlich nicht für Kinderköpfe. Sie funktionieren einfach nicht so, wie sie bei digitalen Lösungen müssten. "Distanzunterricht" ist eine nette Wortschöpfung, aber leider mit Grundschulkindern nicht durchführbar. Ein paar Kenntnisse in kindlicher Entwicklung könnten unseren Entscheidungsträgern guttun.

  68. 11.

    Bzgl Schule gilt neu, dass auch Lehrer getestet werden müssen, nicht nur Schüler und Schülerinnen.
    Bisher war in Berlin testen für Lehrkräfte freiwillig und nur für SuS Pflicht.

  69. 10.

    Tolle Einigkeit.

    "In Brandenburg liegt der Grenzwert für Schließungen des Einzelhandels (außer Versorgern des täglichen Bedarfs) bei strengeren 100. Die Landesregierung will diesen Wert einhalten und nicht dem Wert 150 der Bundes-Notbremse folgen."

    Gute Nacht auch dem Einzelhandel, bei einem Dauerlogdown wird am Ende nicht viel übrig bleiben. Alles ausgerichtet an einem ungenauen und fragwürdigen Wert. Hauptsache die MdB bekommen ihre Diäten, dann passt ja alles - wie wäre es diese auf 60% zu kürzen?

  70. 9.

    Immer mehr Kinderkrankentage. Aber wieder haben Kinder ab 12 ein Problem: Wenn die Eltern keinen Urlaub mehr haben, dann dürfen diese zwar trotzdem zu Hause bleiben, aber komplett ohne Bezahlung. Das ist Wahnsinn!! 12jährige müssen sich allein versorgen, obwohl sie ja krank sind. Das fällt schon Erwachsenen schwer. Auch wenn eine OP ansteht, müsste ein KIND alles alleine regeln, weil die Eltern nicht immer einfach so da sein können. Gerade für alleine Alleinerziehende (die gibt's nämlich auch) und eben für die Kinder extrem schwer!

  71. 8.

    Wird nun der Handel zugemacht?
    Wenn ja, ...
    ... Test gespart
    ... CO2 gespart
    Eine Wohnung einzurichten, wird somit eine Qual.

  72. 7.

    Sehr enttäuschend: Wieder keine verbindliche Regelung für Homeoffice und Testen von Arbeitnehmer*innen. Insbesondere im Öffentlichen Dienst sollte das doch nach über einem Jahr Pandemie mal möglich sein.

  73. 6.

    Nichts ändert sich!!!

  74. 5.

    Also „bundeseinheitlich“ heißt also auch zukünftig, dass es ein wildes Durcheinander geben wird.

    Aber nicht nach dem Motto: dort gehts noch, dort gehts nicht mehr...

    Sondern nach dem Motto: wo sind die Geundrechtseinschränkungen noch höher eingeschränkt.

    Wer das Verfahren beobachtet hat und die heutige Bundesratssitzung... und immer noch glaubt, dass sei Demokratie, der sollte den Begriff nochmal googeln.

    Wenn der Bundesrat als eine Instanz in diesem Land nur noch sofort ja sagen kann, oder eben erst später, dann hat das nichts mit Demokratie zu tun.

    Und wenn Steinmeier 1h später das unterschreibt, dann bleiben Zweifel an seiner Pflicht der Prüfung des Gesetzes.

    Und so ist Freibrief für Merkel und Co. fertig. Danke ihr Volksvertreter der GroKo!

    Bald ist Wahl... ich freu mich darauf. Jede Stimme zählt... für die anderen.

  75. 4.

    Es wäre schön, wenn Ihr die komplette Liste der Geschäfte nennen würdet, wo man ohne Test (z.B. Gartenmärkte) einkaufen kann nennen würdet. Für den Handel und die Verbraucher ist diese Information sehr wichtig!

  76. 3.

    "Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine."
    Verstehe ich das jetzt richtig: bis 22 Uhr darf ich mit meiner Frau an der Hand ein Abendspaziergang machen, ab 22:01 Uhr muß ich sie loslassen und 2 m hinter ihr herlaufen? Oder soll ich meine Frau im Juni in einer lauen Sommernacht nach 22 Uhr alleine vor die Tür schicken und damit gewissen Gefahren aussetzen?
    Ich frage mich was sich Politiker dabei denken solche Gesetze zu verabschieden?

  77. 2.

    Ist ja super, was sich da Bundes-Notbremse schimpft.. wozu wurde diese entwickelt? Gleichheit verstehe ich anders.. Was für ein Witz, sorry

  78. 1.

    Dieses Unrecht, was uns Menschen angetan wird, dieses Leid, dieses Elend, diese Missachtung von Kinder- und Menschenrechten, diese Unterdrückung des gesunden Bürgers, diese Missachtung des Bürgerwillen und iese Ausschaltung des demokratischen Palament, diese zum Himmel schreihende Ungeregtigkeit zu Lasten 99,9 Prozent der Bürger wegen 0,01 Prozent Infizierter werden wir nie wieder los. Was die deutsche Regierung sich hier leistet, es ist eine Schande.
    Ich habe mich nie so geschämt hier zu leben. Blamabel und ein Vergreifen an den Kindern. Lasst die Kinder Kind sein!

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