Corona-Maßnahmen - Berliner Verwaltungsgericht kippt Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel

Mi 07.04.21 | 20:07 Uhr
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Video: Abendschau | 07.04.2021 | N. Siegmund

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern gegen die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften stattgegeben. Das Gericht urteilte, dass die Einschränkung nicht signifikant zum Infektionsschutz beitrage.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel per Eilentscheidung gekippt. Der Richtwert von einer Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche bringe "kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz" und stehe in keinem angemessenen Verhältnis "zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen", erklärte das Gericht am Mittwoch.

Mehrere Inhaber von Geschäften hatten sich per Eilantrag gegen die geltenden Öffnungsbeschränkungen gewandt. Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nun vorerst nur für die Geschäfte, die gegen die Infektionsschutzverordnung geklagt haben.

Testpflicht und Kontaktnachverfolgung bleiben bestehen

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

 

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Hinsichtlich der Testpflicht für Kunden und der vorgeschriebenen elektronischen Kontaktnachverfolgung wies das Berliner Verwaltungsgericht die Eilanträge allerdings zurück. Diese Maßnahmen dienten einem "legitimen Zweck" und seien außerdem geeignet und erforderlich. Da zusätzlich zu diesen Vorschriften im Einzelhandel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelte, trage allerdings die Vorschrift zur Begrenzung der Kundenzahl nicht signifikant zum Infektionsschutz bei, befand das Gericht.

 

Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Sendung: Inforadio, 07.04.2021, 15:40 Uhr


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55 Kommentare

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  1. 54.

    Warum regen sich hier so viele drüber auf?
    Im Supermarkt, Discounter, Drogerie achtet doch auch keiner mehr drauf, wie viele da wirklich drin sind.
    Und da gehen doch auch alle hin....
    Bahn, Bus.... Überall voll.
    Ich begrüße das Urteil, denn es zwingt die Politiker zum überdenken.

  2. 53.

    Das wäre für den Einzelhandel sinnvoller gewesen .... aber es geht wohl, wie schon bei den Reisen, darum wie kann man alles so unangenehm wie möglich machen, damit die Leute keine Lust mehr drauf haben.
    https://www.n-tv.de/politik/Warum-koennen-wir-das-Reisen-nicht-verbieten--article22316803.html

  3. 52.

    Jutizschelte: sehr ungerne, aber diesmal angemessen. Welcher Arroganz und Ignoranz von Tatsachen maßen sich Richter hier an? Die Politik muss entscheiden und bitte nicht ahnungslose Gerichte. Wie kann man überhaupt inmitten der dritten Welle das Wort "unverhältnusmäßig" in den Mund nehmen...

  4. 51.

    Die Händler könnten ja auch Selbstests anbieten ... Kunden die was kaufen verrechnen es, Kunden die nix kaufen bezahlen ihn. Aber auf Kunden zu warten, die sich vorher woanders testen lassen müssen, ist natürlich sehr bequem. Meine Güte. Warum sind Selbständige nicht mal kreativ? Statt Rabatte etc. mal Selbsttest anbieten

  5. 50.

    Super wenn man den ganzen Tag Zeit hat seine Erledigungen zu machen. Das geht bei Berufstätigen nicht!!! Wann testen, wann dann seine Besorgungen machen, vormittags testen vor Arbeitsbeginn - so früh gibt es keine Termine, nachmittags ist meist alles belegt, abends gibt es sowieso keine Möglichkeit und wenn wann darf ich mit Feierabend 19:00 Uhr dann zum Friseur oder auf Shoppingtour???

  6. 49.

    Wozu eine Virologen Ausbildung? Nach einem Jahr hilft normaler Verstand.

  7. 48.

    Ich persönlich verabscheue online einzukaufen. Keinerlei Beratung, keine "Nähe" zum Produkt und jede Menge Verpackungsmüll. Auch wenn mir mit dem Testen die Lust total vergeht, Onlinekauf kommt für mich trotzdem nicht in Frage. Ihnen lieber Jorg wünsche ich alles Gute, versuchen Sie durchzuhalten!

  8. 47.

    Bei Ihnen gehen die Zahlen ja immer durch die Decke. Etwas mehr Realitätssinn kann nicht schaden. Die ganzen Horrorzenarien an Inzidenzen (300 nach Ostern zb) und Toten sind seit mehr als einem Jahr ausgeblieben! Weil sich der überwiegende Teil der Bevölkerung schon aus gesunden Menschenverstand an Regeln häkt.

  9. 46.

    Ja, das in der Schlange stehen, der längere Aufenthalt im Geschäft z.B. Sachen aussuchen,anprobieren etc. Dauert erheblich länger als ein Brot kaufen.

  10. 45.

    Ein Kunde auf 40 qm ist auch wirklich wenig. In der Schule kommen wir auf locker 7 Personen (bei halbierten Klassen). Da geht noch was!

  11. 44.

    Werter Kläger,. dieses Urteil ist kein Sieg. Diese Regel ist das kleinste Problem.

  12. 43.

    Mir ist dieses Urteil völlig egal, den meisten Menschen im Land auch. Der Online-Handel boomt, es gibt nichts, was man nicht auch online kaufen könnte. Der Trend wird beschleunigt, es gibt Veränderungen, wie in jeder Krise.

  13. 42.

    Was ist denn das bitte derzeit, mit den geschlossenen Kultur- , Gastro-.m Freizeiteinrichtungen?
    Wir befinden uns seit November in dem von Ihnen so herbeigesehnden Lock down!
    Und eigentlich sollte der doch ursprünglich mal 4 Wochen dauern, schon vergessen?

    Aber keine Angst die 3. Welle ist bald vorbei, irgendwann muss sie zu ende sein.
    Und dann wars das . Dann sind wir endlich durch. die Pandemie flacht nach der 3. Welle ab,
    wie kürzlich im Gespräch zu hören war.

  14. 41.

    Wo ist da bitte Gedränge?
    Schauen Sie kein TV? Verfolgen Sie nicht die tagesaktuelle Berichterstattung in der Presse?
    Gestern wurde ein Intersport gezeigt, über Stunden gähnende Leere!
    Dann dürfen Sie aber erst Recht nicht im Supermarkt Ihre Lebensmittel einkaufen,
    denn dort ist es WIRKLICH voll und es wird vor allem nicht auf die Kundenmax-Zahl geachtet
    bzw. draussen eine Fantasiezahl rangeschrieben und es gehen viel mehr rein, da niemand kontrolliert
    und dies auch nicht überprüfen kann oder will.

  15. 40.

    Warum hat der Einzelhandel eigentlich Interessensvertreter/Verbände? Wenn die Herren und Damen den Kunden (m/w/d) zu den Online Händler ziehen lassen, dann ist es halt so. Shoppen mit Test- geht gar nicht.

  16. 39.

    Sehr gut! Jedes Urteil eines unabhänhigen Gerichts gegen diese ganzen schwachsinnigen Gängelmaßnahmen ist ein guter Sieg für die Demokratie, für mehr Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung und gegen die Corona-Autokratie.

    Mit dem "TerminshoppIng" , das uns auf Lebenszeit erhalten bleiben wird, hat man doch sowieso ein sehr nettes Werkzeug zur Erstellung von Bewegungsprofilen, Kundenkarteien, Käuferprofilen, martktforschung, DirektMarketing und für die zusendung personalisierter Werbung.

  17. 38.

    Es stimmt, ich wollte Dienstag shoppen und ich schwöre so mache ich das nie wieder...

    Die Hälfte der Läden zu und beim Rest test vorzeigen, elektronisch ein Termin vereinbaren und dann drin nochmal in schriftlich und eine wollten dann noch den Ausweis sehen...und das an jeder Ladentür.

    Friseure waren ebenfalls alle leer....

  18. 37.

    Ein Glück, dass Gerichte noch den Durchblick in dieser Sache behalten haben!

  19. 36.

    Sicher sind sie ein Amazon Besteller oder einfach nur blind auf den Augen, dank Leuten wie Ihnen werden die Innenstädte und Einkaufsmeilen auf nimmerwiedersehen verschwinden! Ich halte das nicht mehr aus!

  20. 35.

    Also eins muss man hier sagen! was ist wichtiger...einen blöden Pulli zu kaufen oder die Gesundheit? Die Großhändler machen keinen Minus, haben Onlineshops! Die kleinen Einzelhändler hatten dazu auch genug Zeit! Schreien ja immer Kunden, Stammkunden usw.! Auch die würden den Kleinen Händler treu bleiben! Und den Richter der dieses erlaubt und damit die Anstecung stärkt, den würde ich denn auch auf die Urteilsbank setzen! Man Leute macht die Augen langsamauf, ihr spielt mit eurer und anderen Gesundheit, vielleicht auch mit dem Leben! Wie Eiskalt seit Ihr Händler eigentlich? Trifft aber auch auf die Anderen zu!

  21. 34.

    Eine Virologen Ausbildung haben Verwaltungsrichter meines Wissens nicht. Offensichtlich aber so viel Verantwortungsbewusstsein, um Entscheidungen nicht allein auf Basis eines puren Aktionismus zu fällen.

  22. 33.

    Wo genau gehen die Zahlen durch die Decke? Also ich habe vorhin gelesen, das es deutlich weniger Fälle sind, als noch vor einer Woche.

  23. 32.

    Immer diese Drohkulisse die sie hier aufbauen. Es wird eine 4,5,6,7, Welle geben aber wir müssen damit leben. Haben sie das nach über einem Jahr endlich kapiert? Was nützt ein knallharter lockdown wenn eine zweistellige Prozentzahl an Bürgern einfach nicht mehr mitmacht. Der verpufft nur. Unsere Regierung kann nur lockdown und das ist echt armselig. Gestern erst wieder ein Beitrag aus Israel gesehen. Dort sieht man es wenn man schnell und effizient impft. Dort wird nächste Woche die maskenpflicht im öffentlichen Raum aufgehoben, die Leute leben wieder. Das haben wir nun mal gründlich vergeigt aber es ist nicht die Schuld der Bürger

  24. 31.

    Lust zum Testen? Der Aufwand ist zu groß. Um Lust gehts nicht. Aber wer hat denn Zeit, sich immer vorher testen zu lassen?

  25. 30.

    Ich hätte Aufhebung der Testpflicht besser gefunden und dafür weniger Kunden im Laden. Diese Testerei ist doch einschränkender als die Begrenzung der Kundenzahl.

  26. 29.

    Gute Entscheidung. Ich habe meinen Laden derzeit ganz geschlossen, weil niemand mehr kommt. Jetzt können als mehr Leute nicht mehr kommen, das hilft uns ungemein. Solange es Testpflicht gibt, werden wir weiter auf Raten sterben. AmazoLando wir dieses Urteil wohlwollend begrüßen, genügend Jubellanten gibt es ja, wie man auch hier sehen kann.

  27. 28.

    Wußte gar nicht das Verwaltungsrichter eine Virologen Ausbildung haben....

  28. 27.

    Es gibt m.E. keine Pflicht mehr einen Termin im Einzelhandel zu vereinbaren.

  29. 26.

    "Sie waren schon lange nicht mehr selbst einkaufen oder ?" Keine Ahnung ob Richter selbst einkaufen gehen. Nur geht das Urteil an der Wirklichkeit vorbei. Wirklichkeit, das ist das was außerhalb Ihrer Corona Leugner Blase vorkommt. Die Zahlen gehen gerade durch die Decke und wir befinden uns mitten in der driten Welle.

    Ich denke dass war ein Pyrrhussieg für den Einzelhandel. Die Politik wird reagieren müssen, konsequenterWeise mit einem "harten" Lockdown, der ohnehin längst fällig ist.

  30. 25.

    Das sehe ich auch so. Anstatt die Wirtschaft zu kippen, sollte die Politik lieber ihre Impfkampagne korrigieren. Biontech hat für den April 40 Millionen Impfdosen zugesagt. Würde die Berliner Gerechtigkeitspartei ihre Bürokratie aufgeben und endlich Betriebsärzte und Kassenärzte über die Apotheken ausreichend beliefern, könnten doppelt so viele Impfungen pro Tag wie bisher stattfinden! Auch Hotels und Außengastronomie gehören wieder geöffnet. Es reicht mit den Bevormundungen seitens der Politik!

  31. 24.

    Mit dem Test entfällt die Terminpflicht sogar. Ich lasse mich jeden Dienstag testen und kann dann zumindest meine Erledigungen an dem Tag machen (Friseur, Baumarkt,usw.); ohne Termin!

  32. 23.

    Gut so. Testpflicht genügt ja wohl. Ich verstehe auch nicht, warum man weiter seine Adresse angeben soll. Schließlich habe ich keinen nahen 15 Minuten Kontakt, irgendwie alles an falscher Stelle streng.

  33. 22.

    Genau Richtig es bräuchte außer einiger Ausnahmen ebend nur das Onlinebestellen
    Geschäfte ,mit langen Schlangen ha ,ha was bringt da der Test
    Genau bei den teststellen und impfzentren lange Schlangen
    Politikerin arbeitet gegen unsere Gesundheit leider,

  34. 21.

    Wie viele Menschen befinden sich in U-Bahnen und S-Bahnen auf wie viel Quadratmetern ? Aber 40 m² Regel im Einzelhandel ? Was ist denn mit der Sicherheit ihrer Meinung nach in den genannten Beförderungsmitteln ?

  35. 20.

    Es fehlt aber das Urteil: Sofort mehr und flinker impfen. Das Virus kann man ja nicht verurteilen. Das liebt so von Mensch zu Mensch.

  36. 19.

    Testpflicht und Masken hat das Gericht nicht gekippt sondern nur die QM- Zahl für Kunden. Das aber auch nur mangels entsprechender Begründung des Senats.
    "Es fehle außerdem eine Begründung des Berliner Senats, weshalb die 40-Quadratmeter-Regel trotz der bestehenden Testpflicht weiter gelten solle. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden."

  37. 18.

    Diese Polemik erinnert mich an "wie viel Tote sind uns ein Glühwein wert". Wie viele Tote sind denn auf einen Ladenbesuch zurückzuführen? Nach über einem Jahr Pamdemie sollte da schon mehr zur Begründung kommen.

  38. 17.

    "Sie waren schon lange nicht mehr selbst einkaufen oder ?" Keine Ahnung ob Richter selbst einkaufen gehen. Nur geht das Urteil an der Wirklichkeit vorbei. Wirklichkeit, das ist das was außerhalb Ihrer Corona Leugner Blase vorkommt. Die Zahlen gehen gerade durch die Decke und wir befinden uns mitten in der driten Welle.

    Ich denke dass war ein Pyrrhussieg für den Einzelhandel. Die Politik wird reagieren müssen, konsequenterWeise mit einem "harten" Lockdown, der ohnehin längst fällig ist.

  39. 16.

    Eine Ohrfeige für den Senat mit den vom Ihm erlassenen, teilweise unsinnigen, Maßnahmen. Jedoch ein Erfolg ohne Wert. Die Testpflicht schreckt noch mehr ab, die Läden sind leer, machen nur verkürzt auf oder haben zum Teil auch gar nicht mehr geöffnet. Auch die Anzahl von Läden, die dauerhaft dunkel bleiben steigt.

  40. 15.

    Ja und? Die Geschäfte sind doch nun sowieso leerer weil keiner Lust hat sich ständig zu testen. Der Wandel der Innenstädte hin zur Verödung lässt sich nicht mehr aufhalten.

  41. 14.

    Es gelten doch aber weiterhin Abstand, das Tragen der ffp2 Maske und die Testpflicht, achso nicht zu vergessen die Terminpflicht in allen nicht lebensnotwendigen Läden...wo ist denn jetzt genau das Problem?
    Die Richter haben ein Gesetz, dieses gibt Grenzen vor, ist keine genaue Linie gesetzt wird das Recht an der Stelle durch die Rechtssprechung ersetzt bzw ergänzt.


  42. 13.

    Und die Leute frage sich, wieso ein genereller Lockdown notwendig ist- na deshalb. Selektiv Maßnahmen sind _immer_ ungerecht und bevorzugen/benachteiligen Einzelne- die Alternative ist aber eben bei einer Pandemie nicht, dass dann alle wieder alles dürfen, sondern dass keiner mehr was darf.

    Manche verstehen nicht mal, wenn man ihnen entgegen kommt. Für mich als Befürworter eines richtigen Lockdowns eine gute Nachricht- ein Pyrrhussieg für die Kläger und alle, die dieses und ähnliche Urteile bejubeln.

  43. 12.

    In dem Fall müssen aber die Eigentümer der Geschäfte mittels Steuergeld entschädigt werden.
    Im Augenblicke bekommen Sie nichts, obwohl kaum Kunden in den Geschäften sein können.

  44. 11.

    Das Urteil verwundert nun gerade nicht. Es zeigt sich, wer nicht begründet sondern "gewährt/ermöglicht/zuteilt/anweist usw." muss seine "Geisteshaltung" genauer begründen, denn wer ist für wem da? Es verwundert schon, warum die gleichen Ansprüche bei eigenen Unternehmen wie Schule, Öffis nicht gelten. Macht da das Virus einen "Bogen" um die Gebäude/Fahrzeuge? Die Leute haben die "Daumen hoch/runter"-Politik verstanden und fordern zu Recht echte Eindämmungsmaßnahmen statt gönnerhafte Gängeleien. Siehe auch mit der ganzen Härte des Gesetzes vertriebene Wohnmobilfahrer mit viel Abstand versus Schulbusse.

  45. 10.

    Die Aufhebung der Begrenzung ist für mich ein Signal dafür, den Einzelhandel soweit wie möglich zu meiden. Ich möche nicht dicht an dicht im Gedränge stehen. Liebe Gerichte: Macht ruhig alles grenzenlos auf. Die Folgen müssen ja nur die Mitarbeiter*innen in den Kliniken, auf den ITS, ausbaden.

  46. 9.

    Jetzt können zwar mehr in das Geschäft aber ob man das bei der weiter bestehenden testpflicht möchte ...

  47. 8.

    Ich möchte weder signifikant noch unsignifikant Tote.
    Ansteckungsgefahr steht nicht im Verhältnis zu Umsatzeinbußen? Wieviel Euro ist den Richtern denn ein Menschenleben wert? Ab wieviel Euro Umsatzeinbußen sind Tote und schwer geschädigte Menschen nicht mehr ok ? Ich glaub es ja nicht.
    Die 40 m² Regel schafft insofern mehr Sicherheit, als der morgendliche Test schon 1 Stunde später nix mehr Wert ist, man damit aber den ganzen Tag shoppen geht.
    Also nee, Richter müsste man sein.

  48. 7.

    40 20 10 egal, vorher Schlange für Test oder Termin, dann lieber Internet

  49. 6.

    Super, endlich mal ein Sieg für die Gerechtigkeit...mehr davon.

  50. 5.

    und nun Frau Pop ?
    Der RBB Beitrag ist doch schon überholt.....

  51. 4.

    Deutschland ist ein Tollhaus!! Die Einen beschließen Maßnahmen um die Menschen vor dem Virus zu schützen. Dann kommen diejenigen die permanent am Meckern sind, nach der Devise „machen wir sowieso nicht“ und dann kommen die ach so unabhängigen Gerichte.Die heben den ganzen Quatsch dann wieder auf und der Zirkus beginnt von vorn. Kann ein Gericht oder ein Richter wegen eines Fehlurteils auch mal verantwortlich gemacht werden???

  52. 3.

    Endlich mal ein Richter der den Unsinn erkannt hat und zu gunsten der Einzelhändler geurteilt hat. Danke!!!!!!!

  53. 2.

    richtige Entscheidung. Für viele Einzelhändler lohnt es sich gar nicht zu öffnen. Das kapiert aber unsere Politik nicht. Sie waren schon lange nicht mehr selbst einkaufen oder ?

  54. 1.

    Klar, also doch wieder schließen....
    Meinen Glückwunsch!

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