Geschäfte müssen schließen - Keine Ausnahme für Potsdam bei Brandenburger Corona-Notbremse

Do 22.04.21 | 18:19 Uhr
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Symbolbild: "Maskenpflicht" steht auf einem Schild in der Potsdamer Innenstadt. (Quelle: dpa/P. Zinken)
Bild: dpa/P. Zinken

Die Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam ist beim Land mit der Bitte um eine Ausnahmeregelung für die Corona-Notbremse des Landes gescheitert. Damit muss die Stadt die Geschäfte nach drei Tagen mit einer Zahl neuer Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen von über 100 ab Freitag wieder schließen.

Die Eindämmungsverordnung lasse "keinen Spielraum" zu, sondern löse einen Automatismus aus, erklärte das Brandeburger Gesundheitsministerium am Donnerstag dazu.

Der Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) wollte nach eigenen Angaben verhindern, dass die Stadt die Notbremse des Landes in Kraft setzt, jedoch die Läden mit dem Start der geplanten Bundes-Notbremse wegen geänderter Vorgaben doch bald wieder öffnen könnten.

Wollten "Hü und Hott" vermeiden

"Den dadurch entstehenden Eindruck von 'Hü und Hott' der staatlichen Ebenen binnen ein oder zwei Tagen wollten wir vermeiden", sagte Schubert weiter.

Die Brandenburger Notbremse sieht schärfere Regeln bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 für Läden und private Treffen vor - dann gilt auch eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr.

Mit der am Donnerstag auch vom Bundesrat gebilligten Bundes-Notbremse soll ab einem Wert von 100 zwar auch eine Ausgangsbeschränkung gelten, jedoch sind dann weitere Ausnahmen vorgesehen.

Auch Brandenburg an der Havel soll Corona-Notbremse ziehen

Brandenburg drängte am Donnerstag auch die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel auf das Ziehen der Corona-Notbremse. Das Gesundheitsministerium erklärte, es werde darauf hinweisen, dass die Notbremse aus der Verordnung des Landes wieder eintrete und die Aufhebung der bisher geltenden Notbremse überlagere.

Oberbürgermeister Steffen Scheller (CDU) hatte am Mittwoch angekündigt, nach der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen trete die Notbremse vorerst wieder außer Kraft. Die Stadt werde aber prüfen, ob erweiterte Maßnahmen wieder erforderlich seien.

Dort war der Wert zuletzt an mindestens drei Tagen wieder über 100.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 22.04.2021, 19:30 Uhr

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5 Kommentare

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  1. 5.

    Als Amazon Aktionär sage ich: weiter so!

  2. 4.

    Korrektur! 1. Satz: Herr Schubert wollte die Geschäfte auch unter einer Inzudenz von 100 nicht öffnen. Habe einfach das Wort " nicht" vergessen. Entschuldigung!

  3. 3.

    Erst ist Herr Schubert dafür, dass die Geschäfte bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Da er eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen befürchtet. Jetzt möchte er gern die Corona Notbremse umgehen. Heute so und Morgen doch ganz anders? Wenn Herr Schubert voriges Jahr beim Corona Ausbruch im Klinikum EvB genauso reagiert hat wundert mich nichts mehr.

  4. 2.

    Offenbar hatte der OB den Gesetzestext für den neuen ISG Paragraphen 28b gar nicht gelesen. Dort steht nämlich, dass schärfere Landesreglungen mit einer milderen Bundesnotbremse nicht außer Kraft gesetzt werden. Mit anderen Worten: schärfere Landesregelungen sind immer möglich, nur keine, die lockerer sind.
    Das war genau der Passus, der (mit Sicherheit auf Betreiben von CDU/FDP) in der Bundes-Mietpreisbremse fehlte, so dass dort die Länder keine Verschärfungen in der selben Sache per Landesgesetz (z.B. Mietendeckel) Regeln durften.

  5. 1.

    gut und richtig

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