Bundes-Notbremse - Berliner Abgeordnete klagen gegen Ausgangssperre

Fr 23.04.21 | 19:46 Uhr
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Symbolbild: Ein junger Mann überquert bei Abenddämmerung eine Hauptstraße. (Quelle: dpa/J. Stratenschulte)
Bild: dpa/J. Stratenschulte

Die in der Corona-Notbremse des Bundes vorgeschriebene Ausgangssperre halten Berliner Abgeordnete von Linke, SPD und FDP für unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Sie wollen die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen.

Mehrere Berliner Landespolitiker klagen gegen die in der Bundes-Notbremse enthaltene Ausgangssperre des Bundes.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, und sein Fachkollege Sven Kohlmeier (SPD) veröffentlichten auf Twitter Vollmachten für eine Verfassungsklage.

Die vom Bund auferlegte Ausgangssperre sei "unverhältnismäßig", die Einschränkung der Grundrechte "nicht evidenzbasiert", schrieb der SPD-Politiker auf Twitter. Schlüsselburg zufolge sei sie "verfassungswidrig".

Schlüsselburg: Keine Beweise für Risikosenkung

Dem rbb sagte Schlüsselburg, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass das Risiko einer Infektion durch eine Ausgangssperre gesenkt werden könne. Wesentlich riskanter als der Aufenthalt im Freien seien Treffen in geschlossenen Räumen mit Aerosolbildung.

Er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht sehr schnell in der kommenden Woche die zahlreichen Beschwerden prüfe und eine einstweilige Anordnung gegen die Ausgangsperre verfüge.

Förster: Ausgangssperren üblicherweise Maßnahmen von Diktaturen

Auch der FDP-Abgeordnete Stefan Förster gab am Freitag bekannt, klagen zu wollen. Zwischen dem Nutzen solcher Maßnahmen und den Einschränkungen von Freiheitsrechten müsse abgewogen werden. In diesem Fall sehe er nicht, dass bei nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Nutzen schwerer wiege. Ausgangssperren seien üblicherweise Maßnahmen von Diktaturen.

Neben den drei Politikern schloss sich auch Linken-Fraktionschefin Anne Helm der Klage an, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) initiiert wurde.

Der Berliner Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer (Linke) kritisierte die Notbremse beim Linke-Parteitag in Berlin am Freitagabend als "unsozial und rein symbolisch". Er sprach von einer "bürgerrechtlich hochproblematischen und weitgehend wirkungslosen Ausgangssperre".

Zahlreiche Beschwerden in Karlsruhe eingegangen

Unabhängig vom Vorgehen der Berliner Landespolitiker sind beim Bundesverfassungsgericht nur einen Tag nach Unterzeichnung des Gestzes bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Notbremse registriert worden. Es seien rund 25 Beschwerden eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Zahl ändere sich aber laufend, weil ständig neue Beschwerden eingingen, hieß es.

Die Bundes-Notbremse wurde am Mittwoch im Bundestag und am Donnerstag auch vom Bundesrat beschlossen. Noch am selben Tag unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. Die entsprechenden Regelungen greifen ab Samstag.

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Berlin überschreitet aktuelle mit einer Inzidenz von etwa 150 den Grenzwert deutlich.

Senat: Polizei kontrolliert Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß

In dem Fall darf man zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr Wohnung oder Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.

Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. "Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält", teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Die Polizei sei erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. "Grundsätzlich empfehlen wir das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise."

Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten, dass sich der Großteil der Berlinerinnen und Berliner an die Auflagen halte, so der Sprecher. "Insofern rechnen wir damit, dass sich das Gros der Bevölkerung auch an die nächtliche Ausgangsbeschränkung halten wird."

Sendung: Abendschau, 23.04.2021, 19:30 Uhr

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99 Kommentare

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  1. 99.

    Klar wurden diverse Sachen auf Länderebene umgesetzt.... auch Ausgangssperren.... aber die haben Gerichte auf Länderebene gekippt.
    Gerade ganz frischt
    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Gericht-kippt-Ausgangssperre-in-MV-fuer-eine-Nacht-,coronavirus5048.html

  2. 98.

    Dann kommen die eben um 20:45 und bleiben bis 6:30 .
    Also: Ausgangssperre nicht angenmessen zur Pandemiebekämpfung und nicht geeignet.

  3. 97.

    Bei ihnen hat der tägliche Medienkonsum schon gut gewirkt, Glückwunsc.

  4. 96.

    Und wenn die Politik ausreichend früh die Grenzen geschlossen, Karneval 2020 abgesagt und anschliessend rechtzeitig in ausreichender Menge Impftsfoff bestellt hätte, bräuchte es keine dämlichen "AHA" Regeln (die es übrigens nur bei uns gibt und in keinem unserer Nachbarländer), die man in Kindergartenattitüde erwachsenen Menschen beibringen will..

  5. 95.

    Ihnen ist schon aufgefallen, dass das IFSG seit letztes Jahr mehrfach geändert wurde und Ausgangssperren erst jetzt darin stehen (was im Übrigen gegen das IFSG selbst verstößt, da Maßnahmen nach diesem durch Rechtsverordnungen beschlossen werden müssen - was wohlweißlich nicht getan wurde, um den Bürgern den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verwehren)?

  6. 94.

    Nein, sicher nicht "alle Leute". Seit letzten März arbeite ich ausschließlich in Spätschichten und komme erst tief in der Nacht nach Hause. Und wenn ich die Leute in den Nachtbussen sehe bin ich da wohl bei weitem nicht der einzige.

    Und ja, auch Leute, die nicht morgends arbeiten, haben ein Recht, sich in ihrer Freizeit im Freien zu bewegen.

  7. 93.

    Der Witz dabei ist, dass die Gesetzeslage eigentlich schon immer dieses Vorgehen hergab, es nur auf Länderebene nicht weitergegeben wurde. Das Gesetz gab es doch schon, es gibt Pandemiepläne und die stehen seit Jahrzehnten. Daran wurde doch nichts großartig geändert. Warum informiert man sich nicht vorher und bleibt besonnen?

  8. 92.

    ".....und mit welchem Aufwand verfolgt man Personen, wenn sie flüchten?"
    Na bestimmt mit aller Härte, man erinnere sich nur an die Jagd mit dem Einsatzauto durch den Park !
    Nur mal so nebenbei: während wir hier über Ausgangssperren diskutieren wird die Snooker WM in Sheffield/England mit Zuschauer in der Halle !! gespielt.

  9. 91.

    Das machen die ganz besonders Dummen mit Aussicht auf ein Intensivbett.

  10. 90.

    Wann das gewünschte dadurch nicht erreicht werden kann und verhindert wird, was damit angeblich nicht verhindert werden soll, ist die Maßnahme vermutlich nicht geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Das allein würde schon reichen, sich gegen eine solche Maßnahme zu entscheiden.
    Die Feiern waren bisher auch verboten, was sie nicht verhindert hat. Die Leute fangen einfach vor 22 Uhr an und hören nach 5 Uhr wieder auf. Oder sie machen sich mit dem Fahrrad auf den Weg nach Hause, weil sie haben sich ja schon bei der Party nicht an die Regeln gehalten, warum sollten sie sich an eine weitere Regel halten, die einfach umgangen werden kann? Die Polizei kann nicht jedes Taxi anhalten oder jeden Radfahrer kontrollieren und mit welchem Aufwand verfolgt man Personen, wenn sie flüchten?
    Zwischen 22 und 24 Uhr darf man nur alleine spazieren oder joggen, da freuen sich auch die angesprochenen Straftäter.

  11. 89.

    Ok, jetzt feiern alle zwischen 22 und 5 Uhr drinnen bei geschlossenen Fenster und soweiter!! Ganz schlaue Regelung!

  12. 88.

    Ich verstehe nicht so richtig, wieso gerade abgeordnete der linken gegen die ausgangsbeschränkung des bundes klagen wollen, die gleiche Partei, die die ausgangsbeschränkung des Senats mit beschlossen haben. Das eine ist unverhältnismäßig und schränkt Grundrechte ein und das andere war notwendig. Völlig unklar.

  13. 87.

    Es ist im Rahmen der Pandemie ja nichts dagegen einzuwenden, private Treffen mit mehreren Beteiligten zu minimieren. Allerdings ist bereits dieses Ansinnen ein schwerer Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Unterbinden lässt es sich im privaten Bereich ohnehin nicht wirklich. Daher ist es verfassungsrechtlich schon fraglich. Ohne die Einsicht der Bürger funktioniert es ohnehin nicht. Das Untersagen von Treffen im öffentlichen Raum ist schon deutlich weniger kritisch. Da sehe ich kein Problem mit dem GG, da hier der öffentliche Wille nach Schutz überwiegt. Eine Ausgangssperre ist jedoch kein wirksames Mittel zum Unterbinden von Kontakten. Die finden dann nur zu anderen Zeiten oder eben im Verborgenen statt. Dies erhöht dann sogar die Gefahr von Infektionen, da sich die Menschen in Innenräumen aufhalten und dies oft sogar zeitlich länger, als ohne Ausgangssperre. Damit ist das Instrument nicht geeignet und somit unangemessen und höchstwahrscheinlich ein Verstoß gegen das GG.

  14. 86.

    Und Kontakte, zu denen man tagsüber geht, sind ungefährlicher, als die nach 22 Uhr? Dann bleibt man eben bis 5 Uhr, weil dann ist es draußen wieder sicher.

  15. 85.

    Dann muss man private Kontakte verbieten, aber nicht pauschal alle einsperren.

  16. 84.

    Ich verstehe “ein anderes Ziel nicht“. Nach meinen Informationen ist es das Ziel, was ich ich beschrieben hatte: Den Gang zu privaten Treffen zu unterbinden. Weil dort - und am Arbeitsplatz - die meisten Infektionen stattfinden. Ob Ausgangssperren geeignet sind die Fallzahlen zu senken, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen weil sie immer ein Teil eines Maßnahmenpakets waren. Deshalb dürfte es schwierig sein zu beurteilen, welche Maßnahmen des Pakets nun tatsächlich zu einer Senkung der Fallzahlen geführt hat.

    Die Gesellschaft hat akzeptiert, dass der Einzelne seine Freiheiten nicht immer zu ihrem Wohle nutzt. Wenn allerdings z.B. die Gewaltdelikte ebenfalls exponentiell zunehmen würden, weil sich “erwachsene Männer“ draußen frei bewegen, dann wird man auch hier über Maßnahmen nachdenken müssen.

  17. 83.

    Noch ein mal: wenn das Ziel ein anderes ist, ist es eben nicht geeignet und verhältnismäßig. Sie könnten dann ebenso jeden Erwachsenen mann einsperren, da dann über 90 Prozent aller gewaltdelikte nicht stattfinden würden!

  18. 82.

    Was soll das ganze, die meisten Menschen schlafen eh um die Zeit, weil sie nächsten morgen arbeiten müssen. Alte Leute haben um die Zeit sowieso Angst das Haus zu verlassen
    Die anderen haben Schicht, da geht es also um die, und die sind befreit davon. Also kann mir mal einer sagen um wem es eigentlich geht.

  19. 81.

    Noch einmal: Es geht bei den Ausgangssperren nicht darum, dass man verhindern möchte, dass Leute sich an der frischen Luft bewegen. Man möchte den Gang von und zu privaten Treffen in Innenräumen unterbinden. Oder zumindest erschweren. Auch die in dem Zusammenhang immer wieder konstruierten Einzelfallbeispiele sind in der Diskussion nicht zielführend. Man wird nicht alle Bewegungen verhindern können, aber zumindest einen größeren Teil. Das liegt vor allem daran, dass staatlich verordnete Maßnahme für eine Mehrheit durchaus “geschmacksbildend“ sind. Wie man das findet ist eine andere Diskussion.

  20. 80.

    Es geht hier nicht um das Virus sondern um gesetzliche Maßnahmen in der Pandemie. Das Virus ist da, das leugnet doch keiner, oder besser gesagt, wenige!
    Aber auch in einer Pandemie muß sich in unserer Demokratie die Regierung an Gesetze halten. Und genau das soll das BVerfG überprüfen, das ist seine Aufgabe. Wenn sie lieber eine Regierung ohne Gesetzespflicht oder eine Diktatur bevorzugen, ok dann ist das ihre Meinung und sie ist zu akzeptieren, meine ist es nicht!

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