Bundes-Notbremse - Berliner Abgeordnete klagen gegen Ausgangssperre

Fr 23.04.21 | 19:46 Uhr
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Symbolbild: Ein junger Mann überquert bei Abenddämmerung eine Hauptstraße. (Quelle: dpa/J. Stratenschulte)
Bild: dpa/J. Stratenschulte

Die in der Corona-Notbremse des Bundes vorgeschriebene Ausgangssperre halten Berliner Abgeordnete von Linke, SPD und FDP für unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Sie wollen die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen.

Mehrere Berliner Landespolitiker klagen gegen die in der Bundes-Notbremse enthaltene Ausgangssperre des Bundes.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, und sein Fachkollege Sven Kohlmeier (SPD) veröffentlichten auf Twitter Vollmachten für eine Verfassungsklage.

Die vom Bund auferlegte Ausgangssperre sei "unverhältnismäßig", die Einschränkung der Grundrechte "nicht evidenzbasiert", schrieb der SPD-Politiker auf Twitter. Schlüsselburg zufolge sei sie "verfassungswidrig".

Schlüsselburg: Keine Beweise für Risikosenkung

Dem rbb sagte Schlüsselburg, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass das Risiko einer Infektion durch eine Ausgangssperre gesenkt werden könne. Wesentlich riskanter als der Aufenthalt im Freien seien Treffen in geschlossenen Räumen mit Aerosolbildung.

Er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht sehr schnell in der kommenden Woche die zahlreichen Beschwerden prüfe und eine einstweilige Anordnung gegen die Ausgangsperre verfüge.

Förster: Ausgangssperren üblicherweise Maßnahmen von Diktaturen

Auch der FDP-Abgeordnete Stefan Förster gab am Freitag bekannt, klagen zu wollen. Zwischen dem Nutzen solcher Maßnahmen und den Einschränkungen von Freiheitsrechten müsse abgewogen werden. In diesem Fall sehe er nicht, dass bei nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Nutzen schwerer wiege. Ausgangssperren seien üblicherweise Maßnahmen von Diktaturen.

Neben den drei Politikern schloss sich auch Linken-Fraktionschefin Anne Helm der Klage an, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) initiiert wurde.

Der Berliner Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer (Linke) kritisierte die Notbremse beim Linke-Parteitag in Berlin am Freitagabend als "unsozial und rein symbolisch". Er sprach von einer "bürgerrechtlich hochproblematischen und weitgehend wirkungslosen Ausgangssperre".

Zahlreiche Beschwerden in Karlsruhe eingegangen

Unabhängig vom Vorgehen der Berliner Landespolitiker sind beim Bundesverfassungsgericht nur einen Tag nach Unterzeichnung des Gestzes bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Notbremse registriert worden. Es seien rund 25 Beschwerden eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Zahl ändere sich aber laufend, weil ständig neue Beschwerden eingingen, hieß es.

Die Bundes-Notbremse wurde am Mittwoch im Bundestag und am Donnerstag auch vom Bundesrat beschlossen. Noch am selben Tag unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. Die entsprechenden Regelungen greifen ab Samstag.

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Berlin überschreitet aktuelle mit einer Inzidenz von etwa 150 den Grenzwert deutlich.

Senat: Polizei kontrolliert Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß

In dem Fall darf man zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr Wohnung oder Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.

Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. "Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält", teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Die Polizei sei erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. "Grundsätzlich empfehlen wir das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise."

Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten, dass sich der Großteil der Berlinerinnen und Berliner an die Auflagen halte, so der Sprecher. "Insofern rechnen wir damit, dass sich das Gros der Bevölkerung auch an die nächtliche Ausgangsbeschränkung halten wird."

Sendung: Abendschau, 23.04.2021, 19:30 Uhr

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99 Kommentare

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  1. 99.

    Klar wurden diverse Sachen auf Länderebene umgesetzt.... auch Ausgangssperren.... aber die haben Gerichte auf Länderebene gekippt.
    Gerade ganz frischt
    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Gericht-kippt-Ausgangssperre-in-MV-fuer-eine-Nacht-,coronavirus5048.html

  2. 98.

    Dann kommen die eben um 20:45 und bleiben bis 6:30 .
    Also: Ausgangssperre nicht angenmessen zur Pandemiebekämpfung und nicht geeignet.

  3. 97.

    Bei ihnen hat der tägliche Medienkonsum schon gut gewirkt, Glückwunsc.

  4. 96.

    Und wenn die Politik ausreichend früh die Grenzen geschlossen, Karneval 2020 abgesagt und anschliessend rechtzeitig in ausreichender Menge Impftsfoff bestellt hätte, bräuchte es keine dämlichen "AHA" Regeln (die es übrigens nur bei uns gibt und in keinem unserer Nachbarländer), die man in Kindergartenattitüde erwachsenen Menschen beibringen will..

  5. 95.

    Ihnen ist schon aufgefallen, dass das IFSG seit letztes Jahr mehrfach geändert wurde und Ausgangssperren erst jetzt darin stehen (was im Übrigen gegen das IFSG selbst verstößt, da Maßnahmen nach diesem durch Rechtsverordnungen beschlossen werden müssen - was wohlweißlich nicht getan wurde, um den Bürgern den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verwehren)?

  6. 94.

    Nein, sicher nicht "alle Leute". Seit letzten März arbeite ich ausschließlich in Spätschichten und komme erst tief in der Nacht nach Hause. Und wenn ich die Leute in den Nachtbussen sehe bin ich da wohl bei weitem nicht der einzige.

    Und ja, auch Leute, die nicht morgends arbeiten, haben ein Recht, sich in ihrer Freizeit im Freien zu bewegen.

  7. 93.

    Der Witz dabei ist, dass die Gesetzeslage eigentlich schon immer dieses Vorgehen hergab, es nur auf Länderebene nicht weitergegeben wurde. Das Gesetz gab es doch schon, es gibt Pandemiepläne und die stehen seit Jahrzehnten. Daran wurde doch nichts großartig geändert. Warum informiert man sich nicht vorher und bleibt besonnen?

  8. 92.

    ".....und mit welchem Aufwand verfolgt man Personen, wenn sie flüchten?"
    Na bestimmt mit aller Härte, man erinnere sich nur an die Jagd mit dem Einsatzauto durch den Park !
    Nur mal so nebenbei: während wir hier über Ausgangssperren diskutieren wird die Snooker WM in Sheffield/England mit Zuschauer in der Halle !! gespielt.

  9. 91.

    Das machen die ganz besonders Dummen mit Aussicht auf ein Intensivbett.

  10. 90.

    Wann das gewünschte dadurch nicht erreicht werden kann und verhindert wird, was damit angeblich nicht verhindert werden soll, ist die Maßnahme vermutlich nicht geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Das allein würde schon reichen, sich gegen eine solche Maßnahme zu entscheiden.
    Die Feiern waren bisher auch verboten, was sie nicht verhindert hat. Die Leute fangen einfach vor 22 Uhr an und hören nach 5 Uhr wieder auf. Oder sie machen sich mit dem Fahrrad auf den Weg nach Hause, weil sie haben sich ja schon bei der Party nicht an die Regeln gehalten, warum sollten sie sich an eine weitere Regel halten, die einfach umgangen werden kann? Die Polizei kann nicht jedes Taxi anhalten oder jeden Radfahrer kontrollieren und mit welchem Aufwand verfolgt man Personen, wenn sie flüchten?
    Zwischen 22 und 24 Uhr darf man nur alleine spazieren oder joggen, da freuen sich auch die angesprochenen Straftäter.

  11. 89.

    Ok, jetzt feiern alle zwischen 22 und 5 Uhr drinnen bei geschlossenen Fenster und soweiter!! Ganz schlaue Regelung!

  12. 88.

    Ich verstehe nicht so richtig, wieso gerade abgeordnete der linken gegen die ausgangsbeschränkung des bundes klagen wollen, die gleiche Partei, die die ausgangsbeschränkung des Senats mit beschlossen haben. Das eine ist unverhältnismäßig und schränkt Grundrechte ein und das andere war notwendig. Völlig unklar.

  13. 87.

    Es ist im Rahmen der Pandemie ja nichts dagegen einzuwenden, private Treffen mit mehreren Beteiligten zu minimieren. Allerdings ist bereits dieses Ansinnen ein schwerer Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Unterbinden lässt es sich im privaten Bereich ohnehin nicht wirklich. Daher ist es verfassungsrechtlich schon fraglich. Ohne die Einsicht der Bürger funktioniert es ohnehin nicht. Das Untersagen von Treffen im öffentlichen Raum ist schon deutlich weniger kritisch. Da sehe ich kein Problem mit dem GG, da hier der öffentliche Wille nach Schutz überwiegt. Eine Ausgangssperre ist jedoch kein wirksames Mittel zum Unterbinden von Kontakten. Die finden dann nur zu anderen Zeiten oder eben im Verborgenen statt. Dies erhöht dann sogar die Gefahr von Infektionen, da sich die Menschen in Innenräumen aufhalten und dies oft sogar zeitlich länger, als ohne Ausgangssperre. Damit ist das Instrument nicht geeignet und somit unangemessen und höchstwahrscheinlich ein Verstoß gegen das GG.

  14. 86.

    Und Kontakte, zu denen man tagsüber geht, sind ungefährlicher, als die nach 22 Uhr? Dann bleibt man eben bis 5 Uhr, weil dann ist es draußen wieder sicher.

  15. 85.

    Dann muss man private Kontakte verbieten, aber nicht pauschal alle einsperren.

  16. 84.

    Ich verstehe “ein anderes Ziel nicht“. Nach meinen Informationen ist es das Ziel, was ich ich beschrieben hatte: Den Gang zu privaten Treffen zu unterbinden. Weil dort - und am Arbeitsplatz - die meisten Infektionen stattfinden. Ob Ausgangssperren geeignet sind die Fallzahlen zu senken, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen weil sie immer ein Teil eines Maßnahmenpakets waren. Deshalb dürfte es schwierig sein zu beurteilen, welche Maßnahmen des Pakets nun tatsächlich zu einer Senkung der Fallzahlen geführt hat.

    Die Gesellschaft hat akzeptiert, dass der Einzelne seine Freiheiten nicht immer zu ihrem Wohle nutzt. Wenn allerdings z.B. die Gewaltdelikte ebenfalls exponentiell zunehmen würden, weil sich “erwachsene Männer“ draußen frei bewegen, dann wird man auch hier über Maßnahmen nachdenken müssen.

  17. 83.

    Noch ein mal: wenn das Ziel ein anderes ist, ist es eben nicht geeignet und verhältnismäßig. Sie könnten dann ebenso jeden Erwachsenen mann einsperren, da dann über 90 Prozent aller gewaltdelikte nicht stattfinden würden!

  18. 82.

    Was soll das ganze, die meisten Menschen schlafen eh um die Zeit, weil sie nächsten morgen arbeiten müssen. Alte Leute haben um die Zeit sowieso Angst das Haus zu verlassen
    Die anderen haben Schicht, da geht es also um die, und die sind befreit davon. Also kann mir mal einer sagen um wem es eigentlich geht.

  19. 81.

    Noch einmal: Es geht bei den Ausgangssperren nicht darum, dass man verhindern möchte, dass Leute sich an der frischen Luft bewegen. Man möchte den Gang von und zu privaten Treffen in Innenräumen unterbinden. Oder zumindest erschweren. Auch die in dem Zusammenhang immer wieder konstruierten Einzelfallbeispiele sind in der Diskussion nicht zielführend. Man wird nicht alle Bewegungen verhindern können, aber zumindest einen größeren Teil. Das liegt vor allem daran, dass staatlich verordnete Maßnahme für eine Mehrheit durchaus “geschmacksbildend“ sind. Wie man das findet ist eine andere Diskussion.

  20. 80.

    Es geht hier nicht um das Virus sondern um gesetzliche Maßnahmen in der Pandemie. Das Virus ist da, das leugnet doch keiner, oder besser gesagt, wenige!
    Aber auch in einer Pandemie muß sich in unserer Demokratie die Regierung an Gesetze halten. Und genau das soll das BVerfG überprüfen, das ist seine Aufgabe. Wenn sie lieber eine Regierung ohne Gesetzespflicht oder eine Diktatur bevorzugen, ok dann ist das ihre Meinung und sie ist zu akzeptieren, meine ist es nicht!

  21. 79.

    "Diese Aussage ist Unsinn, weil die Logik dahinter fehlt."

    Na, das seh' ich anders. Und ich bin Fan dieser 1,50m. Nur, Kinder und Heranwachsende schaffen es nun mal nicht, diese Distanz einzuhalten. Ein kurz schweifender Blick über jeden Kinderspielplatz reicht da völlig aus, um dies nachzuvollziehen. Nicht zu reden von Ewachsenen, die entweder vergesslich oder gedankenlos oder aus Prinzip die 1,50m nicht einhalten, auch jeden Tag im Supermarkt zu erleben.

    Und wenn die Großraumbüros DIE Hotspots sind, dann wird der Virus auch durch die Gegend getragen, ohne dass zwingend alle erkranken. Das landet wieder bei den Kinderchen... bei den Jugendlichen... und schon sind wir wieder im Wald (s. meine Antwort an "Z", falls freigegeben).

    D.M.

  22. 77.

    Grundrechte dürfen in diesem Fall nur eingeschränkt werden wenn es eine Gefährdung gibt. Gibt es diese nicht, weil z.B. geimpft, dann gibt es keinen Grund für Einschränkungen.... ist ganz einfach.
    Das Grundgesetz kennt keine moralischen Einwände.

  23. 76.

    Fantasie ist gut, aber zuviel davon ist recht destruktiv. Denken Sie sich das aus oder haben Sie eine fachlich fundierte Quelle dazu?

  24. 75.

    Aus Protest gegen diese sinnlosen und diktatorischen Einsperrmassnahmen werde ich nicht sehr leise bei offenem Fenster mir den Gefangenenchor aus Nabucco anhören. Mir reicht es!!

  25. 74.

    Es geht um ein Virus, es interessiert sich nicht für Ihre Fragen, es will nur Bewegung unter den Menschen sehen, dann kann es unsere Freiheiten kontrollieren. Vernunft, denn Unvernunft schränkt uns auf Dauer gemeinschaftlich mehr ein.

  26. 73.

    Stellen Sie sich vor, wenn tatsächlich alle Jugendlichen Deutschlands das Bedürfnis hätten, nachts um die Häuser zu ziehen, welch Kolonnen von Menschen wir dort sehen würden. In Wahrheit ist es auch nur ein Klischee, welches Sie da bedienen.

  27. 72.

    Welche Freiheit meinen Sie? Sind denn alle Menschen frei wie Sie in Deutschland, gibt es keinen illegalen Menschenhandel und Ausbeutung jener, die im Billiglohnsektor und völlig rechtlos arbeiten? Kämpfen Sie für den polnischen Spargelstecher auch so vehement und meinten Sie nicht, dass die Freiheit bedeutet, nicht täglich im Niedriglohnsektor 16 Stunden durchzuarbeiten, 3 Wochen am Stück? Das sind momentan Freiheiten jener, die andere Menschen pflegen, völlig unfreie Pflegende, die auch mal ein Wochenende Freiheiten haben, aber das ist eher die Ausnahme.

  28. 71.

    "Ich riskiere Gesundheit und Leben, also weitergedacht auch die Freiheit, eines anderen, wenn ich mich nicht an – in diesem Fall – die Ausgangsbeschränkungen halte."

    Diese Aussage ist Unsinn, weil die Logik dahinter fehlt. Es geht nur darum, dass Sie einem anderen hier in frage kommenden Menschen (am Tag und in der Nacht) nicht näher als 150 cm nahe kommen. Das ist die schützende Kontaktbeschränkung. Die Ausgangssperre an sich ist eine willkürliche und schikanöse Maßnahme, wofür sich die Politiker schämen sollten, die dies zu Beschluss gebracht haben.

  29. 70.

    Es gibt Menschen, die stellen sich absichtlich dumm, damit ist aber keinem geholfen. Was ist schlimm am Gedanken, nachts einfach mal zu schlafen, wie das Pflegepersonal auch, dass da vielleicht ein paar Stunden frei hat?

  30. 69.

    Es geht doch um die Freiheit aller, wenn man sich etwas zurücknimmt und einfach mal nachts durchschläft. Luxusdebatte auf Kosten jener, die auf die Solidarität anderer angewiesen sind. Behinderte, Alte, vulnerable Gruppen. Meine Freiheit wird weder beschnitten noch begrenzt, ich schütze andere durch mein Verhalten. Wie fühlen sich eigentlich jene, die offensichtlich auch beim Impfen hinten anstehen, weil nicht so wichtig für das System erscheinen? Aber klar, wo bleiben die Rechte für Geimpfte, die nun ihre Ellenbogen ausstrecken und sagen, mir kann ja nichts mehr passieren, Freiheit für alle Geimpften. Freiheit gibt es in der Demokratie für alle, aber wenn Menschen ihre persönlichen Freiheiten auf den Unfreiheiten anderer aufbauen wollen, dann ist das zutiefst undemokratisch.

  31. 68.

    Die Kläger sollten vielleicht mal einen Tag Ärzte auf einer Intensivstation begleiten um zu realisieren das diese Bremse viel zu lasch ist! Wer mit 100 durch Serpentinen fährt wird niemals das Ende der Strecke erreichen.

  32. 67.

    "Ich riskiere Gesundheit und Leben, also weitergedacht auch die Freiheit, eines anderen, wenn ich mich nicht an – in diesem Fall – die Ausgangsbeschränkungen halte."

    Wie genau riskieren sie Gesundheit und Leben, wenn Sie außerhalb ihrer Wohnung nach 24:00 sind? Um 18 Uhr z.B ist die Gefahr ja viel größer, da mehrere Menschen unterwegs sind. Wenn es um die Gesundheit der Anderen ginge, sollten dann Großaumbüros, Kitas, Schulen usw. zu bleiben. In der ersten Welle war gerade das der Fall, ohne einen Hausarrest, und deswegen sanken die Zahlen.

  33. 66.

    Ihre Antwort ist arrogant und dumm.
    Wenn sich JEDER an die AHA Regeln hielte bräuchten wir das alles nicht.
    Ist ganz einfach, nur kapieren es zu wenige.

  34. 64.

    Ich bin seit einem Monat doppelt geimpft und fast täglich getestet. Welche Gefahr geht genau von mir aus und darf man jmd ein recht nicht nur verwehren, wenn die Person begründet zur Pandemie beitragen könnte? Nachdem ein Drittel unserer Bewohner gestorben ist und es niemanden interessiert hat, werden die restlichen geimpften jetzt dafür umso mehr gegängelt.

  35. 63.

    Ja klar. Wir opfern einfach mal versuchsweise unsere Freiheitsrechte für die jahrhundertelang Menschen gekämpft haben und gestorben sind. Den Föderalismus gleich mit. Mit der Begründung können wir auch gleich das Internet verbieten. Dann gäbe es bestimmt zu 90 Prozent keine Kinderpornografie mehr. Und Redefreiheit gleich mit. Schließlich führt das auch zu beleidigungen. Und wer muss überhaupt das Haus verlassen, außer zur Arbeit? Fakt ist: In NRW und Baden-Württemberg gab es aktuell teils schon Ausgangssperren. Die Zahlen steigen. Berlin, ohne dergleichen, Zahlen sinken. Es gibt vllt vereinzelt Korrelation, aber kaum Kausalität. Ich wundere mich bis heute, dass das tollste gesundheitssystem der Welt schon bei einer Inzidenz von 160 angeblich bald kollabiert während man in Frankreich bei über 350 lockert und viele große Nationen wie die USA teils weit darüber lagen. Die Inzidenz ist auch super manipulativ. Nach Einführung der schnelltests stieg diese bei den 30 jährigen um 30 Prozent binnen 2 Tage. Fragen Sie sich mal warum. In dem ein oder anderen gesundheitsamt werden zeitnah sicher positive Ergebnisse zufällig verspätet gesichtet, wenn man bei 98 Inzidenz ist und gut. Ach, ich freu mich. Oder ich fahre einfach nach Spanien, Österreich, Polen, Niederlande, Schweden etc pp. Aber was wissen die schon. Wir sind schließlich zumindest moralisch total überlegen

  36. 62.

    Funfact: Um gegen offensichtlich verfassungswidrige Maßnahmen zu klagen braucht man keine "Lösungen".

    Nennt sich Rechtsstaat. Sowas gibt es dank Freiheitlich-Demokrtischer Grundordnung.

    Auch wenn viele, wie sie, sich offenbar eher nach Diktatur zu sehnen scheinen...

  37. 61.

    "Es geht ja auch überhaupt nicht darum, die Menschen vom weniger risikoreichen Aufenthalt im Freien abzuhalten, sondern die Verbindungen zwischen Haushalten zu kappen."
    Genau deswegen ist der Hausarrest unangemessen. Wenn es nicht darum geht, Menschen vom Aufenthalt im Freien abzuhalten, dann dürfte das auch nicht verboten werden, sonst wird genau das gemach, worum es nicht geht. Und am Ende ginge es genau darum für die Menschen, die spazieren gehen.
    Am Ende ein Zitat:
    "Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Das Gegenstück ist die Schuldvermutung."

    Zusammen betrachtet können wir uns alle fragen, inwiefern ist Deutschland noch immer ein Rechsstaat

  38. 60.

    Nun, das ist ganz einfach: Wenn man nicht den Aufenthalt von Personen im Freien verbieten (höchstwahrscheinlich verfassungswidrig) will, sondern Zusammenkünfte, sollte man Zusammenkünfte verbieten statt etwas völlig anderes.

    Ach, hat man schon? Kontrolliert das aber nicht? Tja...

    Und nein, der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Man könnte ja auch Einbrüche durch Ausgangssperren verhindern. Oder nächtliches Anzünden von Autos. Oder Autodiebstähle in der Nacht.

    Das wäre weder verhältnismäßig noch wirksam (denn das alles ist ja auch so schon verboten)? Ach!

  39. 59.

    Es gab sie in anderen Ländern und zurecht wurde bereits von Herrn Lindner in der Bundestagsdebatte auf die Französische Studie verwiesen: Ausgangsssperre ab 18 Uhr, zwei Wochen lang untersucht - kein positiver Einfluss auf das Infektionsgeschehen.

  40. 58.

    "Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält", teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit.

    Das stimmt natürlich so nicht. Durch die "Bundesnotbremse" tritt keine Beweislastumkehr ein, vielmehr muss mir "der Staat" nachweisen, dass ich etwas nicht erlaubtes getan habe. Daran habe ich als Bürger natürlich KEINE Mitwirkungspflicht.

    Was qualifiziert einen eigentlich zum "Sprecher der Innenverwaltung", wenn man offenbar die einfachsten Grundlagen des Deutschen Rechts nicht kennt?

  41. 57.

    Warum sollte man sich überhaupt vor der Polizei rechtfertigen? Sie sollten eigentlich einen guten Grund haben, um jemanden seine Grundrechte aberkennen und nicht umgekehrt. Wenn sie nicht in der Lage sind, das zu machen, dann wäre an dieser Stelle der Schluss mit jeglicher Diskussion. Gefängnisähnliche Umstände sind in einer Demokratie einfach nicht zumutbar und sollten konsequent abgelehnt werden.

  42. 56.

    Eine wohltuend reflektierte Sicht. Und sie spiegelt eine meiner zentralen Lebenserfahrungen wider. Wirkliche Freiheit entsteht im Kopf. Erst nachdem sich das Gefühl, frei in meinen Entscheidungen zu sein, tief in mir verankert hat, habe ich aufgehört, mir alle Freiheiten zu nehmen, nur um mir zu beweisen, dass ich sie habe.

  43. 55.

    Liebe Politiker,
    Danke für euer Bemühen, aber setzt euch lieber für die Verbesserung der vereinbarten Bestimmungen des Sporttreibens im Breitensport ein. Trainer müssen jedes Mal vor dem Training einen attestierten negativen Test vorweisen, jeden Tag Hallo? Kinder dürfen nur in 5er Gruppen kontaktlos draußen trainieren..
    Die Schulen werden wohl wieder schließen und unsere Kinder mit 3-4 Stunden Digitalunterricht pro Woche versorgt werden!
    Die Ausgangssperre ist für mich das kleinste Übel!!

  44. 54.

    Als ob alle anderen, die nicht mehr jung sind, nicht auch alles mögliche wollen, was jetzt gerade nicht geht. Dieser Wettbewerb darum, wer gerade am meisten unter den Maßnahme leidet ist auch meiner Sicht unangebracht. Wir leiden mittlerweile alle. Aus ganz unterschiedlichen Gründen.

  45. 53.

    Wer bitte kann den schon sagen, ob Ausgangssperren etwas bringen oder nicht. Sie sind bisher Teil eines Maßnahmenpakets gewesen, insofern müsste man sie als Einzelmaßnahme prüfen um sie abschließend als geeignet oder ungeeignet zu beurteilen. Über Kanada las ich, dass dort zwei Provinzen (Quebec und Ontario) verglichen wurden. Quebec hatte Ausgangssperren verhängt, Ontario nicht. Quebec hatte eine um gut 30% niedriger liegende Inzidenz. Insofern kann man es doch wenigsten mal versuchen. Es geht ja auch überhaupt nicht darum, die Menschen vom weniger risikoreichen Aufenthalt im Freien abzuhalten, sondern die Verbindungen zwischen Haushalten zu kappen. Also den Gang zu privaten Treffen in Innenräumen (= größeres Risiko) zu unterbinden.

  46. 52.

    Immerwieder schön was und wie hier rumgenölt wird. Meckern können alle spitzenmässig!!!!
    Einfach mal den hintern zusammen gekniffen und durch .... aber nee erstmal meckern ....

  47. 51.

    Bei dem Streben nach einem freien, selbstbestimmten Leben ('89/'90) war vielen DDR-Bürgern klar, dass sie ihre erkämpfte individuelle Freiheit womöglich nicht mal ansatzweise ausreizen können, weil ihnen die Mittel dafür fehlen werden. Aber sie wollten es können dürfen (!); darum geht es bei der Freiheit. So wie bei den Ausgangsbeschränkungen, ich muss nachts draußen nichts wollen, ich möchte es in einer freiheitl.-demokrat. Grundordnung aber jederzeit können dürfen.

    Andererseits endet die s.g. Freiheit immer da, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt und dies deutlich artikuliert nicht hingenommen wird. Die körperliche Unversehrtheit gehört für mich natürlich in diesen Kontext. Ich riskiere Gesundheit und Leben, also weitergedacht auch die Freiheit, eines anderen, wenn ich mich nicht an – in diesem Fall – die Ausgangsbeschränkungen halte.

    Und ja, in mir kämpft 'was, meine eigene Freiheit gegen die eines anderen. Die Rücksicht gewinnt aber. Abgewogen.

    D.M.

  48. 50.

    Wo bleibt ihr allseits beliebter Satz: „ dann sollen alle die dagegen klagen aber auch eine Patientenverfügung unterschreiben das sie auf ein Intensivbett verzichten...“ Haben sie Angst das sie keins bekommen? Reservieren sie doch mit einem Handtuch!

  49. 49.

    Die ständige Betonung, die Polizei würde die Ausgangssperre mit „Augenmaß“ verfolgen, finde ich echt unheimlich, wie war das mit der Gewaltenteilung? Das schafft Raum für Wilkür!
    „Ausgangssperren sind ein Mittel von Dikaturen“, schön das auch endlich mal in den Medien zu lesen.

  50. 48.

    Wäre schön, wenn die Kontaktbeschränkungen auch für Großraumbüros gelten würden. denn wesentlich riskanter als der Aufenthalt im Freien ist ja der Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Da ist man sich ja einig. Und dann wundert man sich, dass die Zahlen nicht runtergehen und man nachts, wo man sowieso schläft, nicht mehr raus darf, weil das ja auch das Hauptrisiko ist. Daran haben bislang auch FFP2 Masken nichts geändert. Bleibt nur hoffen, dass das Bundesverfassungsericht diesem irrationalen Treiben einen Regel vorschiebt.

  51. 47.

    bravo. Gerade wenn ich jung wäre, möchte ich nachts wann immer ich will, auf der Straße sein können. Und zwar nicht alleine. Mit Freundinnen, in Begleitung. Selbstbestimmt, und ohne Muttizettel.

  52. 46.

    Na jetzt werden die zahlen rapide sinken, da die Partyszene nicht mehr raus darf!!! Mal einer über den Quatsch nachgedacht???

  53. 45.

    Maximale Virusblockade.... der Witz ist gut.
    Also von 5 morgens bis 22 Uhr wenn sehe viele Leute unterwegs sind ist das ok. Und je später es wird umso härter werden die Beschränkungen... wenn sowieso immer weniger unterwegs sind.
    Nach 24 Uhr bin ich selten unterwegs, kommt aber vor. Nach 22 Uhr schon öfter, zumindest auf dem Weg nach Hause.
    Wie bei anderen Ländern die Verfassung aussieht keine Ahnung.
    Wie dem auch sei.... nächste Woche ist wieder ein Tag dabei an dem ich nach 22 Uhr zu Hause eintreffe.... mal schauen ob es Kontrollen auf der Stadtautobahn gibt :D :D

  54. 44.

    "Klar ist, dass es sich um eine Grundrechtseinschränkung handelt. Aber in der jetzigen Pandemie um eine notwendige und zumutbare."
    Moin, genau darum geht es. Maßnahmen müssen getroffen werden, aber in welchem Ausmaß? Stimmt da noch die Verhältnismäßigkeit? Widerspricht es dem GG? Sind die Maßnahmen Verfassungskonform?
    Dafür gibt es das BVerfG!
    Auch nach einem Urteil wird die Meinung der Bürger gespalten sein, nennt sich Meinungsfreiheit! Art. 5 GG

  55. 43.

    Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen geeinigt, die einen Tag später dann immer wieder von wechselnden Landesregierungen abgeändert worden sind. Das fing schon früh mit der Inzidenz 50 an, die als due Lösung präsentiert worden ist. Als die erreicht worden ist, war die dann plötzlich doch nicht so schlimm.

  56. 42.

    Es ist Wahlkampf. "Die Erfahrungen der Polizei in Berlin nach mehr als einem Jahr Pandemie zeigten" zumindest laut Berichterstattung des RBB, dass es immer wieder Polizeieinsätze gegeben hatte, weil sich grosse Menschengruppen nicht an die Auflagen des Senats gehalten hatten.

  57. 41.

    FDP immer bei allen Klagen vorne mit dabei. Lösungen hat die FDP aber nicht. Entweder dieses Thema, Mietendeckel etc.
    Typische Lobbyisten-Partei.

  58. 40.

    Unser toller Berliner Senat mal wieder, klar am Ziel vorbei!!!

  59. 39.

    Ich freue mich auch schon auf nächtliche Polizeikontrollen. Mal sehen wie man erkennt, daß ich dienstlich unterwegs bin.
    Noch muß ja wohl Schuld bewiesen werden.
    Aber das ändert sich bestimmt auch noch.

  60. 38.

    Für mich ist die Ausgangssperre einfach nur verlogen.
    Jahrelang wurde die Bewegungsfreiheit krimineller Banden NICHT eingeschränkt. Die konnten sich immer auf ihre Grundrechte verlassen.
    Und jetzt Grundrechtseingriffe gegen 99% Gesunde bzw. einfache, meist friedliche Bürger.
    Das sagt doch alles darüber aus, wo wir mittlerweile gelandet sind.

  61. 37.

    "Was wollen sie denn nach 24 :00 für krumme Sachen machen ? "

    Wie wäre es z.B. mit: das sichere Gefühl haben, dass ich im von der Verfassung garantiertem Rahmen tun kann was ich für richtig halte und das auch tun darf - und dabei die Verantwortung für mein selbst bestimmtes Handeln übernehme? Ich habe das Bedürfnis als Mensch und Bürger ernst genommen zu werden und das Prinzip der Unschuldsvermutung für mich beanspruchen anstatt als potentieller Übeltäter und Gefährder mit Hilfe präventiver Maßnahmen im Zaun sinnloser Einschränkungen gehalten zu werden. Und ich habe nicht vor auf meine Rechte zu verzichten denn diese sind unverzichtbar. Verzichten wäre unwürdig, unterwürfig und feige..
    Ich hoffe, Sie haben bereits von Menschenwürde gehört? Soll angeblich das höchste Gut in Deutschland sein.

  62. 36.

    So gsnz nach dem Motto: "Die Maßnahme ist ok, da sie andere Betrifft." Klar: Keine Coronapartys, auch nicht in der Nacht, aber genauso klar: Junge Menschen treffen sich lieber dann wenn Mama und Papa nicht auch draußen sind. Überings auch gerne zu zweit oder sind sogar alleine unterwegs ;) Ob man sich nun am Tage oder in der Nacht trifft macht doch kein Unterschied. Genau deshalb sollte man es nachts auch erlauben. Die großen Massen an Menschen treffen nämlich am Tage, im Betrieb und im Berufsverkehr aufeinander, aber nicht wenn man alleine oder zu zweit einen Nachtspaziergang macht.

  63. 35.

    Komisch. NRW und Baden-Württemberg mit Ausgangssperre. Zahlen steigen. Andere Länder ohne - zahlen sinken. Fakt ist: Es gibt keinen Zusammenhang. Dafür opfern wir aber gern leichtfertig unsere Verfassung inklusive Freiheitsrechte. Toll.

  64. 34.

    Es gibt es auch Leute die Tagsüber arbeiten müssen Die noch gestresst von Alltag nachhause kommen und dann gerne mal nachts alleine spazieren gehen um den Kopf abzuschalten, Tags über ist es zu laut und so viele Menschen.
    Nachts ist es meistens Ruhiger und leer.

  65. 33.

    Eben. Gesundheit steht an erster Stelle. Daher: nicht alle zeitgleich raus sondern über den Tag verteilt. Viel sicherer

  66. 32.

    Was wollen sie denn nach 24 :00 für krumme Sachen machen ? Da schläft man gewöhnlich oder schreibt bei rbb24. ;=).Wer berufstätig ist oder wirklich triftige Gründe hat ist doch nicht betroffen. Triftiger Grund wäre selbst in Not oder Pflege einer anderen Person. Gedeckt ist nicht Kumpeltreffen und besoffen nach hause gehen. Rechtsanwälte finden so leicht ein Loch im Maschendrahtzaun. Diese Typen mag ich nicht. Fakt ist doch; Es ist alles viel schneller vorbei wenn alle so handeln, dass maximale Virusblockade erfolgt. Der Sommer soll doch wieder angenehm sein wie früher. Andere Länder haben es doch noch besser gemacht. Was sagten da die "Juristen" ?

  67. 31.

    Mein Gott, habt ihr überhaupt den Artikel gelesen? Was heißt denn hier "na dann bleiben wir weiter im Pandemiemodus"? Ist euch überhaupt klar, dass es nur um die nächtliche Ausgangssperren geht? Oder seid ihr wirklich nicht ganz nüchtern um zu denken, dass Pandemieträger die Leute sind, die nachts mal mit dem Hund gassi gehen? Ernsthaft? Ja ne, wir bleiben im Pandemiemodus nicht wegen den paar Leuten, die nachts raus müssen, sondern wegen Typen, die nächtliche Ausgangssperren mit Pandemie in Zusammenhang bringen. Natürlich sinds nicht die Schulen, Open-Space Büros und Werke...

  68. 30.

    Es braucht jetzt nicht so viel Hirnschmalz um herauszufinden, dass von einer Maßnahme gegen die Allgemeinheit die Allgemeinheit - also jeder - betroffen ist.

    Und nein, nur weil das für Sie keine Zeit ist, auf die Straße zu gehen, ist ihr Lebensentwurf nicht der Status Quo.

  69. 29.

    Kompletter Unsinn. Hätte man im Herbst so reagiert wie im Frühjahr 2020 "um das Weihnachtsfest zu retten" wie es so schön aus dem Kanzleramt hieß, dann wären die Zahlen zwar mit Sicherheit tatsächlich in die gewünschte Richtung gesunken. Konsequenz: Es wäre zur Weihnachtszeit zu großflächigen Öffnungen gekommen und nach dem Weihnachtsfest hätte uns die britische Virusvariante definitiv noch schlimmer erwischt als es so schon geschehen ist. Im Endeffekt würden wir genauso dastehen wie jetzt.

  70. 28.

    Nein, dieser muss sich nicht nachvollziehbar erläutern. Es bedarf auch keine Bewertung durch die Polizei und einer ggf. Unterstellung. Vielleicht sollte sich der Sprecher der Senatsverwaltung dies einmal von einen Rechtsgelehrten erläutern lassen. Unglaublich wie schnell wie einen Rechtsstaatliche Prinzipien verlassen ! Die Bewertung über die Grundrechte überlassen wir nun der Polizei. @RBB lassen sie dies rechtlich prüfen! Niemand ist zur Auskunft verpflichtet !

  71. 27.

    Wenn die Stichhaltigkeit und vor allem rechtlich fundierte Durchschlagkraft zu dieser scheinend überprüften Gegenmaßnahme annähernd zu der der beim Mietendeckel erfolgten entspricht, darf man sich nicht sorgen. Die Ausgangssperre kommt!

  72. 26.
    Antwort auf [Sebastian Rother] vom 23.04.2021 um 20:33

    "RBB-Hetzer "Sundermayer" Ich erkenne hier nur einen "Hetzer" und der geht auch noch ausgesprochen primitiv vor... Nein, nicht plump. sondern primitiv.

  73. 25.

    Genau, pure Willkür und ob der Nutzlosigkeit besonders frech. Als wolle man testen was geht.

    Und an alle Durchdreher, es geht nicht darum wieviele betroffen sind. Es ist eine Grundsatzfrage!

  74. 24.

    Wann ist mit einem Urteil/einer Ausservollzugsetzung zu rechnen?

    Wo kann ich den bis dahin gültigen Bußgeldkatalog einsehen, dh.: welche "Strafe" droht im Falle, dass ich doch rausgehe?

    Warum wird da so ein Geheimnis drum gemacht? Heute wird verkündet dass das ab morgen gelten soll, aber nirgendwo werden die Bußgelder aufgelistet!

  75. 23.

    Auch das medizinische Personal möchte abends nicht weggesperrt werden. Es gibt Menschen, die lieber draußen sind als vor dem TV zu hängen. Dabei erholen sie sich, um wieder arbeiten zu können. Es gibt überhaupt keine Belege für Ihre Behauptung, dass eine Ausgangssperre etwas gegen die Ausbreitung des Virus nützt. Wenn Sie gerne zuhause rumhängen, tun Sie es ohne schlechtes Gewissen. Aber spielen Sie es nicht gegen die Freiheitsrechte aus.

  76. 22.

    Einige Regeln „testet“ man seit Wochen bzw. Monaten. Ein meßbarer Erfolg ist ausgeblieben.... die Regeln sind geblieben.
    Ffp2 Maskenpflicht.... in Bayern und Berlin..... stehen diese Bundesländer besser da als der Rest ? Nö ! Die Regel bleibt trotzdem.

  77. 21.

    Es gibt zumindest zwei Gründe.
    1. 22-24 Uhr darf man nur alleine raus.... und dann geht man zurück zu seiner Frau Mann oder wem auch immer.... also 2 Leute zu Hause gut aber draußen schlecht.

    2. nach 24 Uhr stellt das bloße verlassen der Wohnung eine Gefährdung der Bevölkerung dar.

    Beide Sachen dürften schwer zu rechtfertigen sein.
    Vor allem haben die Juristen des Bundes im Vorfeld große Bedenken gegen die Ausgangssperre geäußert ... aber Politiker sind ja schlauer als Juristen.

  78. 20.

    Inkompetent sind die Damen/Herren MP*Innen, die nicht in der Lage sind, bestehende Verabredungen durchzusetzen/einzuhalten. Hätten sie im Herbst 2020 gehandelt, wäre es nicht soweit gekommen. Auch im Januar 2021 haben sie sich bewegt wie Eisenbahnschwellen. Die Regierung hätte wegen Unfähigkeit viel früher handeln müssen.

  79. 19.

    Es geht hier nicht darum nachts "Remmidemmi" zu machen oder sonst in wirren Haufen hohle Köpfe zusammenzustecken. Das weiß jeder normal denkende Mensch, das dies derzeit 'ne Schietidee ist. Dazu braucht es keine Gesetze. Diese, ebenso wie Obrigkeitshörigkeit oder das ständige "Ins-Gewissen-rufen", bzw. gerufen zu bekommen, erreichen nicht die, die sich eh einen Dreck um angebrachte Umgangsformen kümmern. Der Staat ist hier einen Schritt zu weit gegangen und auf dem besten Wege auch noch das letzte Quentchen Vertrauen bei denen zu verspielen, die sich sozial- und gesundheitsverträglich, aber nicht hündisch, an die bisher bestehenden Regelungen halten. Eine solche bundesweite Regelung ist nach den vorhergehenden Flickenteppich auch schwer vermittelbar. Es hätte deutlich früher passieren müssen. Jetzt ist es ein nicht gerade kleines "Kommunikationsproblem" - das in seiner "Klarheit" auch noch Deutungsspielraum lässt. Gut gedacht - schlecht gemacht.

  80. 18.

    Gegen das Gesetz kann man nur klagen.
    Die Sterbezahlen waren im März 2021 so niedrig, wie seit vielen Jahren in einem März nicht mehr.
    Dennoch erlässt man durch nichts begründete schlimmste Grundrechtseinschränkungen mit schlimmen Folgen für das Land und die Demokratie.
    Mögen die Damen und Herren Politiker, die den Mut haben zu klaren, Erfolg haben!
    Sie sind unsere letzte Chance auf ein menschenwürdiges Leben und vielleicht sogar die letzte Chance, um die Gesellschaft und die Demokratie noch halbwegs zusammenzuhalten.

  81. 17.

    Typisch Berlin, eine Demo nach der anderen und jetzt müssen natürlich noch irgendwelche dahergelaufende Abgeordnete klagen. Mögen Sie mit Ihrer Klage mächtig auf die Nase fallen!

  82. 16.

    Mein Gott, genau das, was wir gerade brauchen, noch mehr Uneinigkeit.
    Ich wundere mich, wieviele Menschen nachts plötzlich lebenswichtige Dinge zu erledigen haben. Also ich schlafe.

  83. 15.

    Gut so.

    Dank der Art des Gesetzes und deren Zustandekommen ist es für den Normalbürger faktisch unmöglich gemacht worden, gegen das Gesetz vorzugehen.

    Insoweit ist es gut, dass es Abgeordnete gibt, die diesen Weg beschreiten.

    Und jene Kommentatoren, die das kritisieren, haben offensichtlich wenig verstanden, was da diese Woche passier ist.

    Es ist eine Zäsur und die gilt es von jenen beurteilen zu lassen, die Ahnung haben. Und das ist nun mal das BVG.

  84. 14.

    1 Jahr hatdie Bundesregierung es nicht in den Griff bekommen und jetzt Ausgangssperre...... Echt super.... wie lange soll das noch so weitergehen.

  85. 13.

    Jeder, der auf Freiheit pocht und klagt, macht sich schuldig am Fortschreiten der Pandemie,, noch mehr Toten und schwer erkranken Menschen mit ihren Langzeitfolgen. Aber Hauptsache Freiheit. Anstatt mal ne Weile den Ball flachzuhalten, plärrt der Chor der Blöden immer lauter und überhört das Weh der Leidenden, der Hinterbliebenen und dem medizinischen Personal, das Ihr fanatischen Freiheitsliebenden auf dem Gewissen habt, so Ihr ein Gewissen zu habt. .

  86. 12.

    Berlin - die Stadt, die niemals zu schlafen hat.

  87. 11.

    Na dann bleiben wir weiter im Pandemiemodus. Dann weint aber nicht, wenn der Arsch weiter auf unbestimmte Zeit wirtschaftlich auf Grundeis geht.
    Das einzelne Punkte realitätsfremd sind, ist unbenommen, aber wenn diese scheiß Pandemie endlich mal besiegt werden will, braucht es harte Regeln und Impfen. Dann können wir bald durch sein. Aber wenn wieder jeder Hansel gegen dies und das klagt, werden wir dank denen noch weiter im Schleichmodus bleiben.

  88. 10.

    Demnächst geht die Sonne vor fünf Uhr auf. Will man uns jetzt den Sonnenaufgang verbieten?

  89. 9.

    sinnloses Aufregen >welche gequälten Massen sind schon nachts unterwegs? Warum nicht mal 3-4 Wochen testen, ob es die Infektionszahlen verringert, statt hier hilflos Schaum zu schlagen

  90. 8.

    Für mich haben sich die Gründe für eine Klage gegen die Ausgangsbeschränkung noch nicht erschlossen. Klar ist, dass es sich um eine Grundrechtseinschränkung handelt. Aber in der jetzigen Pandemie um eine notwendige und zumutbare. Wer muss ab 22 Uhr unterwegs sein, außer die im Gesetz Genannten. Hoffe, dass das BVG dies genauso rechtlich beurteilt. Gesundheit steht für mich über der individuellen Freiheit.

  91. 7.

    Nachts tobt ja auch das Leben, das ich nicht Lache....... bin auch dagegen und dieses ständige hin und her nervt nur noch.

  92. 6.

    Das Einzige, was sich aus dieser Situation gut ergeben kann, wäre, wenn der Bundesgerichtshof die Ausgangssperre und ähnliche willkürliche Vorschriften als verfassungswidrig erklärt. Dann müssten m. E. nach auch die "lokalen" Ausgangssperren einheitlich eingestellt werden.
    Übrigens hat die Regierung mit diesem Gesetz ihre eigene Inkompetenz beweisen, da die Regelungen, die nicht nachvollziehbar sind, eingeführt wurden. Menschen folgen ja jene Regeln, die vernünftig zu erklären sind. Hier wurden bei der Bevölkerung die roten Linien überschritten. Mit roten Linien meine ich den Zeitpunkt, an dem man "Es ist mir nun egal" sagt.

  93. 5.

    Herr Müller kennt Berlin und seine Bezirke.

  94. 4.

    Die Klagen waren schon vor dem durch das Parlament gepeitsche angekündigt.
    Wie inkompetent unsere Bundesregierung ist zeigt sich in der Art und Weise, wie wenig auf diese Kritik reagiert wurde.
    Ich muss hier leider dem Vertreter der FDP zustimmen. Unsere Regierung handelt wie in einer Diktatur und nicht wie in einem demokratischen förderalismus.
    Leider.

  95. 3.

    Weil sie wohl selbst betroffen sind??

  96. 2.

    Sehr gut, danke.

    Jeder der Geld in die Hand nimmt in diesen wirtschatlich schwierigen Zeiten, um gegen politischen Nonsens und staatliche Unterdrückung in form sinnfreier, willkürlicher Quatsch-Massnahmen vorzugehen, ist für mich ein Held und ein Demokrat.

    Gemeinsam Kante zeigen gegen die antidemokratische Haltung mancher abgehobener Politiker die langsam frei drehen und nach 13 Monaten völlig den Bezug zur Lebensrealität der Bürger verloren haben.

    Das OVG Greifswald hat heute festgestellt, dass Ausgehverbote/Hausarreste weder sinnvoll, noch angemessen oder geeignet, dafür aber verfassungswidrig sind da sie in die Freiheit der Menschen eingreifen.

    Ich hoffe, dass dieses menschenverachtende Verbot nachts vor die Tür zu gehen gekippt wird.
    Jedem der dagegen klagt drücke ich beide Daumen.

    Demokratische Grüße!

  97. 1.

    Ich wünsche den Beschwerdeführern Erfolg, und zwar möglichst schnell.

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