Eilanträge abgewiesen - Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Corona-Testpflicht an Schulen

Do 22.04.21 | 19:04 Uhr
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Symbolbild: Ein Schüler hält bei einem Probelauf mit Corona-Schnelltests an der Grundschule in der Köllnischen Heide in Berlin-Neukölln seinen negativen Test in die Kamera. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Bild: dpa/C. Soeder

Die Verpflichtung von Schülerinnen und Schülern zu Corona-Tests vor der Teilnahme am Präsenzunterricht ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Die Richter wiesen mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht ab.

Die Testpflicht ergebe sich aus der Verordnung über die Anforderungen über ein Schutz- und Hygienekonzept des Landes Berlin, so die Richter. Danach sei Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Präsenzunterricht nur dann gestattet, wenn sie sich an zwei Tagen in der Woche einem angebotenen Test auf eine Corona-Infektion unterzögen und dieser negativ ausfalle.

Gericht: Testpflicht ist dem Zweck angemessen

Die Testpflicht verfolge den legitimen Zweck, durch Eindämmung der Virusausbreitung eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen und damit die Belastung für das Gesundheitssystem zu reduzieren. Sie sei dafür ein angemessenes Mittel. Die Antragsteller würden in ihren Grundrechten nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.

Eine Testung zu Hause bringe keine vergleichbare Gewissheit, heißt es in der Urteilsbegründung. Zusätzliche Hygienemaßnahmen ergänzten die Testpflicht lediglich, ersetzten sie jedoch nicht.

Für die Betroffenen bestehe die Möglichkeit, Testalternativen außerhalb der Schulen, etwa in Testzentren, in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Bescheinigung müsse dann der Schule vorgelegt werden. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Die Testpflicht gilt seit Montag an Berliner Schulen.

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Ich verstehe vollkommen, Ihre Bedenken und auch Ängste.
    Jedoch sollten Sie m.E. - jedenfalls vor Ihrem Kind - stark sein.
    Ist nicht die Ängste zu nehmen und Mut machen erstmal das wichtigste nach einem positiven Schnelltest?

    Wenn wirklich "maskierten Fremden" die Tests durchführen und die Schüler nach einem positiven Ergebnis nicht "auffangen" können, dann stimmt schon lange etwas nicht an dieser Schule.
    Ihr Kind kennt doch wohl seinen Lehrer seit einem Jahr mit Maske, oder nicht?

    P.S. alle Grundschüler, die ich kenne haben überhaupt kein Problem mit den Tests, wenn man es ihnen vernünftig erklärt! Und ich kenne gaaanz viele!

  2. 12.

    finde ich auch unmöglich! mit welcher Arroganz und Vorverurteilung ein Berliner Senat uns Eltern abstempelt, und Lehrern mehr Befugnisse in einem so sensiblen Thema wie der Gesundheit überstülpt, statt Vertrauen zu haben und Angebote für diejenigen außerhalb des Klassenzimmers zu schaffen, die es brauchen. # Wir machen da nicht mit # Corona ist eine tödliche Kranhkeit und kein Mathetest # privat und kindgerecht Testen zuhause #

  3. 11.

    Bitte legt Widerspruch ein. Wir machen da nicht mit. 1. ) Eine pauschale Vorverurteilung aller Berliner Eltern unehrlich zu sein, grenzt für mich an Diffamierung und Herabwürdigung meiner Person als Elternteil. Ich bin auf die Begründung des Gerichts gespannt; blose Vermutungen wie es seitens des Berliner Senats ausgesprochen wird, kann nicht die Urteilsbegründung für so einen schweren Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Kindes sein.
    2.) Mlöchte ich als Mutter bei einer so schweren tödlichen Erkrankung wie Corona bei meinem Kind sein, sollte es zum allerersten Mal einen positiven Verdachtsfall haben. Ich möchte es in die Arme nehmen können und es trösten können, statt es umgeben zu wissen von maskierten Fremden, die pädagogische Verwaltungsvorschriften einsetzen wollen, statt Umarmungen. Es geht um kleine Menschen, mit Gefühlen und Ängsten und ich als Mutter werde mir dieses Recht der Fürsorge nicht nehmen lassen. Von Niemandem, und schon garnicht vom Berliner Senat.

  4. 10.

    Das Gesundheitsamt hat für meine Klasse direkt eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet, da es sich meist um die ansteckendere 1.1.7.-Variante handelt. Die armen Kinder dürfen noch nicht mal auf einen Spielplatz in den nächsten zwei Wochen. Ich sitze jetzt mit fünf Kindern in der Klasse, der Rest ist zu Hause wegen Quarantäne, Krankheit oder saLzH!
    Wir Lehrer mussten uns selbst um einen Test für uns kümmern, nachdem der positive Schüler alles vollgeniest hat und auch Hilfe beim Testen benötigte. Natürlich alles ohne jegliche Schutzmaßnahmen.
    Immerhin scheinen die Selbsttests bisher sehr zuverlässig positiv anzuzeigen, in allen Fällen war der anschließende PCR-Test auch positiv.

  5. 9.

    Und alle Kitakinder sollten auch 2x Woche getestet werden - von ihren Eltern natürlich - damit einfach die Verbreitung wenigstens etwas gebremst werden kann. (KitaNotbetreuung Auslastung im Schnitt 80 Prozrnt!) Denn gleichzeitig leiden so viele Menschen unter den ganzen Schließungen usw. Nur wenn nicht alle sich beteiligen wird uns auch der Sommerurlaub im Juli/August sowie ein Öffnen von Handel, Restaurants und Kultur unmöglich werden. Und beim Testen von Kindern kommt es maßgeblich auf die Haltung der Eltern an. Dann belastet es auch ihre Kinder nicht.

  6. 8.

    Es sind wahrscheinlich eher die bestochenen. Für ein paar Münzen gehen sie jetzt schon über Kinderleichen...Dass wird Folgen haben

  7. 7.

    Mag sein, aber lassen Sie einen Grundschüler 8 Stunden allein zu Hause?
    Unsere Schule hat es versucht mit Test zu Hause und ist vom Senat gestoppt worden.
    Wer sich die Testpflicht in der Schule für Grundschüler ausgedacht hat, hat wahrscheinlich mal wieder keine Kinder und lebt fernab der Praxis und Realität. Aber das ist beim Senat ja in allen Bereichen ständig so.

  8. 6.

    Ich bin nicht gegen die Testpflicht an sich, sondern gegen die Pflicht es in der Schule zu tun. Vor allem für Grundschüler ist das schwer. In Brandenburg ist die Testpflicht auch, aber zu Hause mit Zettel der Eltern.

  9. 5.

    Muss ich widersprechen.
    Im Bekanntenkreis wurde wieder Quarantäne für die halbe Klasse einer Berliner Grundschule angeordnet.
    1 Kind - Schnelltest positiv - PCR-Test auch positiv.

    Zu den Test zu Hause bin ich etwas zwiegespalten.
    Man soll den Eltern nichts unterstellen, andererseits hört man auch die Aussage: Ich lass mich nicht testen, könnte ja positiv sein und dann müsste ich in Quarantäne!

    Irgendwann müssen wir doch aber mal diesen ganzen Mist in den Griff bekommen!

  10. 4.

    Das entspricht nicht den angewandten Regeln, nur das positiv getestete Kind muss in Quarantäne und einen PCR Nachtest machen - die mit negativem Test natürlich nicht.

    Zum Thema: Es gibt mehrere Berliner Schulen, die die Testung zu Hause akzeptieren - was ich speziell für Grundschüler deutlich besser finde.

  11. 3.

    Und ich bin froh, dass das Gericht sagt, dass es nicht unverhältnismäßig ist. Das ganze Testen ist nicht toll, aber besser als nichts. Natürlich können Kinder damit schlecht umgehen, wenn die Eltern kein positives Beispiel geben. Bei uns ist das überhaupt kein Thema. Und für die große Mehrheit sollte es auch nicht zum Problem gemacht werden.

  12. 2.

    Na super. Bei Wechselunterricht im Wochenwechsel schleppen wir jetzt nach einer Woche Homeschooling das Virus erstmal in die Schule um dann festzustellen, das ein Kind in der Gruppe positiv ist. Alle haben 2 Wochen Quarantäne gewonnen, die mit einer Testung zu Hause verhindert werden könnte. Als Selbstständiger Unternehmer würde ich den Senat auf Verdienstausfall verklagen. Liebe Antragsteller, bitte legt Beschwerde beim OVG ein. Es stehen zahlreiche Eltern hinter euch.

  13. 1.

    Einfach nur eine Frechheit, was von unseren Kindern abverlangt wird. Das kommt davon das wir nur von älteren und ahnungslosen Herrschaften regiert werden!

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