Infektionsschutzgesetz - Das sind die Bestimmungen der Bundesnotbremse

Mi 21.04.21 | 15:51 Uhr
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Ein Schriftzug und Bild mahnt zum Tragen einer Maske (Archiv)
Audio: Inforadio | 21.04.2021 | Barbara Kostolnik | Bild: dpa/Sascha Steinach

Der Bundestag hat am Mittwoch eine sogenannte Bundes-Notbremse beschlossen. Unter anderem werden dadurch bundeseinheitliche Beschränkungen eingeführt, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die 100 überschreitet.

Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Ausgangssperren: Die geplanten Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr dürfen Personen dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Schulen: Hier gilt eine eigene Regelung. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, müssen die Schulen vom Präsenz- in den Distanzunterricht zurückkehren. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen.

Arbeitgeber: Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Die Pflicht, Arbeit im Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich sei, wurde gesetzlich verankert.

Einzelhandel: Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen bleiben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe". Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.

Kultur: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.

Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Zustimmung: Der Bundestag muss künftig jeder Verordnung zur Eindämmung der Pandemie zustimmen.

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Sendung: Inforadio, 21.04.2021, 06:00 Uhr

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137 Kommentare

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  1. 137.

    Es gibt bei Kindern und Jugendlichen fast keine schweren Verläufe! Das sind wenige Einzelfälle, die wirklich schwerwiegend verlaufen.

  2. 136.

    Seit Tagen (wenn nicht Wochen) gehen die Zahlen bei Kindern und Jugendlichen hoch, aber das interessiert niemanden.
    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
    Dass Kitas geschlossen werden müssen, weil zu viele Kids infiziert sind, wird nirgendwo erwähnt.
    Da Kinder und Jugendliche in diesem Jahr garantiert nicht mehr geimpft werden, werden wir die Zahlen auch nicht richtig in den Griff kriegen.
    Aber Hauptsache, man darf nur noch die Tochter empfangen, während der Schwiegersohn vor der Tür warten muss. Ist ja nicht so, dass die Tochter ihn zuhause eh anstecken würde, wenn sie sich das Virus holt.
    Ach warte mal.... ist ja bei uns so! Sie hat sich in der Kita angesteckt - und er hat es jetzt auch. Obwohl er seit Wochen die Wohnung nur noch zum einsamen Gassigehen mit dem Hund verlässt

  3. 135.

    Ich habe die düstere Befürchtung, dass bei dieser Formulierung keineswegs eine Nichtinfektionsfähigkeit im Vordergrund gestanden hat, sondern allein die juristische Stellung. Unter 14-Jährige sind m. W. nicht einmal im Mindesten rechtsfähig. Da werden sie einfach als "physische Verlängerung" ihrer Eltern betrachtet.

  4. 134.

    Hallo Nana,
    In einer Demokratie kann jeder sich äußern, das meinte Patti. Und damit liegt sie völlig richtig.
    "Wir leben in einer Demokratie und solche Menschen dürfen hier keine Plattform bekommen."
    Hier ist der eindeutige Widerspruch.

  5. 133.

    Leer fährt da sicher wenig durch die Gegend. Ich bin dank meiner Arbeitszeiten regelmäßig nachts in der Stadt unterwegs, im N7 hat man auf einen Streckenabschnitten auch nachts Probleme, einen Sitzplatz zu finden.

    Und wenn das hauptsächlich Leute in ihrer Freizeit sein sollen, die Nachts durch die Stadt fahren, scheinen sich Arbeitsklamotten als neuer Freizeit-Chic durchgesetzt zu haben.

    Bis 5 Uhr morgens ist auch komplett hirnrissig. Die Ringbahn ist da nicht wegen den 3 Freizeitfahrern voll, sondern wegen den Schichtarbeitern...

  6. 132.

    Noch ein Nachtrag. Wir schauen gerade "stern-tv". Aktuelle Aussage des Gastes der Uni-Klinik Köln "Kinder und Jugendliche sind zu beachten, da sie Überträger sind." Eigentlich logisch.
    Wie ist das mit der " Notbremse" vereinbar, die der rbb zitiert " Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit."
    Sorry, aber die so etwas beschließen sind unfähig, in meinen Augen.

  7. 130.

    Vielen Dank Ellen für den Hinweis!

  8. 129.

    Lesen bildet. Alle Kommentare lesen bildet hier nicht unbedingt, aber den Kommentar 62 lesen wäre zumindest Voraussetzung für ein Mispracherecht.

  9. 127.

    Ok, im Gesetzesentwurf wird von Kreisen gesprochen, sprich jeder Bezirk einzeln.

  10. 125.

    Wird Berlin als ein angesehen oder jeder Bezirk für sich?

  11. 124.

    "Wir leben in einer Demokratie und solche Menschen dürfen hier keine Plattform bekommen."
    Kennst du einen "Contradictio in adiecto"? Wenn nicht, lass dir deinen Satz mal auf der Zunge zergehen.

  12. 123.

    "Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein."

    Aktuelle Information
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982





  13. 122.

    Wer es also nicht schafft seinen Besuch irgendwo rechtzeitig zu beenden um vor 22 Uhr zu Hause zu sein, bleibt dann gleich noch über Nacht. Damit die Viren noch bisschen mehr Zeit haben, sich zu verbreiten. Clevere Regelung, das gibt bestimmt noch paar positive Testergebnisse.

  14. 121.

    WIE LANGE SOLL DAS GEHN-ES REICHT .AUCH UNS ALS POLIZEI:HÖRT AUF.

  15. 120.

    Ja, Corona macht Menschen wirklich krank und tot, als Mitarbeiter im Rettungsdienst habe ich das schon mehrfach erleben müssen. Aber es macht mich wütend, wenn jeder, der sich nicht der Meinung der Bundesregierung anschliesst, als Coronagegner bezeichnet wird. So geschehen in der Sendung "rbb aktuell", wo Kritiker und Geger des neuen Infektionsschutzgesetzes bei einer Demo in Berlin gleich als Coronagegner bezeichnet wurden. Auch in der derzeitigen Situation muss es in einer Demokratie möglich sein, gegen ein Gesetz zu demonstrieren, dass einen massiven Eingriff in Grundrechte möglich macht und das ab einer Inzidenz von 100!, ohne dabei gleich in eine bestimmte Kategorie gepresst zu werden. Die Berichterstattung sollte sich darauf besinnen, für wen sie ihre Arbeit macht. Diese hat dann neutral und objektiv zu erfolgen und nicht zur Spaltung der Gesellschaft beizutragen, denn diese ist schon sehr stark fortgeschritten.

  16. 119.

    Welcher Witzbold hat sich eigentlich die 165 für die Schulschließungen ausgedacht. Erst war ja von 200 die Rede, da gab es aber Diskussionen. Da ist die 165 ja ein guter Kompromiss... Wenn das alles nicht so entsetzlich wäre, könnte man glatt drüber lachen.

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