Berliner Verwaltungsgericht - Keine besonderen Regeln für genesene Corona-Patienten

Do 15.04.21 | 18:10 Uhr
Symbolbild: Security-Mitarbeiter stehen vor dem Kaufhaus des Westens (KaDeWe) und informieren Kunden darüber, dass im Mai 2020 nur der Kosmetik- und Lebensmittelbereich geöffnet ist. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Für Patienten, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben, gibt es keine Sonderrechte bei Treffen mit anderen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen.

Der Mann hatte argumentiert, dass die verordneten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vorläufig keine Anwendung finden sollten. Sie seien im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, insgesamt nicht geeignet, so seine Begründung.

Keine Sonderrechte für Genesene

Das Gericht widersprach der Argumentation des Mannes und wies den Eilantrag zurück. Eine dauerhafte Immunität für Genesene sei wissenschaftlich nicht belegt, argumentierte das Gericht. Zwar würden bei einer Infektion Antikörper gebildet. Deren nachweisbare Menge nehme jedoch - insbesondere nach milder oder asymptomatischer Infektion - fortlaufend ab, teilte das Gericht mit. Reinfektionen mit dem Coronavirus seien auch belegt. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers werde zudem nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.

Die Berliner Verordnung enthält aktuell auch Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Erlaubt sind Treffen mit einem weiteren Haushalt - maximal fünf Erwachsenen. In der Zeit von 21 Uhr abends bis 5 Uhr sind Treffen nur zu zweit gestattet.

Gericht bescheinigt den Coronabeschränkungen Rechtmäßigkeit

Die in der Verordnung geregelten Beschränkungen seien voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Sie verfolgten den legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit als möglich vorzubeugen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu verringern und damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Sendung: Inforadio, 15.04.2021, 17.40 Uhr

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