Corona-Pandemie - Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen

Di 13.04.21 | 17:23 Uhr
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Symbolbild: Ein Berliner Hausarzt impft seine Patientin gegen das Coronavirus. (Quelle: dpa/P. Zinken)
Video: Abendschau | 13.04.2021 | S. Wendling | Bild: dpa/P. Zinken

Ohne negativen Corona-Test einkaufen oder ins Museum: Wer in Berlin schon gegen das Coronavirus geimpft worden ist, bekommt künftig 15 Tage nach Gabe der zweiten Impfdosis wieder etwas mehr Freiheiten. Die aktuellen Regelungen im Überblick.

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Covid-19-Test behandelt. Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. Die Regelung greift 15 Tage nach der Zweitimpfung. Das Ganze tritt am Sonntag in Kraft.

Zuletzt hatte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) öffentlich für deutlich mehr Freiheiten für geimpfte Menschen plädiert. "Es geht nicht um Privilegien, sondern um die Freiheitsrechte jedes Einzelnen", sagte sie jüngst in einem Interview mit dem "Tagesspiegel". Im Senat setzten sich am Dienstag dem Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen". Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko "spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis". Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Für alle, die weiterhin einen Coronatest machen müssen, hat der Senat die Auflagen ein bisschen erleichert. Ein Test muss nun nicht mehr tagesaktuell sein, sondern darf nur nicht älter als 24 Stunden sein.

Corona-Lockdown um drei Wochen verlängert

Der Senat hat außerdem den Corona-Lockdown um drei weitere Wochen verlängert. Die bisherige Regelung wäre am Sonntag ausgelaufen. Damit gelten weiter die Kontaktbeschränkungen. Restaurants bleiben geschlossen und Hotelübernachtungen sind verboten. Für Nicht-Geimpfte gelten auch die aktuellen Regeln beim Einkaufen weiter.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange so gelten, denn das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100.000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten sich die Berlinerinnen und Berliner nicht nur auf die erneute Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.

Maskenpflicht für Kinder gelockert

Beschlossen wurden außerdem weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnung. So gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken künftig erst ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte.

Kunden von Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen müssen künftig außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie zur Fahrstunde kommen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren ausgenommen. Das war bisher in der Verordnung nicht geregelt.

Die Verordnung erlaubt nun Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14 Jahre.

Testpflicht in Unternehmen

Vorgeschrieben ist nun auch, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Home-Office arbeiten können, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung unterbreiten müssen. Die Arbeitgeber müssen die Tests auch selber organisieren. Die Regelung gilt für private und öffentliche Arbeitgeber, einschließlich der Justiz. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, diese Testmöglichkeiten auch wahrzunehmen. Das gilt auch für Selbständige mit direktem Kundenkontakt und deren Beschäftigte.

Sendung: Abendschau, 13.04.2021, 19 Uhr

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174 Kommentare

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  1. 174.

    Und das von den Leuten, die jeden wegen Diskriminierung anmachen und verklagen.
    Soviel zu Gleichheit, Toleranz.
    Danke für das Lehrbeispiel wie doch eigene ach so hehre Grundsätze mit Füßen getreten werden.

  2. 172.

    Na hoffentlich nicht die Leichenwagen mit den zahlreichen Särgen wenn das soweitergeht

  3. 171.

    Damit verstößt der Senat gegen Art. 3 GG und schafft eine Zweiklassengesellschaft.

  4. 170.

    Noch viel schöner ist, wenn die Ueber 80 jährigen massenweise die Kinos fluten. Achso geht ja nicht, weil der Filmvorfuehrer noch nicht geimpft ist.

  5. 169.

    Die Tests verursachen enorme Kosten und ich bezweifle, dass bei den Geimpften überhaupt theoretisch genug Virenlast da ist um einen Antigentest positiv werden zu lassen. Es ist wohl nur vernünftig die Geimpften von der Schnelltestpflicht zu befreien und das Testen nicht zum völligen Blödsinn werden zu lassen.

  6. 168.

    "Bitte an alle über 60 Jahre!"
    Ich kenne 40-jährige Personen, die sind mit dem Impfstoff Moderna geimpft worden oder mit dem Impfstoff BioNTech.
    2 Personen, die ich kenne mit AZ geimpft den geht es sehr schlecht.

    https://www.heidelberg24.de/verbraucher/astrazeneca-thrombose-symptome-arzt-hirnvene-corona-impfstoff-impfung-gefahr-deutschland-zr-90336000.html#idAnchComments

  7. 167.

    Übrigens ich war am WE in NRW. Warum ist das nicht die FFP2 Maskepflicht? Da kann man die blaue Maske noch benutzen.
    Was für Irrsinnige regieren eigentlich in Berlin. Berliner tragen wir aus Protest die blauen Masken!!

  8. 166.

    Coronamaßnahmen und Berliner Senat:-(
    Einstein sagte: Die Definition von Wahnsinn ist, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten".

  9. 165.

    Wie will man die Impfungen nachweisen?
    Spahn hat den angekündigten digitalen Impfnachweis für Covid-Impfungen noch nicht geliefert.
    Sollen die gelben Hefte jetzt hingehurt werden.

  10. 164.

    Dieser vom Senat eingeschlagene Weg ist ungesetzlich und verfassungswidrig. Der Senat ist zur Wahrung und zum Ausbau sozialer Gerechtigkeit qua Grundgesetz verpflichtet. Doch gerade die Impfgerechtigkeit wird damit ad absurdum geführt. Solange kein Impfangebot für alle(!) besteht, zudem keine Herdenimmunität erreicht wurde und obendrein Geimpfte nachgewisenermaßen, und nicht angenommener Weise, nicht mehr zum Infektionsgeschehen beitragen, nur bei Erfüllung dieser drei Bedingungen kann man über Lockerungen der Grundrechtseingriffe sprechen. Hier verbietet es sich. Das wird rechtliche Konsequenzen haben und ist ein weiterer Ausdruck von Willkür und Planlosigkeit, von mangelnder Solidarität und Ethik.

  11. 163.

    "Die Menschen die sich hier äußern Jammern nicht rum
    Freie Meinungsäußerung in einer Demokratie"

    .... ist natürlich wichtig, hört bzw. liest sich hier aber doch ab und an so'n bisschen wie "Schnullerklau in der Krabbelgruppe".

  12. 162.

    Was regt ihr euch alle auf??? Wir kommen eh nicht unter 100 ... also bleibt alles zu ... für ALLE !!!

  13. 161.

    Mit der Freiheit für zweifach finde ich nicht gut da viele Leute noch nicht mal die erste Impfung haben. Wenn der Senat so was beschließt müsste auch dafür gesorgt werden damit man sich zu jeder Zeit impfen lassen kann. Dieses ist für mich eine zwei Klassen Gesellschaft. Wieder ein Beschluss ohne darüber nachzudenken Unfähigkeit.

  14. 160.

    Geimpfte und mehr Freiheiten. Ich sehe schon alle Rentner mit einem Rollator illegale Straßenrennen zwischen 21-5 Uhr veranstalten. Was für ein Witz!

  15. 159.

    Ich verstehe Sie, doch die Frage der Solidarität würde sich nicht stellen, wenn wir genügend Impfstoff zur Verfügung hätten. Das ist nicht der Fall, weil keiner den Mut hat von den Politikern, sich mit der Pharmaindustrie anzulegen. Wäre genügend Impfstoff vorhanden, würden wir hier nicht diskutieren und uns polarisieren.

  16. 158.

    Vor dem Gesetz sind alle gleich?????
    Geimpft, geschützt = 7 Tage die Woche / 24 Stunden am Tag gleichgestellt einem negativ getesteten.

    Ungeimpft, ungeschützt = 1 kostenloser Test innerhalb 1 Woche.
    Wer ungewollt noch ungeimpft, der muss sich die Rechte, die den Geimpften tagtäglich wieder gewährt werden, erkaufen...

    Fair, solidsrisch, gut durchdacht, funktioniert wunderbar...

  17. 157.

    Die Leute werden wieder mal verschaukelt.
    Genau wie das viele Testen als "neue Freiheit" verkauft wird.
    Tatsächlich aber führt es zu mehr Einschränkungen (weil Test kaum verfügbar)
    und schnelleren Schliessungen (weil der Wert durch Test hochgehalten wird)

    Quizfrage:
    In welches Kino dürfen die "privilegierten" Impflinge dann?

    A) Mäusekino
    B) Daumenkino
    C) Autokino
    D) Kopfkino

    Alle anderen Kino sind meines Wissens per Zwang
    (staatlich auferlegtes Berufsausübungsverbot) geschloßen.

  18. 156.

    Na ich auch, die können nicht einfach die ganzen Grundrechte zu Nichte machen gleiches Recht für alle das nennt man Demokratie
    Auch bei den Impfstoffen ,warum hat das Ausland auch die besseren Impfstoffe

  19. 155.

    Das hat doch mit Solidarität gar nichts zu tun. Die Freiheiten für Geimpfte sind doch lediglich der Verzicht auf den Schnelltest. Man geht davon aus, dass von Geimpften keine nennenswerte Gefahr ausgeht Da sollten sich die jüngeren doch freuen. Es stehen mehr Schnelltest zur Verfügung und die Schlagen sind kürzer.
    Ich verstehe nicht, warum hier neidisch auf älteren Menschen herumgehackt wird.

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