Berliner Verwaltungsgericht - Schüler mit Eilanträgen für Präsenzunterricht erfolgreich

Mo 31.05.21 | 19:31 Uhr
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"Schülerinnen und Schüler der Klasse 1B sitzen in ihrem Klassenraum in der Bonifatiusgrundschule"; © Rolf Vennenbernd /dpa
Video: Abendschau | 31.05.2021 | Ulli Zelle | CDU-Landesvors. Kai Wegner im Studio | Bild: Rolf Vennenbernd /dpa

Zwei Grundschüler sind gerichtlich gegen den Wechselunterricht an ihrer Schule vorgegangen - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht sieht angesichts der sinkenden Infektionszahlen keinen Grund mehr, kompletten Präsenzunterricht weiter zu verbieten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Eilanträgen auf Wiederaufnahme des Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben.

Die Eilanträge eingereicht hatten eine Grundschülerin und ein Grundschüler. In ihrer Schule gibt es derzeit wie in allen anderen Berliner Schulen Wechselunterricht in halbierter Klassenstärke. Die beiden Kinder sahen ihre Grundrechte verletzt und hatten eine Vollbeschulung gefordert.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Antragstellerin und der Antragsteller “in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der im Übrigen geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen" dürfen.

Gericht sieht Lücken bei Legitimation von Wechselunterricht

Der Senat hatte den Wechselunterricht an den Schulen damit begründet, dass die Inzidenzwerte in der Altersklasse höher sind als im Durchschnitt der Bevölkerung. Dies ließ das Gericht nicht gelten. Die Inzidenzwerte lägen unter dem Bundesdurchschnitt. Außerdem nähmen Testungen und Impfquote zu. Der Senat habe nicht belegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht für einen Regelunterricht ausreichten.

Die Beschränkung des Unterrichts auf das Wechselmodell diene zwar einem legitimen Zweck, nämlich der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Es sei jedoch angesichts der rückläufigen Infektionszahlen "nicht hinreichend dargetan" worden, dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sei.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Scheeres will erst nach den Ferien vollen Präsenzunterricht

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will bis zum Ferienbeginn am 24. Juni den Wechselunterricht beibehalten. Kompletter Präsenzunterricht soll dann nach den Ferien im August starten. Die Senatsverwaltung für Bildung führte in einem Standardschreiben an Eltern weiter aus, dass Unterricht im Regelbetrieb Öffnungen in anderen Bereichen gefährden könnte und das Wechselmodell "organisatorische Kontinuität für die Schulen" ermögliche.

Die Frage nach der Rückkehr zur Präsenzbeschulung hatte zuletzt auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition zu Diskussionen geführt. Die Grünen sehen sich nun in ihrem Standpunkt zum Wechselunterricht bestätigt. "Ich erwarte, dass die Koalition angesichts des Urteils zu einer weitergehenden Einigung kommt, als bisher", teilte die Spitzenkandidatin der Partei für die Abgeordnetenhauswahl, Bettina Jarasch, am Montag mit. "Der Senat sollte es mindestens für alle Grundschulkinder umsetzen und so schnell es geht ermöglichen, dass die Kinder mit all ihren Mitschülerinnen und Mitschüler noch vor den Ferien gemeinsamen Unterricht haben."

CDU und FDP sehen "richtungsweisendes Urteil"

Auch die Berliner CDU begrüßt die Gerichtsentscheidung und kritisiert Senatorin Scheeres. Sie habe grundsätzliche Regeln der Infektionsschutzverordnung "missachtet und die Schulen nun ins Chaos gestürzt", teilte Landesparteichef Kai Wegner am Montag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts habe eine Signalwirkung für alle Schülerinnen und Schüler in Berlin. "Zu Hause machen sich Kopfschütteln, Ärger und Verunsicherung breit. Es ist an der Zeit, endlich Klarheit zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler gehören zurück in die Schulen", so Wegner weiter.

Und auch die FDP sieht sich bestätigt. Man habe bereits in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses auf rechtliche Probleme mit dem Wechselunterricht hingewiesen, "doch Bildungssenatorin Scheeres wollte sich nicht damit beschäftigen", sagte der Berliner FDP-Bildungspolitiker Paul Fresdorf am Montag. Dieses Urteil sei richtungsweisend - an Grundschulen müsse nun wieder in ganz Berlin Regelunterricht aufgenommen werden, so Fresdorf.

Sendung: Abendschau, 31.05.2021, 19:30 Uhr

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60 Kommentare

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  1. 60.

    Liebe Andrea,

    ich habe nochmal extra nach Ihrem Kommentar gesucht und konnte ihn tatsächlich nicht finden. Falls wir Ihr Kommentar versehentlich entfernt haben, möchten wir uns dafür entschuldigen!

  2. 59.

    Nein, es geht hier um die Berücksichtigung ALLER von mir genannten Faktoren, was ausblieb. Auch Kinder können sehr unangenehme Folgeerkrankungen durch Sars-CoV-2 entwickeln. Es sind ferner längst nicht alle Risikopatienten geimpft mangels Impfstoff. Vor diesem Hintergrund ist dieses Urteil höchst fragwürdig. Es trägt der Gesamtsituation nicht angemessen Rechnung.

  3. 58.

    Hallo, ich hatte heute gegen 10.20 Uhr eine Antwort auf Kommentar Nr.52 von Spandauerin gesendet und wundere mich, warum er von Ihnen nicht freigeschaltet wurde. Hat dies einen besonderen Grund oder ist meine Antwort vielleicht übersehen worden. Freundliche Grüße!

  4. 57.

    Nein, es geht hier um das RECHT der Kinder auf eine geordnete Schulbildung. Sofern das Infektionsgeschehen das zulässt, darf dieses Recht den Kindern nicht vorenthalten bleiben. Die Folgen daraus wären gravierender, als eine mögliche Infektion, die die meisten Kinder fast gar nicht mitbekommen und die auch auf deren Eltern in der Mehrzahl keine gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen hat, zumal inzwischen nahezu alle Risikopatienten mit Gefahr eines schweren Verlaufs gegen Corona geimpft sind. Insofern geht von den Kindern keine ausreichend große Gefahr mehr aus, um ihnen den geordneten Gang zur Schule und die Vermittlung des ausstehenden Lernstoffs zu verweigern.
    Gleichwohl erwächst meines Erachtens aus dem Recht nicht automatisch eine Pflicht. Wenn es gute Gründe zum Fernbleiben vom Präsenzunterricht gibt, wird dies ohne Probleme durchsetzbar sein.

  5. 56.

    Einmal mehr ein realitätsfernes "Elfenbeinturm"-Urteil eines Gerichtes. Kontagiosität bei Kindern bzw. zwischen Kindern und Erwachsenen? Irrelevant. Noch nicht vorhandene Durchimpfung/Herdenimmunität unter den Erwachsenen? Irrelevant. Infolgedessen erhöhtes Risiko, dass es zumindest lokal zu größeren Corona-Ausbrüchen kommt? Irrelevant. Das Gericht hätte im Sinne der Objektivität und realistischen Risikoeinschätzung zumindest einen Virologen oder Epidemiologen zurate ziehen sollen, anstatt eilfertig und mit Scheuklappen nur auf unflexible Gesetzestexte zu starren. Insofern bezweifele ich stark, dass eine Beschwerde beim OVG Aussicht auf Erfolg hat.

  6. 55.

    In dieser Krise zeigt sich, dass die Kinder für unsere Gesellschaft wohl keine Bereicherung sind, sonst wären sie nicht so schnell zu so einem herausragendem Problem mutiert.

  7. 54.

    Das ist aber nicht richtig dargestellt. Nicht die Kinder sind die Belastung, sondern die doppelte Funktion der Eltern als Lehrer und Arbeitnehmer. Auch das lasse ich so mal stehen.

  8. 53.

    Und durch die Gewaltenteilung beurteilt das Gericht auch nur verstößt eine Regel gegen geltendes Recht.
    Es darf niemals berücksichtigt werden .... ist es (in diesem Fall) für den Senat schwierig das umzusetzen.

  9. 52.

    Das lohnt sich ja auch so sehr, die Kinder kurz vor den Ferien wieder in den Präsenzunterricht zu schicken! Es is doch icht so, das die Kinder zu Zeit gar keine Schulbildung erhalten! Sie sind im Wechselunterricht in der Schule und einige sind in der Notbetreuung und können dort lernen. Ist natürlich schlimm, wenn man sich als Eltern immer noch so viel um seine Ki der kümmern muß und evtl. auch noch auf die Schulaufgaben achten muß! Wenn die Eltern sich bisher nicht um die Schulsachen der Kinder gekümmert haben, werden diese drei Wochen Unterricht wohl auch nichts mehr rausholen!

  10. 51.

    Mein Dank und Respekt an die Eltern, die erfolgreich geklagt haben.

    Grundrechte sind keine Gnade der Politiker, sondern Rechte.
    Darüber sollten viele Politiker, die sich Demokraten nennen, mal intensiv nachdenken. Besonders nach dem, was die Politik in den letzten Monaten in unserem Land durchgezogen hat.

  11. 50.

    So kurz vor den Ferien ist eine Öffnung nicht sinnvoll. Es gibt doch immer noch keine Belüftungskonzepte.

  12. 49.

    @ Lehrer: Sorry, kleiner Nachtrag zu meinem eben gesagten. Klingt, als würde ich manch andere Berufe nicht schätzen. Ich habe Achtung vor jeder(!)Tätigkeit und jedem Beruf. Aber nur mal so nebenbei: ich durfte nach 9 (!) Monaten Kurzarbeit Null vor 2 Wochen endlich wieder Arbeiten. Und zwar voll. Mein Arbeitgeber würde mir den Hals umdrehen, wenn ich sagen täte: "Ja nun mal langsam, ich muss da jetzt erst mal wieder reinkommen."

  13. 48.

    @ Lehrer: Sorry, welchen Aufwand? Zu einem Schulbetrieb zurückzukehren wie er vor der Pandemie schon da war? Habt Ihr denn alles verlernt? Dann lasst Euch von Euren Schülern helfen.

  14. 47.

    Haben Sie Mal speziell an die gedacht, die gerade mit der Schule angefangen haben?
    Oder ihren Abschluss "geschenkt" bekommen haben?
    Die werden immer Probleme haben und daran ist dann die Politik der Corona Zeit Schuld.

  15. 46.

    Soll das wirklich die Antwort auf meinen Kommentar sein?
    "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden."
    Das ist alles was man aktuell wissen muss und dann mal schaun,wie es für die restlichen Schüler und Schülerinnen weitergeht. Wegen Schülern wird der Senat vermutlich keine Rechtsmittel einlegen."
    Übrigens gehen die Meinungen der Eltern in meinem Umfeld weit auseinander. Eine knappe Mehrheit findet den Unterricht in kleinen Gruppen im Wechselunterricht besser. Besserer Betreuungsschlüssel der dem eibzelnen Kind mehr Aufmerksam und Unterstützung durch die Lehrer bringt.

  16. 45.

    Das Recht der Kinder auf Bildung ist gleichzeitig auch eine unverhanldlbare Pflicht des Staates und der Eltern dieser nachzukommen.
    Tja, hier läuft seit der Pandemie desbezüglich manches schief, man muss schon aufpassen das die Kids der Verwahrlosung nicht preisgegeben werden, beispielsweise wenn die IV Welle kommt.

  17. 44.

    Also wenn es nach den "klagenden" Grundschülern geht, dann hätten diese wahrscheinlich am liebsten gar keine Schule... .
    Selbstverständlich ist es im Interesse der Eltern. Haben Sie Kinder? Vermutlich nicht, denn dann würden Sie verstehen, welche Belastung die letzten Monate für die Eltern bestand. Vielleicht sind Sie aber auch einfach nur toll.

  18. 43.

    Wieso in ein paar Jahren. Viele konnten schon vor Corona kaum Rechnen und Lesen. Von Rechtschreibung mal ganz zu schweigen. Also nicht alles auf Corona schieben.

  19. 42.

    Wo kein Kläger da kein Richter, heißt ,wenn nicht geklagt wird kommen die Gerichte nicht zum Zug.
    Das Kinder ein Recht auf Bildung haben gerät langsam in Vergessenheit.
    Diese Klage ist ein Glück für die Kläger, und hoffentlich bald auch für andere Schüler.
    Die Kinder sind das Unwichtigste in dieser Pandemie geworden, sie werden rumgeschubst, und den Eltern scheint es zum großen Teil zu gefallen.
    Die Eltern haben wohl andere Prioritäten auf ihrer Agenda

  20. 41.

    Na ja die Grundschüler haben sicher nicht geklagt sondern deren. Die gehören dann zu der Gruppe,die ihre Kinder auf jeden Fall im kompletten Regeluntersicht sehen wollen und nicht im Wechselunterricht in kleinerer Klassenbesetzung. Der Riss geht quer durch die Elternschaft und so kann man es nicht allen Recht machen und in 2 Wochen sind sowieso Ferien.

  21. 40.

    Mal abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass zwei Grundschüler vor dem VWG klagen.... was bitte soll das denn nach Notenschluss bitte noch bringen? Lasst doch mal die Kirche im Dorf, die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Quarantäne in die Ferien und im neuen Schuljahr starten alle im Präsenzunterricht neu. Aber nein...

  22. 39.

    Sie bestätigen ungewollt meine Aussage: die Interessen der Eltern überwiegen, nicht die der Schüler

  23. 38.

    Na denn müssten jetzt mal alle Supermärkte dicht machen, Fahrschulen gehören ebenso geschlossen oh und die Jobcenter sollten auch schließen! Mit der Logik dürfte nur ein Krankenhaus offen haben oder ein Pflegeheim...

  24. 37.

    So ein Schwachsinn - wem ist damit geholfen, dass die Kinder jetzt 4 Wochen voll in der Schule sind? Davon zwei, bis die Zeugnisse fertig sein müssen. Den belasteten Eltern? Sorry, bin selbst berufstätig und alleinerziehend mit 3 Kindern. Die paar Wochen machen jetzt echt keinen Unterschied mehr. Den psychisch belasteten Kindern? Sorry, wer tatsächlich psychischen Schaden davongetragen hat, dem wird auch mit ein paar Tagen mehr in der vollen Klasse nicht geholfen sein. Es wird ja auch so getan, als ob die Kinder nicht schon in der Schule wären - aber das sind sie doch bereits. Unterschied jetzt: alle Kinder sind in der Klasse (was sie vorher in der Notbetreuung des Horts ohnehin fast alle waren) und es gibt wieder den kompletten Stundenplan - wo die Zeugnisse nahezu geschrieben sind ohne großen Nutzen. Allenfalls für Ausflüge in Klassenstärke nutzt das Urteil, wer glaubt denn im Ernst, dass hier Stoff aufgeholt wird, wie es immer gefordert wird? Vermutlich fehlt die Hälfte der Schüler ohnehin - Quarantäne im Hinblick auf den Urlaub.... Am Ende bleibt wieder die Feststellung, dass wenige laute Eltern sich durchgesetzt haben. Die, die immer gleich mit dem Anwalt drohen. Hauptsache man ist im Recht, egal ob es sinnvoll ist oder nicht. Und jetzt bloß nicht darauf verweisen, dass alle anderen Bundesländer ja zum Präsenzunterricht zurückkehren, das ist bestimmt rechtlich auch kein relevanter Grund.

  25. 36.

    Der „Auslöser“ ist ganz einfach: Kinder haben ein Recht auf Bildung! Und Eltern sind einfach keine Lehrer, ansonsten wäre das ganze System Schule ja überflüssig.

  26. 35.

    Solange die Mitarbeiter*innen im Einzelhandel geimpft sind, machen wir zu! Alle Lehrer*innen mit Vorerkrankungen hatten in der Prio-Gruppe 2 ein Impfangebot, alle Lehrer*innen über 60Jahre und männliche Lehrer könne sich seit Ostern mit AZ impfen lassen. Nach der ersten Impfung ist man vor einem schweren Verlauf geschützt. Die einzigen ungeschützten sind Kinder und Mütter. Verstehe diese Diskussion überhaupt nicht.

  27. 34.

    Das Recht auf Bildung gemäß Allg. Erklärung der Menschenrechte(1948)sowie der Kinderrechtskonvention(1989)bleibt unberührt...also in Kraft. Auch die Schulpflicht wurde nicht abgeschafft. Allein die Organisation des schulischen Lernens wurde pandemiebedingt temporär geändert. Für viele Kinder, Jugendliche und deren Familien nicht einfach. Aber genau diese Familien ziehen nicht vor Gericht. Das tun Eltern, denen es mehr ums Prinzip (also den Vollzeitunterricht) geht und die die Mittel ( zeitlich, sprachlich und finanziell) dafür haben. Die 2 Kinder werden sich nicht gut fühlen - den Präsenzunterricht in der halben Klassenstärke und die Stunden des schulisch abgeleiteten Lernens entsprechend der Stundrntafel im Einzelunterricht ( aber woher das Personal) oder vermutlich in der anderen Gruppe.
    All die Defizite, die durchaus bei manchen Kindern erkennbar sind, werden nicht in den 3 verbleibenden Wochen abgearbeitet werden können. Das Ansteckungsrisiko verdoppelt sich.

  28. 33.

    Zwei klagende Grundschüler oder klagten die überforderten Eltern?
    Warum sollte man jetzt kurz vor den Ferien wieder alles umstellen?
    Bedenkt auch mal jemand den Aufwand der Schulleiter?

    Ein Witz!

  29. 32.

    Dem muss ich leider widersprechen. Heißt bei Ihnen lernen nur der Stoff der Unterrichtsfächer? Ich denke lernen heißt für Schüler auch, mal wieder morgens 8 Uhr in der Schule zu sein, sich mit seinen Freunden die Pausen um die Ohren schlagen.. lernen Kinder nicht viel mehr in der Schule, als das, wofür Noten vergeben werden? Eigentlich ist genau das der traurigste Punkt. Sollen die Kinder doch mal ohne Zensurendruck wieder beisammen sein und lernen bis es nach den Ferien dann wieder “richtig” losgeht. Diese Leistungsgesellschaft ist wirklich fatal. Ich finde Ihre Aussagen für alle Schüler*innen eine Klatsche ins Gesicht.

  30. 31.

    Kinder sind eine Belastung für ihre Eltern ! Das wurde gerade in der Abendschau gemeint. Das kann man einfach so stehen lassen.

  31. 30.

    Für unsere Grundschul-Tochter und uns ist der geteilte Unterricht bis zu den Ferien wunderbar. Priorität sollte sein, dass erstmal geimpft wird und dann geöffnet. Nach den Sommerferien öffnen reicht völlig.

  32. 29.

    Naja, im Bundesdurchschnitt liegt die Inzidenz z.B. in der Altersklasse 10-14 bei 100,87 , in Berlin bei 79,2 - insofern stimmt das schon. Allerdings gibt es da zwischen den Bezirken Berlins schoauch ziemliche Unterschiede, "unter dem Bundesdurchschnitt" gilt wahrscheinlich längst nicht in allen Bezirken. Außerdem ist die Inzidenz in besagter Altersklasse trotzdem höher als in allen anderen Altersklassen, auch nicht so prickelnd ...

  33. 28.

    Dann sollten Lehrerinnen und Lehrer auch besser nicht einkaufen gehen oder? Wenn mich auf der Intensivstation am Covid Patienten monatelang allein die FFP Maske minderer Qualität ausreichend schützte, wird sie das für die Lehrer die sich unsicher fühlen auch tun, meinen sie nicht? Ältere Lehrer und Risikogruppen hatten ihre Impftermine ja schon. Also was soll es Gejammer.

  34. 27.

    So unterschiedlich ist das, in Sachsen-Anhalt fordert eine gewisse Alternative die Abschaffung der Schulpflicht... Aber, ich finde es gut, dass die Schüler selbst zur Schule wollen

  35. 25.

    Weil?
    Weil es Recht hat?
    Die meisten Einschränkungen sind nicht mehr gerechtfertigt.
    Was meinen Sie, was in ein paar Jahren gemotzt wird, wie "dumm und ungebildet" die Kinder in Berlin sind. Dabei können sie nichts dafür
    Ich finde es richtig, dass den Kindern endlich wieder Normalität erlaubt wird!

  36. 24.

    Vorher wussten das AUCH schon Alle!

    Nur das man bisher - wie auch weiterhin - eine Abwägung zwischen dem Recht der Kinder auf Bildung und dem Recht auf Gesundheit - der Kinder und der noch vielen Ungeimpften - treffen muss!

  37. 23.

    Warum genau ist die Begründung des Gerichts Ihrer Meinung nach "fadenscheinig"? Kennen Sie die schriftliche Urteilsbegründung?

  38. 21.

    Der Beschluss gilt nur für die 1 Schülerin und den 1 Schüler. Ist ja ganz toll, wie entschlossen das Recht auf Bildung hier von Gerichten durchgesetzt wird. Zigtausende andere Eltern dürfen also ihre Kinder weiter zu Hause betreuen und sich mit den Problemen rumschlagen. Das geht gar nicht!

  39. 20.

    Und jetzt?Glauben sie ernsthaft das die Kinder irgendetwas lernen, was sie im Geteilten Unterricht nicht lernen würden? Ach, ich habe vergessen:Es sind ja alle so besorgt um die Kinder....Konnte ja man in den letzten Jahren sehen, wie sehr das Bildungswesen die Menschen interessiert hat.

  40. 19.

    Zwei Kinder aus der Grundschule klagen also gegen den Wechselunterricht für die nächsten 17 Tage bis zu den Sommerferien. Vom Alter her bewegen sie sich damit zwischen 5,5 bis höchstens 12 Jahren. Alle Achtung! Da hat die Förderung der Schülerkompetenz der Lehrerschaft trotz aller Kritik an ihrem Engagement offensichtlich Großartiges geleistet - und dies auch noch zu Pandemiezeiten! Ironie mal beiseite-es sind doch die Eltern, die da im Hintergrund die Fäden in der Hand halten und manipulativ tätig sind. Aber wie wäre es denn , wenn die Berliner Verwaltungsrichter*innen mal ihren sicheren Arbeitsplatz verlassen würden, um in den letzten 17 Tagen die Lehrer*innen bei ihrer Arbeit mit 25 Kindern aus 25 Haushalten in kleinen Klassenzimmern mit begrenzten Lüftungsmöglichkeiten und ohne Waschbecken, dafür aber ohne Abstand begleiten würden? Wie wäre es auch, wenn die sich auflehnenden Eltern verstehen würden, dass das gerade Erreichte ausgedrückt in sinkenden Inzidenzen ausgesprochen fragil ist und deshalb äußerte Vorsicht geboten ist? Ich bitte alle Beteiligten hiermit um ein gründliches Überdenken der gegenwärtigen Sachlage.

  41. 18.

    Die Einleitung mit den beiden Grundschülern ist ja gemein ..... finde ich richtig gut.
    Demnach haben wir 2 extrem intelligente Grundschüler oder die Entscheidungen des Senats sind so gut, das sogar Grundschüler dies erkennen.
    :D :D
    Kann sich nun jeder selbst seinen Teil denken.

  42. 17.

    Warum muss denn das Recht auf Bildung Vorrang vor dem Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit haben?
    Sollen doch die Eltern entscheiden.
    Das Schulsystem ist, abgesehen davon, sowieso auf die Erziehung von Konsumenten getrimmt und von zweifelhafter Qualität.

  43. 16.

    Es wird Zeit, daß die unfähige Bildungsverwaltung endlich alle Schüler zurück in die Schule holt, denn die Woche zu Hause bringt gar nichts, selbst wenn Eltern und Großeltern hier vollen Einsatz zeigen.

  44. 15.

    Bemerkenswert, dass Schülerinnen und Schüler sich in Berlin Unterricht erklären müssen...

  45. 14.

    Danke an das Gericht. Völlig richtige Entscheidung. Jetzt kann man nur hoffen, dass das Land Berlin einsieht, was zu tun ist - nämlich die Kinder doch noch in den Präsenzunterricht zu schicken oder in die Beschwerde geht. Oder ob es nur diese beiden Kinder in die Schule gehen lässt.
    Währenddessen lese ich hier auf der Seite, dass die Innengastronomie schon vorzeitig geöffnet werden soll. Das ist schon ein ziemlicher Witz.

  46. 13.

    "Was sich das Gericht leistet"
    Wohl eher was sich Frau Scheeres & Co seit Monaten leisten.
    Das Recht auf Bildung finde ich garnicht so schlimm.
    Aber stimmt, immer an shopping und Biergarten denken, ist ja wichtig für die Entwicklung der Kinder und die Gesellschaft an sich.

  47. 12.

    Ein richtiges Urteil. Dem Berliner Senat sind alle anderen Interessen wichtiger als die der Schüler und Eltern. Leider wird man weitere Ausreden finden die Schulen im Schonbetrieb zu belassen.

  48. 11.

    Nächste Woche ist Notenschluss. In den kommenden Wochen werden die Schülerinnen und Schüler nicht das aufholen, was sie womöglich zuvor verpasst haben. Und dann kommen 6 Wochen Sommerferien - in denen aus gutem Grund nichts gelernt wird. Ein Neustart nach den Sommerferien erscheint sinnvoll.

  49. 10.

    ... viel interessanter finde ich, dass das Gericht JETZT plötzlich feststellt, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben. Vorher wollte das niemand wissen ...

  50. 9.

    ... viel interessanter finde ich, dass das Gericht JETZT plötzlich feststellt, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben. Vorher wollte das niemand wissen ...

  51. 8.

    Lernen sollte generell in kleinen Gruppen stattfinden, da es effektiver ist.Durch die viel zu großen Klassenstärken ist es nicht möglich, alle Grundschüler gleichermaßen zu fördern. Wer das nicht wahrnimmt, sollte einmal über seinen Tellerrand schauen.
    Ich frage mich, welche Motivation einzelne Schüler haben, ein Urteil anzustreben, das Konsequenzen für alle hat. Nicht alle Schüler einer Klasse sind so eng befreundet, dass die reduzierte Klassenstärke zu einer außergewöhnlichen Belastung wird. Ist da der Wunsch der Eltern nach früherer „Normalität“ nicht der eigentliche Auslöser?

  52. 7.

    Wunderbar, jetzt kommt vielleicht etwas Bewegung in die Sache

  53. 6.

    Richtig so!!!! Das was sich Berlin als Begründung erlaubt ist Fadenscheinig. Bald sind wir unter 30 und ich muss noch immer testen gehen und Termine zum einkaufen machen es reicht.

  54. 5.

    So lange die Lehrerinnen und Lehrer nicht vollständig geimpft sind, ist Präsenzunterricht nicht angebracht.

  55. 4.

    "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden."
    Das ist alles was man aktuell wissen muss und dann mal schaun,wie es für die restlichen Schüler und Schülerinnen weitergeht. Wegen Schülern wird der Senat vermutlich keine Rechtsmittel einlegen.

  56. 3.

    Ist doch ok, denn können die beiden ab sofort jeden Tag zur Schule....Einzelunterricht....soll die Schule durchzuziehen....mal sehen,wie lange die beiden das durchhalten

  57. 2.

    Unglaublich, was sich dieses Gericht leistet. Fadenscheinige Begründung.

  58. 1.

    Warum muss der Senat in Sachen Achtung des Rechtes auf Bildung der berliner Kinder immer wieder durch das Verwaltungsgericht gezwungen werden ?

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