Corona-Maßnahmen ab Pfingsten - Diese Lockerungen gelten jetzt in Berlin und Brandenburg

Vor Restaurants und Bars kehrt das Leben zurück, Kino und Theater im Freien können wieder genossen werden - seit Freitag greifen in Berlin und Brandenburg weitere Lockerungen. Nur in einem Landkreis und in einer Stadt müssen sich die Menschen noch etwas gedulden.
Mehr Kontakte, mehr Freizeitmöglichkeiten, endlich wieder ein Restaurant oder Café besuchen: Seit Freitag ist wieder deutlich mehr möglich in Berlin und Brandenburg.
Die Bundes-Notbremse konnte schon fast in der gesamten Region gelockert werden, da die Sieben-Tage-Inzidenz nahezu überall schon seit mindestens fünf Tagen stabil unter 100 liegt. Nur die Menschen im Landkreis Elbe-Elster und in der kreisfreien Stadt Cottbus müssen sich noch ein wenig gedulden: Hier wird erst am Sonntag bzw. am Samstag die Notbremse gelockert, insofern die jeweiligen Inzidenzwerte weiter unter 100 liegen.
Sobald auch diese beiden Regionen dieses Ziel erreicht haben, dürfen sich auch dort wieder zwei Haushalte miteinander treffen - und das seit Freitag ohne Personenbegrenzung statt wie bisher nur zu fünft. Zudem kann dann auch im Landkreis Elbe-Elster und in Cottbus so wie schon jetzt im übrigen Brandenburg auf ein Corona-Test für das Shoppen verzichtet werden. Zudem entfallen dann auch hier die nächtlichen Ausgangssperren.
LOCKERUNGEN AB 21. MAI IN BRANDENBURG:
Für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg gilt bereits ab diesem Freitag: Gaststätten dürfen ab sofort ihre Außenbereiche öffnen - für Gäste, die vorher einen Termin gebucht haben und einen höchstens 24 Stunden alte negativen Coronatest vorweisen können. Der Test kann auch von Ort durchgeführt werden - aber nur unter den Augen des Gastwirts oder einer von ihm beauftragten Person. Vor Ort müssen zudem die Kontaktdaten erfasst werden.

Nach der Eindämmungsverordnung darf eine Bewirtung der Gäste aber ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz erfolgen. Das bedeutet: Eine Selbstbedienung an offenen Buffets ist nicht erlaubt. Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden. Nicht ausgeschlossen ist jedoch die Selbstabholung von Speisen und Getränken beispielsweise in Biergärten, die dann ausschließlich am Tisch verzehrt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen Nachweise mit sich führen. Sie werden nicht mitgezählt, sobald sie sich an einen Tisch mit Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen setzen.
Camping nur unter Auflagen
Außerdem ist kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen im Freien wieder ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Bei Kontaktsportarten wie Fußball dürfen beim Training draußen bis zu zehn Personen gleichzeitig auf dem Platz stehen. Auch hier muss vor dem Training ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Kulturveranstaltungen dürfen in Brandenburg unger freiem Himmel wieder mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen aber Schutzmasken tragen, außerdem sind negative Corona-Tests erforderlich.
Außerdem ist das Pfingstwochenende das erste seit langem, an dem in Brandenburg touristische Übernachtungen wieder erlaubt sind. Urlaub in Ferienwohnungen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeiten sind somit gestattet.
Für Campingplätze gilt: Grundsätzlich sind auch hier wieder Übernachtungen möglich, wichtig sind aber die genauen Bedingungen. Die Gäste oder Gastparteien aus
maximal zwei Haushalten brauchen hier eigene Sanitäranlagen. Und die Bedingung für die Übernachtung sind offizielle Testnachweise (nicht älter als 24 Stunden). Mehrere Verbände raten Campingtouristen, sich vor der Anreise mit den Campingplätzen in Verbindung zu setzen.
Freibäder bleiben weiterhin zu.
Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten können in Brandenburg bereits öffnen, seit diesem Freitag nun auch Freizeitparks.
LOCKERUNGEN AB 21. MAI IN BERLIN:
In Berlin wird am 21. Mai das Verbot der Außengastronomie aufgehoben. Gaststätten, Kneipen, Bars und Kantinen dürfen dann draußen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. An einem Tisch sitzen dürfen maximal fünf Personen zweier Haushalte, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet. Auch vollständig Geimpfte und Genesene dürfen sich mit an solche Tische setzen, ohne mitgerechnet zu werden.
Bis auf vollständig Geimpfte und Genesene müssen alle anderen Gäste ab sechs Jahren ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorlegen. Selbsttests werden nur akzeptiert, insofern sie vor Ort unter Aufsicht einer vom Gastwirt beauftragten Person durchgeführt werden. Daneben sind natürlich Antigen-Schnelltests zulässig, die in Schnelltestzentren durchgeführt werden. Zur Kontaktnachverfolgung müssen die Gäste persönliche Daten hinterlassen. Beim Verlassen des Sitzplatzes muss eine medizinische Maske getragen werden, für das Personal in Gaststätten gilt grundsätzlich diese Maskenpflicht.
Es gibt keine Sperrstunde, allerdings darf zwischen 23 und 5 Uhr kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
Zudem öffnen am 21. Mai elf Freibäder wieder für ihre Gäste, darunter das Kombibad Seestraße, das Sommerbad am Insulaner, das Sommerbad Kreuzberg, das Sommerbad Pankow und das Strandbad Wannsee. Tickets mit zeitlicher Beschränkung konnten seit Mittwochmorgen online gekauft werden. Vor Ort können keine Eintrittskarten erworben werden, die Kassen sind nicht besetzt. Die Sprungtürme und Rutschen bleiben geschlossen.
Bereits seit Mittwoch gibt es in Berlin keine nächtliche Ausgangssperre mehr, im Freien sind zwischen 22 und 5 Uhr wieder Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ebenfalls seit Mittwoch sind Kino, Theater, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen bis 250 Personen unter freiem Himmel wieder möglich, auch Schiffsausflüge und Stadtrundfahrten sind seit Mittwoch wieder erlaubt. Für maximal zehn Personen ist Sport im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Schulpflichtige Kinder sind von der Testpflicht befreit.
Museen sind geöffnet
Auch die Staatlichen Museen öffnen wieder. Besucher brauchen ein Zeitfenster-Ticket und einen negativen Corona-Test oder müssen vollständig geimpft oder genesen sein. Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Museums- oder Galeriebesuch Pflicht.
Geöffnet sind zum Beispiel wieder das Pergamonmuseum, das Neue Museum, die Alte Nationalgalerie und das Bodemuseum auf der Museumsinsel. Auch die James-Simon-Galerie ist wieder auf. Am Kulturforum öffnen das Kupferstichkabinett, die Kunstbibliothek und die Gemäldegalerie.
Außerdem öffnen das Museum Berggruen, das Museum für Fotografie und der Hamburger Bahnhof.
Sendung: Inforadio, 21.05.2021, 6 Uhr
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