Entscheidung auf Bundesebene nötig -
Aus Sicht der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hätte es Vorteile, wenn Arbeitgeber etwa im Gesundheitswesen den Impfstatus der Angestellten kennen würden. "Bislang ist das nicht geregelt. Das macht uns auch Probleme, das muss ich ganz ehrlich zugegeben", sagte Kalayci am Dienstag. Es gäbe "sensible Bereiche, wo das Wissen über den Impfstatus elementar" sei, betonte sie. "Wenn eine Krankenschwester auf der Intensivstation arbeitet, ist es nicht unwesentlich zu wissen, ob geimpft oder nicht geimpft."
Das gelte auch für Kitas und Schulen. Auch dort seien Erwachsene, etwa Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher, für Infektionen mit dem Coronavirus verantwortlich. Kalayci betonte, dabei gehe es um eine komplexe rechtliche Frage, die sich auf Landesebene nicht lösen lasse. "Wenn es rechtlich möglich ist, dann werden wir es sicher an einigen Stellen auch einfacher haben."
Spahn tendiert in der Frage "zunehmend zu ja"
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Thema am Montagabend in der ARD-Sendung "Hart aber fair" ins Gespräch gebracht. Dort sagte der CDU-Politiker, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate nach dem Impfstatus fragen dürften. Er tendiere in der Frage "zunehmend zu ja". Spahn argumentierte sogar ganz generell: "Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."
Daten derzeit speziell geschützt
Gesundheitsdaten zählen nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, "zu den speziell geschützten besonderen Arten von personenbezogenen Daten", deren Verarbeitung laut EU-Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich untersagt ist. Solche Daten seien für jeden Arbeitgeber "tabu", erläutert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink im "Handelsblatt". "Er darf weder fragen noch wissen, unter welchen Krankheiten ein Beschäftigter leidet, auch nicht, ob er geimpft ist oder nicht."
Im engen Rahmen ermöglicht das Bundesdatenschutzgesetz auch Ausnahmen: Gesundheitsdaten dürften abgefragt werden, wenn das für die Ausübung des Berufs notwendig ist. Konkret geht das zum Beispiel in Gesundheitsberufen. Im Infektionsschutzgesetz wird es Kliniken ausdrücklich erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, wenn es zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist. In solchen Berufen kämen Beschäftigte mit Personen in engen Kontakt, die sich vor Corona nicht wirksam selbst schützen könnten, erklärt Brink.
Arbeitgeber fordern Abfrage über Impfstatus
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte am Dienstag, es gehe nicht darum, den Gesundheitsdatenschutz abzuschaffen. Die Abfrage des Impfstatus diene ausschließlich dazu, dass man allen Beschäftigten im Betrieb einen optimalen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne. Er rief den Bundestag dazu auf, bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag eine entsprechende "rechtliche Grundlage" dafür zu schaffen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dazu im rbb-Inforadio, er wolle sich erst einen konkreten Vorschlag Spahns ansehen. Klar sei aber, dass auch das Recht der Beschäftigten auf Schutz ihrer Daten gewahrt werden müsse. Dieses sehen auch die Gewerkschaften in Gefahr und warnen vor einer Gesetzesänderung.
Im Senat sei laut Kalayci über dieses Thema bei der Sitzung am Dienstag nicht gesprochen worden.
Sendung: Inforadio, 31.08.2021, 15:28 Uhr