Neuer Entwurf zur Corona-Umgangsverordnung - Brandenburg erwägt Einführung der 2G-Regel

Es scheint, als ob Brandenburg mit Hamburg gleichzieht und in der neuen Corona-Umgangsverordnung die 2G-Regel einführt. In einem Entwurf, der rbb|24 vorliegt, ist dieser Schritt beschrieben. Von Georg-Stefan Russew
Brandenburg erwägt offenbar in der neuen Corona-Umgangsverordnung, die in der kommenden Woche beraten und wohl auch beschlossen werden soll, flächendeckend im ganzen Land die sogenannte 2G-Regelung einzuführen. Ein entsprechender Entwurf liegt rbb|24 vor. Zuerst hatten "Bild" und die "Märkische Allgemeine" berichtet.
2G flächendeckend in Brandenburg
In Paragraf 7 dieses Papiers heißt es, dass Veranstalter und Betreiber wie Gaststätten, Clubs, Sportstätten, Theater, Museen oder Tierparks den Zutritt auf Menschen, die geimpft oder genesen sind, limitieren können. Ausdrücklich wird in dem Entwurf darauf hingewiesen, dass die Vorlage eines negativen Corona-Tests nicht ausreichend ist, um Kultur- und Freizeiteinrichtungen betreten zu können. Die 2G-Regelung - Geimpfte und Genesene - soll auch für Kinder ab zwölf Jahren gelten. Dies soll auch Anwendung auf das Personal finden, das direkten Kundenkontakt hat, heißt es in dem Papier.
Betreiber und Veranstalter, die die 2G-Regelung anwenden wollen, müssen dies den jeweiligen Gesundheitsämtern anzeigen. Ihnen steht es dann frei, Ungeimpfte der Tür zu verweisen. Wer die 2G-Regel anwendet, kann dann seine volle Platzkapzität ausnutzen. Bei Veranstaltungen soll dem Entwurf zufolge die Besucherzahl auf 5.000 limitiert werden; im privaten Rahmen im Freien auf 100 und in Innenräumen auf 50.
SPD zeigte sich schon vor einigen Tagen offen für 2G
SPD-Fraktionschef Erik Stohn hatte bereits am Dienstag in Potsdam erklärt, dass seine Fraktion es begrüßen würde, "wenn Optionsmodelle für Betreiber gefahren werden, die unter Nutzung von 2G stärkere Wirtschaftlichkeit, aber auch eine stärkere Sicherheit für Unternehmen und für Betreiber von Einrichtungen vorsehen". Für sie soll es dann keine Auflagen etwa für die Besucher pro Quadratmeter geben. Stohn forderte für Kinder unter zwölf Jahren, dass sie bei Besuchen nicht ausgegrenzt werden, da sie nicht geimpft werden könnten.
Die CDU will den Tenor der Hamburger Regelung am liebsten übernehmen. Dort können Veranstalter und Wirte selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene einlassen, die dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie Tests akzeptieren. In puncto Clubs empfahl die CDU, die Berliner Regelung zu übernehmen. Der Senat erlaubt Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen.
Dienstag steht Kabinettsbeschluss an
Am Freitag erklärte der Sprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, noch, dass eine Voraussetzung für 2G etwa wäre, dass die Corona-Impfung für alle Impfwilligen auch tatsächlich verfügbar sei. So müsse geklärt werden, ab wann man von einer uneingeschränkten Impfmöglichkeit ausgehen könne. Dieser Zeitpunkt scheint mit Blick auf den Entwurf in der Ministeriumsschublade jetzt gekommen zu sein.
Das Papier soll dem Vernehmen nach am Dienstag im Kabinett diskutiert werden. Änderungen seien noch denkbar.
Sendung: Brandenburg aktuell, 11.09.2021, 19:30 Uhr
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