Corona-Pandemie - Berlin und Brandenburg zahlen mehrere Millionen Euro Quarantäne-Entschädigung
Wer durch eine amtlich angeordnete Quarantäne Verdienstausfälle hat, hat Anspruch auf Entschädigung. Mehrere Hundert Millionen Euro kostete die Länder das in den vergangenen anderthalb Jahren, Brandenburg zahlte bisher mehr als Berlin.
Das Land Brandenburg hat seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 8,3 Millionen Euro Entschädigung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die wegen Quarantäne einen Verdienstausfall hatten. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes am Mittwoch mit.
Brandenburg habe im Jahr 2020 insgesamt 416.000 Euro Entschädigungs- und Erstattungsleistungen ausgezahlt, hieß es weiter. In diesem Jahr waren es bis Anfang September bisher insgesamt 7,9 Millionen Euro. 9.792 entsprechende Anträge seien positiv beschieden worden. Das ergebe durchschnittlich eine Summe von rund 812 Euro pro positiver Bescheid.
Berlins Senatsverwaltung für Finanzen teilte derweil mit, dass seit Beginn der Pandemie etwa 5,6 Millionen Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne ausgezahlt wurden. Bundesweit wurden bislang mehr als 450 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die höchste Summe an Entschädigungszahlungen kam in Nordrhein-Westfalen zusammen: 120 Millionen Euro.
Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte könnte entfallen
Wenn eine Quarantäne zum Verdienstausfall führt, haben die Betroffenen ein Anrecht auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz sieht allerdings vor, dass der Entschädigungsanspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.
Zumindest zwei Länder wollen den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte künftig streichen, viele prüfen dies noch. Ein einheitliches Vorgehen ist derzeit nicht absehbar.
Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, ab dem 15. September keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne zu zahlen. Bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung gehabt, hieß es zur Begründung. Rheinland-Pfalz will am 1. Oktober folgen.
Berlin und Brandenburg wollen zunächst weiterzahlen
Berlin will an den Zahlungen zunächst festhalten. Voraussetzung für einen Leistungsausschlusses sei, dass eine Quarantäne durch die Impfung hätte vermieden werden können, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung. Dies sei derzeit in einer Vielzahl der Fälle nicht gegeben, da Quarantänepflichten auch für Geimpfte gelten können - beispielsweise bei Kontaktpersonen von mit Virusvarianten infizierten Menschen.
In Brandenburg gibt es dazu noch keine Entscheidung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Voraussetzung wäre, dass für alle Impfwilligen eine Schutzimpfung auch tatsächlich verfügbar war. Derzeit werde auf Arbeitsebene geprüft, seit welchem konkreten Zeitpunkt dies der Fall ist.
Sendung: Brandenburg aktuell, 08.09.2021, 19:30 Uhr