Corona-Pandemie - Berlin und Brandenburg zahlen mehrere Millionen Euro Quarantäne-Entschädigung

Mi 08.09.21 | 11:56 Uhr
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Durch einen Zaun ist ein Schild an einer geschlossenen Kneipe zu sehen, das auf die Schließung während des Lockdowns verweist. Wegen der Corona-Pandemie bleiben viele Geschäfte und Gaststätten bis zum 7.März geschlossen. (Quelle: dpa/Gregor Bauernfeind)
Bild: dpa/Gregor Bauernfeind

Wer durch eine amtlich angeordnete Quarantäne Verdienstausfälle hat, hat Anspruch auf Entschädigung. Mehrere Hundert Millionen Euro kostete die Länder das in den vergangenen anderthalb Jahren, Brandenburg zahlte bisher mehr als Berlin.

Das Land Brandenburg hat seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 8,3 Millionen Euro Entschädigung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, die wegen Quarantäne einen Verdienstausfall hatten. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes am Mittwoch mit.

Brandenburg habe im Jahr 2020 insgesamt 416.000 Euro Entschädigungs- und Erstattungsleistungen ausgezahlt, hieß es weiter. In diesem Jahr waren es bis Anfang September bisher insgesamt 7,9 Millionen Euro. 9.792 entsprechende Anträge seien positiv beschieden worden. Das ergebe durchschnittlich eine Summe von rund 812 Euro pro positiver Bescheid.

Berlins Senatsverwaltung für Finanzen teilte derweil mit, dass seit Beginn der Pandemie etwa 5,6 Millionen Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne ausgezahlt wurden. Bundesweit wurden bislang mehr als 450 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die höchste Summe an Entschädigungszahlungen kam in Nordrhein-Westfalen zusammen: 120 Millionen Euro.

Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte könnte entfallen

Wenn eine Quarantäne zum Verdienstausfall führt, haben die Betroffenen ein Anrecht auf Entschädigung. Das Infektionsschutzgesetz sieht allerdings vor, dass der Entschädigungsanspruch entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

Zumindest zwei Länder wollen den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte künftig streichen, viele prüfen dies noch. Ein einheitliches Vorgehen ist derzeit nicht absehbar.

Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, ab dem 15. September keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne zu zahlen. Bis dahin hätte jeder die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung gehabt, hieß es zur Begründung. Rheinland-Pfalz will am 1. Oktober folgen.

Berlin und Brandenburg wollen zunächst weiterzahlen

Berlin will an den Zahlungen zunächst festhalten. Voraussetzung für einen Leistungsausschlusses sei, dass eine Quarantäne durch die Impfung hätte vermieden werden können, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung. Dies sei derzeit in einer Vielzahl der Fälle nicht gegeben, da Quarantänepflichten auch für Geimpfte gelten können - beispielsweise bei Kontaktpersonen von mit Virusvarianten infizierten Menschen.

In Brandenburg gibt es dazu noch keine Entscheidung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Voraussetzung wäre, dass für alle Impfwilligen eine Schutzimpfung auch tatsächlich verfügbar war. Derzeit werde auf Arbeitsebene geprüft, seit welchem konkreten Zeitpunkt dies der Fall ist.

Sendung: Brandenburg aktuell, 08.09.2021, 19:30 Uhr

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Okay, kann ich dann auch sagen, die Krankenversicherung soll bitte bei Alkoholikern, Übergewichtigen, Rauchern, Extremsportlern etc nicht mehr zahlen? Diese verursachen übermäßig Hohe Kosten in der Krankenversicherung.

  2. 12.

    ...keiner Spricht über Nebenwirkungen und wird bis jetzt offiziell nicht von der Regierung aufgeklärt.... ist das dann Solidarität ......., wenn ich immer höre, dass auch ein geimpfter ein Virusträger ist......und jetzt die Schuld auf die Nichtgeimpften geschoben werden......da stimmt doch was nicht. Es ist so im Wiederspruch. Das kann man gut erkennen ohne studiert zuhaben oder ein Titel erworben zu haben.
    Ungeimpfte sind auch Steuerzahler!

  3. 11.

    Was ist wenn ein positiver Geimpfter einen Ungeimpften ansteckt, bzw. ein Ungeimpfter wegen diesem in Quarantäne muss? Wird dann auch die Erstattung des Lohnes verwehrt - siehe Herr Spahn?

    "Für die anderen mehr als 100 Discogänger wurde hingegen Quarantäne bis zum 18. September angeordnet. Alle sollen sich einem PCR-Test unterziehen. Bei dem Gast, der am Dienstag positiv getestet wurde, handelt es sich den Angaben zufolge um eine vollständig geimpfte Person."

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schwerin-Mehr-als-100-Zenit-Besucher-in-Quarantaene-geschickt,coronavirus5698.html

  4. 10.

    AU ist nicht gleich Quarantäne und darum geht es im Beitrag.
    Bei Quarantäne zahlt keine Krankenkasse ….und die Begründung ist denkbar einfach … der AN ist nicht krank. Nur im Krankheitsfall zahlt die KK über das AAG.
    https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/corona-virus/krankengeld-verdienstausfall/corona-quarantaene-verdienstausfall-2080124

  5. 9.

    Durch die epidemische Lage ginge das schon mit dem IfSG nach meiner Meinung. Das Problem könnte woanders liegen. Werden die Ungeimpften dann der Quarantäneanordnung noch folgen? Könnte es ein Abwägen geben, ob das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Anordnung das kleinere Übel ist gegen den Verdienstausfall? Wenn man es nicht mit viel Personal kontrollieren will, könnten die Quarantäneanordnungen so bald in vielen Fällen nur heiße Luft sein.

  6. 8.

    Wofür auch, wenn Geimpfte nicht mehr in Quarantäne müssen, es sei denn sie hatten Kontakt zu einer Virusvariante

  7. 7.

    Der Senat hat sich, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt eh aus der Erstattungspflicht zurückgezogen. Diese Fälle werden durch die LFZ im Krankheitsfall weiter gezahlt. Kleinere Unternehmen bekommen diesen Aufwand zum Teil über das AAG ersetzt, was wiederum zu Lasten der Krankenkasse geht und vielleicht zukünftig zur Beitragserhöhung führen könnte.

  8. 5.

    Die 4.Welle ist eine Pandemie der Ungeimpften, also selbst verschuldet. Warum sollte ich mit meinen Steuergelder dafür aufkommen? Solidarität muß auch Grenzen haben.

  9. 4.

    Was Berlin sagt, gilt morgen schon nicht mehr.

    Ich habe im übrigen für mein Mitarbeiter noch immer kein Geld erhalten Mai/2020

  10. 3.

    "keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne" - nun,... dann den Gesundheitsämtern viel Spaß und Ausdauer, um diese Quarantäne dann auch durchzusetzen! Wo bei 2G "lediglich" ein sozialer Druck aufgebaut wird, übt diese Facette einen erheblichen ökonomischen Druck aus. Mag sein, dass sich die Länder so das Geld sparen, aber die Nummer wird wohl vieler Orts im Effekt nach hinten los gehen. Quarantäne wird man somit bei Betroffenen nicht mehr ernst nehmen bzw. diese werden einfachkomplett ignorieren.

  11. 2.

    Wie ist es denn in der Realität ?
    Der Mitarbeiter hat Anspruch sein Gehalt vom AG zu bekommen und dieser holt es sich von der zuständigen Behörde zurück.
    Aber mit der Realität hat die Politik ja eh wenig am Hut.

  12. 1.

    Die Entschädigung von Ungeimpften kann nicht entfallen da es den Gleichbehandlungsgrundsatz bricht und der ist in diesem Land garantiert. Was im Impfektionsschutzgesetz steht ist dahingehend belanglos. Man benötigt eine Änderung des Grundgesetzes sowie diverse Abschnitte im StGb. Viel Erfolg den Politikamateuren!

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