Neue Corona-Umgangsverordnung - Brandenburg führt 2G-Option für Veranstalter und Gastronomie ein

Di 14.09.21 | 19:00 Uhr
Symbolbild: Menschen gehen im Holländischen Viertel spazieren und sitzen in den Außenbereichen von Cafés und Restaurants. (Quelle: dpa/C. Gateau)
Video: Brandenburg Aktuell | 14.09.2021 | A. B. Hewel | Bild: dpa/C. Gateau

In Brandenburg können bestimmte Einrichtungen ab Donnerstag selbst bestimmen, ob sie auf Corona getestete Personen einlassen oder nicht. Das hat das Kabinett beschlossen. Zudem bekommt die Zahl der Klinik-Patienten mit Corona künftig mehr Gewicht.

Künftig können Veranstalter oder Gastronomen in Brandenburg selbst entscheiden, ob sie nur gegen Corona Geimpfte oder Genesene einlassen (2G-Modell) oder auch Getesteten den Zutritt gestatten (3G-Modell). Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag geeinigt.

Das Optionsmodell gilt laut der dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung von Gästen, Busreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge oder ähnliche Angebote, Sportanlagen oder Spielplätze in Innenräumen, Kultureinrichtungen, Diskos, Clubs und Festivals. Für die eingelassenen Gäste fallen mit der 2G-Regelung die Abstands- und die Maskenpflicht weg.

Zahlreiche Bereiche von 2G-Option ausgenommen

"Mit der Aufnahme des 2G-Modells können Veranstalter und Unternehmen ihre Kapazitäten besser nutzen und Besuchern geben wir damit die Chance, mit weniger Abstand und ohne Maske Kultur und Geselligkeit zu genießen", sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) laut einer Pressemitteilung. Die neue Corona-Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt zunächst bis zum 13. Oktober.

Die Bereiche der Daseinsvorsorge oder bestimmte öffentliche Einrichtungen sind allerdings von der 2G-Option ausgeschlossen. So dürfen Kitas und Schulen, Ämter und Verwaltungen, Einzel- und Großhandel sowie der Öffentliche Personennahverkehr Getesteten nicht den Zutritt verwehren. Ausgenommen von dem 2G-Modell sind nach der Verordnung auch Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Freizeitparks, Tierparks, Zoos oder Wildgehege, Botanische Gärten sowie Hallen- oder Freibäder. Hier sollen weiterhin geimpfte, genesene und getestete Personen Zutritt haben, sowie alle Personen, die von einer Testpflicht befreit sind - beispielsweise Kinder unter zwölf Jahren.

Opposition befürchtet Spaltung der Gesellschaft

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verteidigte die 2G-Option gegen Kritik der Opposition. Er halte es für mehr als gerechtfertigt, denen wieder eine Einnahmemöglichkeit zu geben, die eineinhalb Jahre keine Einnahmen haben konnten. "Dass wir diese Rechte dann verwehren sollten, weil einige nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen wollen, das kann ich nicht nachvollziehen."

AfD-Fraktionsvize Birgit Bessin sagte, Unternehmer brauchten mehr Personal für die Kontrollen, das sie selbst bezahlen müssten. Linksfraktionschef Sebastian Walter warnte vor einer "Spaltung der Gesellschaft" und warf der rot-schwarz-grünen Landesregierung vor, die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung abzuschieben. Der Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, nannte die 2G-Regel "völlig inakzeptabel", weil damit Nicht-Geimpfte benachteiligt würden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft gewarnt.

Klinikpatienten mit Corona-Erkrankung werden zum neuen Leitindikator

Zudem führt Brandenburg mit der neuen Umgangsverordnung eine Corona-Warnampel ein. Die Zahl der Klinik-Patienten mit einer Corona-Infektion wird dabei der Leitindikator zur Berurteilung der pandemischen Lage. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz - also die Zahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer Covid-19-Erkrankung stationär behandelt werden - liegt laut Gesundheitsministerium aktuell bei 0,75.

Ab einer Inzidenz von 7 schaltet die Corona-Warnampel auf Gelb, ab einer Inzidenz von 12 zeigt sie Rot. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, bei über sieben "werden wir uns als Landesregierung beraten, welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen wollen". Das könnte laut Landesregierung die 3G-Regel sein mit Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete oder die Ausweitung der 2G-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene auf weitere Bereiche.

Die Zahl der Neuinfizierten bleibe weiterhin ein "unverzichtbarer Frühindikator", hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die 7-Tage-Inzidenz werde wie bisher auf kommunaler Ebene zugrunde gelegt, um auf das regionale Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.

Der dritte Indikator bleibt die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patienten. Aktuell liege die landesweite Auslastung bei 1,5 Prozent. Im Januar war laut Staatskanzlei mit einer Belegung von 24,7 Prozent ein Höchstwert erreicht worden.

Neue Quarantäne-Regel in Schulen und niedrigere Obergrenze für Festivals

Für Schulen und Kitas gilt ab Donnerstag, dass eine Corona-Quarantäne auf möglichst wenige Kinder beschränkt werden soll. Die Gesundheitsminister der Länder hatten beschlossen, dass bei einem Corona-Fall nicht mehr grundsätzlich Quarantäne für die gesamte Klasse angeordnet werden soll. Kinder ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können.

Zu Veranstaltungen und Festivals, in Diskotheken und Clubs sind nur bis zu 5.000 Besucher gleichzeitig erlaubt. Diese Obergrenze galt bisher nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 - dies entfällt. Für Festivals galt bei dem Wert über 35 eine Obergrenze von 7.000 Gästen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.09.2021, 19:30 Uhr

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