Ab 500 Besuchern - Brandenburg verschärft Testpflicht-Grenze für Volksfeste und Fußball

Mo 13.09.21 | 11:23 Uhr
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Festlich geschmückte Wagen sind zum Thema "Nach Corona, jetzt erst recht, feiern wir das Erntefest - und das Motto, grün und fein, kann doch nur die Gurke sein!" bei einem festlichen Ernteumzug beim Erntefest zu sehen. Auch ein Markt und der Rummel finden im Scheunenviertel statt, durch das auch der Umzug führt. Die am schönsten geschmückten Wagen werden prämiert. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Volksfeste, Fußballspiele, Open-Air-Kino: Ab diesem Montag gilt eine strengere Testpflicht in Brandenburger Regionen, in denen die Inzidenz über 20 liegt. Am Dienstag könnte die Landesregierung zudem die sogenannte 2G-Regel beschließen.

Brandenburg verschärft ab diesem Montag die Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im Freien, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 20 liegt. Das war am Sonntag - außer in Frankfurt (Oder) - in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Fall.

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich nun schon testen lassen, wenn die Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 - falls man noch nicht geimpft oder genesen ist. Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200 auf über 100.

Gastwirte oder Veranstalter entscheiden selbst

Die landesweite Zahl im Krankenhaus aufgenommener Corona-Patienten soll aber die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Leitmaß für Regeln ablösen. Dies hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Das Kabinett berät voraussichtlich am Dienstag über eine neue Corona-Verordnung. Erwogen wird die Einführung der sogenannten 2G-Regel. Das steht im Entwurf für die dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, die rbb|24 vorliegt. Bei dieser Regel können zum Beispiel Gastwirte oder Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) einlassen.

Entwurf: Vorlage eines negativen Tests nicht ausreichend

Bei einer möglichen Einführung der 2G-Regel könnten Veranstalter und Betreiber wie Gaststätten, Clubs, Sportstätten, Theater, Museen oder Tierparks den Zutritt auf Menschen, die geimpft oder genesen sind, limitieren, heißt es in dem Entwurf. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage eines negativen Corona-Tests nicht ausreichend ist, um Kultur- und Freizeiteinrichtungen betreten zu können. Die 2G-Regelung - Geimpfte und Genesene - soll auch für Kinder ab zwölf Jahren gelten. Dies soll auch Anwendung auf das Personal finden, das direkten Kundenkontakt hat, heißt es in dem Papier.

Betreiber und Veranstalter, die die 2G-Regelung anwenden wollen, müssen dies den jeweiligen Gesundheitsämtern anzeigen. Ihnen steht es dann frei, Ungeimpfte der Tür zu verweisen. Wer die 2G-Regel anwendet, kann dann seine volle Platzkapzität ausnutzen. Bei Veranstaltungen soll dem Entwurf zufolge die Besucherzahl auf 5.000 limitiert werden; im privaten Rahmen im Freien auf 100 und in Innenräumen auf 50

Bei Impfquote auf hinteren Plätzen

Brandenburg hinkt bei der Impfquote hinter den meisten Bundesländern hinterher. Fast ein Dreivierteljahr nach dem Start der Corona-Impfungen haben 60 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger eine erste Dosis verabreicht bekommen.

Rund 1,5 Millionen Menschen seien einmal geimpft, berichtete das Gesundheitsministerium am Montag. Vollständig geimpft sind demnach 1,4 Millionen Menschen, das entspricht 56,3 Prozent der Bevölkerung. Mit der Quote der Erstimpfung liegt Brandenburg im Ländervergleich hinter Sachsen und Thüringen auf dem drittletzten Rang, bei der vollständigen Impfung hinter Sachsen auf dem zweitletzten Platz.

Sendung: Inforadio, 13.09.2021, 06:00 Uhr

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95 Kommentare

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  1. 95.

    Ihr Kommentar ist irgendwie wirr und hat eigentlich mit meinem wenig zu tun Ja, man sich Krankheiten einbilden. Damit schädigt man aber in der Regel seine Mitmenschen nicht. Anders sieht es aber aus, wenn man als eventuelle Virenschleuder behauptet, gesund zu sein, weil man noch keine Symptome hat. Schön, dass Sie schon so lange keine ernsthaften Krankheiten haben. Ich schon noch länger nicht. Aber damit es so bleibt, nehme ich notwendige Untersuchungen wahr und schütze mich zum Beispiel durch Impfungen.

  2. 94.

    Wie Sie übrigens selbst zitieren, aber scheinbar nicht verstehen: "Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht NUR das Freisein von Krankheit oder Gebrechen." Heißt, wer frei von Krankheit oder Gebrechen ist, ist dieser Definition nach nicht zwangsläufig gesund, sondern erst dann, wenn er sich noch dazu gesund fühlt. Das schließt also eingebildete Krankheiten mit ein, aber heißt nicht, dass man gesund ist, wenn man seine Krankheiten nicht kennt. Sie haben das Wort "nur" nämlich übersehen.

  3. 93.

    Träumen Sie ruhig weiter. Wahrscheinlich sind Sie auch schön, reich und jung, weil Sie sich so fühlen. Ich drück Ihnen trotzdem die Daumen, dass in Ihrem Körper keine bisher unentdeckte Krankheit schlummert.

  4. 92.

    Man kann auch jeden tag den Kopf in den Sand stecken und hoffen es passiert nichts.
    Das ganze Leben besteht aus gefahren.
    Und vieles sind auch Kopf Sachen wenn man permanent sagt ich bin Krank denn ist man auch wirklich schon Krank im Kopf.
    Mal versuchen das spiel umzudrehen und für sich sagen man wird nicht Krank, man hat keine zeit dazu.
    Das klappt auch ganz gut, richtig Krank war ich schon min. 10 Jahre nicht mehr.

  5. 91.

    Sie können sich ja an die WHO wenden um die Definition von Gesundheit zu ändern. Für mich persönlich gilt: Ich bin dann gesund, wenn ich mich gesund fühle, alles Andere wäre auch Irrsinn und würde bedeuten, dass alle Menschen krank sind (irgendein Zipperlein hat schließlich jeder). Diese Einstellung ist wiederum in meinen Augen "krank".

  6. 89.

    Ihre Auslegung stimmt so nicht. Symptome einer Krankheit kommen oft erst lange nach einer Infektion. Manchmal gibt es gar keine. Mumps beispielsweise löst nicht bei allen Infizierten Symptome aus. Diese sind aber trotzdem krank und können andere anstecken. Auch Krebserkrankungen lösen lange keine Symptome aus und werden oft erst bei Untersuchungen erkannt. Sich gesund fühlen, heißt leider nicht immer gesund sein.

  7. 88.

    Hauptsache sie kommen keinen anderen Menschen zu nahe und stecken sich an.
    Aha, an der frischen Luft passiert auch soviel.
    Und ich denke man ist alt genug um zu endscheiden was man möchte.

  8. 87.

    "Jedes Recht ist auch eine Pflicht! Die körperliche Unversehrtheit gilt auch als Pflicht jedes einzelnen Bürgers gegenüber anderen Menschen!"
    So ein Blödsinn, Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Deshalb heißen sie GrundRECHTE und Grundpflichten. Sie sollten mal einen Kurs in Verfassungsrecht belegen!

  9. 86.

    Diese immer gleichen Grabenkriege werden langsam langweilig. Unglaubwürdig sind sie eh schon. Niemand braucht sich Impfen zu lassen, jeder kann mit dem Feuerzeug nachsehen ob noch Sprit im Tank ist oder mit Regenschirm aus einem Flugzeug springen. Macht es, wenn ihr wollt. Tragt aber euer Schiksal dann kompromisslos wie "Kerle" und jammert nicht rum. Wer das Eine will muss halt auch das Andere schlucken. Auch eine Art "Lebensrisiko".

  10. 85.

    Gut, dass sie nicht entscheiden, welche Einschränkung von Rechten angemessen ist.
    Die Formulierung ist etwas unglücklich gewählt.
    Ihr Text liest sich wie eine Gehirnwäsche.

    Wann begreifen einige Impfbefürworter, dass wir einfach akzeptieren müssen, dass sich nicht jeder impfen lassen will?
    Und solange es immer noch diverse Einschränkungen gibt, werden Impfunwillige auch keine Notwendigkeit sehen, sich impfen zu lassen.

    Mit den neuen Ideen der Politiker zu 2 G und kein Lohn bei Quarantäne, haben wir doch schon die unausgesprochene Impfflicht oder das große Dilemma, wenn positive Tests verheimlicht werden, weil die Quarantäne zu Einkommensverlust führt. Wir werden sehen, wie sich das entwickelt.
    Und mich macht eher skeptisch, dass wir Geimpften gar nicht mehr getestet werden. So kommt es dann zu hohen Coronazahlen im Pflegeheim, ich ahne es jetzt schon. Und auch ein milder Verlauf kann die Hochbetagten umhauen.

  11. 84.

    Danke der Nachfrage. Es geht mir super! Ich teile mir ein Auto mit 3 Leuten und benutze dieses für wirklich erforderliche Transportaufgaben. Fleisch auch in Verarbeitung von Wurst ist bei mir auch kein Tagesbelag. Käse auf Klappstulle to run zwischen den Terminen geht immer gut. Und ich bin kein Öko oder so! Ich brauche halt für mein tägliches Leben inkl. Arbeit, Privatleben mit ehrenamtlicher Arbeit nicht unbedingt ein Auto, weil der ÖPNV hier mit ein wenig Tagesplanung gut funktioniert. Und ich lebe nicht auf dem Planeten Berlin, sondern in der normalen Welt Brandenburg!
    Na Er/Sie/Es Berlinerin, Sie leben von Luft und Liebe?

  12. 83.

    Okay dann gilt für sie ab sofort die Pflicht nicht mehr Auto zu fahren und nicht mehr Fleisch und Zucker zu essen !
    Habe keine Lust auf eine weitere Krebsgeschichte dank ihrer Abgase !

  13. 82.

    >"Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) sagt Ihnen was?"
    Schon vergessen: Jedes Recht ist auch eine Pflicht! Die körperliche Unversehrtheit gilt auch als Pflicht jedes einzelnen Bürgers gegenüber anderen Menschen!

  14. 81.

    Den Namen der Schule würde ich auch gerne wissen wollen...

  15. 80.

    Wo haben Sie den den Schwachsinn her ,die schule zeigen sie mir mal wo die 2G Regel gilt. Alle Schüler dürfen zum Wandertag und auch auf Klassenfahrt,. Arbeite selber an einer Schule.

  16. 79.

    Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) sagt Ihnen was? Was genau hat Impfen mit "Nächstenliebe" zu tun? Entweder die Impfung schützt und ist völlig ungefährlich, dann gehören keine großartigen persönlichen Leistungen dazu, sich impfen zu lassen. Oder die Impfung schützt, weist aber gefährliche - wenn auch seltene - Nebenwirkungen auf, dann sollte man aber den Artikel 2 des GG auch berücksichtigen. Variante 3 wäre dann noch: Die Impfung schützt nicht und weist gefährliche Nebenwirkungen auf, dann aber gilt Variante 2 erst recht. Selbst bei Variante 4 - Impfung schützt nicht, hat aber auch keine gefährliche Nebenwirkungen - kann ich beim besten Willen keine Begründung mit "Nächstenliebe" erkennen.

  17. 78.

    Ja ist mir doch Wurscht, welche Art von Virus das ist. Das RKI sind für mich die unpolitischen Fachleute. All die ganzen Jahrzehnte mit Grippewellen, Ebola und sonstwas für uns hier gefährlich werdende Krankheiten, hatten die immer eine resprektable Antwort und auch Empfehlung.
    Wenn das RKI empfiehlt, sich im vertraulichen Gespräch mit dem Hausarzt impfen zu lassen, dann mache ich das. Mein Hausarzt kennt mich seit Jahrzehnten und weiß auch, was für meine Lebensart sinnvoll ist. Und dann hole ich mir eben die empfohlenen Standardimpfungen und saisonal die Grippeschutzimpfung oder eben aktuell Coronaschutzimpfung. Fertig aus. Ich will mich um mein Leben kümmern und nicht um Diskussionen um meine Gesundheit. Dafür schätze ich den Rat von wirklichen Fachleuten auf ihrem Gebiet. Im Gegenzug fragen mich auch mal Ärzte um Rat aus meinen Fachgebieten. Das nennt man Spezialisierung. Auch wenn das gefühlt 80Mio. "Corona-Experten" nicht so sehen.

  18. 77.

    Es wird Zeit, dass die Politiker Mut beweisen und im Sinne der Bevölkerung eine Impfpflicht für 12+ einführen.

    Mir wäre es sehr lieb, wenn wir in Deutschland wieder etwas mehr Nächstenliebe an den Tag legen würden. Leider sind wir damit sehr sparsam. Da Eigeninteressen bei einem Großteil der Menschen die Gemeininteressen übersteigen und dies dann noch mit Grundrechten begründet wird, sehe ich keine andere Möglichkeit.

    Rechnerisch wäre das auch billiger. Und für alle Alteingesessenen: in der DDR hätten alle Bürger längst eine Impfung bekommen.

  19. 76.

    > Von Gesunden geht überhaupt keine Gefahr aus.
    Wenn jemand in die 3G-Pizzeria will, woher will der Wirt aber wissen, ob jemand gesund - im Sinne von nicht coronainfektiös - ist? Weil sich der Gast gut fühlt? Weil der Gast behauptet: »Ich darf rein, ich bin gesund!«?

    Antwort: Der Wirt weiß es nicht. Ein Test kann einen Hinweis geben. Im Eingangsbereich eines 2G/3G-Restaurants gibt es, salopp gesagt, keine Gesundheit, sondern nur negative Testergebnisse und Infektiositäts-Wahrscheinlichkeiten.

    > Gesunde Nichtgeimpfte sind also genauso ungefährlich wie gesunde Geimpfte.
    Nein, wenn beide nur ihre Gesundheit vermuten oder behaupten, dann sind sie das statistisch gesehen nicht. Denn wer hat dann eine höhere Wahrscheinlichkeit, ungesund zu sein? Der Nichtgeimpfte.

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