Zutritt auch für Nicht-Geimpfte -
In Berlin werden am Sonntag (10. Oktober) erneut die Corona-Regeln geändert. Die Änderungen betreffen vor allem die sogenannte 2G-Regelung, wonach der Zugang zu einem Lokal oder einer Veranstaltung auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden kann. Folgendes ändert sich ab Sonntag:
- Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf trotzdem an 2G-Veranstaltungen teilnehmen, Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis darüber und ein negativer PCR-Test.
- Bei einer 2G-Zugangsregelung muss das Personal nur noch geimpft oder genesen sein, wenn es in unmittelbaren Kontakt zu Kunden oder Gästen kommt.
- Die 2G-Option wird auch für Hotels, Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten möglich.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen gibt es unter 2G-Bedingungen keine Personenobergrenze mehr.
- Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie Aufgüsse in Saunen sowie Dampfbäder dürfen ausschließlich unter 2G-Bedingungen stattfinden.
- Die Maskenpflicht an Hochschulen wird an aktuelle Vorgaben für Veranstaltungen angepasst.
Kinder von 2G-Regelung ausgenommen
Die achte Verordnung zur Änderung der Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung war am Dienstag vom Senat beschlossen worden.
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regel ausgenommen. Sie dürfen auch ohne Impfung an 2G-Veranstaltungen teilnehmen, weil es für sie noch gar keine zugelassene Impfung gibt.
Veranstalter können sich entscheiden, ob sie ihre Türen nach dem 2G- oder 3G-Modell öffnen. Wählen sie die Option 2G, entfällt die Maskenpflicht, müssen auch die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden und auch die Personenobergrenze entfällt.
Sendung: Inforadio, 08.10.2021, 17:20 Uhr